Ausgabe 
9.3.1890 Zweites Blatt
 
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xptctc nimmt an, daß die Grenzen, innerhalb welcher ein Besitz genügende Beschäftigung für eine mittlere Haushaltung von 4 bis 5 Kopsen biete, und zugleich in seiner Ausnutzungs- sähigkeit mäßigen Ansprüchen einer solchen Haushaltung genüge, je nach den natürlichen nud wirthschastlichen Pruductions- bedingungen etwa zwischen 5 und 10 Hectar wechseln. Danach wären 85 Procent aller Landbesitzer Hessens nicht im Besitze des zum Existenzminimum erforderlichen Landes. Diese Ziffer wird allerdings erheblich günstiger in Folge der durch die Industrie vielfach gebotenen Nebenverdienste, zuweilen auch durch die mehr gartenmüßige Benutzung des Bodens. Von wesentlichem Einflüsse auf die Gestaltung der Besitzvertheilung ist das Erbrecht. Wenn bei der seitherigen Art des Erb­rechts in Hessen der Besitz des» Bauern durch die Zahl seiner Kinder getheilt wurde, so liegt, wie der Bericht des Sonder­ausschusses ausführt, der Gedanke nahe, durch die Beseitigung dieser gleichen Theilung eine 'Hauptquelle der Dürftigkeit unseres Bauernstandes zu verstopfou. Das Anerbenrecht, welches nur Eines der Kinder in die Gutssolge läßt, scheine hierzu die Mittel zu bieten. Bei Prüfung dieser Frage kommt der Bericht aber zu dem Ergebniß, daß die Ein- sührung des Anerbenrechts bei uns nicht angängig sei. Gründe: das Fehlen einer vernünftigermaßen als Voraus­setzung festzuhaltenden Minimalgröße des Hosbesitzes, der Mangel eines einheitlichen ehelichen Güterrechts, auch wider­spreche die Bevorzugung eines Kindes zur ausschließlichen Uebernahme des Besitzes der Familie direet der Geschichte, den Gewohnheiten und Anschauungen unserer Bevölkerung- cs könnte sich also nur um das faeultative Anerbenrecht handeln, welches als Voraussetzung die in dem freien Willen des Be­sitzers stehende E i n t r a g u ng des Besitzes in die Höfe- rolle hat. Diese Eintragung würde aber in Hessen sicherlich nur in den seltensten Fällen erfolgen. Selbst von den zweck­mäßigen Bestimmungen des hessischen Gesetzes vom 11. Sep­tember 1758 über die landwirthschaftlichen Erbgüter sei kaum jemals Gebrauch gemacht worden.

Nach den Erfahrungen anderer Länder würde auch das Anerbenrecht weit weniger zur Erhaltung kleiner und mittlerer, als zur Agglomeration großer Hofbesitzungen in fideieommiß- ähnlicher Weise und weit über den Rahmen hinaus benutzt werden, in welchem eine Zusammenhaltung des Grundbesitzes für wünschenswerth zu erachten sei. Die Einführung der Höferolle würde danach für Hessen ohne nützliche, vielleicht von schädlicher Wirkung sein.

Dem immerhin vielfach bestehenden Bedürfniß aber, daß der Vater an Stelle der Naturaltheilung Einem seiner Kinder vorzugsweise seinen Besitz zuwende, werde im Rahmen der in Hessen üblichen Gutsanschläge genügt. Bedenklich hierbei sei nur die zuweilen hervortretende Neigung der anschlagenden Eltern, chr Altentheil zu hoch zu bestimmen. Auch mehrten sich die Fälle, wo der Besitzer sein Land viel zu früh abtrete, zu einer Zeit, in der er noch recht wohl leistungsfähig sei. Auch riefen die Verträge mancherlei Streitigkeiten hervor. Gegen solche Auswüchse könnten nur Bildung und Gesittung wie Belehrung Abhülfe schaffen. Nachdem seit einigen Jahren bemerklich sei, daß die Bevölkerung in Hessen in den ärmeren ländlichen Bezirken nicht erheblich anwachse, dürfe die Frage der Zunahme des Kleinbesitzes wohl vorerst nicht brennend sein. Es frage sich andererseits, ob nicht die Besitzanhäufung, insbesondere in Form der Familienfideicommisse, Bedenken biete. Es sei nun in der That nicht zu verkennen, daß es als ernster Mißstand erscheine, wenn m den Provinzen Starkenburg und Oberhessen mit einem Gesammtflächengehalte von ca. 630,000 Heetar etwa der dritte Theil an Feld und Forst mit 200,000 Hectar sich in der Hand von 16 Standesherren befinde.

