Ausgabe 
24.7.1889
 
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Nr. 169. Mittwoch den 24 Juli 1889.

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

vurcäin^Schulstraße 7. Erschein. Ausnahme des M-nt-gs. W

Amtkicher Hhei 5.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Ausschlags von Fünf vom Hundert, pro Monat Juni für den Lieferungs­verband Gießen pro 100 kg betragen:

Hafer Jt 16.30, Heu «X 6.30, Stroh «X 6.30.

Gießen, am 20. Juli 1889. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

________________________I. V.: Jost, Regierungsrath.__

Betreffend: Die Berichtigung der Forst- und Feldstrasen von der III. Periode 1889/90. Gießen, den 20. Juli 1889.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglicherr Bürgermeistereien des Kreise».

Wir beauftragen Sie, alsbald und jedenfalls noch vor Ende dieses Monats in Ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, daß die Berichtigung der im Monat Juli 1889 gerichtlich erkannten Forst- und Feldstrafen in den ersten 25 Tagen des Monats August 1889 und zwar mit Ausschluß des 12., 13. und 14. an die betreffenden Districtseinnehmereien stattzufinden hat und daß nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gegen die säumigen Schuldner das für sie mit Kosten verbundene Beitreibungsverfahren eingeleitet wird.

____________________________________________________________I. V: Jost, Regierungsrath.____________________________________________________________

Bekanntmachung.

.Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz unter der Bedingung, daß die Locomobilen mit Steinkohlen und Coaks geheizt werden und mit das Funkenwerfen wirksam verhindernden Funkenfängern versehen find, es für zulässig erklärt hat, daß die Polizeibehörden die Genehmigung zur Aufstellung von Locomobilen der Dampsdreschmaschinen in einer Mindestentfernung von drei Metern von Gebäuden und feuerfangenden Gegenständen, Waldungen und öffentlichen Wegen erthellen.

Nach § 10 der Verordnung vom 4. August 1857,die Anlage und den Gebrauch von Dampfkesseln betr.", ist zur Aufstellung von transportabeln Dampfmaschinen in jedem speciellen Falle die Genehmigung der Polizeibehörde einzuholen Die Großherzogliche Gendarmerie und das Polizeipersonal ist angewiesen worden, sich bei gegebener Gelegenheit von der ordnungsmäßigen Beschaffenheit der Funkenfänger, sowie davon zu überzeugen, daß Stroh und sonstige leicht feuersangende Gegenstände nicht in einer Entfernung von weniger als 3 Metern von der Locomobile gelagert werden, sowie daß beim Betrieb nur mit Brennöl und nicht mit Petroleum gespeiste Laternen angebracht werden.

Gießen, den 22. Juli 1889. Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

* I V.: Jost, Regierungsrath.

Politische Rundschau

Sieben, 23. Juli.

Kaiser Wilhelm wird am 27. Juli in Wilhelmshafen von seiner norwegischen Reise zurückerwarlet; doch ist es noch unbeftimmt, ob sich der erlauchte Monarch von da noch auf einige Tage nach Berlin begiebt oder ob er die Zwischenzeit bis zum Antritt der Reise nach England noch in Wilhelmshafen verbringt.

Zu den bevorstehenden Kaisermanövern des 7. und des 10. Armeekorps wird gemeldet, daß der Kaiser anläßlich der Manöver des erstgenannten Armeekorps vom 10. bis 15. September sein Hauptquartier in Minden und anläßlich derjenigen des 10. Armeekorps vom 18. bis 21. September in Springe aufschlagen werde.

Die Berufung deS Professors Schweninger nach Varztn hat hinsichtlich des Befindens des Fürsten Bismarck Besorgnisse erweckt, die glücklicherweise unbegründet sind. Der Reichskanzler erfreut sich gegenwärtig einer guten Gesundheit. Dagegen heißt es, daß die Frau Fürstin unwohl sei, indessen könnte es sich nur um ein so unbedeutendes Unwohlsein handeln, daß deßwegen Dr. Schweninger wohl kaum nach Varzin berufen worden wäre. Warscheinlich ist seine Berufung durch den Wunsch des Fürsten Bismarck veranlaßt worden, sich mit seinem Vertrauensarzt zu verathm, um eine endgilttge Entschließung über eine etwaige Badereise nach Kissingen zu treffen.

Vor wenigen Wochen hatte die Pariser »Nouv. Rev.^ eigenhändige Briefe, welche König Leopold von Belgien an den ihm persönlich nahestehenden Staats- mmister Baron von Lerndremont gerichtet halte, veröffentlicht; jetzt veröffentlichte sie die vertraulichen Berichte des Gouverneurs des Hennegau, des Herzogs von Ursel, einen Bericht des belgischen Gesandten am Berliner Hofe, des Barons Greindl, und andere vertrauliche Schriftstücke. Allseitig fragte man sich, auf welche Weife diese Schriftstücke den Hintermännern der Frau Adam zugegangen sind. Die Erklärung des halbamtlichen Blattes, desBrüsseler Journal", die Veröffentlichung könne nur durch unehrenhaften Vertrauensbruch erfolgt sein, genügte nicht; mit Recht forderte die unabhängige Presse volle Klarstellung. Aus den Berichten sei noch erwähnt, daß sich der Herzog von Ursel entschieden gegen alle Truppensendungen nach dem Hennegau ausfprach, und als das Ministerium trotzdem wiederholt Truppen sandte, erst durch die Androhung seines Rücktrittes die Einstellung der Truppensendungen erreichte Der belgische Gesandte in Berlin, Baron Greindl, berichtet Über eine Unterredung mit dem Herrn Staatssecretär, Grafen von Bismarck. Der Letztere klagte über die fortdauernden Arbeiterbewegungen in Belgien, welche tmmermehr Belgien in den Verruf bringen, der Schlupfwinkel aller Anarchisten Europas zu sein." Graf von Bismarck thetlte ihm einen Bericht des deutschen Gesandten in Paris mit, welcher mehrere französische Agenten, die in den belgischen Kohlenbecken schürten, namhaft machte. Wie inzwischen aus Brüssel gemeldet wird, ist der Ursel'sche Bericht wie die Greindl'sche Unterredung erfunden.

