Ausgabe 
11.12.1889 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Deutscher Reichstag.

Berlin, 9. December. Fortsetzung der Etatsberathung der Zölle und Verbrauchssteuern bei Titel Tabak­steuer.*) Kröber hält eine mäßige Tabaksteuer für das allein Richtige. Müller klagt, daß die Reichsregierung der Tabaksteuer gegenüber zu sehr fiscalische Rücksichten walten lasse. Scipio tritt für wirksameren Schutz des inländischen Tabakbaues ein, die gegenwärtige Steuer mache jeden Ge­winn illusorisch. Grad empfiehlt, einen Steuererlaß in der Höhe des verdorbenen Products eintreten zu lassen. Schultz (Lupitz) hält angesichts der Nothlage des einheimischen Tabak­baues die äußerste Fürsorge des Staates für geboten. Der Schatzsecretär M a l tz a h n erklärt, daß die angebliche drückende Lage des deutschen Tabakbaues keineswegs die Folge der gel­tenden Steuergesetzgebung sei, die schwebenden Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen, deshalb sei augenblicklich eine definitive Entschließung unthunlich; Redner stellt eingehende Erwägungen in Aussicht. Gegenüber dem Vorwurf der Fis- calität weist der Schatzsecretär daraus hin, daß die Einnahmen aus dem Tabak einen Theil der gesetzlichen Grundlagen der Reichsfinanzen bilden. Stauffenberg tritt für die Besei­tigung der gegenwärtigen Besteuerung ein. Der Titel wird bewilligt. Bei Titel Zuckersteuer äußert Schatzsecretär Maltzahn, daß die Frage, ob eine neue Londoner Conserenz stattfinden und sich also auch mit der Zuckersteuer beschäftigen würde, sich spätestens im kommenden Sommer entscheiden dürfte. Hatzfeld hält die Reform der Zuckersteuer für noth- wendig. Der Titel wird bewilligt. Beim Titel Brannt­weinsteuer empfehlen Schultz (Lupitz) und Kalle, den kleineren Betrieben Erleichterungen zu schaffen. Der Schatz­secretär Maltzahn erklärt, das Wohl der kleineren Bren­nereien würde von den Negierungen und Reichsbehörden dau­ernd im Auge behalten, das vom Abgeordneten v. Christen angezogene Regulativ über die Steuerfreiheit des Brannt­weins sei Sache des Bundesraths. Der Titel wird daraust nach längerer Discussion bewilligt. Im Uebrigen wurden die Positionen der Zölle und Verbrauchssteuern discussions- los genehmigt. Sodann beginnt die Berathung der Reichs st cmpelabgaben. Das Haus vertagt sich bis morgen 12 Uhr. Tagesordnung: Rest heütiger Tages­ordnung.

*) Den Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstags können wir beute nur in gekürzter Form bringen, da uns der ausführliche Berich! zu spät zuging, um ihn noch m vorliegende Nr. aufnehmen zu können. Red.

Neueste Nachrichten.

Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau.

Berlin, 9. December. Der Reichs- und Landtags­abgeordnete M o o r e n hat gestern zwei Schlaganfälle erlitten, welche ihm für viele Stunden das Bewußtsein raubten.

Heute früh zwischen 6 und 7 Uhr wurden in Dal­matien, Bosnien und der Herzegowina ziemlich heftige Erd­erschütterungen von verschiedener, theilweise längerer Dauer wahrgenommen.

Petersburg, 9. December. Im Winterpalais fand gestern das übliche Diner anläßlich des St. Georg-Ordens- f.e stes unter Betheiligung der kaiserlichen Familie und der hohen Staatswürdenträger statt. Nach demGrashdanin" trug der Kaiser bei der Tafel die Uniform des Dragoner- Regiments Nishni-Nowgorod, in welches Prinz Ludwig Napoleon als Oberstlieutenant eingetreten ist.

Darmstadt, 10. December. Die Prinzessin Heinrich von Preußen ist gestern Abend nach Corfu, der Erb- großherzog nach Leipzig abgereist. Se. Königl. Hoheit der Großherzog wird heute Nachmittag nach England abreisen.

Cocaks un6 provinsicllcs.

Gießen, 10. December.

