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Nr. 267.

Freitag den 15. November

1889.

Der Hiehener A«reiger rrlchrmt täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener Aamitien V fäller werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Kenerat-Mnzeiger

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Durch die Post bezogen L/ 2 Mark 50 Pfg.

Amts- und AirzsrgeblcitL für drn Kreis Glefzen.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr.

chratisßeikage: chichener Jiamifienlilatter.

Alle Annoncen-Biircaux deS In- und Auslandes nehmen

Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Gießen, am 11. November 1889. Betr.: Den Rundgang der Feldgeschworenen.

Das Grohhcrzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Wir erinnern Diejenigen von Ihnen, welche die Protokolle über den Rundgang der Feldgeschworenen in Gemäßheit unsere- Au-schreiben- vom 23. September 1889, Kreisblatt Nr. 227 noch nicht vorgelegt haben, an Einsendung derselben binnen 40 Tagen-

v. Gagern.

Bekanntmachung,

Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauen­seuche betreffend.

Da trotz der zur Unterdrückung der Maul- und Klauen­seuche seither zur Anwendung gebrachten schärferen Maß­nahmen die erwähnte Seuche noch in ziemlicher Ausbreitung herrscht, insbesondere aber, da in vielen Fällen bei Neu­ausbrüchen der Seuche in seither seuchefreien Ortschaften eine Verschleppung der Seuche durch Handelsvieh hat nachgewiesen werden können, hat Großh Ministerium des Innern und der Justiz auf die Dauer der Seuchengefahr und bis auf Weiteres auf Grund des § 20, Abs. 2 des Neichsgesetzes zur Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen angeordnet, daß allgemein Viehhändler, welche Rindvieh. Schafe, Schweine oder Ziegen au- einer Gemarkung in eine andere verbringen oder verbringen laffen, mit thierärztlichen Zeugnissen versehen sein müssen, in welchen bescheinigt ist, daß die fraglichen Thiere sich seit mindestens sieben Tagen in seuchenfreiem Zustand an dem Ort der Untersuchung befunden haben, und in welchen, wenn Thiere fraglicher Art aus nichthessischem Gebiet ein* geführt werden, weiter noch besonders bescheinigt sein muß, daß die Gemarkung, aus welchen die Thiere stammen, voll­ständig seuchenfrei ist.

Die erwähnten thierärztlichen Zeugnisse sind fünf Tage giltig. Dieselben müssen enthalten: Ort und Datum der Ausstellung, den Namen des Besitzers der zu transporlirenden Thiere, jede- mitzuführende Stück Rindvieh nach Geschlecht, Alter, Farbe und Abzeichen, die Zahl der mitzuführenden Schafe, Schweine und Ziegen. Die fraglichen Zeugnisse können außer von dem beamteten Thierarzt auch von einem von der Verwaltungsbehörde hierzu besonders ermächtigten Thierarzt ausgestellt sein. Für unseren Kreis haben wir den in demselben ansässigen prattlschen Thierärzten entsprechende Etmächtigung ertheilt. In Ermangelung eines Dienstsiegels des betri Thierarztes müssen die Zeugnisse von der Orts* behölde beglaubigt sein.

Die erforderten Zeugnisse hat der Besitzer auf feine Kosten zu beschaffen. Die Krersveterinärärzte haben für die behufs Ausstellung der fraglichen Zmgniffe vorzunehmen­den Untersuchungen eine Gebühr nicht zu beanspruchen sondern neben etwaiger Wegvergütung nur die Taxe für das auszu­stellende Zeugniß (pös. Vic 11 1, unb VII a 7 bec Medicinal* taxe) zu tiquibiren.

Die Polizeiorgane sinb angewiesen, bie vorstehenb ange- orbneten Maßnahmen, bereu Uebertretung auf Grunb beS § 66 bes Reichsviehfeuchengesetzes strafbar ist, strengstens zu überwachen.