Die von Crispi angeordnete Schließung desComiteS für Triest und Trient" stellt sich als ein Vorgang dar, der noch einer weiteren Aufklärung zu seiner vollen Beurthetlung bedarf. Indessen, schon jetzt läßt sich doch nicht verkennen, daß hier ein energischer Schlag der italienischen Regierung gegen die irrede.'.tistischen Be­strebungen im Lande vorltegt und beweist hiermit das Ministerium Crispi, wie sehr ihm die Erhaltung eines guten Einvernehmens mit Oesterreich trotz verschiedener un­

liebsamer Zwischenfälle der letzten Zeit am Herzen liegt. Der Berufung des italienischen Botschafters in Wien, Ritter Nigra, nach Rom hängt oermuthlich mit der Auflösung des trredentistischen Cornitä's in Rom zusammen und wird anderseits letztere Maßregel augenscheinlich noch ein weiteres Vorgehen Crispi's gegen die irredentisttschm Bestte- bungen zur Folge haben. Bereits sind alle Präfecten Italiens angewiesen worden, auch die geringste irredentistische Kundgebung zu verbieten. Der italienische General- consul Durando in Triest, seinerzeit in die Angelegenheit der Triestiner irredentistischen Verhaftungen verwickelt, wurde nach Liverpool versetzt, an seine Stelle tritt Malmusi, bisheriger italienischer Consul in Liverpool.

Der von der Pforte nach Kreta entsandte Specialcommissar Dschellalcddin Pascha ist bekanntlich vor Kurzem nach Konstantinopel zurückgekehrt, um dem Sultan persönlich über die Lage auf Kreta Bericht zu erstatten. Wie nun Dschellalcddin dritten Per­sonen gegenüber sich äußerte, sind die Forderungen der unzufriedenen christlichen Be­völkerung auf Kreta derartige, daß sie in jeder Beziehung als unannehmbar erscheinen; zugleich versicherte aber der Abgesandte des Sultans, daß die griechische Regierung mit den auf Kreta heroorgetretenen Zeichen der Unzufriedenheit nichts zu thun habe. Diese Wahrnehmung ist auch von anderen Setten bestätigt worden und die Zurückhaltung des officiellen Griechenlands gegenüber der kretensischen Bewegung prägt derselben offenbar einen nur localen Charakter auf.

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Mey, 20. Juli. Der Abbö Delles, der an Stelle Laniques feine Candidatur für den erledigten Reichstagssitz des Herrn Antoine aufgestellt hat, erläßt folgenden Aufruf an die Wähler:

Die Weigerung des Herrn Lanique, die Wahl anzunehmen, hat den Metzer Wahlkreis in eine besonders schwierige Lage versetzt. Am Vorabend der neuen Wahl dringt man von verschiedenen weiten in mich, meine Candidatur aufzustellen. Als Kind des Landes, beider Sprachen mächtig und seit 17 Jahren mit dem inneren und öffentlichen Leben der etabt und des Landkreises Metz verknüpft, würde ich im Stande sein, einige Dienste zu leisten. Das ist der einzige Gedanke, der mich bei dem schweren Schritt, den ich in letzter Stunde thue, leitet. Wähler! Ich bin Überzeugt, daß Sie die Lage verstehen, und am nächsten Mittwoch, den 24. Juli, alle an der Wahlurne erscheinen und Ihre Zettel für den katholischen und lothringischen Candidaten abgeben werden.

Französische Blätter betonen, daß der Wahlaufruf des Abbö Delles in den Kreisen der Einheimischen mit einem Gefühle derErleichterung" aufgenommen worden fei.

Telegraphische Depeschen.

Wolff s telegr. Korrespondenz-Bnreatt*

Berlin, 22. Juli. Der heimkehrende Ablösungstransport Sr. M. Kreuzer- corvetteCarola" (ganze Besatzung, jedoch ausschließlich Commandant und Officiere), hat unter Führung des Capttän-Lieutenants Hobein am 22. ds. von Aden aus die Heimreise mittels des Deutschen ReichspostdampfersHohenzollern" angetreten.

Berlin, 22. Juli. DerReichsanzetger" veröffentlicht eine kaiserliche Verord­nung, batirt Drontheim, 14. Juli, an Borb besHohenzollern", welche bie Einfuhr lebender Schweine aus Rußland, Oesterreich - Ungarn und aus den Hinterländern