Nr. 2L2 Erstes Blatt. Donnerstag den 17. October - 1889.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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Programm für die landwirthschaftliche Haushattungsschule ?u Mndheim Grovin? Oberhessen).
Die zu Lindheim von dem landwirthschaftlichen Verein für die Provinz Oberheffen und dem landwirthschaftlichen Bezirksverein Büdingen gegründete Haushaltungsschule hat die Aufgabe, Mädchen im Alter von 15—20 Jahren die Gelegenheit zur Aneignung derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben, welche zur Führung einer wohlgeordneten, einfach bäuerlichbürgerlichen Haushaltung erforderlich sind, sie an Reinlichkeit und Pünktlichkeit, Ordnung uno Unterordnung, sowie an Sparsamkeit im Haushalt zu gewöhnen, und auch aus Geist und Gemüth bildend einzuwirken.
In dieser Lehranstalt erhalten dre Mädchen Unterricht und praktische Anleitung im Kochen, indem die Unterweisung hierin abtheilungSweise erfolgt und auf die Erlernung der Zubereitung einer schmackhaften und kräftigen s. g. Hausmannskost gerichtet ist, im Conjerviren von Nahrungsmitteln, wie Einmachen von Gemüsen und Früchten, Einsalzen und Räuchern von Fleisch und Wurstmachen, im Backen, Waschen, in der Behandlung der Wäsche und Kleidung, im Bügeln, Putzen, im Molkereiwesen, und zwar in der Behandlung der Milch und Bereitung von Butter und Käse in der eingerichteten Molkerei- anstalt, in der Bestellung und Ausnutzung des Gemüsegartens, sowie Unterricht in der Zucht und Pflege des Schweines und des Geflügels. Sie werden ferner in der Fertigung weiblicher Handarbeiten gründlich unterwiesen und zwar im Stricken, Flicken, Stopfen und Weißnähen mit der Hand und der Maschine und Kleidermachen, wobei sie sich für den eigenen Bedarf und für denjenigen ihrer Familie beschäftigen dürfen. Auch wird in den Fortbildungssächern, namentlich im Rechnen, Schreiben in der Abfassung von Aufsätzen und Briefen und in der Buchführung Unterricht ertheilt; wie auch Unterweisung in den Ansangsgründen der Gesundheits- und Krankenpflege erfolgt.
Endlich ist für eine geist- und gemüthsblldende Lectüre gesorgt, und wird der Gesang gepflegt.
Die unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung der Anstalt ist einer Vorsteherin (Hausmutter) und einer Assistentin (Jndustrielehrerin) übertragen, welche beide in dem Anstaltsgebäude wohnen. Außerdem ertheilen in der Anstalt noch der Großh. Kreisarzt zu Büdingen, der Ortsgeistliche, ein Land- wirthschaftslehrer und ein Volksschullehrer Unterricht.
Es finden jährlich 2 Unterrichtskurse von je 5 Monaten statt, wobei jede Schülerin an Lehrgeld 15 JL bei dem Eintritt und an Kost-, Wohnungsund Verpflegungsgeld per Tag 80 H in Monatsraten praenumerando zu entrichten hat. Außerdem sind nur noch etwaige Ausgaben für den Arzt und die Apotheke zu bestreiten.
Vom Tag des Eintritts an, also während des Cursus, dürfen die Mädchen ohne Erlaubniß oder Auftrag der Hausmutter außerhalb der Anstalt nicht verkehren und haben sie sich der eingeführten Haus
ordnung unweigerlich zu unterwerfen. Insbesondere ist ihnen auch Ehrerbietung, Gehorsam und Unterordnung gegen das Aufsichts- und Lehrerpersonal, Freundlichkeit, Verträglichkeit und liebevoller Verkehr untereinander, Treue, Fleiß und Sorgfalt bei den Arbeiten zur strengsten Pflicht gemacht.
An Sonn- und Feiertagen werden die Mädchen veranlaßt, dem Gottesdienst ihrer Consession anzuwohnen und übernimmt hierbei die Hausmutter bezw. die Assistentin die Begleitung. Morgens vor dem Frühstück, vor und nach dem Mittagessen und Abends vor dem Schlafengehen findet gemeinsames Gebet statt.
Besuche von Eltern und Schwestern find gestaltet, solche anderer Personen nur nach erwirkter Erlaubniß eines Mitgliedes des Orrscomitö's.