Gießen, am 13. November 1889.

Großherzogliches Kreisamt Gießen

______ v. G^a g^rn.________

Gießen, am 13 November 1889. Betr.: Wie oben.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an Großh. Polizeiamt Gießen, an die Großh. Bürgermeistereien und die Großh. Gendarmerie des KreiseS.

Unter Hinweis auf vorstehende Bekanntmachung beauf- ragen wir Sie, den Befolg der angeordneten Maßregeln strengstens zu überwachen und Zuwiderhandlungen unnachsicht­lich zur Anzeige zu bringen.

Die Großh. Bürgermeistereien wollen die in ihren Ge­meinden ansässigen Viehhändler auf das Ausschreiben noch besonders aufmerksam machen.

v. Gagern.

politische Rebersicht.

Gießen, 14. November.

In Deutschostafrika kann Hauptmann Wißmann aus neue Erfolge blicken. Die von ihm nach den Küstenlandschaften Usegua und Usambara entsandten Streifcorps zerstörten da­

selbst nach vorhergegangener Erstürmung ein befestigtes Lager der feindlichen Araber und zersprengten die feindlichen Banden. Die Beruhigung der genannten Küstenlandschaften nimmt nach den Berichten Wißmanns einen günstigen Verlauf. Ueber die angekündigte Annähcrnng Emin Paschas und Stanleys an das deutsche Schutzgebiet sind in den letzten Tagen keine weiteren Nachrichten eingegangen.

Im böhmischen Landtage treten die Jungczechen immer radicaler auf. Am Dienstag wurden von ihnen Anträge auf Aenderung der Landtagswahlordnung wie der Landesordnung eingebracht und gipfeln dieselben in der Forderung, die Be­stimmung, wonach die Landesordnung nur bei Anwesenheit von mindestens 3/4 sämmtlicher Abgeordneten und mit 2/3 Mehr­heit abgeändert werden kann, zu streichen. Das Verlangen der Jungczechen, diese Bestimmung beseitigt zu sehen, ist sehr erklärlich, denn infolge der Abwesenheit der deutschen Abge­ordneten ist in der Prager Landstube niemals eine s/4 aller parlamentarischen Vertreter des Königreichs Böhmen umfas­sende Versammlung möglich, es können also auch keine Ver­fassungsänderungen vorgenommen werden. Die Jungczechen wollen also mit ihren Anträgen über die Köpfe der Deutschen hinweg einfach zurTagesordnung" übergehen, hoffentlich werden aber die jungczechischen Bäume nicht in den Himmel wachsen!

In Paris ist am Dienstag der Zusammentritt der neuen Deputirtcnkammer ohne die befürchteten lärmenden Kund­gebungen der Boulangisten erfolgt. Allerdings fehlte es inner­halb der Kammer wie außerhalb derselben nicht an vereinzelten boulangistischen Demonstrationen, anläßlich deren eine Anzahl Personen unter ihnen auch der bekannte Abgeordnete und ehemalige Patriotcnhäuptling Deroulede verhaftet wurden, im Großen und Ganzen ging jebcch die Eröffnung der Kammer­session ohne größere Ruhestörungen ab. Die Kammersitzung selbst wurde durch den Alterspräsidenten Blanc eröffnet, welcher in seiner Anrede den republikanischen Wahlsieg und die Erfolge der Weltausstellung feierte. Bei der hierauf vorgenommenen vorläufigen Präsidentenwahl wurde Floquet (radical) mit bedeutender Mehrheit zum ersten Präsidenten gewählt, zu Vicepräsidenten wurden die den gemäßigt - republikanischen Gruppen angehörenden Abgeordneten Casimir Perier und Develles gewählt. Eingegangen ist ein boulangistischer Protest gegen die Wahl des ultraradicalen Gemeinderathes Joffrin, welcher im Bezirke von Montmartre gegen Boulanger can- didirte. Das zum Kammer-Zusammentrite erschienene Mani­fest Boulangers hat in Frankreich so gut wie gar keinen Eindruck gemacht. Was die Stellung des Ministeriums Tirard der neuen Kammer gegenüber anbelaugt, so wird sich dieselbe erst im Verlaufe der nächsten Verhandlungen klären,- vorerst wurde vom Ministerium beschlossen, bis nach Beendigung der Wahlprüfungen im Amte zu bleiben.

