Einzelbild herunterladen

Nr. 243

Freitag de» 18. October

Gießener A

1889.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

«Vurrarr r S ch u l st r a ß e 7.

n -TTT-1 iliMHWUIHiri -.TllliraniTllllHiBBBuii

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlobn

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf

Amtlicher H H ei l.

Bekanntmachung.

Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz wird das nachfolgende Statut, die Benutzung der Gemeinde-Centefimal- Vieh Waage zu Beltershain betreffend, zur öffentlichen Kenntmß gebracht

Gießen, am 12. October 1889 Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Statut, die Benutzung der Gemeinde Centkfimal-Uiehwaage?u Beltershain betreffend.

§ 1. Alle zur Verwiegung gebrachten Gegenstände muffen durch einen verpflichteten Wiegmeister gewogen werden. Außer dem Wiegmeister oder dessen Stellvertreter hat Niemand das Recht auf der Waage zu wiegen.

§ 2. Der Wiegmeister oder dessen Stellvertreter haben der ihnen zugehenden Aufforderung zum Wiegen alsbald Folge zu leisten.

Die Aufforderung hat von den Betheiligten (Käufer oder Verkäufer) , direct an den Wiegmeister zu geschehen. Wenn der Wiegmeister der Aufforderung nicht entspricht, so ist sich an die Großh Bürgermeisterei zu wenden, welche j denselben zum Wiegen anhalten und nöihigensalls Großh. Kreisamt Anzeige erstatten wird. !

§ 3. Der Wiegmeister oder dessen Stellvertreter haben über die von ihnen besorgten Geschäfte ein Tagebuch zu führen, in welchem unter fort- j laufenden Ordnungs-Nummern anzugeben sind:

a. der Ort des Wieggeschäfts,

b. der Name des Verkäufers,

c. der Name des Käufers,

d. Datum der Verwiegung,

o. die Art der gewogenen Gegenstände,

f. einzelnen Gegenstände,

g. der Verkaufspreis per Centner, insofern Käufer oder Verkäufer den­selben angeben, wozu sie jedoch nicht gezwungen werden können, h. der Betrag der erhobenen Wieggebühren.

§ 4. Der Wiegmeister hat dem Käuser oder Verkäufer einen dem Ein­trag ins Tagebuch gleichlautenden Wiegschein auszustellen, aus dem sowohl das Gesammtgewicht und eventuell der Kaufpreis der einzelnen verwogenen Gegen- i stände als auch der erhobene Gebührenbetrag zn ersehen ist.

Gebührentarif:

§ 5. An Wieggebühren sollen erhoben werden:

1) Für Kleinvieh, als: Schweine, Schafe, Kälber, Ziegen u. s. w.

von 1 Stück.......10 H

h 20

3 ....... 30

4...... 35

Mehr als 4 Stück dürfen nicht aus einmal gewogen werden.

2) Für Großvieh, als: Ochsen, Kühe, Rinder u. s. w.

unter 10 Ctr. von 1 Stück.....25 H

über 10 Ctr. von 1 Stück.....30

3) Für andere Gegenstände, als: Heu, Stroh, Frucht, Kartoffeln, Steinkohlen, Fässer u. s. ro. für 3 Ctr. und weniger.......15

für jeden weiteren mitgewogenen Centner . 3 "

§ 6. Sogleich nach stattgefundener Wiegung sind die vorbemerkten Wieggebühren nevst 5 Vergütung für jede Wiegung an den Wiegmeister oder dessen St.llvertreter auszubezahlen.

§ 7- Am Schlüsse jeden Monats hat der Wiegmeister das Tagebuch in der Art abzuschließen, daß sowohl die im Laufe des Monats gewogenen Gegenstände, als auch der erhobene Gebührenbetrag fummirt werden. Ferner ist ein Auszug aus dem Tagebuch über die im verflossenen Monat gewogenen Gegenstände zu fertigen, dre Richtigkeit desselben von dem Wiegmeister zu bescheinigen und der Bürgermeisterei zu überreichen, worauf die erhobenen Wieggebuhren dem Gemeinde-Einnehmer nach Maßgabe des oben aufgeführten Gebührentariss in Einnahme decretirt und von dem Wiegmeister ausbezahlt werden»

§ 3. Der Wiegmeister und dessen Stellvertreter werden von dem Orts-' vorstand auf Widerruf ernannt, von dem Kreisamt verpflichtet und unter* liegen als Gemeindebeamten den für solche geltenden Disciplmarvorschriften.

Politische Rundschau

Gießen, 17. October.

Die allgemeine politische Lage in Europa hat durch den Verlauf des Ezaren- besucheS in Berlin, unzweifelhaft eine erfreuliche weitere Aufhellung erfahren. Der überaus herzliche Verkehr Kaiser Wilhelms und Kaiser Alexanders mit einander während ihres dreitägigen Beisammenseins, die von beiden Monarchen ausgebrachten Trinksprüche, namentlich aber die ungewöhnllich lange Audienz des Fürsten Bismarck beim Czaren gaben der jüngsten Monarchenbegegnung von Berlin eine Bedeutung, wie sie ursprünglich nicht erwartet worden war. Für den günstigen Eindruck, welchen der Verlauf der Entreoue speciell in Rußland gemacht hat, zeugen die fast durchweg sympathtfchen Aeußerungen, die seitens der russischen Presse dem Ereignisse gewidmet worden sind und welche hie und da sogar in der bestimmten Hoffnung ausklangen, daß der Czaren- brsuch am deutschen Kaiserhofe für die deutsch-russischen Beziehungen und weiter für ganz Europa von den glücklichsten Folgen sein werde. Was Alles bet der Begegnung zwischen Kaiser Wilhelm und dem russischen Monarchen, sowie in der langen Unter­redung des letzteren mit dem leitenden deutschen Staatsmann zur Erörterung gelangt ist, das bleibt allerdings vorerst noch Geheimniß der betheiligten Persönlichkeiten und wenn in manchen Blättern schonbestimmte" Mtttheilungen über die in Berlin erörterten Fragen aufgetaucht sind, so können sie nach Lage der Sache nur den Charakter von Kombinationen tragen. Uebrigens hat sich Kaiser Alexander während seines Be­suches bei den großherzoglich mecklenburgischen Herrschaften in Ludwigslust über die ihm in Berlin zu Thetl gewordene Aufnahme wiederholt außerordentlich befriedigt ausgesprochen.

