1889
Amts- und Anzeigtblatt für den Kreis Gießen.
Nr. 24® Zweites Blatt. Donnerstag den 24. October
Bureau r S ulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hyeit.
Betreffend: D-rt-lgung der Blutlaus. Gießen, den 21. October 1889.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Srotzherzoglichen Bürgerm«ist«r-t-n d-S «teil«!.
SBir erinnern Sie, soweit Sie damit noch im Rückstände sind, an Erledigung der Versügung vom 3. September l I — Anzeiaer Nr 209 ___________________v. Gagern.
betreff enb: Die Gründung eines Obstbauvereinr. Gießen, am 16. Ocwber
Zer Director des landwirlhschafllichcn Drsirksvereins Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermßist reien d«S Kreise» Gießen.
. Zum Zwecks der Hebung und des rationellen Betriebs der Obstbaues, der Honorirung eines Wanderaärtners rur SRprntriunn h,r übet bie Anpflanzung und Pflege der Obstbäume, der Förderung der Interessen' der obstbautreibenden Bevölkerung, dec richtigen Auswahl bec^ikbie hiesiae ®e9e.n.b £eel87eten d^en, bet belferen Berwerthung be$ Obstes rc. :c. ist in Friebberg ein Obstbauverein gegründet worben 4 ber
<m 14 b. M. zu Lich abgehaltenen Generalversammlung bes lanbwirthschastlichen Bezirksvereins ist nun be,chlossen worben, bag in bem Kreise Gießen Secttonen bes Fr,ebberger Obstbauvereins gegründet werden sollen. ' ' ®leBen
. ~ ,?arein?atceinn "^e Fachzeitung über Obstbau ins Leben gerufen. Der Jahresbeitrag eines Mitglieds der Vereins beläuft sich auf 1 M. für den Verein selbst und auf 50 H für die Zeitschrift, zusammen 1 M. 50 pro Jahr. 1 1 TUt
sn >. e^u<Je ”un bie Herren Bürgermeister den Obstbaumbesitzern von der Gründung und den Zwecken des Vereins Kenntniß zu neben denselben den Beitritt zu dem Verein anzuempfehlen, die Anmeldungen derselben entgegenzunehmen und an mich recht bald einzusenden. i 8 -
Jost, Regierungsrath.
Satzungen des Wktterauer Mflbau-Vercins.
I. Name und Sitz des Vereins.
§1 . Der Verein führt den Namen: „Wei ter au er Ob stbauverein", hat seinen Sitz in Friedberg und ist als selbstständiges Glied dem lanbwirthschasilichen Be- zuksveretn Friedberg angrschlossen.
II. Gliederung.
$ 2. Der Verein besteht aus den drei Secttonen „Butzbach, Friedberg und Vilbel , in Ucbereinfttmmung mit den belassenden Secttonen des landwrrihschafllichen Bezirks-Vereins. Nachbar-Secitonen und Vereine können ausgenommen werden.
S 3. Im Anschluß an die Secttonen können sich Localoereine bilden.
III. Zweck.
S 4. Der Zweck des Vereins ist d'e Förderung der Obstcultur und des Obstbaues im weitesten Sinne. Als Mittel hteizu sind unter anderen in Aussicht genommen: 1) Ansteaung eines Obstbau-Technikers, dessen Rath und Belehrung allen Mitgliedern kostenfrei zur Versügung steht.
2) Herausgabe einer Monatsschrift.
3) Fachliche Vorträge in Versammlungen.
4) Gemeinschaftliche Ausflüge nach mustergültigen Baumanlagen.
5) Verthetlung von Obstreisern bewährter Sorten und Vermittelung des Bezugs guter Obstbäume.
6) Verannaltung von AusstcNungen und Obstmärkten.
7) Ermittelung der für b\e Verhältnisse der Wetterau, speziell der einzelnen Oert- ltchketten, in Bezug auf Lage und Boden Beschaffenheit geeigneten Obstsorten.
8) die Forderung des FWschutzes durch Heranziehen der Mitglieder zu eigener größerer Achtsamkeit unSHlnnachsichtltchkeit in Bezug auf Anzeigen.
9) Dahin zu wirken, daß geeignete, noch unbebaute Plätze im Vereinsbeztrke mit passenden Obstsorten bepflanzt werden.
10) Auf Anstellung von Baumwättern in den Gemeinden Einfluß zu nehmen.
U) Die Verbreitung der Kenntnisse einer möglichst nutzbringenden Berwerthung des Obstes und Ermittelung von Absatzquellen hierfür.
12) Besonderes Augenmerk auf alles dem Obstbau Schädliche zu richten, namentlich in Bezug auf Krankheiten und Jnsektenschäden.
IV. Mitgliedschaft, Aufnahme und Austritt.
S 5. Mrtalied kann jedermann ohne Rücklicht auf Kretsangehörigkeit werden welcher sich zur Zadlung des Jahresbeitrags und Beachtung der Satzungen verpflichtet
8 6. Austritt muß spätestens im Monat November schriftlich dem Prä- srhenten angezeigt werden.
§ 7. Der Ausschluß kann erfolgen:
1) Wenn einem Mttgltede dre bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt werden.
2) Wenn einem Milgliede nachgewresen wird, daß es den Interessen des Vereins entgegenarbeitet.
3) Wenn trotz enolgttr Aufforderung der Beitrag nicht gezahlt wird.
S 8. Die diesbezüglichen Bestimmungen erfolgen durch den Ausschuß.
V. Pflichten der Mitglieder.
n S 9- Der Jahresbeitrag von 1 Mark für den Verein und 50 Pfennig für die Zeitung niutz rm Lause des Januar beziehungsweise betm Eintritt in den Verein im Voraus enlrichtet werden. Dre darüber ausgestellte Quittung gilt zuglecch als Mit gltedskarte.