Auch die neue belgische Kammersesfion ist am Dienstag eröffnet worden. Der Eröffuungsact vollzog sich ohne besondere Feierlichkeiten, das alte Präsidium und Bureau wurden wieder­gewählt. Der Präsident bezeichnete die Gesetze über die Socialreform als den Hauptgegenstand der Berathungen.

In der griechischen Deputirtenkammer haben in den letzten Tagen scharfe Auseinandersetzungen zwischen der Opposition und der Regierung über die kretensische Frage stattgefunden. Der Ministerpräsident Trikupis erklärte schließlich, die griechische Regierung könne den Kretensern angesichts der gegenwärtigen europäischen Lage nur zur Mäßigung rathen.

Die bulgarische National-Versammlung genehmigte die Adresse zur Beantwortung der Thronrede. Die Adresse charak- terifirt sich im Wesentlichen nur als eine Umschreibung der Thronrede, bemerkenswcrth ist jedoch die Stelle, in welcher die Adresse die Hoffnung ausspricht, die Türkei als suzeraiue Macht Bulgariens werde den Mächten die Anerkennung des Fürsten Ferdinand Vorschlägen. Der von der Opposition gestellte Antrag, Rußlands in der Adresse dankbar zu gedenken, wurde, nachdem ihn Ministerpräsident Stambuloff energisch bekämpft, mit großer Mehrheit abgelehnt. Die jüngste Grenzaffaire zwischen Bulgarien und Serbien gilt als politisch völlig belanglos und wird sie ihre Erledigung durch die ge­wöhnlichen Gerichte finden.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 13. November. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfingen heute u. A. den Hauptmann Frhrn. v. Esebeck vom 2. Großh. Infanterie-Regiment (Groß­herzog) Nr. 116, Adjutant der 55. Infanterie-Brigade.

Deutscher Reichstag.

14. Plenarsitzung. Mittwoch den 13. November 1889, 1 Uhr.

Haus und Tribünen sind spärlich besetzt.

Am Bundesrathstischc Niemand.

Das Haus tritt in die Tagesordnung ein: Fortsetzung der Berathung über den Antrag Rickert (dsr.) und Gen.): Aus Anlaß der bei den Wahlen vorgekommenen Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen über Stimmzettelvertheilung und Wahlversammlungen darauf hinzuwirken, daß die Bc Hörden in Zukunft diese Bestimmungen genau beobachten. Der bei der neulichen Berathung dieses Antrags gestellte Schluß­antrag wird zurückgezogen.

Abg. Dr. v. Marquardsen (natl.): Man kann dem Anträge mit einer motivirten Tagesordnung völlig gerecht werden- wir werden deßhalb für eine solche stimmen.

