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dank zur 8nd on gesucht, leim Seipp, bwigSe 28.
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Nr. 79. Erstes Blatt. Donnerstag den S^April
1890
Der
^teßeuer Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
Die Gießener
NnmitteuorLtler werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
ebener Anzeiger
Kenerat-Mzeiger.
Bierteljährigcr AVonnementsprelB» 2 Mark 20 Pfg. mtt Bringcrlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Psg.
Redaction, Expedition und Druckerei:
KchutgraßeAr.I. Fernsprecher 51.
AZnts- und Anzeigeblntt für den ICreis Gieren.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.
Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
I. ,. V • /» * • z* /-v e»* Älle^Annoncen-Bnreaux deS In- und Auslandes nehme«
chraüsöertage: Gießener Kanntienßkatter.
Anrtlichev Theil.
Bekanntmachung.
Mit dem 1. April fällt die Bezeichnung
1. Compagnie Gießen
2. „ Lich
weg.
Beide Conlpagnien bilden zusammen das den ganzen Lckreis Gießen nmsaffende
„Hauptmeldeamt Gietzen^.
Bei den diesmaligen Frühjahr-Controlversammlungen bes Hauptmeldeamts Gießen haben zu erscheinen:
1) Alle Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr I. Aufgebots.
2) Alle Reservisten, sowie die zur Disposition des Truppen- theils und der Ersatzbehörden Entlassenen.
3) Alle Wehrlente I. Aufgebots, die vom 1. October 1877 ab eingestellt worden.
4) Alle Ersatz-Reservisten, geübte und nicht geübte.
Nachstehend ist angegeben, wo und zn welcher Zeit die Controlpflichtigen anzutreten haben:
A. Zu Gießen
*m 9. April 1890 im Oswald'schenGarten für dieBewohner von Annerod, Burkhardsfelden, Gießen mit Schiffenberg und Herrn- wald, Heuchelheim, Kleinlittden, Oppenrod.
1. Appell Vormittags 9 Uhr: Reservisten der Infanterie, sowie sämmtliche zur Disposition der Truppentheüe und der Ersatzbehörden entlaffenen Mannschaften aller Waffen.
2. Appell Vormittags 10 Uhr : Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamte der Reserve und Landwehr I. Aufgebots sowie die Wehrleute 1. Aufgebots der Infanterie.
3. Appell Nachmittags 2 Uhr: Reservisten und Wehrleute 1. Aufgebots der übrigen Waffen.
Appell Nachmittags 3 Uhr: Ersatz-Reservisten.
5. Appell Nachmittags 4 Uhr und zwar für alle Leute des Beurlaubtenstandes von Allendors a. d. Lahn, Großen-Linden, Langgöns, Leihgestern, Watzenborn und Steinberg, Hausen.
B. Zu Lollar
«am 10. April 1890 neben dem neuen Bahnhofsgebäude 'für die Bewohner von Mendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen mit Heibertshausen, Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Treis a. d. Lda., Trohe, Wieseck.
1. Appell Vormittags 8 Uhr 30 Minuten: Reservisten sowie die zur Disposition der Truppentheile und der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften aller Waffen.
2. Appell Vormittags 9 Uhr 15 Minuten: Wehrleute I. Aufgebots aller Waffen.
3. Appell Vormittags 10 Uhr: Ersatz-Reservisten.
C. Zu Grünberg
am 10. April 1890 an dem Bahnhose für die Bewohner von Allertshausen, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg mit der Dickelsmühle, Neumühle, Stadtmühle, Steinmühle, Obere und Untere Ziegelhütte, Latzmühle, Hattenrod, Harbach mit der .Kolbenmühle und Sommermühle, Kesselbach mit der Rabenau'scheu Papiermühle, Lauter mit der Arztmühle, Bmg- mühle, Georgenhammer, Strelles-Mühle und Walk-Muhle, Lindenstruth, Londorf mit der Burg Rabenau, Burgmühle, Schmidtmühle, Reitzenmühle und Ziegelhütte, Lumda (Groß- und Klein), Odenhausen mit Appenbörnerhos, Queckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Rüddingshausen, Saasen nut Bollenbach, Veitsberg und Wirberg, Stangenrod, Stockhaufen, Weikartshain, Weitershain mit dem Hainerhof, Wmnerod.
1. Appell Mittags 12 Uhr 30 Minuten: Reservisten sowi- bie zur Disposition der Truppentheile und der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften aller Waffen.
2. Appell Nachmittags 1 Uhr 30 Uhr: Wehrleute I. Ausgebots aller Waffen und Ersatz-Reseroisten.
D. Zit Hungen
am 11. April 1890 am Friedhof für die Bewohner von Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim mit Hof-Güll, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen mit Ringelshausen, Rodheim «of-Gratz, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Vlllmgen.
1. Appell Vormittags 9 Uhr 30 Minuten: Reservisten und Wehrleute I. Aufgebots, sowie die zur Disposition der
Truppentheile und der Ersatzbehörden entlaffenen Mannschaften aller Waffen.