Samstag den 14. December, Vormittags 9 Uhr beginnend, findet im Negierungsgebäude dahier eine öffent* liche Sitzung des Provinzialausschusses der Provinz Oberheffen statt, in welcher folgende Gegenstände verhandelt werden: 1. Enteignung von Gruudeigenthum in den Gemarkungen Inheiden -und Trais-Horloff zu Gunsten des Hessisch-Rheinischen Bergbau-Vereins. 2. Die Wahl eines Bürgermeisters zu Burkhards, hier die Frage der Bestätigung des gewählten H. Bopp IV. 3. Klage des Ortsarmenverbandes Vilbel gegen Holzhausen wegen Erstattung von Verpflegungskosten für Conrad Meinhard von Saalmünster. 4. Klage des Ortsarmenverbandes Alsfeld gegen Burg-Gemünden wegen Erstattung von Verpflegungskosten 2C. fürNicolausJacobi von Ober-Gleen und seine 4 Kinder. 5. Klage des Orts­armenverbandes Frankfurt a. M. gegen Grünberg wegen Unterstützung der Carl Becker Ehefrau von Nieder- Ohmen.

Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordneten am Donnerstag den 12. December 1889, Nach­mittags 4 Uhr:

1. Voranschlag des Großh. Realgymnasiums und der Realschule für das Etatsjahr 1890/91. 2. Gaseinrichtung in der Realschule. 3. Voranschlag der höheren und erweiterten Mädchenschule für das Etatsjahr 1890/91. 4. Wohnungs­vergütung für Lehrer Georg Straub. 5. Voranschlag des Großh. Polizeiamts Gießen. 6. Die Zusammenlegung der schwebenden Schuld- hier die Zinsen von Stiftungscapitalien. 7. Kostendecreturen. 8. Ortsgefetz über die Anlage und Einfriedigung der Vorgärten. 9. Die Unterhaltung der städtischen Wiesen.

* Das Reichspostamt richtet auch in diesem Jahre an das Publikum das Ersuchen, mit den Weihnachtsverseudungen bald zu beginnen, damit die Packetmassen sich nicht in den letzten Tagen vor dem Feste zu sehr zusammendrängen, wodurch die Pünktlichkeit in der Beförderung leidet. Die Packete sind

dauerhaft zu verpacken. Dünne Pappkasten, schwache teln, Cigarrenkisten u. s. w. sind nicht zu benutzen. Die Aufschrift der Packete muß deutlich, vollständig und haltbar hcrgcstellt sein. Die Packetaufschrift muß sämmtliche Angaben der Begleitadreffe enthalten, damit im Falle des Verlustes der Begleitadreffe das Packet auch ohne dieselbe dem Empfänger ausgehändigt werden kann. Zur Beschleunigung des Betriebs trägt es wesentlich bei, wenn die Packete srankirt aufge­liefert werden. Im Uebrigen sei hiermit auf die Bekannt­machung in vorliegender Nummer, betr. Aufschrift auf Post­sendungen, hingewiesen.

t Schwurgericht. Die einzige Verhandlung dieser Session hat die Anklage gegen Georg Adam Hill von Ohmes bei Alsfeld wegen Meineids und Heinrich Freidhof von da wegen Anstiftung zum Gegenstand. Der Meineid, dessen sich der Erstgenannte um einer Bagatelle willen nach eigenem Zu- geständniß schuldig gemacht, wurde am 7. October d. I. vor dem Schöffengericht Alsfeld in einer Strafsache gegen Hein­rich Freidhof wegen Uebertretung geschworen. Freidhof war nämlich zur Anzeige gebracht worden, weil er sich, entgegen den Vorschriften eines Local-Reglements für den Kreis Als­feld, in feiner Eigenschaft als Lagerhalter des Eonfumvereins zu Ohmes mit dem Ausschank von Branntwein befaßt hatte; gegen den deßfalls erlassenen Strafbefehl erhob er Wider­spruch und es erfolgte Vernehmung des als Zeuge benannten Georg Adam Hill. Dieser, ein Nachbar Freidhoss und öfters mit ihm in Berührung kommend, da er zum AussichtSrath des Eonfumvereins gehört, verabreichte an jenem Sonntag, an welchem die Anzeige gegen Freidhof erhoben wurde, in augenblicklicher Abwesenheit desselben an Jemanden Brannt­wein. Bei der gerichtlichen Vernehmung bezeugte Hill eidlich, daß er in seiner Eigenschaft als Aufsichtsrath des Confum- vereins bei Freidhof den Branntwein zur Probe versucht und daß Freidhof keinen Branntwein gegen Bezahlung ausgeschenkt habe. Bei diesen Behauptungen blieb er selbst dann noch stehen, als ihn der Vorsitzende des Gerichts bereits auf die Unwahrscheinlichkeit seiner Angaben aufmerksam machte und ihn dringend vor Meineid verwarnte. Des Verbrechens der Anstiftung soll sich Freidhof schuldig gemacht haben, indem er den Hill durch Versprechungen dahin gebracht, eine für ihn günstige Aussage bei Gericht zu machen. In Anbetracht des Geständnisses des Hill war dessen Schuld zweifellos, be­züglich des Freidhof konnten sich die Geschworenen jedoch von einer Schuld desselben nicht überzeugen, weshalb sie das Nichtschuldig aussprachen. Der Antrag des Staatsanwalts lautete wegen des Hill auf eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 3 Jahren, sowie den Verlust der Fähigkeit, je wieder als Zeuge ober Sachverständiger vernommen zu werden, welchem Antrag sich das Gericht seinem ganzen Umfang nach anschloß.

