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' ege nicht erfolgt ist. Vor der Er­richtung sind sowohl Arbeitgeber als Arbeiter der haupt­sächlichen Gewerbezweigc und Fabrikbetriebe in entsprechender Anzahl zu hören.

Nach § 2 gelten als Arbeiter im Sinne dieses Gesetzes diejenigen gewerblichen Arbeiter (Gesellen, Gehilfen, Fabrik­arbeiter und Lehrlinge-, auf welche der siebente Titel der Gewerbeordnung Anwendung findet, einschließlich der Arbeiter in Bergwerken, Salinen, Nufbereitungsanstalten und unter­irdisch betriebenen Brüchen und Gruben. Im Uebrigen gelten auch solche Personen als Arbeiter, welche für bestimmte Gewerbetreibende außerhalb deren Arbeitsstätten beschäftigt sind. Die Gewcrbegerichte sind zuständig für Streitigkeiten 1) über den Antritt, die Fortsetzung oder die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sowie über die Aushändigung oder den Inhalt des Arbeitsbuches oder Zeugnisses, 2) über die Leistungen und Entschädigungsansprüche aus dem Arbeits­verhältnisse, 3) über die Berechnung und Anrechnung der von den Arbeitern zu leistenden Krankenversicherungsbeitrage. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte wird durch die Gewerbegerichte nicht ausgeschlossen. Die Kosten der Ein­richtung und Unterhaltung des Gerichts werden durch die Einnahmen gedeckt oder von der Gemeinde oder dem wettern Communalverbande getragen. Für jedes Gewerbegericht sind rin Vorsitzender, dessen Stellvertreter und mindestens cm Beisitzer zu berufen. Die Mitglieder müssen das 30. Lebens­jahr vollendet und in den letzten drei Jahren für sich oder ihre Familien keine öffentliche Unterstützung empfangen und im Gerichtsbezirk seit mindestens zwei Jahren Wohnung oder Beschäftigung gehabt haben. Die Berufung erfolgt auf mindestens ein Jahr und aus höchstens fünf Jahre und darf wiederholt werden. Vorsitzende und Stellvertreter dürfen weder Arbeitgeber noch Arbeiter fein, sondern werden durch den Magistrat bezw. nach Statutbestimmung durch die Landes- ceutralbehörde oder die Gemeindevertretung gewählt. Die Beisitzer müssen zur Hälfte Arbeitgeber, zur Hälfte Arbeiter sein. " Zur Wahl berechtigt ist nur, wer das 25. Lebensjahr vollendet, drei Jahre keine Armenunterstützung empfangen bat u. f. w. Das Verfahren regelt sich nach den Vor­schriften der Civilproceßordnung für die Amtsgerichte. Das Gewerbegericht kann auch als Einigungsamt angerufen werden.

Neueste Nachrichten.

Wolffs telegraphisches Correspondenz-Burcau.

Berlin, 5. Februar. DerReichsanzeiger" veröffent­licht folgenden Kaiserlichen Erlaß:

Ich bin entschlossen, zur Verbesserung der Lage der deutschen Arbeiter die Hand zu bieten, soweit die Grenzen es gestatten, welche Meiner Fürsorge durch die Nothwendig- keit gezogen werden, die deutsche Industrie auf dem Welt­märkte coneurrenzfähig zu erhalten und dadurch ihre und der Arbeiter Existenz zu sichern. Der Rückgang der heimischen Betriebe durch Verlust ihres Absatzes im Auslande würde nicht nur die Unternehmer, sondern auch ihre Arbeiter brod- los machen. Die in der internationalen Coneurrenz begrün­deten Schwierigkeiten der Verbesserung der Lage unserer Arbeiter lassen sich nur durch internationale Verständigung der an der Beherrschung des Weltmarktes betheiligten Länder, wenn nicht überwinden, doch abschwächen. In der Ueber- zeugung, daß auch andere Regierungen von dem Wunsche be­seelt sind, die Bestrebungen einer gemeinsamen Prüfung zu unterziehen, über welche die Arbeiter dieser Länder unter sich schon internationale Verhandlungen führen, will Ich, daß zu­nächst in Frankreich, England, Belgien und der Schweiz durch Meine dortigen Vertreter amtlich angefragt werde, ob die Regierungen geneigt sind, mit uns in Unterhandlung zu treten behufs einer internationalen Verständigung über die Möglichkeit, denjenigen Bedürfnissen und Wünschen der Arbeiter entgegenzukommeu, welche in den Ausständen der letzten Jahre und anderweit zu Tage getreten sind. Sobald die Zu­stimmung zu Meiner Anregung im Prineip gewonnen sein wird, beauftrage Ich Sie, die Cabinete aller der Regie­rungen, welche an der Arbeiterfrage den gleichen Antheil nehmen, zu einer Conferenz behufs Berathung über die ein­schlägigen Fragen einzuladen.