2. Appell Vormittags 10 Uhr 30 Minuten: Ersatz-Reservisten.
E. Zu Lich
am 11. April 1890 am Bahnhose für die Bewohner von Albach, Birklar, Dorf-Güll, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Garbenteich, Grüningen, Holzheim, Lich mit Albacher- Hof, Kolnhausen und Mühlsachsen, Münster, Nieder.Besstngen, Ober-Besstngen, Ober-Hörgern, Steinbach.
1. Appell Nachmittags 3 Uhr: Reservisten, sowie die zur Disposition der Truppentheile und der.Ersatzbehörden entlaffenen Mannschaften aller Waffen.
2. Appell Nachmittags 4 Uhr: Wehrleute I. Aufgebots aller Waffen sowie Ersatz-Reservisten.
Befreiungsgesnche sind bis längstens 8 Tage vorm Appell auf dem Dienstwege durch das Hauptmeldeamt einzureichen und müssen durch die Bürgermeisterei, beglaubigt sein — werden aber nur im dringendsten Nothsalle genehmigt.
Die Leute treten in bürgerlicher Kleidung an: Stöcke, Schirme, Pfeifen und Cigarren sind vorher abzulegen.
Die Militärpapiere (Paß und Führungsattest) müssen zur Stelle sein.
Sämmtliche Mannschaften stehen im Laufe des ganzen Controltages bis einschließlich Mitternacht unter dem Militärgesetz.
Gießen, den 26. Februar 1890.
C a s p a r y, Oberstlieutenant z. D. und Bezirks-Commandeur.
Gießen, den 27. Februar 1890.
Betreffend: Frühjahr-Controlversammlungen des Hauptmeldeamts Gießen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großh. Bürgermeistereien de- Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß bringen.
von Gagern.
politische Ueve^fteht.
Gießen, 2. April.
In allen Gauen unseres deutschen Vaterlandes ist der 75. Geburtstag des Fürsten Bismarck durch entsprechende Festlichkeiten freudig gefeiert worden und außerdem ist dem Fürsten diese herzliche Theilnahme der Nation durch Ueber- reichung zahlreicher Adressen wie durch viele Hunderte von brieflichen und telegraphischen Glückwünschen kundgegeben worden. In allen diesen Kundgebungen drückt sich nochmals die tiefe Bewegung aus, welche im deutschen Volke durch das Ausscheiden des großen Kanzlers aus dem politischen Leben hervorgerufen wurde, aber ste legen auch zugleich sprechendes Zeugniß von der innigen Liebe und Verehrung ab, welche Alldeutschland seinem Einiger gerade im gegenwärtigen Zeitmomente entgegenträgt. Diese aus aufrichtigstem Herzen kommenden tausendfachen Bezeugungen der Liebe und Dankbarkeit eines ganzen Volkes werden dem Fürsten besser als alles andere sagen, wie leuchtend und unauslöschlich sein Bild in der deutschen Volkesseele wohnt und sie werden darum auch den neubegonnenen Lebensabschnitt des greisen Staatsmannes noch langhin umstrahlen!
Die Beschlüsse der nun beendigten Arbeiterschutz-Con- jercnz finden in der deutschen wie in der ausländischen Tagespresse im Allgemeinen eine sehr sympathische Beurtheilung und wird hierbei namentlich mit Genugthuung betont, daß die Conferenzbeschlüsse nirgends in die Gesetzgebung der einzelnen Staaten hmeingreifen, was von vornherein deren practische Durchführung mehr als fraglich gemacht haben würde. Aber freilich, wie sich eben diese practische Seite der Conferenz- ergebnisse ausnehmen wird, da den Beschlüssen kein bindender Charakter innewohnt, das ist eine andere Sache. Die Con- ferenz hat die eigentlich entscheidende Frage, die einer Vereinbarung von Vorschriften, überhaupt ganz und gar umgangen und nur für den Fall, „daß die Negierungen den Arbeiten der Commission Folge geben", einige auch nicht sonderlich belangreiche Vorschläge gemacht. Man muß in- dessen immer wieder bedenken, daß die Conferenz gar nicht in der Lage war, bestimmte Gesetzesparagraphen zu formuliren, sondern nur Wünsche und Erwartungen aussprechen konnte und in ihnen ist dasjenige niedergelegt, was als ein Mindest- nmß des Arbeiterschutzes auf internationalem Wege betrachtet werden kann. Die einzelnen Länder werden nunmehr selbst die Initiative zu ergreifen haben, um die von der Arbeiterschutzconserenz als wünschenswerth bezeichneten Bestimmungen
in den Rahmen ihrer eigenen'Gesetzgebungen einzufügen und daß dies überall und baldigst geschieht, darf bei der auf der Conferenz allseitig hervorgetretenen Würdigung der Bedeutung der Arbeiterschutzfrage wohl nicht bezweifelt werden.