* Militärisches. Hauptmann H a u ß vom Großh. Leib­garde-Regiment Nr. 115 wurde unter Beförderung zum Major in das 2. Großh. Hess. Infanterie-Regiment Nr. 116 versetzt.

Der nächtliche Unfug scheint wieder im Zunehmen begriffen zu sein und haben besonders Fensterscheiben u. dgl. sehr darunter zu leiden. So wurden in vergangener Nacht eine ganze Zahl Scheiben einer Parterre-Wohnung am Ludwigsplatz, in der vorhergehenden Nacht eine Masse Keller­fensterscheiben in der Ludwigsstraße und am Abend vorher die Thürscheibeu einer vorbeifahrenden Droschke eingeschlagen, so daß die Insassen, Damen, genöthigt waren, auszusteigen. Die Verüber der letztbezeichneten That wurden ermittelt.

* Eine höchst wichtige Frage zwischen Handelsleuten und angehenden Antisemiten wurde gestern Abend am Biertische einer Wirthschaft in der Neustadt in der Weise erörtert, daß schließlich umgekehrte Peitschenstiele in nachdrücklicher schieds­richterlicher Art gebraucht wurden. Der Rest war: blutige Kopfe.

Grünberg. Ein fünfzehnjähriger Bursche aus Flensungen, welcher sich beschäftigungslos in hiesiger Gegend umher­getrieben, schlich sich vor etwa vierzehn Tagen zu Wettsaasen Abends in ein Haus, labte sich an Wurst und Aepfeln und gedachte, nachdem er sich ungefähr 10 Pfund Wurst und 3 Laibe Brod in einen Sack eingepackt, mit diesem Bündel unbehelligt den Rückzug zu bewerkstelligen. Er wurde indessen dabei ertappt und dem hiesigen Gericht überliefert.

Zu Nieder-Ohmen fiel am Abend des 3. December ein l3/4 Jahre altes Mädchen, während die Mutter zur Be­sorgung der Viehfütterung in den Stall gegangen war, rück­lings in ein mit heißem Viehgetränk gefülltes Gefäß. In Folge der erlittenen Brandwunden stellten sich Krämpfe bei dem Kinde ein, denen das unglückliche Wesen zwei Tage später erlag.

Bad-Nauheim, 8. December. EinFrauenverein zur Gustav-Adolf-Stiftung" hat sich dahier auf Anregung des Herrn Pfarrers Walz zu dem Zwecke gebildet, 1) die Wittwen und Waisen evangelischer Prediger und Lehrer, die in den armen Gemeinden in der Zerstreuung so ost dem Elend preisgegeben sind, 2) die Confirmanden-Anstalten für arme Kinder der zerstreut wohnenden Glaubensgenossen, 3) die Ausschmückung neuerbauter Kirchen des Gustav- Adolf-Vereins zu Gegenständen seiner besonderen Fürsorge zu machen.

Bad-Nauheim, 9. December. In der in voriger Woche dahier abgehaltenen Schöffengerichtssitzung wurde eine Messer- affaire verhandelt. Ein Bursche aus Schwalheim, Namens Jean Nikolaus, versetzte einem anderen Burschen bei der Heimkehr von einer Zecherei mit solcher Wucht einen Messer­stich in den Unterleib, daß die Verletzung nach dem Aus­spruche der ärztlichen Sachverständigen ohne Zweifel eine tödtliche gewesen wäre, wenn nicht zum Glück das Messer auf eine Nippe gestoßen wäre. Die Ursache der beklagenswerthen That scheint Eifersucht gewesen zu sein. Der Thäter erhielt eine Gesängnißstrafe von 4 Monaten. In dem benach­barten Wisselsheim ist heute Nacht ein Handarbeiter, der bei der Heimkehr von einer Branntweinzecherei in den Wetter­bach gerathen war, ertrunken.

