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Donnerstag den 5. Juni.

(ßte^ner Anzeiger. Beilage zu Nr-127. - 1890.

Die neue Hostrscht.

Der Allerhöchste Erlaß über die Einführung einer Hos- tracht hat nach demHann. Cour." folgenden Wortlaut:

Es ist Mein Wunsch, daß in dem Leben an Meinem Hose in Beziehung auf die Trachten die schönen Sitten und Gebräuche früherer Zeit wiederum zur Geltung gelangen.

Zu dem Ende bestimme Ich, was folgt:

I. für die Civil-Beamten:

1. Alle Kategorien von Civilbeamten sollen befugt sein zur gestickten Uniform

a) bei großer Gala, im Königlichen Schlosse zu Berlin, den dortigen Königlichen und Prinzlichen Residenzen, im Stadtschlosse zu Potsdam und im Neuen PalaiS.bei Potsdam fortan Kniehosen von weißem Casimir mit bezogenen Knöpfen, weiße seidene Strümpfe und Schuhe mit blanken Schnallen nebst Degen in weißer Scheide zu tragen; außerhalb der vorgenannten Schlösser und Palais jedoch, bei Festlichkeiten in anderen Schlössern, sowie im Freien, wenn es nicht etwa für jeden beson­deren Fall anders besohlen wird, Beinkleider von der Farbe des Uniformrockes mit Gold- und beziehungsweise Silbertressen anzulegen-

b) zu halber Gala überall die langen Beinkleider von der Farbe der Uniform mit Gold- bezw. Silbertressen |§u tragen.

2. Sämmtlichen Civilbeamten soll gestattet sein, bei befohlener Hoftrauer für die ganze Zeit derselben in den vorstehend unter la genannten Königlichen und Prinzlichen Residenzen

a) zur großen Gala: Kniehosen von schwarzem Casimir, schwarze seidene Strümpfe und Schuhe mit schwarzen bezw. blanken Schnallen (je nach der jAbstusung der Trauer) nebst Degen mit schwarzer bezw. weißer Scheide (je nach Abstufung der Trauer),-

b) zur halben Gala: die Beinkleider von der Farbe der Uniform mit Gold- bezw. Silbertressen zu tragen.

3. Diejenigen Civilbeamten, welchen der blaue Uniforms­frack zusteht, sollen befugt sein, zur kleinen Uniform bei Festlichkeiten in den unter la genannten Königlichen Schlössern und Residenzen ebenfalls Kniehosen von schwarzem Casimir, schwarze seidene Strümpfe und Schuhe mit schwarzen Schleifen oder auch enganschließende, bis zum Knöchel reichende Bein­kleider (Collants) zu tragen.

Bei allen anderen Gelegenheiten, sofern nicht ein be­sonderer Befehl für den einzelnen Fall ergeht, verbleibt es,

wie bisher, bei den langen schwarzen Beinkleidern zum kleinen Uniformsfrack.

II. Für die ohne Uniform bei Hose erscheinenden Herren:

1. Die ohne Uniform bei Hofe erscheinenden Herren sollen befugt sein, bei vorgeschriebener Gala im Königlichen Schlosse zu Berlin, den dortigen Königlichen und Prinzlichen Residenzen, im Stadtschlosse zu Potsdam und im Neuen Palais zu Potsdam anstatt des schwarzen Fracks ein schwarzes einreihiges, vorn abgestochenes Hofkleid von schwarzem Tuch mit Kragen und Klappen von schwarzem Atlas, eine lange Schoßweste von schwarzem Atlas, ohne Patten, welche unten bis aus den halben Unterleib reicht, sowie weiße Halsbinde, dazu als Unterkleid Kniehosen von schwarzem Casimir, schwarze seidene Strümpfe und Schuhe mit blanken Schnallen, drei­eckigen Hut ohne Feder, sowie Degen zu tragen. Auch soll es gestattet sein, das eben beschriebene Hofkleid ganz von schwarzem Atlas zu tragen, wie auch statt der Kniehosen und schwarzen seidenen Strümpfe enganschließende bis zum Knöchel reichende Beinkleider (Collants) anzulegen.

2. Bei vorgeschriebener kleiner Uniform sollen diese Herren befugt sein, in den obengenannten Königlichen und Prinzlichen Residenzen zum schwarzen Frack die vorbeschriebenen Unterkleider zu tragen; bei allen anderen Gelegenheiten sind, wie bisher, zum schwarzen Frack die langen schwarzen Bein­kleider anzulegen.

Das Staatsministerium und Sie, der Minister des Königlichen Hauses, haben das hiernach Erforderliche zu ver­anlassen, um diese Meine Bestimmungen zur Kenntniß der davon betroffenen Personen zu bringen.