Die Berliner Meldungen, welche eine baldige Zusammenkunft des Reichskanzlers v. Caprivi mit den leitenden Staatsmännern der mit Deutschland verbündeten Mächte in Aussicht 'tellen, scheinen nicht unbegründet zu sein. Eine der „Pol. Corresp." in Wien von „guter Seite" aus Berlin zugehende Mittheilung bezeichnet die Meldung von einer bevorstehenden mündlichen Besprechung zwischen Herrn v. Caprivi, Herrn Crispi und dem Grasen Kalnoky als eine glückliche Combi- Nation, welche Aussicht auf nachträgliche Bestätigung habe, doch fügt die Mittheilung allerdings hinzu, ein tatsächlicher Untergrund für diese Combination sei vorläufig noch nicht vorhanden. Aber man braucht auch gar nicht die Nachricht von einer Zusammenkunft der drei Staatsmänner schwarz auf weiß zu haben, ehe man ste glauben foü, denn eine Conferenz des neuen deutschen Reichskanzlers mit dem Leiter der auswärtigen Politik Oesterreich-Ungarns und dem italienischen Ministerpräsidenten erscheint so sehr durch die Natur der Verhältnisse begründet, daß es sich höchstens noch um die Fragen der Zeit und des Orts dieses signalisirten Minister- Rendez-vous handeln kann.
Die Franzosen werden wohl nicht um die afrikanische Expedition zur Züchtigung der übermütigen Dahomcyauer herumkommen. Die in Paris vom westafrikanischen „Kriegsschauplätze" eingehenden Berichte lassen unschwer erkennen, daß sich die Colonialtruppen Frankreichs nur mit Muhe gegen die zahlreichen und tapfern Schaaren der Dahomeykrieger behaupten. Da sich der Dahomey-König mit seiner Hauptmacht zur Zeit nach der Hauptstadt Abomey zurückgezogen hat, so ist in den Operationen der Franzosen gegen die Daho- meyaner zunächst allerdings ein gewisser Stillstand eingetreten und Vorfälle, wie die Einnahme und Verbrennung von fünf Dahomeyanischen Dörfern am Flusse Ouemü durch die französischen Truppen können schwerlich als besonders kriegerische Thaten bezeichnet werden. Sollte indessen von Seiten der Dahomeyaner wieder mit größerem Nachdruck vorgegangen werden, so dürste den Franzosen eine sörmliche Expedition zur Verstärkung ihrer Colonialtruppen am Senegal wohl nicht erspart bleiben.
Der deutsche Gcueralconjnl in Zanzibar wird, einer der „Times" zugegangenen Meldung zufolge, dem Sultan von Witu, dem Schützling und Freunde des deutschen Reiches, demnächst einen Besuch amtlichen Charakters abstatten, begleitet von großer militärischer Escorte. Der Besuch wird zweifellos die guten Beziehungen zwischen Deutschland und dem Sultanat Wüu noch herzlicher gestalten. — Die vom Sultan von Zanzibar nach dem Süden des deutschen Schutzgebietes entsandten Special-Commissare, welche die aufständischen Araber zur freiwilligen Unterwerfung unter die Deutschen auffordern sollten, sind unverrichteter Dinge nach Zanzibar zurückgekehrt.
Neueste Nachrichten.
Wolffs telegraphisches Corrcspondenz-Bureau.
Berlin, 1. April. Der „Reichsanzeiger" meldet: Der Bundesrath hat am 4. März beschlossen, von der Herbeiführung einer Aenderung der Gcsammtjahresmenge desBranntweins, von welcher der niedrigere Verbrauchsabgabensatz zu entrichten ist, sowie des Betrages des niedrigeren Verbrauchsabgabesatzes für die nächsten drei Jahre abzusehen.
Berlin, 1. April. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht die Ernennung des badischen Gesandten v. Marschall zum Staatssecretär des Auswärtigen und zum Stellvertreter des Reichskanzlers im Bereiche des auswärtigen Amtes- ferner ist der Unterstaatssecretär Gras Bergem zum wirklichen Geheimen Rath mit dem Prädikat Excellenz ernannt. Ebenso wird die Abberufung des Freiherrn b. Marschall vom Posten als badischer Gesandter veröffentlicht.
Berlin, 1. April. Der Staatssecretär b. Marschalt wohnte bereits heute der Uebergabe des Beglaubigungsschreibens des naiernannten Mnisterresidenten der Republik Haiti, des Herrn Dsinesbar-Delorme, an den Kaiser bei.
Bochum, 1. April. Der Landrath läßt im Landkreise Bochum große Placate ankleben, auf welchen er zur Warnung die Strafbestimmungen des § 81 des Berggesetzes (bierzehntägige Kündigung), tz 153 der Reichsgewerbeordnung, §§ 110, 113, 115, 116 (Widerstand gegen die Staatsgewalt), 125, 134, 139 (Verbrechen und Vergehen wider die öffentliche Ordnung) und 303 (Sachbeschädigung) in Erinnerung bringt.