Wenn auch der Wald, als naturgemäß zum Kleinbesitz nicht geeignet, hier auszunehmen sei, so komme andererseits die nicht unerhebliche Zahl von Fideicommissen des niederen Adels hinzu, und falle die Thatsache besonders nachtheilig ins Gewicht, daß die große Summe Landes, welche solcher­gestalt dem freien Verkehre entzogen ist, sich auf die Ge­meinden des Landes ganz ungleichmäßig vertheile. Die Be­völkerung mancher Gegenden sei hierdurch in Bezug auf die Antheilnahme an den Wohlthaten des Landbesitzes in einen Nothstand versetzt, zumal mehrentheils die Bewirthschaftung der Fideicommisse in Form des Großbetriebs durch Ver- * Walter oder Großpächter stattfinde, das Landbedürsniß der mittleren und kleinen Bauern also auch nicht auf dem Wege der Pachtung befriedigt werde. Freilich handle es sich hier um weitreichende Eingriffe in wohlerworbene Rechte, zu denen sich der Gesetzgeber nur schwer entschließen werde.

Die Bewältigung dieser ernsten und schwierigen Materie werde früher oder später einmal zu den unabweislichen Pflichten der Gesetzgebung des Landes oder Reiches gehören. (

Es möge mir, soweit cs sich nicht um Forst besitz handle, die Regierung ersucht werden, daß sie bei Prüfung der Voraus­setzungen landesherrlicher Bestätigung eines neuen Fidci- eornmisses stets auch Bedacht nehme auf das Bedürfniß der betheiligteu Gemeinden nach landwirthschastlichein Besitz. Der Domanialbesitz in Hessen ist, wie der Enquete­bericht bemerkt, mit seinem 1800 Hectar landwirthschaftlich benutzten Bodens nicht mächtig genug, um einen greifbaren Einfluß aus den Erfolg der Besitzvertheilung zu üben. Der Bericht des Sonderausschusses wünscht indessen, daß auch die Regierung bei ihren Donnlnialerwerbungen stets des Interesses der betheiligtcn Gemeinden an landwirthschaftlichem Besitz eingedenk sei und daß sie zeitweise, etwa in jeder Legislatur Periode, einmal den Ständen eine summarische Uebersicht über die Verkeilung des Domanialbesitzes aus die einzelnen Ge­meinden zur Kemitnißnahme vorlegen möge.

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Localer nnb provinzieller.

m Bad Nauheim, 3. März. Die am Samstag Abend im Saale des Hotel Sprengel dahier abgehaltene gemein­schaftliche Generalversammlung des hiesigen Spar- und Vor­schuß-Vereins, sowie der Pfennigsparkasse, erfreute sich eines sehr guten Besuches. Aus der Jahresrechnung sei Folgendes hervorgehoben: 1) Die Mitgliederzahl hat sich um .6 ver­mehrt, beträgt nunmehr 310. 2) Ein Verlust ist nicht vor­gekommen. 3) Der Gesammtumsatz beträgt ca. 2*/2 Million. 4) Die Stammantheile umfassen 127 340 Mk. 5) Der Reservefonds beträgt 24 238 Mk. 6) An Verwaltungskosten wurden verausgabt 3159 Mk. 7) An Reingewinn wurde erzielt 13 115 Mk.

Dem von Herrn Professor vpa. Wagner erstatteten Jahresbericht der Pfennigsparkasse sind folgende Angaben zu entnehmen: Die Pfennigsparkasse hat in den 81/2 Jahren ihres Bestehens im Ganzen 29 239.69 Mk. gesammelt und 1453.36 Mk. Zinsen gutgeschrieben. Ende 1888 fummirten die verbliebenen Guthaben 11 153.07 Mk., wofür 423 Sparer eingeschrieben waren. Zugang in 1889:

a) Neue Einlagen 3 953.80 Mk.

(373.05 Mk. mehr als in 1888)

b) Zinsen 238.27

gibt Gesammtsumme 15 345.16 Mk.

Abschreibungen in 1889 geschahen für 4 219.55 bleibt Guthaben der Sparer 11 125.61 Mk.

Das Guthaben der Pfennigsparkasse bei dem

Spar- und Vorschußverein beträgt 11 427.88 Also mehr und den Reservefonds bildend 302.27 Mk. Die Zinsberechnung pro 1889 ergibt:

an Einnahme 320.75

an Ausgabe an die Sparer 238.29

Ueberschuß' 82.46 Mk.