Marburg, 9. December. Am Samstag Mittag gelangte die hiesige königliche Staatsanwaltschaft in den unfreiwilligen Besitz eines Kindes. Am Freitag wurde in der hiesigen Umgegend die steckbrieflich verfolgte Zuhälterin eines herum- ziehenden Schirmflickers aus Sossenheim bei Frankfurt a. M. festgenommen und mit ihrem wenige Monate alten Säugling hierher in Haft gebracht. Tags darauf erschien der Schirm­flicker mit einem zweijährigen Knaben auf der hiesigen Staats­anwaltschaft und verlangte die Freilassung seiner Reise­gefährtin. Da seinem Ansinnen jedoch nicht entsprochen werden konnte, so entfernte sich der Mann schnell allein, indem er äußerte,habe ihm der Staatsanwalt die Frau und ein Kind genommen, so möge er das zweite Kind auch behalten." Letzteres mußte vorläufig auf Kosten der Stadt in einem hiesigen Versorgungshaus untergebracht werden.

Zeit ist Geld. Am Dock zu Liverpool lag jüngst ein Dampfer zur Abfahrt bereit. Unter den vielen Freunden und Verwandten der Reifenden, die zum letzten Abschied auf das Schiff gekommen waren, befand sich ein ältlicher, an­scheinend dem Kaufmannsstande angehöriger Herr, welcher eine Dame, die mit dem Schiffe abzureifen gedachte, hastig umarmte und darauf schnell das Deck verließ. Am User wandte er sich einem müßig dastehenden Manne zu und fragte ihn, ob er sich 5 Schillinge verdienen wolle, was jener natürlich bejahte. Hieran schloß sich nun folgendes Zwie­gespräch :Sehen Sie dort die Dame in Schwarz auf dem Schiffe?"Ja", sagte der Arbeiter. ,-Gut! Das ist meine Frau, die nach Newyork reist. Sie erwartet, daß ich mindestens zwanzig Minuten hier stehen bleibe und mein Taschentuch schwenke', bis das Schiff außer Sehweite ist. Nicht wahr?"O, ich verstehe."Gut, ich habe dazu aber keine Zeit, denn ich bin beschäftigt. Meine Frau ist nun etwas kurzsichtig, es wird deßhalb nichts auf sich haben, wenn ich Sie dazu miethe, mein Taschentuch anstatt meiner zu schwenken."Ja, aber wenn sie durch ein Fernrohr sieht?"In diesem Falle werden Sie Ihr Gesicht in dem Taschentuch verbergen müssen, so daß es aus­sieht, als wenn Sie weinten."Das wird aber zwei Schilling und sechs Pence mehr kosten."Thut nichts, Zeit ist Geld, passen Sie nun aber genau auf. Sie können auch einige Kußhändchen werfen," schloß der Geschäftsmann, sagen wir drei Pence für eins". Dann sah er nach der Uhr und ging eiligst fort.

Verkehr, Land- und Volkswirthschaft.

Gießen, 10. December. (Marktbericht.! Auf dem heutigen Wochenmarkt kostete: Butter pr. Pfd. X 1,001,12, Hühnereier 1 St. 7-8, 2 St.. 4, Enteneier 1 St. 0- 4, 2 St. 4, Gänseeier 4, Käse pr- St. 68 4, Käsematte pr. St. 3 4, Erbsen pr. Liter 17 4, Linsen pr. Liter 30 4, Tauben pr. Paar JL 0,500,60, Hühner pr. Stück X 0,851,00, Hahnen pr. St. X 0,60-1,20, Enten pr. Stück X 1,702,00, Gänse pr. Pfd. 5665 4, Ochsenfleisch pr. Pfd 6672 4, Kuh- und Rindfleisch 5660 4, Schweinefleisch 60-70 4, Hammelfleisch 5066 4, Kalb­fleisch 56-60 4, Kartoffeln pr. 100 Kilo X 4,00-0,00, Weißkraut pr. St- 68 4, Zwiebeln per Centner X 6,007,00, Milch pr. Liter 12-18 4-

Grünberg, 7. December. (Fruchtpreise). Weizen X 19,50, Korn X 17,H), Gerste X 18,10, Hafer X 14,70, Erbsen X 17,20, Samen X 00,00, Lein X 00,00, Kartoffeln X 0,00, Linsen X 30.

