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24.2.1889 Zweites Blatt
 
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Nr. Zwettes Blatt. Sonntag den 24. Februar 1889.

Wchmer Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

S^ulstrlß- 7" Erscheint täglich mit Ausn°hm° des Montag«.

Lokales.

Gießen, 23. Februar. In dem Berichte über den Vortrag des Herrn Professor Buchner tm Oberhessischen Verein für Lokalgeschichre ist bezüglich des Jahres 1813 die Frage offen gelassen, wo sich die von dein Secretair Oswald damals verwalteten Schätze der Universität in jenem Jahre während der Zett befunden haben, wo die Kosaken hier anwesend waren. (Linsender ist in der Lage, mittheilen zu können, daß jene schätze, soweit sie aus baarem (Selbe bestanden, von genanntem Universitäts- secretatr Oswald und einem Gehilfen ganz im Geheimen, zur Nachtzeit, in den Brunnen im Hause des damaligen Holzmachers Vetzberger in der Hintergasse (jetzt Köhlingers Haus) versenkt worden waren. Erst nach erfolgtem Abmarsch der gefürchteten Kosaken wurde der Schatz er soll aus einer stattlichen Anzahl starker, mit Gold und Silber gefüllter Beutel bestanden haben wieder an's Tageslicht befördert.

Durch diese, anscheinend nicht weiter bekannte Thatsache, welche auf authentischer Ueberlieferung von den Großeltern des Einsenders her beruht, wäre auch diese seither noch offene Frage aus der Lokalgeschtchte unserer Vaterstadt, spectell aus dem Kosaken- jabre 1813, gelöst. R.

Gießen, 23. Februar. Durch einen Gensdarmen wurde gestern Abend der in Zwingenberg verhaftete srühere Werkführer der hiesigen Schetd'schen Eigarrenfabrtk etngeltcsert. Derselbe ist dringend verdächtig, die am Abend des 16. Januar 1888 nteder- gebrann!« Scheid'sche Ctgarrenfabrik an der Marburgerstraße vorsätzlich in Brand gesteckt zu haben.

Vermischtes.

Darmstadt, 18. Februar. Wie wir hören, hat man Seitens des Vorstandes der Land- und forstwirtbschaftltchen Berufsgenossenschaft für das Groß- herzogtbum Hessen von der Bildung besonderer Sectionen abgesehen und als die ört­lichen Organe der Genossenschaft die sogen. Vertrauensmänner tn's Auge gefaßt; als Bezirke für diese sollen vorerst die Kreise dienen. Die Vertrauensmänner sollen zumeist aus den zu der Genossenschaftsoersammlung gehörigen Personen entnommen werden. Ta im Großherzogthum rund 128 500 landwtrthschaftltche Betriebe sind, die sich unter Zuwachs der forstwirlhschafllichen auf 130 000 erhöhen dürften, so werden bei circa 130 000 Einträgen in das Genossenschaftskataster für das erste Jahr wenigstens die Kosten nicht gering sein, welche noch vermehrt werden durch den Ankauf der Bücher, für Porto, Taggelder. Geschäftslokal nebst Ausstattung u. s. w., so daß vorerst eine Summe hierfür von 20 000 jH» tn's Auge gefaßt ist. Bis zur erstmaligen Erhebung der Beiträge werden die Mittel unverzinslich aus der StaatÄasse vorgeschossen.

sWaldbesitz im Großherzogthum Hessen.) Unter den waldbesitzenden Gemeinden des Großherzogthums steht Bingen, dessen Gemeindewaldungen einen Raum von 1723 Hectar einnehmen, obenan. Nach der Größe der Gemeindewaldungen folgen dann Darmstadt mit 1536 Hectar, Gießen mit 1313, Babenhausen mit 1277, Ober- und Nieder-Jngelheim mit 1187, Lampertheim mit 1102, Pfungstadt mit 1086, Büdingen mit 1022, Dieburg mit 969, Dudenhofen mit 907, Lich mit 898, Heppenheim mit 873, Wimpfen mit 807, Langen mit 789, Gernsheim mit 782, Trebur mit 772, Groß-Umstadt mit 745, Bensheim mit 715, Groß-Zimmern mit 706, Rüsselsheim mit 686, Dietzenbach mit 667, Kelsterbach mit 651, Michelstadt mit 643, Waldmichelbach mit 617, Allendorf mit 576, Rothenberg mit 569, Schafheim mit 562 und Hirschhorn mit 553 Hectar Gemeindewaldungen.