Abg. Rickert (dsr.): Die heutige Rede Marquardsens unterschied sich von den nämlichen Ausführungen Fiesers sehr wesentlich, in vielen Punkten enthält sie das Gegentheil. Man habe ihm seine gegen die Mißwirthschaft in Baden ge­richteten Ausführungen Übel genommen; diese Ausführungen sollten sich aber nur gegen das herrschende System in Baden richten. Es scheine, als ob die Herren sich gar nicht denken können, daß man auch ohne eigene persönliche Interessen Politik treiben kann. (Murren rechts.) Gewiß, meine Herren, wir werden doch nicht Geheimeräthe? Die Grundsätze, nach denen der Abgeordnete Müller - Marienwerder die Prüfung der Angelegenheit hier vorgetragen hat, sind durchaus un- practisch und können zu keinem positiven Resultat führen - aber selbst nach diesen strengen Grundsätzen bleiben noch immer 31 Fälle, in denen Verstöße gegen das Gesetz vor­gekommen sind. Redner geht auf einzelne Fälle, in denen solche Verstöße vorgekommen sind, näher ein und führt namentlich aus, daß das von der badischen Regierung gegen den socialdemokratischen Redacteur Geck beobachtete Verfahren gegen das Socialistengesetz verstoßen habe. Die aufhetzende Sprache conservativer Wahlaufrufe, die durch Schulkinder ver­breitet wurden, stehe derjenigen der socialdemokratischen nicht nach. Die motivirte Tagesordnung enthält auch eine Unrichtigkeit, indem dort behauptet wird, es hätten alle erwiesenen Ver­stöße Remedur erfahren. Das Gegentheil ist ans den Acten der Wahlprüfungs-Commission leicht zu beweisen. Die nächsten Wahlen werden ja ergeben, wie das Volk über das gegen­wärtige System der Wahlbeeinflussung denkt.

Badischer Bnndesbevollmächtigter Frhr. v. Marschall rechtfertigt das Verhalten der badischen Regierung gegenüber dem Redacteur Geck, der ein hervorragender socialdemokratischer Agitator war und mehrfach mit dem Socialistengesetz in Con- flict geriet!). Allgemeine Vorwürfe gegen die badische Re­gierung zu widerlegen, sei nicht angezeigt, so lange nicht einzelne bestimmte Fälle von Verstößen nachgewiesen werden. Das bekannte socialdemokratische Recept, wonach alle Re­formen dieser Partei auf streng gesetzlichem Wege friedlich durchgeführt werden sollen, hat bei der badischen Regierung keinen Eindruck gemacht, da mau aus den socialdemokratischen Wahlaufrufen die gegenteilige Ueberzeugung gewonnen hat. In einem Falle, wo es sich um Verleitung der Soldaten zum Treubruch handelte, kann man, obwohl die Reichsbeschwerde- Commission die erfolgte Beschlagnahme nicht als zu Recht bestehend anerkannte, doch nur sagen, daß dieser Fall am wenigsten geeignet ist, Sympathien für die Socialdemokratie zu erwecken. Rickerts Vorwürse gegen die badische Regierung sind völlig unbegründet, weßhalb ich sie zurückweise.

Abg. Hegel (cons.): Rickert suche vergeblich, seine Niederlage von vorgestern zu beschönigen. Für seine Be­schuldigungen fehle der Beweis. Der Antrag Rickert be­deutet ein Mißtrauensvotum gegen die Regierung; einem solchen zuzustimmen, haben wir keinen Anlaß, und em­pfehlen deßhalb den Antrag Müller-Marienwerder auf motivirte Tagesordnung.

Abg. Müller-Marienwerder (Np.): Thatsächlich ist in allen 31 Fällen, in denen Verstöße nachgewiesen find, auch Remedur erfolgt. In Bezug auf die Vorgänge in Baden ist Herr Rickert von dem badischen Bundesbevollmächtigten ja drastisch abgeführt. (Der Präsident hält diesen Ausdruck nicht für zulässig. Abg. Rickert ruft: Ich fühle mich nicht beleidigt.) Der Antrag Rickert ist unbegründet und belei­digend für die Regierung, weßhalb wir ihn ablehnen.

Abg. Singer (Soc.): In keinem Einzelstaate kommen so viel Verbote auf Grund des Socialistengesetzes vor, die von der Reichsbeschwerdecommission wieder aufgehoben werden müssen, wie in Baden. Ein Beweis für den Versuch, Sol­daten zum Treubruch zu verleiten, sei nicht erbracht. Was über die gesetzwidrige Behandlung socialdemokratischer Stimm- zettelvertheiler angeführt sei, müsse er aufrecht erhalten. Die