Frankfurt, 7. December. Erbsen ganze per Pfd-1218 4, do. geschälte 1418 4, Linsen 1828 4, weiße Bohnen 1618 4, gelbe Kartoffeln per Gescheid 1416 4, rothe Kartoffeln per Gescheit 1214 4. Butter per Pfd. X 1,00-1,20 4, Eier das Stück 79 4, Blumenkohl 50-90 4, Weißkraut das Stück 8-15 4, Rothkraut 1225 4, Wirsing 1215 4-

Bekanntmachung.

Aufschrift der Postsendungen.

Zur Sicherung schneller Beförderung und Bestellung der Postsendungen müssen auf denselben Empfänger und Bestimmungs­ort so genau bezeichnet sein, daß jeder Ungewißheit vorgebeugt wird. Dabei find namentlich folgende Punkte zu beachten:

1. Bei Postsendungen nach größeren Orten ist in der Aufschrift die Wohnung des Empfängers möglichstgenauanzugeben. Auch ist es von Wichtigkeit, daß die Wohnungsangabe stets an der­selben Stelle der Aufschrift, nämlich unten rechts, unmittel­bar unter der Angabe des Bestimmungsortes, erfolge.

2. Auf den nach Berlin bestimmten Sendungen ist, außer der Woh­nung des Empfängers, der Po st bezirk (0., N., NO. rc.), in welchem die Wohnung sich befindet, hinter der Ortsbezeichnung Berlin" zu vermerken.

3. Gibt es mit dem Bestimmungsorte gleich oder ähnlich lau­tende Postorte, so ist dem Ortsnamen eine zusätzliche Bezeich­nung beizufügen. Welche Zusätze für die Ortsnamen im Post­verkehr als nlaßgebend anzusehen sind, ergibt sich aus demVer- zeichniß gleichnamiger oder ähnlich lautender Postorte", das zum Preise von 10 Pf. durch Vermittelung jeder Reichs-Postanstalt bezogen werden kann.

4. Wenn der im Reichs-Postgebiet belegens Bestimmungsort zwar mit einer Postanstalt versehen, dessenungeachtet aber nicht als all­gemein bekannt anzunehmen ist, so empfiehlt es sich, die Lage des Orts in der Aufschrift der Sendung noch des Näheren zu bezeichnen. Zu derartigen Bezeichnungen eignet sich die Angabe des Staates und bei größeren Staaten des politischen Bezirk- Provinz, Regierungsbezirk u. s. w.), in welchem der Bestim­mungsort belegen ist, oder auch die Angabe von größeren Flüssen f(Oder), (Elbe), (Rhein), (Main) rc.j, oder von Gebirgen f(Harz), (Riesengebirge) rc.j. Nicht minder sind zusätzliche Be­zeichnungen, wie ((Thüringen), (Altmark), (Lausitz) rc.j für den Zweck geeignet.

5. Auf Postsendungen nach Ortschaften ohne Postanstalt ist außer dem eigentlichen Bestimmungsorte noch diesenige Post­anstalt anzugeben, von welcher aus die Bestellung der Sendung an den Empfänger bewirkt werden bez. die Abholung erfolgen soll.

6. Wenn der Bestimmungsort einer Sendung in einem fremden Po st gebiete belegen und zu den weniger bekannten Orten zu rechnen ist, so ist außer dem Ortsnamen noch das betreffende Land bez. der Landestheil auf der Sendung anzugeben.

Die Beachtung dieser Punkte wird zur Herbeiführung einer schleu­nigen Ueberkunst der Sendungen an den Empfänger wesentlich beitragen, und es liegt daher im eigenen Interesse der Absender, die Aufschriften der Sendungen hiernach genau anzufertigen.

Kirchliche Antigen der evangelischen Gemeinde.

Bibelstunde am Mittwoch den 11.December, Abends8Uhr, in der Kleinkinderschule, Philipper-Brief Kap. 4, Einlrachi, christliche Freudigkeit, Bewährung. Pfarrer Dr. Naumann.

Adoentsabendgottesdienst am Donnerstag den 12. December, Abends 8 Uhr, in der Kirche; Ezech 37, 114, Belebung des Todtenfeldes, Neuschaffung des Goitesoolls- Pfarrer Dr. Naumann-