Berlin, den 4. Februar 1890.

Wilhelm I. R.

An den Reichskanzler.

Bei Meinem Regierungsantritt habe Ich Meinen Ent­schluß kundgegeben, die fernere Entwicklung unserer Gesetz­gebung in der gleichen Richtung zu fördern, in welcher Mein in Gott ruhender Großvater Sich der Fürsorge für den wirtschaftlich schwächeren Theil des Volkes im Geiste christ­licher Sittenlehre angenommen hat.

So werthvoll und erfolgreich die durch die Gesetzgebung und Verwaltung zur Verbesserung der Lage des Arbeiter­standes bisher getroffenen Maßnahmen sind, so erfüllen die­selben doch nicht die ganze Mir gestellte Aufgabe.

Reben dem weiteren Ausbau der Arbeiter-Versicherungs- Gesetzgebung sind die bestehenden Vorschriften der Gewerbe­ordnung über die Verhältniffe der Fabrikarbeiter einer Prüfung zu unterziehen, um den aus diesem Gebiete laut gewordenen Klagen und Wünschen, soweit sie begründet sind, gerecht zu werden.

Diese Prüfung hat davon auszugehen, daß es eine der Aufgaben der Staatsgewalt ist, die Zeit, die Dauer und die Art der Arbeit so zu regeln, daß die Erhaltung der Gesund­heit, die Gebote der Sittlichkeit, die wirthschastlichen Bedürf­nisse der Arbeiter und ihr Anspruch auf gesetzliche Gleich­berechtigung gewahrt bleiben.

Für die Pflege deS Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind gesetzliche Bestimmungen über die Formen in Aussicht zu nehmen, in denen die Arbeiter durch Vertreter, welche ihr Vertrauen besitzen, an der Regelung gemeinsamer

Angelegenheiten betheiligt und zur Wahrnehmung ihrer Jntereffcn bei Verhandlung mit den Arbeitgebern und mit den Organen Meiner Regierung befähigt werden. Durch eine solche Einrichtung ist den Arbeitern der freie und fried­liche Ausdruck ihrer Wünsche und Beschwerden zu ermöglichen und den Staatsbehörden Gelegenheit zu geben, sich über die Verhältnisse der Arbiter fortlaufend zu unterrichten und mit den letzteren Fühlung zu behalten.

Die staatlichen Bergwerke wünsche Ich bezüglich der Fürsorge für die Arbeiter zu Musteranstalten entwickelt zu ehen, und für den Privatbergbau erstrebe Ich die Herstellung eines organischen Verhältnisses Meiner Bergbeamten zu den Betrieben, Behufs einer der Stellung der Fabrikinspectionen entsprechenden Aussicht, wie sie bis zum Jahre 1865 be- tanden hat.

Zur Vorberathung dieser Fragen will Ich, daß der Staats­rath unter Meinem Vorsitze und unter Zuziehung derjenigen achkundigen Personen zusammentrete, welche Ich dazu berufen werde. Die Auswahl der letzteren behalte Ich Meiner Be- timmung vor.