„ $ 10- tyur später Eintretende kann, nachdem der Verein in Besitz von Ver
mögen gelangt »st, dre Erhebung von Eintrittsgeld beschlossen werden, dessen Höhe von der Generalversammlung sestzustellen ist.
fördern^ Mitglied ist verpflichtet, die Vereinsinterissen nach Kräften zu
VI. Rechte der Mitglieder.
8 12. Die Mitglieder sind berechtigt:
1) An allen Versammlungen mit Sitz und Stimme theilzunehmen.
2) Für die Tagesordnung der General-Versammlung Anträge zu stellen.
3) Auskünfte über Obstbau nach,usuchen.
4) Bücher und Zeitschriften des Vererns leihweise zu benutzen.
5) Die Zeitung frei in den Wohnort geliefert zu bekommen, wo sie bei dem betreffenden Obmann abgehott werden kann.
6) Obstreiser für eigenen Bedarf, soweit die Vorräthe reichen, kostenfrei zu be- ansiruchen.
7) Die Zusencmng des Technikers zu Arbeitsausführungen gegen Entrichtung der da ur erwachsenden besonderen Kosten zu verlangen. Die Bestellung muß jedoch mindestens 8 Tage vorher beim Geschäftsführer geschehen und braucht derselben nur Folge gegeben zu werden, wenn nicht bereits anderweitig über die Reit des . echnikers reifugt ist.
8 13. Mii dem Zeitpunkt des Austrittes oder Ausschlusses erlöschen alle Rechte an den Verein.
3)
5)
1)
p m VII. VereinS-Organe.
8 14. Organe des Vereins sind:
1) die General-Versammlung,
2) der Vereins-Vorstand,
c arn r vm- General-Verfammlung.
. SJo- Alljährlich wird innerhalb der ersten 3 Monare des Kalenderjahres eine ordentliche General-Versammlung abgehaltcn, zu welcher von allen Localoereinen mindestens 1 Obmann erscheinen soll. Außerordentliche General-Versammlungen können von dem Präsidenten zu jeoer Zeit und müssen anberaumt werben, wenn die Mehrheit des Ausschusses ober 50 Ver ernsmitglieder diesbezüglichen Antrag stellen.
8 16. Die General-Versammlung Hal:
1) Den Präsioenten und Vic.präsidenten zu wählen.
2) Aenderung der Satzungen durchzusühren, sofern 3/4 der anwesenden Mitglieder zustlmmen.
~) der Gefamml-Ausschuß,
4) die SecttonsrVersammlungen, c) die Sections-Vorstände.
3) Gegenstände von allgemeinem Interesse für den Obstbau zu berathen.
4) Den Bericht und Voranschlag des Vorstandes entgegen zu nehmiM m Ä des Mitglied kann Vorschläge für die Tagesordnung machen. .Dieselben müssen Berücksichtigung finben, wenn sie sachlich sind, wenigstens 6 Wochen vorher bet dem Präsidenten emgereicht und von mindestens 10 Mitgliedern umerftüft werden.
?iur Gegenstände, welche auf der Tagesordnung stehen, können erledigt werden ausgenommen, wenn durch die betreffende Versammlung die Dringlichkeit erklärt wird'
e i-r «s ™ . IXe Der Bereins.Borflaud.
8 17. Der Vereins-Vorstand bcstchl auS: dem Präsidenten, dem Vice-Präsidenten, dem Vereins-Secrelatr und Geschäftsführer, dem Cassen-Revisor und dem Stelloenreler des letzteren.
8 18. Der Vereins-Vorstand erledigt sämmtliche laufenden Geschäfte- daher sollen mindestens 3 Mitglieder ihren Wohnsitz in Friedberg haben. Schließen sich andere Vereine der Organisation an, so kann der Vorstand bis auf 3 weitere Mitglieder vermehrt werden.
8 19. Der Präsident bezw. dessen Stellvertreter vertritt den Gesammtoerein nach innen und außen.
8 20. Der Geschäftsführer ist sogleich Sccretair des Vereins und hat mit Ru= st mmung des Präsidenten die Geschä tslcitung zu besorgen. Insbesondere liegt rym o.' Interessen des Vereins nach jeder Richtung wahrzunehmen, den Voranschlag sur Einnahme und Ausgabe auszuarbeiten, den Verkehr der einzelnen Sektionen unter; einander zu fördern, sowie die technischen Fragen zu erledigen.
i - $ 2L ®e.r ^°ssen - Revisor prüft unter Zuziehung des Geschäftsführers und eines vom Präsidenten ernannten AusschußmrtgiredeS die Rechnung, sowie die Casse und berichtet darüber dem Ausschuß, welcher den Rechner zu entlasten hat.
X. Ausschuß.
8 22. Der Ausschuß besteht aus:
1) dem Präsioenien und Vice Präsidenten,
2) dem Geschäftsführer,
3) bem Easfen-Reoisor und dessen Stellvertreter,
4) dem SeciionS-Vorsitzenden,
5) den Beiräthen der Sictionen.
8 23. Der Ausschuß kann in allen Angelegenheiten Beschluß fassen, die nicht ausdrücklich der General-Versammlung ober dem Vorstand vorbehalien sind. Namentlich hat ec die nickt von der Generalversammlung gewählten Mitglieder des Vorstandes zu wählen, die Jahres-Rechnung und den Voranschlag zu genehmigen beziehunas- weise festzustrllm, die Beamten deS Vereins zu ernennen und zu entlassen, sowie elwaiae Gehalte und Kautionen derselben festzustellen. 9


