Ausgabe 
4.5.1890 Zweites Blatt
 
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Rr. 103. Zweites Blatt. Sonntag den 4. Mai

1890

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Localer «nd provinzielle».

Gießen, 3. Mai.

Sitzung der Stadtverordneten vom 1. Mai. (Schluß.) Der Umbau der Frankfurter Straße bei dem Ueber- -gang über die Oberhessischen Bahnen erfordert bei den Maurer- und Schlosserarbeiten einen Mehraufwand, da die betr. Arbeiten zum veranschlagten Preise nicht ausgeführt werden können. Die Mehrforderung wird genehmigt. Gleichzeitig erklärt sich die Versammlung damit einverstanden, daß der zwischen den Oberhessischen Bahnen und der Wilhelm- straße liegende Theil der Straße in Anbetracht der schmutzigen Fahrbahn gepflastert, der Kostenbetrag hierfiir ins nächst­jährige Budget eingestellt und die Pflasterung womöglich noch in diesem Jahre ausgesührt wird, desgleichen soll der vom Uebergang an den Oberhessischen Bahnen bis zur Klinik führende Theil der Liebigstraße Trottoir erhalten. Das Gesuch des Herrn Jacob Ronstadt um Erlaubniß zum Bauen an der Grünbergerstraße (neben derGermania") wird beanstandet, da das projectirte Gebäude nicht parallel zur Grünbergerstraße errichtet werden soll. Das Gesuch der Herren C. Kockerbeck und Joh. Gg. Pfaff um Erlaubniß zum Umbau des Zöller'schen Hauses an der Ecke der Bahnhofstraße und der Neustadt, soll, nachdem Gesuch­steller sich zur Einhaltung der beiden Baufluchtlinien, sowie zu massiver Ausführung der Vorderwände bereit erklärt haben, nicht beanstandet, ein Dispensationsgesuch um Entbindung von der Verpflichtung zum Massivbau der Rück- und Seitenwände befürwortet werden. Die von der Stadt zu zahlende Gelände­entschädigung, welche sich aus Einhaltung der Baufluchtlinie nach der Neustädter Seite hin ergibt, ist von den Gesuch­stellern von 2500 auf 2000 Mk. ermäßigt worden. Die Reparatur des Wehres an der Obermühle, für welche 250 Mk. ständig ins Budget eingestellt, seit mehreren Jahren aber nicht erforderlich waren, soll, da sich die Nothwendigkeit einer Reparatnr für dieses Jahr ergeben, ausgesührt, die Arbeiten aus der Hand vergeben werden. Herr Scheel macht hier aus die Uferbeschädiguugen an der Franz'schen Badeanstalt aufmerksam, die der Ausbesserung bedürften. Herr Schm all theilt mit, daß das allgemein für das beste gehaltene Wasser der Pumpe am Gail'schen Hause in der Neustadt seit einiger Zeit verdorben erscheine, es komme dies wahrscheinlich von der Schadhaftigkeit eines in der Nähe der Pumpe befindlichen Canals, er bittet um eingehende Unter­suchung dieses Mißstandes, event. Ausbesserung des Wasser­abzuges, oder auch die Ausstellung eines Brunnens der Quell­wasserleitung in Erwägung zu ziehen. Herr Bürgermeister Gnauth erklärte, Untersuchung im Sinne der beiden Herren Stadtverordneten anstellen zu lassen. Herrn Gg. Brömer soll auf Gesuch ein Kieslagerplatz am Schweinemarkt, Herrn Bäckermeister K l i n g e l h ö f f e r ein Holzlagerplatz am Luther­berg gegen die übliche Pacht überlassen werden. Zum Umbau der Militärschießstände resp. Erhöhung des Schutzwalles an der Oberhessischen Eisenbahn sollen weitere 800 Cbm. Sand an die Militärbehörde abgelassen werden. Die an Großh. Kreisamt von der Militärbehörde ergangene Eingabe um Vorschläge zur Anlage eines infolge Einführung des neuen Gewehres erforderlichen Gefechtsschießstandes für das 116. Infanterie-Regiment ist Großh. Bürgermeisterei zur Abgabe von Gutachten darüber zugegangen, ob die Anlage in der Verlängerung der jetzigen Schießstände mit Schuß­richtung gegen die Straße Annerod-Hausen erfolgen könne. Die Versammlung spricht sich für Genehmigung der Anlage des Gefechtsschießstandes aus, es sollen indes; Seitens des Regiments die Tage, an denen geschossen wird, bestimmt und entsprechend bekannt gemacht werden. Darüber, inwieweit eine Absperrung des Weges von Annerod nach Hausen angängig ist, sind die betr. Bürgermeistereien zu Aeußeruugen veranlaßt worden. Die nachgesuchte Erlaubniß zur Aufstelluug von vier Dampfkesseln in den neuen Kliniken soll nicht bean­standet werden. Punkt 21 der Tagesordnung:das Schlachthaus; hier die Stall gebühren", hat sich durch einen bereits früher gefaßten Beschluß erledigt und wird dafür die Bestimmung über die im Ortsgesetz, betreffend das Schlachtwesen in Gießen, gewahrte Benutzung von Rinderblut zur Wurstfabrikation auf die Tagesordnung ge­stellt. Die Stadtverordneten - Versammlung hatte in dem Ortsgesetz die Verwendung von Rin der blut zur Wurstfabrikation insofern als zulässig erklärt, als bei dem Schlachten von Vieh nach israelitischem Ritus Vor­kehrungen zu treffen seien, die tnc Vermischung von Magen­inhalt mit dem Blute ausschließen. Zur Erreichung dieses Zweckes war die Anwendung einer sogen. Schlundgabel im Ortsgesetz angeordnet. Großh. Kreisamt hat aus erfolgte Vorlage des betr. Ortsgesetzes die Zulässigkeit von Rinder­