lieber Wasserschäden bringt derFrankfurter General - Anzeiger" in Nr. 41 vom 17. Februar cr. folgende beachtenswerlhe Notiz:

Mahnung zur Versicherung gegen Wasserschäden. Es liegt uns ein Urtheil des hiesigen König!. Landgerichts vom 8. Januar d. I. vor, wonach ein Mtether wegen Platzens eines Wasserleitungsrohres zu einem Schadenersatz von JC 537,17 an den Hauseigentümer verurteilt worden ist. In den Entscheidungsgründen heißt es: 1. der Mtether hatte es versäumt, den am Reservoir befindlichen Hahn zu schließen; 2. das in dem Rohr zwischen Reservoir und Bad befindliche Wasser abzulaffen; 3. den Abfluß an der Badewanne zu öffnen. Es ist allgemein bekannt, daß tm Winter das Wasser in den Leitungsröhren einfrieren und danach den Schaden, wie er hier vor­liegt, herbeiführen kann. Es ist daher die Pflicht des Miethers, in der Zett, in welcher Frost eintreten kann, dafür zu sorgen, daß ein solcher Unfall nicht vorkommt." Aus diesem gerichtlichen Urtheil geht hervor, daß die Mtether schweren Verlusten aus­gesetzt sind,, falls sie oder ihr Dienstpersonal sich das geringste Versehen zu Schulden kommen lassen, was selbst beim besten Willen nicht immer zu vermeiden ist. Umsomehr empfiehlt sich die Versicherung gegen derartige Verluste bei derFrankfurter Ver­sicherungs-Gesellschaft gegen Wasserleitungs-Schäden", deren Prämiensatze derart billig sind, daß Jedermann von der durch diese Gesellschaft allein dargebotenen Vessicherungs- gelegenheit Gebrauch machen kann und Gebrauch machen sollte. Die genannte Gesell schatt hat während ihres zweijährigen Bestehens schon weit über 5000 Schadenfälle regulirt und sich durch ihr solides und coulantes Geschäftsverfahren überall bestens eingeführt. Ihr Versicherungskapital beziffert sich auf mehr als 300 Millionen JL

Für die Hausbesitzer ist die Versicherung gegen Wasserleitungsschäden jedenfalls noch wichtiger wie für die Mtether, denn in gar vielen Fällen sind die letzteren über­haupt nicht in der Lage, einen größeren Schadenersatz leisten zu können, und außerdem ist die Führung von Processen gegen die Mtether eine sehr lästige, zeitraubende und unter Umständen höchst kostspielige Sache. DieFrankfurter Versicherungs-Gesellschaft gegen Wasserleitungs - Schäden" regulirt ihrerseits sofort alle eintretenden Schaden- sälle und befreit somit die Hausbesitzer von allen desfallsigen Unannehmlichkeiten und Verlusten.

Das Herrig'sche Luther festspiel, wurde neulich in der kleinen, kaum 1800 Einwohner zählenden badischen Gemeinde Eggenstein, unter Leitung des dortigen Pfarrers Kern gespielt. Wie ein Augenzeuge berichtet, ging das Spiel trotz der denkbar primitivsten Bühnenausstattung und des Umstandes, daß die Hauptbeschäftigung der 20 Mitwirkenden in Feldarbeit besteht, gut vor sich. Die Decoration der Bühne erfuhr im Verlaufe des Stückes keinerlei SSeränuerung, der Kaiser thronte auf dem Reichstage zu Worms in einem Rohrsessel. Im Lutherzimmer wie im Kaisersaale hingen die Bildnisse des badischen Großherzogpaares, Luther selbst aber veränderte sich nie, er «ug sogar einen kräftigen Schnurrbart. Trotz aller Schwierigkeiten kann der Herr dochdem Erfolg der Spiele zufrieden sein. Neben einer nützlichen Be- laaftigung während des Winters hat er den jungen Leuten eine sehr nützliche Anregung Weben, die sicher außer dem religiösen Gewinne auch sonst gute Früchte tragen wird. -Cie Vorstellungen, die den Charakter eines echten Volkstheaters tragen, finden während Lanzen laufenden Woche jeden Abend statt, um nächsten Sonntag Mittag ihrest Abschluß zu finden. Unseres Wissens ist dies das erste Luthcrfesttpiel, das in Baden aufgeführt wird.

