Einzelbild herunterladen

Nr. 1^3. Zweites Blatt. Sonntag den 23. Juni 1889.

v-iehener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bureau r Schul st raße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Amtlicher Hßeit.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pst.

uni in ii

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich emes Aufschlags von Fünf vom Hundert, pro Monat Mai für den Lieferungs­verband Gießen pro 100 kg betragen:

Hafer 15 70, Heu JL 7.10, Stroh 6.10.

Gießen, am 17. Juni 1889. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

__v. Gagern.__

Betreffend: Die regelmäßigen Ergänzungswahlen der Mitglieder des Gemeinderaths. Gießen, am 20. Juni 1889.

Das Großherzogüche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreise-.

Im Anschluß an unser Ausschreiben vom 18. v. Mts. Kreisblatt Nr. 121 bemerken wir, daß, sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wahlfähig alle diejenigen sind, welche Communalsteuer zu entrichten haben, einerlei, ob die Communalsteuer auf Grund von Einkommensteuer- oder nur von Grundsteuerkapitalien angesetzt ist.

Sie wollen dies in den Stimmberechtigtenlisten, soweit Sie dieselben noch nicht offengelegt haben, berücksichtigen. ___v. Gagern.___

Betreffend: Ausräumung der Horloff und des Lehngrabens. Gießen, am 21. Juni 1889.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der an der Aufräumung der Horloff und des Lehngrabeüs interesstrten Gemeinden des Kreises.

Wir beauftragen Sie, die im Kreisblatt Nr. 140, 2. Blatt erschienene Bekanntmachung des Großh. Kulturingenieurs Wißmann, betr. Vergebung der Aufräumungsarbeiten am Lehngraben, in Ihren Gemeinden alsbald in ortsüblicher Weise bekannt machen zu laffen, sowie überhaupt alle demnächst noch erscheinenden Bekanntmachungen dieses Beamten alsbald zu publiciren.

Außerdem beauftragen wir die an der Räumung des Lehngrabens interesstrten Großh. Bürgermeistereien, durch öffentliche. Bekanntmachung dazu auf- zufordern, daß die Grabenböschungen und Userränder alsbald abgemäht und ebenso die im Graben selbst wachsenden Pflanzen bis zum Wassvcspiegel beseitigt werden. Hierbei sind die Interessenten darauf aufmerksam zu machen, daß bei der vielleicht schon am 27. l. M. beginnenden Auftäumung auf etwa nichts abgemähte Ränder rc. keine Rücksicht genommen werden könne, daß vielmehr der Grabenaushub auch aus solche Stellen geworfen werden muffe.

Weiter weisen wir Sie an, dafür zu sorgen, daß alle Gräben, in welche bei den in Kürze auszuführenden Abschlägen der Horloff das Wasser zu leiten ist, alsbald gründlich geräumt werden.

Schließlich erinnern wir an die rechtzeitige Anschaffung der Vorrichtungen zum Auffangen der Waffergewächse (Rechen).

v. Gagern.

Lokales.

Gieße«, 22. Juni. sSitzung der Stadtverordneten vom 20. Juni.) Anwesend: Herr Bürgermeister Gnauth, Seitens der Stadtverordneten die Herren Batst, Georgi, Grüneberg, Dr. Gutfletsch, Hoch, Jughardt, August Noll, Dr. Ploch, Schopbach, Simon, Vogt und Wallenfels.