blut zur Wurstfabrikation in Frage gestellt. Großh. Kreis­gesundheitsamt wie Großh. Kreisveterinäramt haben sich gegen die Verwendung des Blutes von nach israelitischem Ritus geschlachtetem Vieh zur menschlichen Nahrung geäußert und dasselbe als gesundheitsschädlich bezeichnet, weil beim Schächten von Rindvieh in den seltensten Fällen die Vermengung von Mageninhalt mit dem Blute verhindert werden könne. Die der Schlachthausdeputation angehörigen Metzger haben es dagegen als einen schweren Eingriff in ihr Gewerbe bezeich­net, wenn ihnen die Verwendung des Blutes geschächteter Thiere verboten würde, da Schweineblut nicht in genügender Menge zu erlangen, zu einer anderen Tödtungsart des Groß­viehs, das hier fast ausnahmslos geschächtet wird, mit Rück­sicht aus die Kundschaft nicht übergangen werden könne. Die Angabe des Schlachthausverwalters, daß die genügende Menge Schweineblut wohl zu erhalten sei, wenn beim Auffangen desselben sorgfältiger verfahren würde, sowie daß Rinderblut nur von Metzgern verwendet würde, die Lieferanten geringer Wurstsorten seien, ist in der Schlachthausdeputation als nicht zutreffend bezeichnet worden- dieselbe hat sich sonach sür Beibehaltung des im Ortsgesetzentwurf enthaltenen, die Ver­wendung von Rinderblut unter den angegebenen Voraus­setzungen gestattenden Paragraphen ausgesprochen. Aus der Mitte der Stadtverordneten wandte sich zunächst Herr Dr. Ploch gegen die Verwendung von Rinderblut zur Wurst­sabrikation, dasselbe als gesundheitsschädlich und ekelerregend bezeichnend. Herr Homberger will über die Frage nicht sofort entschieden, sondern Erkundigungen über die Verwend­barkeit des Rinderblutes in anderen Städten eingezogen haben. Ein hierauf bezüglicher Antrag wird abgelehnr, in­dem die Versammlung sich mit der Darlegung des Herrn Heyligenstaedt einverstanden erklärte, daß es vollständig genüge, über die Frage abzustimmen, nachdem die Gesund­heitsämter wie Herr Dr. Ploch als Arzt sich gegen die Ver­wendung von Rinderblut zur Wurstfabrikation geäußert. Herr Georgi bemerkte, daß es keine Schwierigkeiten haben werde, Rinderblut zu erlangen, wenn zu einer anderen Schlachtmethode übergegangen werde, dem größten Theile des Publikums sei es einerlei, ob es Fleisch geschächteter oder aus sonst eine Art getödteter Thiere esse. Herr Beigeordneter Langsdorfs spricht sich auch für Eingehen auf das Gut­achten des Kreisgesundheitsamtes und des Kreisveterinäramtes aus, ist auch im Interesse des Thierschutzes sür Anwendung einer anderen Tödtungsart bei dem Großvieh, wogegen Herr Homberger einwendet, daß das Schächten eine besondere Thierquälerei gegenüber anderen,Schlachtarten nicht sei. Die Abstimmung ergab fast einstimmige Annahme des Verbots der Verwendung des Blutes geschächteter Rinder zur menschlichen Nahrung. Wegen vor­gerückter Zeit wurde über dieAusübung der offenen Armenpflege" nicht mehr verhandelt.

