Ausgabe 
18.5.1889
 
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schwankende waren, tnder laufenden Session doch noch zu Stande kommen wird so daß also die auf diese ebenso wichtige wie schwierige Materie verwendete aroße Mübe und Arbeit keine vergebliche gewesen ist. Wie sich das Gesetz in seinen soctalpoltttscken wie wtrthschaflltchen und finanziellen Wirkungen gestalten wird, das ist allerdings eine Frage, welche erst die Zukunft vollständig beantworten kann.

Beilage zu Ar. 115 DesAchmer Anzeiger"

Da» Vorkommen von Viehseuchen im Grohher^ogthum Hessen

während des Monats April 1889.

, . . Milzbrand wurde festgestellt in Farmersheim im Kreise Alzey am 7. April Rinde; im Kreise Friedberg in Rodheirn o. d. £>. am 10 und in W^f-lSh-im am 19; in Garbenteich im Kreis- Gießen am 18. und in K^bden im Kreise Büdingen am 28. April bet je einem kreptrten Rmde.

Lung°n?°°?s°s,gestellt"^ *" 3ilCbet''3fiot,en im Ärtlie Di-durg krepirten Pferde wurde . ,, Maul- und Klauenseuche. In Offenbach, wo die Seuche in einem Rind- vieybe lande von 8 Stuck am 25. März feftgestellt worden war, und auf Hof Neuhof bei Leihgestern im Kreise Gießen, wo sie in dem aus 58 Stück Rindvieh bestehenden Viehstande seit dem 15. Marz geherrscht hat, sind zu Ende April keine Seuchenerschetn- ungen mehr wahrgenommen worden. w n

r ?n Allendorf a. d. Lahn, Kreis Gießen, ist die Seuche seit dem 19. Märr in Stuck Rindvieh und 26 Schweinen bestellten Gehöften aufgetreten

2^-?-ÄAn ^a"en Ende April die Seuchenerscheinungen aufgehört. In zwei mit 15 Lrtttck Rindvieh und 7 Schweinen bestellten Gehöften herrscht die Seuche dorten noch fort. Die aus 131 Schafen bestehende Heerde der Gemeinde Allendors tst gLchfalls verseucht und aus der Weide abgesperrt.

. _ 3« Laufe des Monats April wurde die Seuche festgestellt im Kreise Offenbach in Steinbach am 6. in einem Gehöfte mit 4 Stück Rindvieh, welche bis Ende des

1? kreise Mainz in Zahlbach am 23. in einem Gehöfte mit 2 Stuck Rindvieh und in Bretzenheim am 25. in zwei Gehöften mit 8 Stück Rind- vieh; im Kreise Oppenheim in Schornsheim am 19. in zwei Gehöften mit 5 Stück 4 2 ZKen und am 29. in einem Gehöfte mit 10 Stück Rindvieh, sowie

21 AbAstadt am 29. in einem Gehöfte mit 5 Stück Rindvieh und einer Riefle- im Kreise Worms in Monsheim am 25. in einem Gehöfte mit 23 Stück Rindvieh m Der Blaschenausschlag unter dem Rindvieh in Hetzbach im Kreise Erbach »st erloschen.

Die Seuche herrscht fort in Heidelbach und Schwabenrod im Kreise Alsfeld in Ueberau und Nteder-Klingen im Kreise Dieburg, sowie in Kirch-Beerfurth im Kreise Erbach, wo sie am Schluffe des Monats März feftgestellt war. 1

. &r|efÄWurbKt "e Seuche in Steinberg im Kreise Gießen am 4., in Kirtorf im Kreise Alsfeld am 5., in Framersheim im Kreise Alzey am 7.; im Kreise Erbach ?en Orten: Breitenbrunn am 11., Würzberg am 24. und Rothenberg am 25.; im Kreise Bingen in Appenheim am 13. und BüdeShetm am 15.; in Messel, Kreis Darm­stadt, am 20. und in Lauterbach am 25. April.

..Die Räude gilt als vmhanden unter den Schafen in den Orten des Kreises Alsfeld: Vadenrod, Eudorf, Erbenhausen und Appenrod; in den Orten des Kreises Büdingen: Dauernheim, Bindsachsen und Bleichenbach, und Ober. Mockstadt - ferner noch in einem kleinen Schasbestand in einem Gehöfte bei Trebur im Kreise Groß - Gerau. 1

Da» Alters- und Anvaliditätsverfichrrungsgesetz vor der Entscheidung.

Nach wochenlangen, äußerst angestrengten und verwickelten Verhandlungen ist die zweite Lesung der Alters- und Jnoalidjtätsversicherungsvorlage vom Reichstage am vergangenen Samstag zu Ende geführt worden und tritt das Haus am bevorstehenden Irettag in die dritte Lesung des Entwurfs ctn. Es steht sonach die parlamentarische Enticheidung über dieses hochwichtige, zur einstweiligen Krönung des ganzen social- reformatorischen Gebäudes bestimmte gesetzgeberische Werk unmittelbar bevor und dürfte es daher angebracht erscheinen, nochmals die hauptsächlichsten Bestimmungen des Gesetz­entwurfs in der Fassung, welche sie durch die Spectalberathung erhalten haben, heroor- zuheben. Zunächst hat der Kreis der zu versichernden Personen insofern eine Etn- schrSnkung erfahren, als, im Gegensätze zum ursprünglichen Entwürfe, die Gehilfen und Lehrlinge der Apotheker von der Versicherungspflicht wieder ausgenommen worden sind. Dafür können aber kleinere Unternehmer und Gewerbtreibende, sofern sie nicht schon **cr S 1 des Gesetzes fallen oder das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben, sich freiwillig mit versichern lassen. Die oielumstrittene Frage der Höbe der Altersgrenze ist dahin entschieden worden, daß es endgiltig beim vollendeten 70. Lebensjahre als -y!"" lur die Altersrente verbleibt; die Invalidenrente dagegen tritt bei Erwerbs- unfahigkett in Folge von Altersschwäche, Krankheit oder Unfall bei der Arbeit ein, doch ist ihre Gewährung in gewissen Fällen dem discrettonären Ermessen der VersicherungS- «nheimgestellt. Die Anwartschaft auf Rente erlischt im Allgemeinen bei der Nichtzahlung von Beiträgen nach 5 Kalenderjahren, doch leben erloschene Ansprüche wieder auf, sobald eine die Versicherungspflicht begründende Arbeit von Neuem aus­genommen wird.

