Beilage zu Ar 247 des ,Achmer Anzeiger"
Darmstadt, 21. October. Das Großherzogltche Regierungsblatt Nr. 24 enthält;
1. Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Finanzen, die Erbauung der Nebenbahn von Darmstadt nach Arhetlgen betreffend.
2. Bekanntmachung Großherzogl. Ministeriums der Finanzen, den Bau und Betrieb einer Schmalspurbahn in den Gemarkungen Mühlheim und Dietesheim betreffend.
Lokale-.
Gießen, 22.October. Von grundsätzlicher Bedeutung für das ganze Krankenkassenwesen dürfte eine Entscheidung der 1. Etotlkammer des Landgerichts Görlitz sein, welche am 12. October d. I. getroffen worden ist. Das Normal-Statut für Krankenkassen schreibt vor, datz die Auszahlung des Krankengeldes nur dann zu erfolgen hat, wenn der von der Kasse ungestellte Arzt eine Bescheinigung (Krankenschein) ausgestellt hat, die dem Rendanten oorgewtesen werden kann. Auch die Görlttzer Ortskrankenkassen haben diesen Paragraphen in ihre Satzungen ausgenommen. Das Gericht hatte nun über folgenden Fall zu entscheiden. Zur Ortskrankenkasse 15 gehört eine in einem Görlttzer Geschäft angestellte Verkäuferin, welche trotz des obengenannten Paragraphen sich von einem anderen als dem Kassenarzte behandeln ließ. Der Arzt stellte nach erfolgter Heilung der Verkäuferin einen Krankenschein aus, der jedoch auf ausdrückliche Anordnung des Magistrats als aufsichtführender Behörde nicht anerkannt wurde; die Auszahlung des Krankengeldes durfte nicht erfolgen. Die Klage der Verkäuferin hatte für diese schließlich einen günstigen Erfolg, denn obwohl das Gericht in erster Instanz sich im Sinne der Ortskrankenkasse entschied, erstrttt die Klägerin in zweiter Instanz ein obsiegendes Erkenntniß. Aus demselben sei heroorgehoben: Es kann nicht in der Absicht des Gesetzgebers gelegen haben, Jemanden zu zwingen, einen Arzt zu nehmen, zu dem man kein Vertrauen habe; vielmehr müsse es jedem Mitgliede einer Krankenkasse überlassen bleiben, gegen Ueberreichung eines Krankenscheines, welcher von jedem approbirten Arzt ausgestellt werden könne, Krankengeld zu verlangen. Ausdrücklich heißt es aber in dem Erkenntniß, daß durch die Hinzuziehung eines anderen Arztes als des Kassenarztes der Kasse keine Kosten entstehen dürfen. Sei dies der Fall, so habe das Mitglied für diese Kosten aufzukommen.
Vermischtes.
— Die Dtrection der Großh. Hofbtblioihek zu Darmstadt macht bekannt, daß für die Zeit vom 1. Januar bis 31. December 1890 auf der Bibliothek ein wissenschaftlich gebadeter Hülfsardeiter angenommen werden soll. Die näheren Bedingungen werden Bewerbern auf Wunsch schriftlich mitgetheilt. Gesuche sind unter Beifügung von Zeugnisfen bis zum 30. November d. I. bei genannter Directton einzureichen.
△ Mainz, 21. October. Dem Beispiele von Nürnberg, Offenbach und noch mehrereil anderen Städten folgend, wird, mit Rücksicht auf die fortgesetzte Steigerung der Fleischpretse, in der nächsten Stadtverordnetenversammlung, wie wir hören, beantragt werden, eine Petition um Aufhebung der Vtehsperre an den Reichskanzler zu richten.
— Die Voruntersuchung in der Unterschleifsgeschichte bei dem hiesigen Artilleriedepot ist jetzt soweit beendigt, daß der in die Sache verwickelte, feit acht Wochen in Untersuchungshaft befindliche Wagnermetfter von hier am Samstag gegen eine beträchtliche Caution vorläufig in Freiheit gesetzt werden konnte. Zeughauptmann Hanke befindet sich noch in Haft.
— Auf dem Glacis der hiesigen Festung wurde am Samstag ein Militärposten von drei Strolchen thätlich angegriffen. Trotz der Ueberzahl wußte der Posten, dem man sein Gewehr entringen wollte, seinen Angreifern gegenüber Herr zu bleiben und deren Verhaftung durch die nächste Wache zu bethätigen.
— In einer Wtrthschaft in der Altstadt hier kam es verflossene Nacht zu einem Streit, der schließlich in einen mörderischen Kampf ausartete, zu dessen Beilegung die Schutzleute mit gezogener Waffe vorgehen mußten.