vermischtes.

* Mainz. Dienstverhältnisse der Handarbeits- Lehrerinnen in Mainz. Im Interesse der an der höheren Mädchenschule und der Volksschule beschäftigten Lehrerinnen sür den Unterricht in weiblichen Handarbeiten soll mit Zustimmung der Stadtverordneten und des Ministe­riums eine Satzung erlassen werden, welche die Zukunft dieser Lehrerinnen sichert. Sie sollen nach zehnjähriger Wirksamkeit an den hiesigen Schulen bei eintretender Dienstunfähigkeit Anspruch auf einen Ruhegehalt genießen, welcher sich nach dem Gesetze vom 10. Mai 1875 über die Pensionirung der auf Widerruf angestellten Beamten bemißt. Aus besonderen Gründen, z. B. wegen Schäden im Dienste, kann ein höherer Betrag, bis zum vollen Diensteinkommen, bewilligt werden. Der Berechnung des Ruhegehaltes wird nur der wirkliche Jahresgehalt ohne Nebenbezüge zu Grunde gelegt. (Eine ähnliche Einrichtung dürfte sich auch sür die Lehrerinnen Gießens empfehlen.)

* Berlin, 28. April. Die ohne Herrenbegleitung in Cafes erscheinenden Damen erhalten jetzt in einigen Localen die höfliche, aber bestimmte Aufforderung seitens der Kellner, das Local zu verlassen. Die Besitzer der Locale stützen sich dabei auf eine Entscheidung des Reichsgerichts, wonach Inhaber öffentlicher Locale, welche werblichen Personen Gelegenheit geben, in unzweideutiger Absicht männliche Be­kanntschaften anzuknüpfen, sich der gewerbsmäßigen Kuppelei schuldig machen. Früher benutzten die Wirthe, um den gleichen Zweck zu erreichen, die sog.Ausladekarten", kleine weiße Kärtchen mit der Aufschrift:Sie werde» höflichst ersucht, das Local zu verlassen". Ein discretes Tablett, das höflichst präsentirt wurde, vermittelte die freundliche Ausladung.

* Jena. Die 5500fte Hose. Ein in unserer heutigen Zeit seltenes Jubiläum beging hier ein Schneider­geselle. Er hatte bei ein und demselben Meister 5500 Bein­kleider angefertigt. Im Interesse künftiger Geschichtsforscher unserer Zeit wollen wir auch den Namen des Jubilars nicht unterdrücken, er heißt Johannes Höfer, ist ans Neustadt a. d. O. gebürtig und steht seit Jahren in den Diensten des Schneidermeisters Wölbing. I. Z.

* Glück muß der Mensch haben. Ein Berliner Droschken­kutscher, ein Pole, sand dieser Tage zwischen Sitz und Plan seiner Droschke eine Brieftasche mit 20 000 Mark. Vor kurzem fuhr derselbe Kutscher dem Kaiser gerade in die Pferde. Er sprang vom Bock, nahm den Hut in die Hand und sagte treuherzig:Majestät, habe gedient bei 7. Compagnie Alexan­der, habe ich gehabt Kandare und alles, hab' ich doch Pferd nicht halten können!" Es ist nichts danach gekommen.