Was die Frage der Aufbringung der Mittel anbelangt, so tragen Arbeitgeber ? - Arbeitnehmer zu gleichen Theilen zu den einzuzahlenden Beiträgen bet, während das Reich zu jeder alljährlich thatsächlich zu zahlenden Rente einen Zuschuß von 50 Sewayrt. Für die Aufbringung der Beiträge der Arbeitgeber ist an dre Stelle des früheren Prämiendeckungsverfahrens endgiltig dasEapitaldeckungsverfahren für bestimmte Zeitraum^ zunächst für 10 Jahre, später für je 5 Jahre, festgesetzt worden. Hierdurch wird an Stelle des stets in gleicher Höhe bleibenden Betrages, wie es beim Prämien­verfahren der Fall gewesen wäre, ein stufenweises Steigen desselben bedingt. Rur »Messung und Berechnung der Rente sind die Rentenempfänger in vier aufsteigende §?bnklaffen eingetheilt und die schwierige Berechnung der Renten und der Höhe der Beiträge tn folgender Weise geregelt worden: Die Altersrente beträgt in der ersten (untersten) Lohnklasse 65 Jt, in der zweiten 80 JL, in der dritten 115 JL und in der ^"ten 150 bet Berechnung des von der Versicherungsanstalt aufzubrtngenden Theiles der Invalidenrente wird der Betrag von 60 JL zu Grunde gelegt. Derselbe steigt in der ersten Lohnklasse um 2, in der zweiten um 6, in der dritten um 9, in Der vierten um 13 H für jede Beitragswoche; die in jeder Versicherungsanstalt zu erhebenden wöchentlichen Beiträge belaufen sich in der ersten Lohnklasse auf 14, in der zweiten Lohnklaffe auf 20, in der dritten auf 24 und in der vierten auf 30 H für die erste Beittagsperiode - Was schließlich die Organisation anbelangt, so ist es bei den territorialen Versicherungsanstalten als Träger der Alters- und Jnvaltden- verficberung geblieben, da sich keine Mehrheit für die von manchen Seiten gewünschte Reichsoersicherungsanstalt fand. Ganz entfernt wurden aus dem Entwürfe die Be­stimmungen über die Schutzoorschriften und über die von der Commission beantragten menten war kaffen.

. «nttflt dasGesetz in^einer nunmehrigen Fassung mit den angedeuteten

wichtigsten Punkten gegenüber den früheren Entwürfen und Beschlüssen bemerkens­werte Verbesserungen und Fortschritte, während andererseits freilich auch nicht geleugnet werden kann, daß die Vorlage selbst jetzt noch so manche bedenkliche Bestimmungen aufweist. Ob es in der bevorstehenden dritten Lesung gelingen wird, noch weitere Ver­besserungen der Vorlage herbeizuführen, muß zunächst abgewartet werden; doch verlautet bestimmt, daß diejenigen Gruppen, aus denen sich die bisherige Reichstagsmehrheit für den Gesetzentwurf zusammensitzte, bereits auf diese Verbesserung anzielcnde Abände- rungsantrage vereinbart haben. Jedenfalls steht aber jetzt das Eine fest, daß das Alters- und Jnvaliditätsversicherungsgesetz, dessen Aussichten noch vor Kurzem so

Literarisches.

3n dem VAage von Ed. Bote L G. Bock in Berlin erschienen in vräcb- fr?rrhnÄUÖXattU?0?UT (Walzer, Galopp, Polka, Polka-Mazurka) uno ein Potpouni för das Pianoforte aus dem neuen Ballet ,Die Jahreszeiten" von V Lertel Di-s? ansprechenden Cornposilionen wurden bet der Ausführung im Königlichen Opernhau e in Berlin von Publikum und Krilik mit größtem Beifall ausgenommen Besonders durste der .Flieder-Walzer" (Preis 1 80 weiteste Vcrbrettun"stnden.'0 *

Aktgemeiner Anzeiger.

Dienstag den 21r ds. MtS.

Vormittags 10 Uhr,

sollen in der Wirthschaft der Hein­rich Döpser Wittwe zu Röthges nachstehende zur Einfriedigung des Kirchhofs nöthigen Arbeiten in Akkord gegeben werden:

veranschlagt zu:

1) Maurerarbeiten . . ai. 180,00

2) Mauersteinanfuhr . 50,00

3) Steinhauerarbeiten . 450,00

4) Schlofferarbeiten . . 150,00

Hungen, am 12. Mai 1889.

Listmann, 4128 Bezirksbauaufseher.

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