Aus diesem Zinsen-Ueberschuß sind verschiedene Kosten, sowie eine Beihilfe von 50 Mk. an den Localgewerbverein dahier zu Zeichenmaterial für unbemittelte Schüler der Handwerker- Zeichenschule bestritten worden.

Vorher und einleitend spricht der Psennigsparkasse-Bericht von der Mahnung unseres Kaisers, daß dem wirtschaftlich schwachen Theil des Volkes mehr geholfen werden müsse. Eine Hilfe dieser Art gewähren auch die Psennigsparkassen. Sie verzweigen, als Handlanger der groß gewordenen Geld- genossenschaften, diese in die breiten Schichten des Volks, damit sie, die Volksbanken, wieder das werden, was sie sollen und einst waren, nämlich: volksthümllche wirthschastliche Hilfs­vereine. Diese Gedanken führt der Pfennigsparkasse-Bericht weiter aus, wozu unsere Zeit in der That recht ernst aus­fordern dürste.

Vermischter.

* Im Hinblick auf die reichen Mahlzeiten, welche der Herzog von Orleans im Gefängniß zu sich nimmt, erinnert ein Pariser Blatt an den fabelhaften Appetit der meisten Bourbonen. So war Ludwig XIV. ein unerhört starker Esser. Seine Schwägerin, die Prinzessin von Psaltz-Zwei- brücken, schreibt darüber in ihren Memoiren:Ich habe wiederholt gesehen, daß bei einer einzigen Mahlzeit der König vier volle Teller verschiedener Suppen, einen ganze» Fasan, ein Feldhuhn, einen großen Teller Salat, zwei große Schnitte Schinken, Hammel mit Brühe und Knoblauch, einen Teller Gebäck und dann noch Früchte und harte Eier zu sich nahm." Als er dann in Folge seines Gargantua-Appetites krank geworden war, vermochre er es doch nicht, sich bei Tische zu mäßigen, ein Uebelstand, über welchen in dem Journal des Mvdecins" die Aerzte des Königs ebenso untere, thänigst wie bitterlichst sich beklagen. Im Jahre 1708,

den ersten Tagen des Juni mußte der König, der damals siebzig Jahre alt war, in Folge seiner Unmäßigkeit sich einer strengen Diät nnterwersen. Was that er? DasJournal des MedecinS" erzählt wörtlich:Der König, abgenuutet und schwach, konnte die Fasten am Freitag nicht halten- er gestattete daher, daß man ihm zum Mittag nur gevöftetc Krüstchen, eine Taubensuppe und drei gebratene Hühner, des Abends aber Fleischbrühe nebst Brod vorsetze." Tags daraus als er sich etwas besser sühlte, begnügte er sich mit Krüstche/ Suppe mit einem Stück Geflügel und drei gebratenen Hähnen/ von denen er, wie am Tage vorher, die Brust, vier Flügel und einen Schenkel an saß. Der Appetit Ludwigs XV. dem Ludwigs XIV. nichts nach. Der König bezahlte nwum- lich 25 000 Lires Gehalt an seine Köche. Nichts war für feinen Gaumen zu theuer: eine Schildkröte, die man feiner Laune zu Liebe in London einkaufte, kam auf mehr als 3 000 Thaler zu stehen. Der erste Koch Ludwigs XVI. erhielt 84 000 Franken jährlich. Ludwig XVIII. stand Nachts auf, um zu e ff en. Auch Ludwig Philipp war ein starker Esser.

* Königsberg, 6. März. Ein Opfer seinerWähler Pflichttreue wurde ein hiesiger Gelehrter, Professors Derselbe lag am Wahltage schwer krank zu Bette, bestand indessen daraus, sein Recht und seine Pflicht als Wähler aus- üben zu wollen, und machte sich schließlich trotz aller Bitten seiner Angehörigen, von einem Freunde begleitet, auf den Weg nach dem Wahllocale. Mehrere Male mußte der 70 Jahre alte Herr auf der Straße stehen bleiben, da ihm die Kräfte versagten, schließlich stellte sich sogar ein Ohn­machtsanfall ein, aber kaum hatte sich Herr Prof. B. von demselben erholt, als er mit Zufarnmenraffung seiner ganzen Willenskraft den Weg nach dem nahegelegenen Wahllocale weiter fortsetzte und dasselbe auch schließlich glücklich erreiche Dort gab der alte Herr seinen Stimmzettel ab, um sich dann auf den Heimweg zu machen. In der Nacht stellte sich als Folge der Anstrengungen ein starkes Fieber ein und zwei Tage später machte der Tod dem Leben ein Ende.

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