geistiger Getränke" auf diese Weise ihren VereinSpflichten nachkommen zu müssen. Herr P. nahm die Sache aber übel und berief die für sein Heil so besorgte Dame vor die Strafkammer. Hier behauptete nun die Angeklagte, datz sich ihre Wissenschaft auf zweifellos richtige Mitthetlungen stütze, daß sie jedoch ihre Gewährsmänner nicht nennen wolle und erklärte, datz sie den Beweis der Wahrheit antreten könne, davon jedoch absehe, um Herrn P. zu schonen. Juristisch möge sie vielleicht im Unrecht gewesen sein, das wisse sie nicht; moralisch aber habe sie sich als Vertreterin der Anti-Trunksuchts- bestrebungen zu ihrem Vorgehen verpflichtet gehalten. Das Urtheil lautete wegen Beleidigung im Sinne des § 185 (einfache Beleidigung) in zwei Fällen auf 1000 X Geldstrafe.
— Dem Kaiser hatte der Schneidermeister Josef Tylinski in Weißenhohe zu dessen 30. Geburtstag einen abgerichteten Staar übersandt, welcher die preußische Nationalhymne pfiff und auch das Jnfantertesignal „Sammeln", sowie ein Poftsignal richtig wiedergab. Außerdem beantwortete er die Frage: „Staar, wo bist du?" mit „hier, hier" und die Bemerkung „hübscher Staar" mit „ja, ja". Dieser Tage erhielt Tylinsk, aus dem geheimen Cabinet des Kaisers ein Schreiben, worin ihm mitgethetlt wurde, datz der -Kaiser den Staar ausnahmsweise angenommen und deut Geber ein Gnadengeschenk von 60 X bewilligt habe. Das Geld war dem Schreiben beigesügt.
— Der Modelhorheit ist die 18jährigeTochter eines schlesischen Gutsbesitzers, die sich behufs ihrer Ausbildung in Dresden aufhielt, zum Opfer gefallen. Sie preßte sich die Taille dermaßen zusammen, daß für sie zuletzt besondere Schnürte,ber angefertigt werden mußten, da der Umfang der Taille nur noch 40 (Zentimeter betrug. Sie erregte allgemeine „Bewunderung", die freilich dadurch beeinträchtigt wurde, daß sie ungesuno blaß aussah. Während des Mittagessens wurde das unverständige Mädchen dieser Tage oem Schlage gerührt und getödtet. Die mißhandelte Leber, Lunge und der Magen hatten ihren Dienst versagt.
— sVom Hofball im Quirinal.^ Der „Figaro" meldet aus Rom: Beim letzten Hofballe bemerkte die Königin Margherita einige der bekanntesten römischen Halbweltdamen, die sich ziemlich ungenirt in den Sälen des Qutrinals bewegten. Auf Befehl der Königin wurde eine Untersuchung abgehalten, man sammelte die Einladungskarten und sand darunter einige gefälschte Exemplare. Die Sache ist noch lange nicht erledigt und dürste ein dramatisches Nachspiel haben. Wie eine Eorrespondenz meldet, nahm die Königin sofort, wie sie die Eindringlinge bemerkte, den Arm ihres Gemahls und zog sich in ihre Gemächer zurück.