In die Anstalt sind mitzubringen:
1 Bettdecke, 1 Unterbett, 1 Kissen (Bettstelle und Matratze werden, gestellt), 1 doppelter Ueberzug, 1 weißer Bettüberwurs, 1 Waschbecken, 6 Hemden, 4 Handtücher, 2 Bettjacken, 1 Kleiderbürste, 1 Schuhbürste, 1 Trinkglas, 1 Regenschirm, 1 Nähkiffen, Zeug und Leinwand zur Anfertigung von Kleidern, Hemden und Bettwäsche, Wolle und Garn zu Strümpfen und Socken rc.
Am Schluffe des Cursus findet eine Ausstellung der gefertigten Arbeiten, sowie eine feierliche Entlastung der Schülerinnen statt, wozu deren Eltern und Angehörigen eingeladen werden.
Der Dienstag den 2. Juli d. I. mit 18 Schülerinnen eröffnete IL Cursus pro 1889 wird Montag den 2. December d. I. geschlossen werden und ist die Eröffnung des I. Cursus pro 1890 aus Donnerstag den 2. Januar und dessen Schluß auf Freitag den 30. Mai k. I. festgesetzt worden.
Anmeldungen zur Aufnahme von Schülerinnen find bei dem Vorsitzenden des l-ndwirthschaftlichen Bezirksvereins Büdingen, Kreisrath Klietsch zu Büdingen, einzureichen.
Lind heim, den 18. September 1889.
Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberheffen: Adalbert Freiherr von Nordeck zur Rabenau.
Der Vorsitzende des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Büdingen: Klietsch.
Das Ortscomitö:
Western ach er, Gutspachter und Vorsitzender.
Frau Westernacher, geb. Draudt.
Werner, Pfarrer. Buß, Kreisschulinspector. Lipp, Bürgermeister. König, Beigeordneter.
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Gießen, 16. October.
Der Czarenbesuch in Berlin hat zu einer ganzen Reihe von Ordensverleihungen und sonstigen Auszeichnungen Anlaß gegeben. Kaiser Alexander zeichnete namentlich das Osfiziercorps seines Grenadier-Regiments durch Ordensdecorationen aus; dem Generalgouoerneur von Berlin und ehemaligen deutschen Militärbeoollmächtigten in Petersburg, General v. Werder, verlieh Kaiser Alexander den St. Wladmir-Orden I. Glosse, welcher nur verhältnißmäßig selten zur Verleihung gelangt. Dem Fürsten Bismarck und dessen Sohne, dem Staatssecretär Grafen Bismarck, verehrte der Czar sein Miniaturportrait. Kaiser Wilhelm seinerseits zeichnete den russischen Hausmintster Grasen Woronzow-Daschkow durch die Verleihung des Schwarzen Adlerordens besonders aus; der Generaladjutant des Kaisers von Rußland, v. Richter, erhielt das Großkreuz des Rothen Adler-Ordens; der erste Botschaftsrath an der russischen Botschaft in Berlin, Graf Murawiew, und der erste Botschaftssecretär Baron Budberg erhielten den preußischen Kronenorden.
Im Königreich Sachsen haben am Dienstag die Erneuerungswahlen zum Landtage stattgefunden. Im Ganzen waren in 29 Wahlkreisen Erneuerungswahlen vorzunehmen, doch dürfte das Gesammtergebniß in Berücksichtigung des Umstandes, daß die betr. Wahlkreise theilweise sehr ausgedehnte ländliche Bezirke umfassen, wohl erst Ende der Woche bekannt werden.
Die soeben begonnene neue ReichSiagSsesston in Ungarn ist durch einen bemerkenswerthen Schritt eines der Oppositionsführer im ungarischen Parlament eingeleitet worden. Daniel Iran:), das Haupt der sogenannten Unabhängigkeitspartei, hat deren parlamentarische Führerschaft niedergelegt, woraus man vielleicht den Schluß ziehen kann, daß die politischen Gegensätze in der neuen Session etwas weniger scharf hervortreten werden, als dies in der letzten Session des ungarischen Parlaments der Fall war, in welcher Jrany zu den heftigsten und leidenschaftlichsten Gegnern des Ministeriums Tisza in Sachen des Recrutirungsgesetzes gehörte. Man erwartet auch in der neubegonnenen Tagung Erklärungen des Ministerpräsidenten Tisza über die all-r gemeine Lage und hoffentlich wird er hierbei auch seine Ansichten über die Nothwendig- keit des deutsch-österreichischen Bündnisses entwickeln, welche er während seines Cur- aufenthaltes in Ostende privatim geäußert haben soll.
