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A. Koste« für Verpflegung.
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Die Richtigkeit bescheinigt
*r ff5 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß wegen des landwirthschaftlichen Festes in Vilbel Wagenklaffen führender, Sond.r-P.rfonenzug von Gießen nach «ilbel nach folgendem Fahrplan abgeht.
am 9. und 10. l. M. ein, alle vier
Morgens
an
Gießen, am 6. Juli 1889.
»ÄÄSÄfiX*'ÄSÄ SÄ«SSÄkÄÄst® 6 Deröffenttichung periodischer Mittheilungen über den jeweiligen Stand der * neuer Vorschriften über die Prüfung der Zahnärzte, sowie ergänzend Vorschriften
Lang-Göns Butzbach . Vilbel. . .
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c. Kosten für Vorspann und sonstige Leistungen.
D Kosten für Beerdigung,
Der BundeSrath hielt vorige Woche unter dem Vorsitze des Vicevräsidenten des Staatsmtnisiertums, Staatssekretärs des Innern von Bötticher eine Plenarsitzung ab-*" ^ch" °ine ganze Anzahl wichtiger Beschlüsse gefaßt wurden. Der Vorsitzende machte Mittheilung davon, daß über die Fundstücke der Ausgrabungen aus dem Boden des alten Olymp ° in der vom Bundesrathe bereits früher genehmigten Weise nunmehr Versagung getrofsen worden ist. Zur Besetzung der bei mehreren Disciplinarkammern erledigten Stellen wurden die erforderlichen Wahlm vorgenommen. Aas Grund des
B. Kosten für Arzt und Apotheker.
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Großherzogliche Bürgermeisterei
Der Forderungs-Nachweis ist in zweifacher Ausfertigung an dre Intendantur einzusenden.
Durch ärztliches Zeugniß ist darzuthun, daß der Kranke nicht ohne Gefahr für Gesundheit und Leben in das nächste Gar« ntson-Lazarech geschafft werden konnte.
Die Rechnungen der Aerzte müffen die Zahl und die Zeit der einzelnen Besuche, sowie die etwa nach auswärts zurück« gelegten Entfernungen und etwaige besondere ärztliche Hilfeleistungen enthalten.
Sofern Vergütung für Vorspann beansprucht wird, ist die Richtigkeit der angegebenen Entfernungen von der Ortsbehörde zu bescheinigen.
Die Ortsbehörde hat zu bescheinigen, daß die beanspruchten Krankenpflegekosten, Beerdigungskosten und die für sonstige Leistungen gezahlten Tagelöhne ortsüblich sind.
Den Rechnungen des Apothekers sind die bezüglichen Recepte betzufugen , außerdem ist die Rechnung bei jedem Ansatz mit der Angabe zu versehen, ob Mixtur, Tropfen, Pillen, Salbe, Pflaster oder sonst etwas geliefert ist.
Der Arzt hat die Nothwendigkeü zur Verabreichung von Stärkungsmitteln zu bescheinigen.
Volitifdfre Rundschau.
Gießen, 8. Juli.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
Gießen . ... ab 8 Uhr Großen-Linden
Branntwein-Production und Versteuerung, die Verfügung über die Ausführung des L7t?ul Zuckersteuergesetzes vom 9. Juli 1887, die schließliche Feststellung der gnnein- schasltichen Einnahmen an Zöllen und Verbrauchssteuern, sowie der bezüglichen Verwaltungsausgaben für das Rechnungsjahr 1885/86, die Bestimmungen über die im auf G^nd des § 10 des Veretnszollgesetzes neben den Zöllen für Rechnuna des Reichs zu erhebenden Gebühren, die Bestimmungen über die Bewilligung von Theilungslagern an die kaiserlichen Marine-Verpflegungs-Aemter, ferner die Vorschlag über die Vergütung der Anschaffungskosten für Brennerei-Einrichtungen über die Verbrauchsabgaben von Zuckervorräthen, welche im Fabriklager durch Zufall zu Grunde gegangen find, über die Zollfreiheit der Austernsetzltnge, endlich über die zoll- und
Nr. 436.
Dienstag den 9. Juli
1889.
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Brrreaur Schul st raße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
der Gemeinde
über Kosten für
des (aus Urlaub, Kommando rc.) erkrankten (Musketiers)
— vom (Jnsanterie)-Regiment
Einzel-Betrag.
Erläuterungen.
Beläge.
Bezeichnung der Ausgaben.
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Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit BringerlohV. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf«
v. Gagern.
Forderungs - Nachweis
Betreffend: Verpflegung erkrankter Soldaten außerhalb der Garnison. Gießen, am 5. Juli 1889.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreise-.
Qfo Nummer der
Summa der Ausgaben.