sTreue und Findigkeit eines Hundes.) Der Restaurateur T. in der Wiesenstratze zu Berlin hatte seinen prachtvollen Neufundländer für 200 X an einen in Görlitz wohnenden Herrn verkauft; dorthin wurde der Hund von einem hiesigen Freunde des Wirthes, der mir der Eisenbahn nach Görlitz fuhr, Anfangs voriger Woche mitgenommen und dem Käufer überliefert. Das Thier scheint aber- plötzlich vom Heimweh befallen worden zu sein, denn nach kaum zweistündigem Auf­enthalt in Görlitz entwischte es seinem neuen Herrn, der von dem Verschwinden des Hundes sofort Meldung nach Berlin erstattete, Nach Verlauf von 4 Tagen traf auch der Neufundländer, wenn auch stark strapezirt, so doch im Ganzen wohlbehalten in Berlin ein; das treue Thier hatte innerhalb jener Zeit trotz der Stürme und des Schneetreibens den etwa 30 Meilen langen Weg zurückgelegt. Für seine Anhänglichkeit und Findigkeit wurde der Hund zunächst mit einer tüchtigen Mahlzeit belohnt, die er sich wohlschmecken ließ; auch hat T. beschlossen, das brave Thier bis an dessen Lebens­ende zu behalten.

Aus der Pfalz, 15. Februar. Die Vernichtung der eigenen Liebesbriefe ist strafbar. Die Srrofkammer des Landgerichts Landau verurtheilte dieser Tage den Maler S. zu einer Woche Gefängniß wegen des seltenen Falles der eigennützigen Ver­nichtung von Urkunden. Die letzteren waren nichts weiter, als dessen eigene Briefe, welche er an seine Geliebte geschrieben hatte. S. hatte sich von derselben abgewendet, aber sie verfolgte ihn von Ort zu Ort und zeigte die Briefe überall vor. Um sich Ruhe zu verschaffen, schrieb S. unter falschem Namen an sie, sie möge die Briefe ein- fenben, ihr ehemaliger Geliebter sei im Begriffe, sich zu verloben, die Briefe würden der Braut vorgezeigt, damit aus der Verlobung nichts werde. Die Verlassene ging in die Falle und S. vernichtete nun die wieder in seine Hände gelangten Briefe. Der­selbe mochte wohl kaum geglaubt haben, daß die Vernichtung feiner eigenen Briefe eine strafbare Handlung darstellen würde.

EinAlte-Jungfern-Club" bestand seit dem Winter 1880 in aller privaten Sttllc in Berlin; cs war ein Verein von nur alteren weiblichen Mitgliedern, welche, meist den vermögenden Ständen angehörig und als unoerheirathet sich verein­samt fühlend, zu dem Club zusammengttreterj waren, dem gegenüber sie sich zu ver­pflichten hatten,niemals zu heirathen" .... wenn aber doch, dann eine Conoentional- ftrafe von 1000«X an die Vereinskasse zu zahlen. 1880 zählte der Verein 23 Mitglieder, 1883 sogar 31. Daß es jedoch mit dem Jnnehalten des 8 1, demniemals heirathen", nicht so ernst gemeint war, geht aus dem Umstande hervor, daß nach und nach die meisten dieser Damen dennoch süßer Herrschaft sich unterwarfen und mit wenigen Aus­nahmen prompt und statutengetreu ihre 1000 JL Reugeld an die Dereinskasse ent­richteten. Andere starben und so schmolz die Mitgliederzahl allmählich bis auf zwei zusammen; die Vereinskasse aber umschloß nachgerade inclusive der aufgesparten Zinsen zu Neujahr dieses Jahres die respektable Summe von 26,878 JL 60 4- Ta nun in den Statuten keinerlei Bestimmungen getroffen sind, welche Verwendung das Vereins­vermögen finden soll, wenn der Club sich einst auflöst, so traten, wie uns berichtet wird, am vergangenen Sonntag die beiden letzten Mitglieder zu einerGeneral-Ver­sammlung" zusammen, in welcher sieeinstimmig" die Auflösung des Vereins be­schlossen. lieber das Vermögen verfügten sie so, daß jedes der Mitglieder 8000 JL ausbezahlt erhielt, während der Rest von 10,878.60 JL zur Unterstützung von Frauen- Krankenhäusern Verwendung fand. Die bcrden letzten Mitglieder des originellen Clubs werden uns als die Malerin Fräulein E. H. und die Rentiere Fräulein A. v. T. genannt.