A Aus dem Rheingau, 21. October. Bezüglich des Winzerschankrechts ist nun doch eine Aenderung zu erwarten. Der Landrath von Rüdesheim hat dem Ministerium selbst den Antrag unterbreitet, eine Aenderung der Vorschriften für den Rhetngau dahin zu treffen, daß die Zett, in welcher den Winzern das Verzapfen des eignen neuen Weines gestattet wird, in das Frühjahr zu verlegen ist.
Berlin, 20. October. Die eifenbahnfachwissenschaftlichen Vorlesungen werden im Wintersemester 1889—90 in folgender Weise stattfinden: In Berlin werden in den Räumen der Universität Vorlesungen über preußisches Eisenbahnrecht und über den Betrieb der Eisenbahnen gehalten werden. In Breslau werden sich die Vorträge auf die vorbezeichneten Gegenstände und ferner auf die Nationalökonomie der Eifenbahnen, insbefondere das Tarifwesen und auf die Verwaltung der preußischen Staatsbahnen erstrecken. In Köln werden Vorlesungen über preußisches Eisenbahnrecht und über Technologie im Verwaltungsgebäude der königl. Eisenbahn- düection (linksrheinischen) gehalten werden.
— Daß der Ezar bet seinem Besuche in Berlin nicht ohne starke „Anfechtung" geblieben ist, beweist die von Berliner Blättern mitgetheilte Thatsache, daß schon vor seiner Ankunft in der Reichshauptstadt über zweitaufend Bettelbriefe tn der russischen Botschaft abgegeben wurden.
— [Belastung der Soldaten.) Die größte Tragfähigkeit wird dem schweizerischen Infanteristen zugemuthet. Er trägt nämlich 30,9 Kilogramm, ihm zunächst steht der italienische Infanterist mit 30,5 Kilogramm; es folgen sodann der Deutsche mit 29,856 Kilogramm, der Russe mit 28,592 Kilogramm, der Franzose mit 27,739 Kilogr amm, der Oestcrreicher mit 27,311 Kilogramm, der Engländer mit 27,202 und endlich der Bulgare mit 26,885 Kilogramm.
— [Die Macht der Einbildung.) In der medicinischen Klinik zu Erlangen befindet sich seit längerer Zeit ein Kranker, der des Nachts nur dann schläft, wenn er sein Schlafmittel bekommt. Es handelt sich hierbei um eine „Autosuggestion", eine Einbildung, denn das Mittel, welches der Kranke erhält, ist an sich ein ganz gleichgiltiges, indem es tn nichts Anderem besteht als in zwei Gramm Saccharum album — weißer Zucker, — welchen der Patient für ein wirksames Schlafmittel hält und in Folge dieser Annahme schläft.
Gegen das Sterben.
Daß alle Menschen sterben müssen, dieser Satz gilt heute noch wie vor Jahrhunderten als unabänderliche, göttliche Ordnung. Aber über das Matz der Sterblichkeit, über das Eingreifen einer höheren Macht bei den einzelnen Todesfällen denken wir jetzt anders als unsere Vorfahren. Wir haben gelernt, datz wir felbst mit verantwortlich sind für unser eigenes Leben und Sterben und für Gesundheit und Leben unserer Mitbürger. In früheren Jahrhunderten war es in ganz Europa nichts Seltenes, datz in manchen Städten Vs ober Vs der Einwohner in einem Jahre dahinstarben ; dann sagten die Leute: „Gott hat die Pest geschickt", fügten wohl auch tn einer dunklen Ahnung hinzu: „zur Strafe unserer Sünden", aber sie dachten nicht daran, datz diese Sünden waren: schlechter Bau der Wohnungen, verdorbene Luft, verdorbenes Wasser, llnreinlichkett, Unmähtgkeit u. dgl.
Vor 300 Jahren etwa starben tn England jährlich etwa 40 vom Tausend: das war der Fall, obwohl die Menschen fast fämmtltch in kleinen Orten wohnten und die modernen ungesunden Beschäftigungsarten noch nicht vorhanden waren. Jetzt sterben in der Fünfmillionenstadt London nur 19 oder 20 vom Tausend! In ganz England hat man seit 1841 eine genaue Statistik über die Bevölkerungsbewegung. Sie lehrt über die durchschnittliche jährliche Sterblichkeit Folgendes: Bei männlichen Personen betrug sie 1841-50: 23.11 vom Tausend, 1851-60: 23.05, 1861—70: 23.61, 1871 bis 1880: 22.61; bei weiblichen Personen: 1841-50: 21.68, 1851-60: 21.32, 1861 bis 1870: 21.28, 1871--80: 20.00. Für beide Geschlechter betrug diese Sterbeziffer tm vergangenen Jahre nur 17.79.