Der Zwischenfall mit dem russischen Fürsten Dolgorukow in Sofia, dem von der bulgarischen Regierung die Abhaltung eines Requiems für Kaiser Alexander II. in dortiger Kathedrale verboten worden war erfährt durch neuere Meldungen eine etwas eigenthümliche Beleuchtung, denselben zufolge scheint es, daß Fürst Dolgorukow, I welcher russischer Gardeoffizier ist, mit seinem Aufenthalte in Sofia geheime agitatorische ।
j Pläne verfolgte und daß das beabsichtigt gewesene Requiem nur den Anlaß zu einer | russenfreundlichen Demonstration geben sollte. Die bulgarische Regierung untersagte 8 daher das Requiem und schließlich hielt es Fürst Dolgorukow für das Geratenste, L>ofia wieder zu verlassen, womit der seltsame Zwischenfall wohl als beendet betrachtet werden kann.
Die serbische Königinfrage weist mit der nun erfolgten Zusammenkunft der Königin Natalie mit dem Könige Alexander eine etwas günstigere Wendung auf; namentlich zeigt sich die Belgrader Bevölkerung von dem Ereignisse hochbefriedigt. Trotzdem wird aber die Königin-Frage noch vor die Skupschtina gelangen und hier gleichzeitig mit der Revision des Artikels 72 der Verfassung geregelt werden. Vorläufig wird sich indessen die Skupschtina mit Wahlprüfungen beschäftigen, nach deren Erledigung die officiclle Eröffnung der Session durch eine Botschaft der Regenten erfolgt. — Wegen der in Montenegro herrschenden Hungersnolh wollen sich 1200 montenegrinische Familien in Serbien ansiedeln. Die serbische Regierung hat indeß hierzu ihre Erlaubniß — augenscheinlich aus politischen Gründen — noch nicht gegeben, sondern nur gestattet, daß Geldsammlungen für die betreffenden montenegrinischen Familien vorgenommen werden.
Der italienische Ministerpräsident EriSpi hielt am Montag in Palermo die angekündtgte große Rede. In derselben betonte er, daß der Bruch der Handelsbeziehungen mit Frankreich sich unabhängig von dem Willen und der Politik der italienischen Regierung vollzogen habe und die Folge eines Systems Frankreichs bedeute, welches darauf berechnet sei, in Erwartung des Ablaufes des Frankfurter Vertrages alle seine commerciellen Verbindungen abzubrechen. Man könne die Politik Italiens weder servil noch herausfordernd nennen, wenn dieselbe Italien erlaube, mit der ersten Seemacht der Welt, mit den größten Mächten des Continents auf gleichem Fuße zu verhandeln, eine Politik, die den Kaiser Wilhelm nach Italien geführt habe und ihn jetzt zum zweiten Male dorthin bringen werde.
Darmstadt, 15. October. Die Tagesordnung für die am Donnerstag dm 17. October d. I., Vormittags 9 Uhr, stattfindende Sitzung des Ersten Ausschusses Zweiter Kammer ist wie folgt festgestellt: 1. Rückäußerung Erster Kammer über Antrag Jöckel, die Abtretung der Seewiese an die Stadt Friedberg betr. 2. Rückäußerung Erster Kammer über Antrag Michel, die Reblaus betr. 3. Rückäußerung Erster Kammer über Vorlage Großh. Regierung, die Errichtung einer Landescredttkasse betr. 4. Rück- außerung Erster Kammer über Antrag Osann und Gen., Abtretung von communal- fiscalischem Gelände an die Spar- und Creditkasse in Groß-Umstadt betr. 5. Rück- äußerung Erster Kammer über Antrag Vogt und Gen. auf Bewilligung von 10000 JL zur Unterstützung der ländlichen Handwerterschulen. 6. Rückäußerung Erster Kammer über das Gesuch von Steuercommissariatsgehilfen um Regelung ihrer Gehalts- und Penstonsoerhältnisse. 7. Vorstellung des Ortsvorstandes zu Unterschmitten, bett, den