Herr Bürgermeister Gnauth macht zunächst Mttthetlung von einer Zuschrift des Herrn Stadtverordneten Hansl ein, in welcher derselbe sein durch geschäftliche Inanspruchnahme begründetes Fernbleiben aus Stadtverordneten- und Cornrntssions- sttzungen für die Dauer von 6 Wochen zu entschuldigen bittet. Die Entschuldigung wird als begründet erachtet. Herr Rabbiner Dr. Levi thetlt schriftlich seinen Aus- tritt aus der Armendeputatton mtt. In einer Klagesache der Stadt gegen den Orts­armenverband Alsfeld wurde beim Bundesamt für Heimathwesen ein obsiegendes Urthetl erzielt. Desgleichen wurde die Firma E. Friedberger Söhne mit ihrer Klage gegen die Stadt wegen Octrotrückoergütung in erster Instanz abgewtesen. Gegen die Ertheilung der Concession zum Wtrthschaftsbetrieb an Heinr. Herchen- röder (Wiener Hof) und Christian Heß (Lony's Bterkeller und Wirthschaft in der Mühlgasse) findet die Stadtoerordneten-Versammlung nichts zu erinnern, sie spricht sich aber im Einverständntß mtt Großh. Polizetamt gegen dte Ertheilung der Con­cession zum Ausschank von Bier und Ltqueuren an Louis Noll, welcher zwischen Pferdeschwemme und der Franz'schen Badeanstalt eine Wasserbude zu errichten beab­sichtigt, aus. Entgegen dem polizeilichen Anträge auf Ntchtertheilung der Concession zum Verkauf von Branntwein über dte Straße aus der provisorisch für einen Neubau errichteten Verkaufsstelle des Herrn I. Hengst an der Licherstraße spricht sich die Ver­sammlung für die Ertheilung der Erlaubniß aus; sie hält hier, wie schon bezüglich mehrerer anderer Gesuche, das Bedürfniß für vorliegend, wo es sich darum handelt, dem Publikum den Bezug von Spirituosen gleichzeitig mtt dem Einkäufe von Speceret- waaren zu ermöglichen.

Nach einem Ausschreiben Großh. Kretsamts sollen dte in diesem Jahre oorzu- nehmenden Ergänzungswahlen der Stadt- und Landgemeinde-Vertretungen womöglich bis Ende August ftattfinden. Mit Bezug auf dte künftige Zusammensetzung der Stadtoerordneten-Versammlung der Stadt Gteßen hat Herr Bürgermeister Gnauth die Errichtung eines Ortsstaiuts beantragt, lautend: Da die Stadt Gießen vermuthlich zur Zett schon mehr als 20 000 Seelen zählt, die nächste Volkszählung dies aber jedenfalls ergeben wird und darnach bet der tm Jahre 1892 vorzunehmenden regelmäßigen Ergänzung der Stadtoerordneten-Versammlung dte Mitgliederzahl der letzteren sprungweise von 18 auf 30 zu erhöhen sein würde, so wird um einerseits der Zunahme der Seelenzahl schon jetzt Rechnung zu tragen und andererseits dte Ver­mehrung der Zahl der Stadtverordneten schrittweise herbeizusühren in Gemäßheit der Art. 9 und 11 der Städteordnung durch Beschluß der Stadtverordneten-Versamm- lung und mtt Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz nach­stehendes Ortsstatut errichtet. Einziger Paragraph:Dte Stadtoerordneten-Versamm- lung der Stadt Gteßen wird bet den nächsten drei Ergänzungswahlen (1889, 1892 und 1895) je um 4 Mitglieder verstärkt." Es wird, entsprechend der bereits in der aus­führlicheren Erläuterung des Herrn Bürgermeisters dargelcgten Absicht, den vorgelegten Statutenentwurf vorerst der juristischen Commission zu unterbreiten und in Rücksicht auf verschiedene in der Versammlung geäußerte Ansichten Verweisung an diese Com­