Eine ähnliche erfreuliche Statistik theilte neulich der Generalstabsarzt Dr. v. Coler über die Gesundhettsoerbältnisfe in unserer deutschen Armee mit. In dem Zeiträume von 1868—1887 ist die Zahl der Erkrankungen im Heere um 46 Procent gesunken, die Zahl der^ Todesfälle um 54 Procent. Am Typhus starben vor 20 Jahren siebenmal so viel Soldaten wie gegenwärtig und durch die bessere Gesundhetts- und Krankenpflege werden jetzt jährlich 1564 Mann dem Heere, dem Staate und ihren Familien erhalten, die vor 20 Jahren noch der Unkenntnitz und Nachlässigkeit zum Opfer gefallen wären.
Die bisherige Herabminderung der Sterbeziffer dürfte hauptsächlich den Verdiensten einsichtsvoller städtischer und staatlicher Verwaltungen zuzuschreiben sein, die für Zuleitung guten Wassers, Abfuhrwesen, Straßenreinigung, richtige Ausführung der Neubauten, Controle der Nahrungsmittel u. s. w. zu sorgen haben. Mancherlei Aufgaben bleiben für diese noch übrig. Doch dürfte der größere Theil dieser Gesundungs- und Lebensoerlängerungsardeit jetzt den einzelnen für sich und ihre Mitmenschen zufallen. Es muß noch mehr als jetzt eine Gewisfenssache werden, daß die eigene Lebenskraft und die Gesundheit unserer Nachbarn heilig zu halten sind. Man sollte einen Ehrgeiz darein setzen, stets gesund zu sein und lange zu leben. „Die Leute sollten sich schämen, so jung zu sterben", hörte ich einmal den berühmten Amerikaner Henry Ward Beecher ausrufen. Freilich, ein Jahr später mußte er felbst erfahren, daß wider den Tod kein Kraut gewachsen ist, aber er hatte doch 74 Jahre eines überaus arbeitsvollen Lebens hinter sich.
Landwirthschaftliche Nachrichten.
(Nachdruck verboten.)
— sHerstellung einer dauerhaften Dreschtenne.) Da es gewiß noch viele Land- wirthe gibt, die noch nicht im Besitze einer Dreschmaschine sind, so dürfte es wohl angebracht sein, dieselben auf ein ebenso einfaches, als auch fast kostenlofes Verfahren zur Herstellung einer äußerst festen, dauerhaften Dreschtenne aufmerksam zu machen. Zu diesem Zweck ist es nun zuerst erforderlich, daß man den alten Lehm der vorigen Tenne rein heraushackt, so daß nicht mehr das Geringste in der Scheune davon vorhanden ist; da die Erfahrung gezeigt hat, daß eine Tenne, welche dauerhaft sein soll, jedesmal neu aus frischem Lehm hergestellt werden mutz und zwar kann derselbe so fett sein, wie er nur immer zu haben ist. Diejenige Qualität, wie sie die Töpfer verarbeiten, ist gerade das rechte Material. Ein solcher strenger Thon trocknet zwar schwerer auf der Tenne, aber daran darf man sich nicht stotzen. Dieser Thon wird also, nachdem alle Steine sorgfältig daraus entfernt worden sind, auf dem Hofe ein- geweicht, muß aber so zähe bleiben wie ein harter Teig. Ist die Masse durch Kneten ganz gleichmäßig geworden, so wird sie auf die Sandunterlage, welche unter jeder Scheunentenne sich befindet, in Lagen von 30 bis 45 Ctm. aufgebracht, völlig wagerecht geebnet und ordentlich festgetreten. Alsdann werden Bretter auf die Masse gelegt, auf welche sich die die Arbeit ausführenden Leute stellen müssen, damit sie jetzt mit den Füßen keine Vertiefungen mehr in die noch weiche Masse machen. Von diesen Brettern aus wird nun die Tenne mit Schlägeln überall tüchtig geschlagen, zu welchem Behufe die Bretter nach Bedarf verlegt werden. Die Risse, welche sich jeden Tag beim fortschreitenden Trocknen der Masse bilden, werden mit den Schlägeln zugedroschen und man setzt diese Operation so lange fort, bis die Tenne ganz trocken ist. Ist dieser Zeitpunkt eingetreten, so gießt man Rtnderblut darüber, etwa 3Vs Hectoltter auf eine mittlere Tenne, vertheilt dasselbe überall und läßt die Tenne zwei bis drei Tage unberührt, damit dasselbe überall in die ganz kleinen Ritzen, welche sich noch bilden, hineinziehen kann. Nun wird eine Karre Hammelschlag über das noch feuchte Blut gestreut und nochmals so lange gedroschen und geschlagen, bis keine Risse mehr zu sehen sind. Wenn alle diese Operationen mit Fleiß und Accuratesse ausgeführt werden, so braucht man nicht zu besorgen, daß später noch Risse ober Löcher darin entstehen; die Tenne wird hart wie Eisen und hält gegen 50 Jahre, so daß die Kosten der Anlage reichlich durch die Dauerhaftigkeit derselben aufgewogen werden.
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