Im königlichen Schlosse zu Berlin fand am Montag Abend zu Ehren der Prinzessin Sophie von Prerrtzen, der Braut des griechischen Thronfolgers, anläßlich ihrer unmittelbar bevorstehenden Abreise nach Griechenland, eine große Abschiedsfestlichkeit statt. Zu derselben waren das Kaiser paar, die Kaiserin Friedrich mit der Prinzessin- Braut und den Prtnzefsinen Victoria und Margaretha, sowie die übrigen zur Zeit in Berlin weilenden Mitglieder und Verwandten des preußischen Königshauses erschienen. Außerdem wohnten der Festlichkeit infolge der ihnen zugegangenen Einladungen die Mitglieder des diplomatischen Corps, die Staatsmintster, die Generalität, die obersten Hofchargen und zahlreiche sonstige Persönlichkeiten von Auszeichnung bet. Es fantf Galataselstatt, die in ihrer wahrhaft kaiserlichen Ausschmückung einen blendenden Eindruck machte, woran sich ein Rundgang der Kaiserin Friedrich und der Prinzessin Sophie durch die Gesellschaft schloß und nahm die Prinzessin-Braut hierbei die Begrüßung der Fürstlichkeiten, sowie das huldigende Verneigen der Herren und Damen mit hohettSvoller Anmuth entgegen. Nach 9 Uhr Abends war die Festlichkeit, über welche ungeachtet all' ihres äußerlichen Glanzes ein Hauch der Wehrnuth, eine Stimmung des Abschiedes ausgebreitet lag, zu Ende.

Die Vorberathung des ReichshauShallsetatS pro 1890/91 im Bundesrathe ift dem Vernehmen nach jetzt soweit gediehen, daß der Reichstag bei feinem Zusammen- trüte am nächsten Dienstag vermulhltch bereits den gesammten Etat vor finden wird. Die einzelnen Ziffern desselben sind, entgegen der bisherigen Gepflogenheit, diesmal geheim gehalten worden und so wird man vielleicht erst anläßlich der Parlameuts- eröffnung das Nähere über die einzelnen Summen des neuen Reichsetats erfahren. Da­gegen weiß man nach der nun erfolgten Erklärung in denBerl. Pol. Nachr." bereits, daß die sich nöthig machende neue Reichsanleihe etwa 270 Millionen Mark betragen wild. Welche sonstigen Vorlagen dem Reichstage bet seiner Eröffnung noch zugehen werden, ist noch nicht genau bekannt.

Karl Mayer, der eigentliche Führer der wüi ttembergischen Volkspartei, ist nach längerem Leiden gestorben. Der Verstorbene war ein Mann von großer Ueberzeugungs- treue bezüglich seiner politischen Anschauungen und von großer perfönltcher Liebens­würdigkeit, während er sich mit den großen politischen Umwandlungen in Deutschland, roie sie die Jahre 1866 und 1870 mit sich brachten, niemals ganz befreunden konnte.

In Wien steht man offenbar den serbischen Vorgängen mit großem Miß­trauen gegenüber. Hiervon zeugt neuerdings ein überaus geharnischter Artikel, mit welchem sich das osfictöseFremdenblatt" gegen die für Oesterreich überaus gehässigen Auslassungen mehrerer Belgrader Blätter wendet, denen man Beziehungen zur serbischen Regierung nachsagt. Das Blatt des Grafen Kalnoky läßt deutlich durchblicken, daß eine Fortsetzung dieses Treibens der Belgrader Regterungspresse die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich-Ungarn und Serbien ernstlich trüben könnte und viel­leicht wird man sich in den Belgrader Regterungskretsen diese Warnung endlich zu Herzen nehmen.

Darmstadt, 16. October. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfingen heute u. A. den Premierlieutenant der Landwehr - Kavallerie ersten Aufgebots vom Landwehrbeztrk Gießen Frhrn. Riedesel zu Etsenbach, sowie den Landgerichtsrath Hofmann aus Gießen.

Berlin, 16. October. In Betreff der Eröffnung des Reichstages erläßt der Stellvertreter des Reichskanzlers, 0. Boetticher, nachstehende Bekanntmachung:

Mit Bezugnahme auf die in Nr. 24 desReichsgesetzblattes" verkündete Kaiser­liche Verordnung vom 30. v. M, durch welche der Reichstag berufen ist, am 22. d. M. in Berlin zusammenzutreten, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Eröffnung des Reichstags an diesem Tage um 12 Uhr Mittags im Weißen Saale des hiesigen Residenz­schlosses staltfinden wird. Zuvor wird ein Gottesdienst und zwar

für die Mitglieder der evangelischen Kirche im Dom um 11 Uhr, für die

Mitglieder der katholischen Kirche in der St. Hedwtgsktrche um ll1/8 Uhr abgehalten werden.

Die weiteren Mitthetlungen über die Eröffnungs-Sitzung erfolgen in dem Bureau des Reichstags, Leipzigerstraße 4, am 21. d. M. in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends und am 22. d. M. von 8 Uhr Vormittags ab.