mission beschlossen. Herr Batst gtbt angesichts der Frage, ob es zulässig ist, die Zahl' der Stadtverordneten zu vermehren, ohne daß amtlich die Bevölkerungszahl festgestelll ist, der Erwägung anheim, dte Vermehrung der Stadtverordneten von der Vermehrung der Einwohnerschaft insofern abhängig zu machen, daß z. B. bei über 20000 Ein­wohnern 4, bei 24000 Einwohnern wieder 4 und bei 28 000 Einwohnern abermals 4 Stadtverordnete mehr gewählt werden. (Nach der Städteordnung hat in Städten von 20001 bis 30 000 Einwohnern die Stadtoerordneten-Versammlung aus 30 Mit­gliedern zu bestehen.) Herr Dr. Gutfleisch erachtet die schrittweise Vermehrung der Stadtoerordneten-Versammlung technisch für empsehlenswerth, will aber der Ein-, wohnerschaft das Recht der Vermehrung um 12 Stadtverordnete nicht streitig machen. Herr Georgi würde für Vermehrung bei der nächsten Wahl um 6 und bei der folgenden Wahl um ebenfalls 6 Stadtverordnete stimmen. Herr Bürgermeister Gnauth glaubt, daß eine Vermehrung um 12 Mitglieder erst in 1892 etntrelen könne, da eine die Bevölkerungsziffer feststellende Volkszählung erst in 1890 stattfinde, während einer Vermehrung um 4 nichts entgegenftehen dürfte, was mit einem Dritttheil der zu. Wählenden jetzt zu frühe komme, komme mit einem solchen in 1895 zu spät.

Das Gesuch des Herrn Dr. Klein um Ueberlassung städtischen Geländes hinter seinem Hause an der Ostanlage zwecks Erweiterung des Hofraumes und Erbauung eines Stalles wird nicht genehmigt; betr. Gelände soll für event. Erweiterung des Gaswerks reservtrt bleiben. Nach den Bestimmungen des Unfalloersicherungs- gesetzes in Bezug auf in landwirthschaftlichen Betrieben beschäftigte Personen werden die Kosten nach Maßgabe des Grundsteuerkapitals auf die Grundbesitzer vertheilt, mit Ausnahme derjenigen Grundstücke, welche diese verpachtet haben. Da die Stadt Ver­pächterin von ca. 1100 Grundstücken (Triebvierteln) ist, so liegt der Versammlung die Entscheidung darüber vor, ob die Stadt die aufzubringenden Kosten der Unfallversicherung tragen oder auf Die Pächter dieser Triebviertel übertragen soll. Nach Angabe deS Herrn Bürgermeisters würde dieser Betrag sich auf nur wenige Pfennige für den Pächter stellen, wenn dte Stadt die Kosten auf diese abwälzen wollte, dafür aber eine bedeutende Arbeit durch Ausschlag auf die einzelnen Grundstücke verursacht, die wahr­scheinlich außer Verhältniß zu dem zur Erhebung kommenden Betrage stünde. Es hat deßhalb die Landwirthschaftl. Commission beantragt, für das erste Jahr diese Kosten auf die Stadt zu übernehmen, für künftige Jahre aber die betreffenden Beträge auf die der Pachtsumme zu Grunde zu legende Taxe zu schlagen. Der Antrag wird ange­nommen. Gleichwie zum Neubau der eben ihrer Vollendung entgegengehenden Kliniken hat s. Z. die Stadtoerordneten-Versammlung die bedingungslose Ueberlassung des zur Erbauung einer psychiatrischen Klinik nebst einem für beide Kliniken bestimmten Keffelhause nöthigen Geländes beschlossen. Da vorerst das betr. Kesselhaus errichtet werden soll, hat die Baudeputation die Einleitung der Geländeankaufsverhandlungen mit den betr. Grundbesitzern beantragt; diesem Anträge wird stattgegebcn. Dem »wischen der Stadt und dem Kaiser!. Postamte ausgearbeiteten Vertrage, nach welchem. Die Stadt bei Anlage der Telephonleitung die Benutzung städtischer Gebäude als Stütz­punkte für diese Leitung, die Aufstellung der Gestänge, Die Anbringung sonstiger Vor­richtungen, wie Isolatoren u. s. w., gestattet, Kaiser!. Postamt dagegen die Ausbesserung der durch diese Arbeiten an Gebäuden :c. entstehenden Schäden übernimmt, wird die Genehmigung erthetlt. Außerdem erbietet sich die Stadt, Kaiser!. Postamt ihre Unter­stützung in Fällen zu Thei! werden zu lassen, in denen Schwierigkeiten bei Anlage der Leitung an Gebäuden und Grundstücken Privater entstehen sollten. Die Kostenr