Unter den Schwierigkeiten, welche der Ordnung der Arbeiterverhältnisse in dem von Mir beabsichtigten Sinne entgegenstehen, nehmen diejenigen, welche aus der Rothwen- digkeit der Schonung der heimischen Industrie in ihrem Wett­bewerb mit dem Auslande sich ergeben, eine hervorragende Stelle ein. Ich habe daher den Reichskanzler angewiesen, bei den Regierungen der Staaten, deren Industrie mit der unsrigen dcu Weltmarkt beherrscht, den Zusammentritt einer Conferenz anzuregen, um die Herbeiführung gleichmäßiger internationaler Regelungen der Grenzen für die Anforder­ungen anzustreben, welche an die Thätigkeit der Arbeiter ge- tellt werden dürfen. Der Reichskanzler wird Ihnen Abschrift Meines an ihn gerichteten Erlasses mittheilen.

Berlin, den 4. Februar 1890.

Wilhelm R.

An die Minister der öffentlichen Arbeiten und für Handel und Gewerbe.

Berlin, 5. Februar. Der Ausschuß der Stadtverord­neten für die Vorbereitung der Wahl des Oberbürgermeisters beschloß einstimmig, die Wiederwahl Forckenbecks zu empfehlen.

München, 5. Februar. Abgeordnetenkammer. Bei der fortgesetzten Berathung des Eisenbahnetats erklärte der Mi­nister v. Crailsheim, eine Ueberbürdung des Bahnpersonals sei nicht vorhanden. Dem Humanitätszuge des Zeitgeistes nur erscheine Manches unzulässig trotz der kürzlich erfolgten bedeutenden Aufbesserung der Gehälter. Der beabsichtigten Entlastung der Dienstzeit widersprächen häufig die Bahnbe­diensteten selbst wegen der Kürzung der Nebenbezüge, so z. B. der an dem Röhrmöser Bahnunglück schuldige Stationstage­löhner. Trotzdem würden etwaige wegen der Verkehrssicher­heit noch vorhandene Mißstände und Ueberbürdungen beseitigt werden. Bayern weise sehr wenige Verletzungen von Bahn­reisenden auf. Im Jahre 1887 seien von den 19 000 000 Personen, welche die Bahn benutzten, nur eine getödtet und zwei verletzt worden- im Jahre 1888 von den 20000000 Reisenden wurde Niemand getödtet und drei verletzt. Wenn der freisinnige Abgeordnete Hermann Beckh in Nürnberg den Mangel an Disciplin des Bahnpersonals beklage, so möge Beckh die ihm nahestehende Presse veranlassen, die Disciplin nicht zu durchkreuzen. Der Minister stellt auch für Nürn­berg ein neues Bahnhofsgebäude in dem nächsten Budget in Aussicht. Was die Klagen der Centrumsmitglieder über die Schund- und Schandliteratur der Verkäufer auf den Bahn­höfen angehe, so werde er dieselben dem zuständigen Minister des Innern mittheilen. Nach sehr lebhafter Debatte wurde die Fortsetzung der Berathung auf Freitag vertagt.

Stuttgart, 5. Februar. Amtlich wird bekannt gegeben, daß die Königin nunmehr vollständig wiedergenesen fei. Gleichzeitig wird die Ernennung des homöopathischen Leibarztes der Königin, Dr. Stiegele, zum Geheimen Hofrath publieirt.

Stuttgart, 5. Februar. DerStaatsanzeiger" sagt unter Zurückweisung der Angriffe derFrankfurter Zeitung" gegen die Rede Miquels:Der Satz Miquels, daß der Friede im Jahre 1887 gefährdet gewesen sei, ist unanfechtbar. Die Lage sei heute dieselbe, die Bedrohung des Friedens zwar keine acute, aber chronische. Deshalb zeuge es von wenig Verständniß der Lage, wenn die Demokratie im Süden Deutschlands, welches einem Anprall am ersten ausgesetzt sei, die Schwächung unserer Militärmacht, sei es quanti­tativ oder qualitativ durch Herabsetzung der Präsenzzeit verlange.