Universität- - Chronik.

Zur Feier des 70. Geburtstages des Geh. Ober-Medicinalraths und Generalarztes Prvfeffvr Dr. Bardeleben wird die Gesellschaft der Charitö-Aerzte am 2. Marz ein Festessen veranstalten, zu welchem bereits mehr als 80 Theilnehmer- angemeldet sind.

Aus Leipzig wird geschrieben: Der zum ordentlichen Professor des Kirchenrechts an die Universität Erlangen berufene außerordentliche Professor Emil Schling war bis vor einem Jahre Privatdocenl in Leipzig und wurde damals fast gleichzeitig zum außerordentlichen Professor in Kiel und Leipzig in Aussicht genommen, zog es aber vor, nach Kiel zu gehen. Schling ist etwa 30 Jahre alt, sein Heimathsort ist Essen, er ist ein naher Verwandter des JufttzrninisterS a. D. Friedberg. Als Student der Rechte in Leipzig löste Schling eine schwierige Prets- aufgabe glanzvoll.

Literarische-.

- Wassersport, 1888-89, M. 21. Inhalt: Rudern: Der Deutsche Ruder- Verband und seine Verwaltung. Die Organisation des Deutschen Ruder-Verbandes - Der Deutsche Ruder-Verband und seine Verwaltung. Ausschreibung der Hamburger internationalen Ruder-Regatta. Ausschreibung des Kärntner Regatta-Vereins. Nach richten. Segeln: Betrachtung über Clubrennen. (Schluß) Ostseereise des Matador". (Fortsetzung.) Sportliche Winterstudten mit Abbildungen. Nachrichten. Schwimmen: Nachrichten. Eislauf: Nachrichten. Briefkasten.

Handel und Verkehr.

Gießen, 22. Februar. Wie verlautet, wird mit dem 1. April d. I. die Geltungsdauer der gewöhnlichen Retvurbillets bis zu 100 Kilometer Ent­fernung, welche seither zwei Tage und nur beim Lösen der Billets vor einem Sonn­oder Festtage drei Tage betrug, auf drei Tage festgesetzt, von diesem Zeitpunkte an dagegen eine Verlängerung der Geltungsdauer dieser Retourbillets bei Losung am Tage vor einem Buß- oder Bettage in Wegfall kommen. Es würde demnach die Gültig« keitsdauer eines vor einem Soun- ober Feiertage gelösten Retourbillets 4, bezw. ein­schließlich zweiter Feiertage oder Feiertage vor resp. nach einem Sonntage 5 Tage betragen.

w erzielt man nur, wenn die Annoncen zweckmäßig abgesaßr

# 01 I A und typographisch angemessen ausgestattet sind, ferner die ^5/ F T V A U richtige Wahl der geeigneten Zeitungen ge- I troffen wird. Um dres zu erreichen, wende man sich an

hltrrfl dieAnnoncen-ExpeditionStrrdols Moste in Frankfurt

VUIUJ «AlUIUlltCH am Main (Vertreter in Gießen Jul. WaUueK Kaufmann, Marktplatz); von dieser Firma werden die zur Erzielung eines Erfolget! erforderlichen Auskünfte kostenfrei crtheilt, sowie Inseraten - Entwürfe zur Ansicht geliefert. Berechnet werden lediglich die Original - Zeilenpreise der Zeitungen unter Bewilligung höchster Rabatte bet größeren Aufträgen, so daß durch Benutzung diescL Instituts neben den sonstigen großen Vorlheilen eine Ersparniß an Jnscrtionskosten erreicht wird. 184