* Kurz und bündig. In einer großen Fabrik in Berlin hatte das Personal ein großes Plakat im Maschinenraum anbringen lassen, welches die wenigen, aber bedeutungsvollen Worte trug: Donnerstag:Feiertag" Freitag:Ruhe­tag". Als die Arbeiter anderen Tags die Fabrik betraten, hing das Plakat noch am alten Platze, doch fand sich darauf von der Hand des Fabrikinhabers der Zusatz: Sonnabend: Feierabe nd!"

* Cincinnati, 28. April. Der Cincinnatier Wahrheits- sreund weiß folgende Geschichtchen zu erzählen:Frl. Ida Colvin in Phoenix, New-Jersey empfing vor einigen Jahren zu gleicher Zeit mit einem jungen Papagei einen jungen Kanarienvogel. Seither haben die Käfige der beiden Vögel immer neben einander gehangen. Der Papagei hat seinem gelben Freunde aus dem Harze einige Töne seines Gesanges abgelauscht, und der Kanarienvogel dem Papagei seine Sprach­kunststücke. Er kann verschiedene Wörter und selbst einige kleine Sätze vollkommen deutlich sagen."Im Hickory- Gebirge in Nord-Karolina giebt es einen Neger, welcher als Schnelläufer ein Vermögen erwerben könnte. Er ernährt sich von der Hasenjagd, und zwar jagt er die Hasen ohne Flinte und ohne Hund: er fängt sie einfach im Lausen."

* Eine echt bayerische Grabschrift befindet sich aus dem Friedhose eines bayerischen Fleckens:

Hiec ruht dec Biämrsepp, Golt Gnade für Rechi ihm geb'! Denn Viele bat, was er gemacht, Frühzeitig in das Grab gebracht. Da liegt er nun, der Bieroerhunzer, Bet', o Christ, ein Vaterunsei

* Wilna, 1. Mai. Sechszehn Leichen neugeborener Kinder wurden vorgestern hier in einem Hause gefunden. Man vermuthetEngelmacherei", wie bei dem kürzlich in Warschau stattgehabteu Falle.

* Bukarest, 30. April. Eine hübsche Schmuggel­geschichte wird von hier mitgetheilt. An einer der Schranken, welche das dortige städtische Zollgebiet abgrenzen, wurde von dem Zollwächter an einem der letzten Tage ein Leichenwagen ausgehalten. Der Kutscher sowohl als auch die Begleiter des Wagens waren nicht wenig empört und be­stritten dem Zollbeamten das Recht, einen Leichenwagen zu untersuchen. Der Beamte aber ließ sich dadurch nicht ab- halteu, den Sarg zu öffnen und fand in demselben Gefäße, die mit Spiritus gefüllt waren. Die trauernden Schmuggler wurden nun sofort festgenommen.

Universität». Nachrichten.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reiches den außerordentlichen Professor an der llntoersität Berlin, Dr. Harry Bretzlau, zum ordentlichen Prof-ssor tn der philosophischen Facultät der Kaiser-Wilhelms-Universität in Stratzbur g zu er­nennen geruht.

Verkehr, Land« wtt6 Volkrwirthschaft.

Die Veeweri-urig deS Theers in der Obstbaurnzrrcht ist in vielen Fällen von großem Nutzen, so z. B. zur Herstellung eines Klebgürtels, um das Htnaufklettern von Baumschädltnaen auf die Obstbäume zu verhindern, zum Bestreichen von Wunden 2c., jedoch ist bei Verwendung desselben darauf zu achten, daß man Holz- und nicht Stetnkohlentheer bekommt. Als Klebgürtel hat dieser vor dem Steinkohlentheer den großen Vortheil, daß er sich viel länaec klebrig erhalt, bei der Wundbehandlung ist die Gefahr, datz die lebenden Schichten, welche die Wunden überwallen sollen, getödtet werden, wett geringer. Wo es sich um sehr werthoolle Baume handelt, da behandele man die Wunden lieber mit Baumwachs oder bestreiche wenigstens die Wundränder erst mit demselben, ehe man die Uedertheerung vornimmt.