Zwickau, 5. Februar. Eine Versammlung fämntt- licher Werks besitz er und Werksvertreter erklärte die Forderungen der Arbeiter: 3.50 Mk. Schichtlohn, achtstündige Arbeitszeit, 50 pCt. Zuschlag für Ueberschichten für unerfüllbar und maßlos. Die Versammlung beschloß, nur mit den legal gewählten Knappschaftsvertretern zu verhandeln und die von der öffentlichen Versammlung gewählte Zwölfercommission, welche jene Forderungen aufgestellt, nicht mehr zu berück­sichtigen. Da die Lage einen kritischen Character angenommen, gab der Verband sächsischer Berg- und Hüttenbesitzer bekannt, der sich vorläufig von der Bewegung zurückgezogen hatte, daß er sich gezwungen sehe, zur Frage Stellung zu nehmen. In­zwischen warnt der Vorstand vor unüberlegten Handlungen und erbietet sich, Beschwerden entgegenzunehmen, um gesetz­liche Abhülfe anzustreben.

Hamburg, 5. ^Februar. Die Arbeitseinstellung der hiesigen Schiffszimmerleute ist gestern Abend in einer Versammlung der Schiffszimmerleute in geheimer Abstimmung mit 180 gegen 128 Stimmen für beendet erklärt worden. Die Schiffszimmerer nehmen das Anerbieten der Werftbesitzer an, wonach vom 1. März bis 27. October ein Stundenlohn von 45 Pfg., vom 28. October bis ult. Februar ein Stunden­lohn von 48 Pfg. einzuführen ist.

Wieu, 5. Februar. Die in derWiener Ztg." ver­öffentlichten Verordnungen des Justtzministeriums vom 3. ds.

betreffen erstens die Abänderung der Gerichtsorgani- ation in Böhmen. Es sollen namentlich die Sprengel

der Bezirksgerichte und Kreisgerichte Eger, Brüx, Leitmeritz, böhmisch Leipa, Reichenberg und Budweis und die an­grenzenden Sprengel mit Berücksichtigung der Wünsche der Bevölkerung, sowie die Communications- und Verkehrs­verhältnisse derart umgestaltet werden, daß die Gerichts­sprengel möglichst nur die Gemeinden derselben Nationalität umfassen. Zu diesem Behufe wird der Oberlandesgerichts­präsident in Prag ersucht, eine Commission richterlicher Be­amten einzusetzen, zu welcher ein Vertreter der Statthalterei und zwei Vertrauensmänner (je einer durch Rieger und Schmeykal zu bestimmen) beizuziehen sind. Die zweite Ver­ordnung betrifft die Besetzung der Rathsstellen und die Be­handlung der Personal- und Disciplillarangelegeuheiten beim Oberlandesgericht zu Prag, sowie die Besetzung von Dienst­stellen bei den Gerichten erster Instanz und den Staatsanwalt­schaften Böhmens.

Wien, 5. Februar. DieWiener Zeitung" veröffent­licht in ihrem nichtamtlichen Theile zwei Verordnungen des Justizministeriums vom 3. Februar, betreffend die Einsetzung einer Commission beim Oberlandesgericht Prag be­hufs theilweiser Umgestaltung gewisser Bezirke und Kreis- gerichtssprengel und betreffend Besetzung der Dienststellen bei den böhmischen Gerichten.

Paris, 5. Februar. DasJournal des Debats" be­merkt zu der Broschüre des Obersten Stoffel: Der auf Elfaß-Lothringeu bezügliche Theil sei eine Utopie, der Rest eine falsche und gefährliche politische Theorie. Auch ohne die erfolgte Abtrennung beider Länder hätte die Idee einer Allianz zwischen Deutschland und Frankreich gegen Rußland als den Gefühlen, Traditionen und Interessen des Landes widersprechend zurückgewiesen werden müssen. Um zwischen Rußland und Frankreich nicht eine Allianz, an die Niemand denke, wohl aber eineUebereinstimmung der diplomatischen Interessen und dauernde Sympathien" herbeizuführen, be­ständen dauernde allgemeine Gründe, die schon vor 1870 existirten und von Niemand beseitigt werden könnten.