— sEin „Trigamist".) Der glückliche Besitzer von drei lebenden — Frauen präientirte sich neulich in der Person des 34jährigen Schrniedegesellen August Hermann Klingebeil der ersten Strafkammer am Landgericht II in Berlin. In seiner Heimath Brotzen nahm der Angeklagte seine erste Frau, er verließ dieselbe aber bald wieder^und zog in die weite Welt. An einer anderen Stelle nahm er die zweite Frau, aber die Sache kam heraus und der heirathslustige Klingebeil wurde wegen Bigamie mit einem Jahre Zuchthaus bestrast. Nach Verbüßung dieser Strafe ließ sich der Angeklagte in Neuendort bei Oranienburg nieder und nahm, wie das „Kl. I." zu melden weiß, die dritte Frau Aber auch diesmal schlief der Verrath nicht und Klingedeil wurde zum zweiten Male wegen Bigamie unter Anklage gestellt. Er führte zu seiner Verteidigung an, er babe geglaubt, wenn er einmal wegen Bigamie bestraft sei, so könne er wegen desselben Vergehens nicht mehr bestraft werden. Das U theil der Strafkammer lautete jedoch zu feinem größten Erstaunen auf 1 Jahr 6 Monate Zuchthaus und 3 Jahre Ehrverlust. »
— In der Nähe von Bremen, in Warf bei Lilienthal, liegt ein vielbesuchtes Wirthshaus mit einer Doppelkegelbahn. Diese für das kleine Dörfchen auffallende Einrichtung verdankt einer recht fpeculatioen Idee des Gastwirths ihre Entstehung. In der ganzen Umgebung ist der Kegelsport überaus beliebt und viele der reichen Bauern sind unglücklich, wenn sie auch nur an einem Tage das gewohnte Vergnügen aussctzen müssen. Die Kegelbahn wird nun der Länge nach durch die preußisch-
bremische Grenze derart getrennt, daß die eine der Bahnen sich aus preußischem, die andere auf bremischem Gebiet befindet. Die Kegelgäste des Wirthes können demnach, da wir wohl fobald einen einheitlichen Bußtag im Deutschen Reiche nicht bekommen werden, am bremischen Bußtage, wie auch am preußischen Bußtage, an welchen Tagen, wie man weiß, jedes geräuschvolle Vergnügen untersagt ist, dem Kegeln obliegen, indem sie am preußischen Bußtage die bremische, am bremischen Bußtage aber die preußische Seite der Bahn benutzen.
Eine eigenth ümliche Liebesgeschichte aus dem Siebengebirge weiß die „Rh. und Rh.-Ztg. zu erzählen: Zwei Brüder, beide alte Junggesellen, hatten eine tüchtige Haushälterin, die ihnen die Wirthfchaft versorgte. Eines Tages sagte der altere Bruder zu dem jüngeren: „Wie wäre es, Drickes, wenn du das Dröckchen heirathest." Drickes hatte zuerst feine Lust, er wollte die Parthie feinem Bruder überlassen ; aber auf dessen Zureden gab er dock schließlich nach. Als der ältere Bruder nun eines Morgens zuruckkam, hörte er, daß sein Bruder eben mit dem Dröckchen nach dem Standesamte sei. Kurz entschlossen, warf er sich in seinen Sonntagsstaat, folgte dem Pärchen, und als er dasselbe noch glücklich en eicht, erklärte er seinem Bruder, daß er nun doch lieber selbst das Dröckchen heirathen wolle. Da dieser damit einverstanden war, so zog der ältere Bruder mit dem Dröckchen nach dem Standesamte und die Trauung wurde vollzogen.
Handel und Verkehr.
— Wenn der Anschluß an einen andern Zug, infolge verspäteter Ankunft eines Zuges, versäumt wird, so stehen auf den preußischen Staa sdahuen den betr. Reisenden folgende Rechte zu: Sie können entweder 1) den nächsten Zug der dem Billet entsprechenden Route abwarten oder die Fahrt über die andere, nach demselben Bestimmungsorte führende Route der preußischen Staatsbahnen auf Grund des ursprünglich gelösten Btllets fortsetzen, oder 2) mit dem nächsten zurückfah enden Zuge ununterbrochen zur Abgangsstation zurückkehren und Erstattung des verauslagten Fahrgeldes beanspruchen, ober 3) sowohl die Weiter- ober Rückreise unterlassen und Erstattung beS Fahrgelbes für die nicht durchfahrene Strecke fordern. Immer aber muß man sich sofort beim Bahnhofs-Jnspector melden.
Limburg, 27. März. (Fruchtmarkt). Rother Weizen X 16.45, weißer Weizen X 16.30, Korn X 12.25, Gerste «4L 8.90, Hafer X 7.05, Erbsen X 00.00, Kartoffeln «4L 0 00.