Wartburg, den 1. Mai 1890.

gez. Wilhelm R.

An das Staatsministerium und den Minister des Königlichen Hauses Herrn v. Bötticher.

Literatur unS Kanft

P. K. Roseggers A«SgewLhlte Werte. Pracht-Aus­gabe. Mit 900 Illustrationen von A. Greil und A. Schmid- Hammer. In ca. 115 Lieferungen, Lexikon - Octav. ä 50 (A. Hartlebens Verlag in Wien.) 85 Lieferungen bisher er­schienen.

Als die Verlagshandlung, dem Wunsche der zahlreichen Freunde und Verehrer der Muse P. K. Roseggers folgend, sich entschloß, die ursprünglich auf vier Bände berechnete iüustrtrte Prachtausgabe seiner Ausgewählten Werke um noch zwei Bände zu erweitern und in diese die neuesten Schriften Roseggers, sowie einige ältere, welche bisher nicht darin Platz gefunden hatten, aufzunehmen sprach sie den

Wunsch und die Hoffnung aus, daß ihre Absicht eine allgemeine freundliche Billigung finden möge. Dieselbe hat sich denn auch that- sächlich herausgestellt und wir sind in der angenehmen Lage, unseren Lesern das Erscheinen der ersten zehn Lieferungen (Lieferungen 76 bis 85) des 5. Bandes von Roseggers Ausgewählten Werken heute melden zu können. Dieselben beginnen mit Roseggers vorletztem BucheJacob der Letzte", bekanntlich einem .der hervorragendsten Meisterwerke der deutschen Literatur, und führen auch das letzte Buch Roseggers,Martin der Mann", beinahe zu Ende. Daran sollen sich in Band 5 und 6 noch anschließen: Allerhand Leute Dorf­sünden Feierabende Sonntagsruhe, mit welch letzterer Schöpfung dann die schöne Sammlung harmonisch ausklingen wird. Jacob der Letzte" ist von A. Schmidhammer,Martin der Mann" von A. Greil illustrirt, beide Künstler befinden sich auf der Höhe ihrer Aufgabe, und P. K. Roseggers Ausgewählte Werke werden, wenn einmal vollendet (was noch 1890 der Fall sein wird) eine Zierde jeder Bibliothek bilden, in ihrem inneren Werthe. wie in ihrer äußerlichen Schmückung. Möge dort, wo noch Sinn vor­handen für das Einfache und Natürliche in der Literatur, diese Werke eines echt deutschen Schriftstellers offene Herzen und Arme finden, sie verdienen es.

P. K. Roseggers Werke, illustrirte Prachtausgabe, sind auch in sechs Prachtbänden zu beziehen (ä 12.50), von denen bereits vier vollendet vorliegen.

verkehr, Land- «nd volk»wirthschaft.

Der Durchfall der HauSthiere. (Nachdruck verboten.) Ursachen sind sehr verschieden. Erkältung, rascher Futterwechsel, ungewohntes Wasser, gefrorene und bereifte Pflanzen, zu junges Grünsutter. Bei Säuglingen und jungen Thieren sind als Ursachen aufzuzählen: zu fette oder zu saure Milch, zu viel Milch auf einmal, Abführmittel, welche dem Mutterthier gegeben werden oder saure Gräser und schweres Kornerfutter (Hülsenfrüchte, Roggen), welche diesem zur Nahrung dienen; Brünsttgkeit der Mutter, unbekannte Factoren.

Behandlung. Es kommt zunächst darauf an, die Ursachen abzustellen; dann umhülle man das Thier mit wollenen Decken (Neptunsgürtel wirkt vortrefflich), schütze es gegen Zugluft, gebe nur wenig und stets lauwarmes Getränk und entziehe das Grünfutter. Dies genügt meistens zur Heilung leichter Durchfälle. Genügt diese Behandlung nicht, so versuche man Reibungen des ganzen Körpers, namentlich des Bauches, mit Branntwein ober Kampherspiritus und gebe Abkochungen von Hülsenfrüchten (ohne Hülsen), von braun­geröstetem Malz als Futter. Ist Erkältung Ursache, so find auch Biersuppen, Camillenthee mit Branntwein am Platze. Stopfende Arzneimittel kommen erst zur Verwendung, wenn obiges Verfahren nicht hinreicht. Bei größeren Hausthieren ist die Eichenrinde, die Weidenrinde und das Eisenvitriol zu empfehlen. Diesen Mitteln pflegt man noch magenstärkende hinzuzusetzen, wie z. B. Enzian, Ealmus.