Paris, 5. Februar. Der Appellationsgerichtshof entzog Laguerre und Habert das Recht zur Ausübung des Berufes als Advokaten, Ersterem aus sechs, Letzterem auf einen Monat wegen der im Cirque Fernando gehaltenen Reden gegen den Generalprocurator Beaurepaire.

Der Plan für die Neuherstellungen bei der Kriegsmarine im Jahre 1891 umfaßt 10 Panzerschiffe, 11 Kreuzer, 2 Torpedokreuzer, 5 Torpedoavisos, 2 Panzer­kanonenboote, 1 Transportaviso und 47 Torpedoboote.

London, 5. Februar. Auf Anordnung der Dock- arbeiter-Union, welche den Uuionsmitgliederu die Waarenüberlieferung an die der Union nicht angehörigen Fuhr­leute untersagt, beschlossen die Eigenthümer der Docks-Wersten- Magazine, alle dieser Anordnung Folge leistenden Arbeiter zu entlassen und einen Verein behufs Wahrung der gemeinsamen Interessen zu bilden.

London, 5. Februar. Nach einer amtlichen Meldung wurde Smith zum britischen Consul für Samoa ernannt.

Lord Salisbury war heute Vormittag zum ersten Male feit feiner Krankheit nach London gekommen, um einem Ministerrathe vorzusitzen. Aus Gesundheitsrücksichten fand diese Sitzung in der Privatwohnung Salisburys, nicht im Auswärtigen Amte statt. Der Wortlaut der Thronrede an­läßlich der Eröffnung des Parlaments wurde festgestellt.

Sofia, 4. Februar. Der Polizeipräsect von Sofia gab seine Entlassung, die angenommen wurde.

Newyork, 5. Februar. Der heute hier angekommene DampferGellert" hatte eine sehr stürmische Ueberfahrt und war in Gefahr, unt e rz u g e h e n. Am 29. Januar colli- birte er mit einem Eisberge und erlitt zwei Stöße im Ver­schlag. Sonst war das Schiff unversehrt und kam glücklich in Newyork an, nachdem es noch zwanzig Eisberge passirt hatte.

Locales und provinzielles.

Gießen, 6. Februar.

/X Concertverein. Das vom 12. Januar auf den nächsten Sonntag, den 9. Februar, verschiedener Hindermsse wegen, verschobene 3. Concert wird als Hauptwerke die 8. Symphonie von Beethoven, das Clavierconcert mit Orchesterbegleitung von Schumann und die neue, Sr. SlönigL Hoheit unserm Großherzog gewidmete Fest-Ouverture von Friedrich Lux bringen.

Als Solistinnen werden darin mitwirken Fräulem Agnes Schöler ans Weimar, als vortreffliche Concertsängerin all­gemein bekannt, und Fräulein Elisabeth Rouge aus Berlin, deren erfolgreiches erstmaliges Auftreten als Pianistin bei uns int vorigen Winter den Vereinsvorstand veranlaßt hat, sie auch in diesem Jahre wieder einzuladen.

Der Componist der Fest-Ouverture, welcher sein Werk selbst zu dirigiren ebenfalls eingeladen war, konnte für diesen Tag leider nicht zusagen. ,

Sonntag den 2. März wird das 4. Concert itn Winter­semester als Kammermusikabend stattfinden und fallen deshalb diesmal die beiden letzten Concerte, von denen das sechste ein Kirchenconcert mit Soli, Chor und Orchester sein soll, in das Sommersemester.

Theater. Am Freitag (morgen) wird unser trefflicher erster Liebhaber, Herr Paul von Gallas, in seiner Bene- fizvorstelluug zugleich Abschied von dem Gießener Theater­publikum nehmen. In der Zeit seiner Wirksamkeit tm Neuen Theater" hat er es verstanden, aus Grund seines reichen schauspielerischen Talentes und vermöge seiner geist­reichen, eindringenden Auffassung und seines hingebenden Fleißes sich die ungeteilten Sympathien bei allen Theater­freunden zu gewinnen. Seine zahlreichen vorzüglichen Lei­stungen sind in zu frischem Andenken, als daß es angezeigt