Frankfurt, 27. März. Erbsen ganze pr. Vfd. 12—18 H,do.geschälte 14—18H, Linsen 18—28 H, weiße Bohnen 16—18 Kartoffeln 100 Ko. x 0,00-0,00, do. per Gescheit» 10—12 H, Butter per Pfd. X 1,10-1,25, Eier das Stück 5—6 Blumenkohl per Stück 40-70 H, Wirsing per Stück 10-15 H, Zwiebeln per Pfd. 7-9 Weißkraut per Stück 15—25 H, Gelberüben per Portion 15—20
Für den Tambour von Ehambord gingen weiter bei uns ein: Von den Kindern im Pfarrhause zu Wiescck 2 X. E. u. M. K. 2 X, I. K. 10 X, Bücking 10 X Ungenannt 2 X F- H. 3 X Frl. von Haxthausen 3 «41, N. N. 3 Stammtisch der Hangelsteiner 10 X, M. 2 X, D. Heil 2 X, L. X. 10.50 X, I. Kirch 3 X, Lustige Gesellschaft bei Rühl in Gr.-Buseck 1.50 X, E. Geißler 2 X, A. Kraatz 3X, N. N. 0.25 X, zusammen 69.25 X Jnsgesammt 152.07 X
Wettere Gaben nimmt entgegen die Exped. d. Bl.
Gottesdienst der israelitischen Keligionsgesellschaft.
Freitag Abend 600 Uhr, Samstag Vormittag 830 Uhr, Samstag Nachmittag । 3M Uhr, Samstag Abend 7“ Uhr.
Holz-Versteigerung.
In dem Freiherrlich von Vrrtchiintt'lchen Wald, District Oberfeilbach, werden Dienstag den 2. April d. A. versteigert:
9 Eichen, 23—31 cm dick und bis
13 m lang mit 4,60 fm,
202 rm Buchen-Scheiter,
52 „ Buchen- und 3 rm Eichen- j Knüppel,
450 „ Buchen- und 10 rm Weiden- Reisig,
66 „ Buchen- und 2 rm Elchen- Stöcke.
Zusammenkunft Morgens präcis 9 Uhr auf dem Fahrweg zwischen Trets a/L. und Alten-Buseck am Jagdhäuschen.
Treis a/L., den 27. März 1889.
Amendt, 2494] Oberförster.
Holz-Versteigerung im Gemeindrwald von Volpertshausen
Freitag den 1. April er;
Stammholz: Vormittags von 10 Uhr ad, Beginn in Distr. 5a, an der Riederwetzer Grenze, links der Rheinselser Straße. Ende etwa 3 Uhr unweit Volpertshausen.
Eichen: 5 Stämme I. Klasse = 18,90 fm, 12 II. Klaffe — 17,42 fm, 102 III Klaffe = 65,87 fm, 92 IV. Klaffe — 16,27 fm, 4 rm Nutzholz.
Kiefern: 24 Stämme III./IV. Klaffe = 4,67 fm, 122 Stangen I./IV. Klaffe.
Groß-Rechtenbach, 26. März 1889. 2490 Das Bürgermeister-Amt.
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Akl'gemeiner Anzeiger.
Bekanntmachung.
Laut Gesellschaftsvertrag vom 6. Februar 1889 hat sich zu Treis a/Lda. ein Verein unter der Firma: , Landwirthfchaftlicher Eonsuwverein TreiS a/Lda." gebildet, welcher bezweckt: zur Förderung der Wirthfchaft seiner Mitglieder gemeinschaftliche Beschaffung von Bedürfniffen der Haus- und Landwirthschast in bester Qualität, Herstellung von Bedarfsgegenständen der Haus- und Landwirthschast, gemeinschaftlichen Verkam von Produkten aus dem landwirthschastlichen Betrieb und Sicherung der Mitglieder gegen Uebervor- < theilung. Den Vorstand bilden:
1) Der Direktor Johann Heinrich Kehr, 1
2) Der Kassierer und Lagerhalter Johannes Becker VIII.,
3) Der Controleur Konrad Michel, sämmtlich zu Treis a/Lda. wohnhaft. Die von der Genoffenschast ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen unter deren Firma int „Gießener Anzeiger" und werden von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Verzeichniß der Genoffenschafter kann zu jeder Zeit bei unterzeichnetem Gericht eingesehen werden. — Eintrag im Genoffenschaftsregister ist erfolgt.
Gießen, 23. März 1889.
Großh. Amtsgericht.
Kullmann. [2489
Bekanntmachung.
Die durch die Wahl des Karl Grüneberg II. als Hospitalverwalter frei gewordene Controleur-Stelle bei der Stadt, mit welcher eine Jahres- vergütung von 500 JL verbunden ist, soll auf ein Jahr vergeben werden. Bewerber um dieselbe wollen ihre Gesuche bis zum 2. April er. bei der unterzeichneten Behörde einreichen.
Gießen, den 26. März 1889.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
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