Eisenvitriol 4 5 Gramm Eichenrinde 1015

Enzianwurzel 1520

Als Pulver mit Mehl und Wasser zur Latwerge auf einmal für ein Pferd oder Rind. Täglich 24 solcher Gaben. Man beginnt stets mit kleinen Gaben.

üerqeöung oon Sauarbeiten.

Die nachstehenden, beim Neubau eines ANolkereigebäudrS zu Alsfeld vorkommenden Arbeiten und Lieferungen sollen auf dem Wege der öffentlichen Submission vergeben werden:

a) Erdarbeiten........

veranschlagt zu

521,60

b) Absahren des Grundes ....

H

ll

420,00

ii

c) Maurerarbeiten......

lf

u

\ DolO,bu j 562,00

ii

ii

d) Steinhauerarbeit......

n

II

1172,88

ii

e) Zimmerarbeit.......

n

II

2656.52

ii

f) Dachdeckerarbeit......

ii

II

1641,09

ii

g) Schreinerarbeit.......

ii

II

1306,38

ii

h) Glaserarbeit.......

ii

II

435,35

ii

i) Schlofferarbeit.......

ii

II

629,70

ii

k) Weißbinderarbeit ......

ii

II

1412,79

n

1) Spenglerarbeit..... »

n

II

160,00

n

m) Chaussirarbeit

n

II

200,00

ii

nl Lieferung von eisernen Balken .

ii

II

1805,54

n

171 Ctr. Schwarzkalk

ii

II

188,10

1!

320 Weißkalk.

ii

II

320,00

II

158 cbm Sand

r) 10 Tonnen Port-

u

II

474,00

u

land-Cement.......

ii

II

100,00

n

Die Angebote sind schriftlich bis zum Eröffnungstermine:

Samstag den 7. Juni l. I., Nachmittag- 6 Uhr, an den Unterzeichneten einzureichen und die Bedingurgen auf dessen Bureau einzusehen.

Alsfeld, 29. Mai 1890.

I. A. der Molkereigenossenschaft:

Braun, Kreistechniker. 4800

Möbel Versteigerung.

Donnerstag, S. Juni, Nachmittags 2 Uhr, versteigere ich weg­zugshalber im Auftrag des Herrn Ernst Döring, «Lebigstraße 61: Möbel und andere Gegenstände, namentlich sehr schönen GlaSschrank, sehr gute SophaS, einen schönen runden Tisch, Tische und Stühle, Bücherschrank, 2th. Kleiderschrank, Comwode, Spiegel und Bilder, Waschschränke, Nachttisch, Bett stellen mit und ohne Sprungfeder-Ginlagen, 1 Wanduhr, Küche«geräth, Frauenkleider, namentlich schöne Regen­mäntel re., sodann eine fast neue Jauch-puwpe, eine gute Hobelbank u. «.Werkzeug, einen schönen großen Oleander in Kübel, Waschbütten, sowie 1 Stamm (9 Stück) junge Hühner und Hahn u. A.

4694 J. Rothenberger., Ger.-Taxator.

Gutgebrannte

Marksteine sino fortwährend zu haben. [4661 Leihgestern Carl Haas.

la. PortlaBd-Cement

von Ludw Roth zu Karlstadt empfiehlt [4137

J- Happel.

Heugras- Versteigerung bei der Stadt Gießen.

Montag den 9. und Diens­tag den 10 Juni d. I., jedes­mal von Vormittags 9 Uhr, soll das Heugras von den städtischen Wiesen versteigert werden und zwar:

Montag den 9. Juni: von den Wiesen vor der Neustadt, am Neuenwegerthor, am Fürstenbrunnen, Wieseckthal und im Heegstrauch.

Dienstag den 10. Juni: von den Ochsenwiesen, den Wiesen im Stolzenmorgen, Utersbrunnen und Altentisch; Nachmittags 2 Uhr von den Wiesen in der Gemarkung Rödgen; Nachmittags 3 Uhr von den Wiesen in der Gemarkung Alten-Buseck.

Die Zusammenkunft ist Montag den 9. Juni am Neustädterthor und Diens­tag den 10. Juni in den Ochsenwiesen.

Die Großh Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, vor­stehendes in ihren Gemeinden bekannt machen zu laffen.

Gießen, 30. Mai 1890.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen Gnauth 4724

Dirnstag den 17. Juni l. J.,

Nachmittags 2 Uhr,

soll auf dem hiesigen Ortsgericht die den Christian Ludwig Thomas Ehe­leuten in Gießen gehörige Hosraithe: Flur I Nr. 934 88 Meter in der Wall- thorstraße

öffentlich meiftbieiend versteigert werden- Gießen, den 28. Mai l>90.

Großh. Ortsgericht.

I. A-

B o gt. 4670

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