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Samstag dm 9. März

Nr. 66.

WGMM

1889.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bnrtattt Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

reiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn«

>urch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pst

Amtlicher Hheik.

Betreffend: Gedächtnißfeier für Kaiser Wilhelm I. Gießen, den 8. März 1889.

Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

Nachstehender Ausschreiben Grobherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, theilen wir Ihnen zur Kenntniß und Nachachtung mit. v. Gagern.

pp. an die Großherzoglichen Kreis-Schul-Commissionen.

Künftigen Samstag den 9. d. M wird ein Jahr verfloffen sein, seitdem der erste Deutsche Kaiser Wilhelm I. aus dem Leben geschieden ist.

Wir halten es für «»gezeigt, die erste Wiederkehr diese» Tages nicht vorüber gehen zu lasten, ohne daß des Kaisers Wilhelm, des erhabene« Gründers des Deutschen Reichs, in den Schulen des Landes ge­dacht wird, und beauftragen Sie, die Abhaltung einer einfache» Gedächtnißfeier insbesondere in de» oberen Klaffen der Schulen für den 9. März d I. anzuordnen.

Ein Ausfetzen des Unterrichts hat nicht stattzufindeu.

v- Knorr. _____

Betretend: Den Gehaltrbezug der Geistlichen. Gießen, am 6. März 1889.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die evangelischen Kirchenvorstände des Kreises.

Nachdem Sie in Gemäßheit der pos. 3 des Ausschreibens Großherzoglichen Oberconsistoriums vom 4. Januar l. I. (Verordnungsblatt 1) an uns berichtet haben, beauftragen wir Sie, auch die übrigen Bestimmungen dieses Ausschreibens genauestens zu befolgen. Insbesondere weisen wir Sie an, den Kirchenrechnern die pünktliche Vollziehung der in pos. 1 getroffenen Übergangsbestimmungen aufzugeben und sowohl für das laufende wie für die kommenden; Jahre für Einsendung der vierteljährlichen Handbuchsauszüge besorgt zu sein.

v. Gagern.

Lehrer-Co «ferenz

des Conserenz-Bezirks Gießen: Mittwoch den 13. März, Vormittags 10 Uhr, in Gießen. Lieder 4. 10. 249.

Gießen, den 8. März 1889. Büchner, Schulrath.

Kolitifche Rundschau.

Gießen, 8. März.

Zwei für die deutsche Nation bedeutungsvolle Gedenktage bilden die hervor­ragenden Marksteine der diesmaligen Woche am 8. März feiert Gerteral-Aeld- marschall Graf Moltke sein 70jähriges Dienstjubiläum und am 9. März ist das erste Jahr seit dem Heimgange Kaiser WUHelmS I. verflossen! An dem seltenen Ehrentage des greisen Schlachtendenkers wird sicher ganz Deutschland im Geiste den herzlichsten Anthetl nehmen und wenn es Graf Moltke auch vorzog, großen äußer­lichen Ovationen zu entfliehen und in ländlicher Zurückgezogenheit sein Dtenftjubiläum zu begehen, so hindert dies nicht, daß ihm zahlreiche Kundgebungen freudiger Theil- nahme zu seinem Jubeltage aus allen Kreisen der Nation zugehen werden. Aller Glückwünsche zum 8. März aber gipfeln wiederum in dem einen allgemeinen Wunsche, daß der berühmte Heerführer, der auf eine so lange und ruhmvolle Zeitepoche, die er im Dienste des Vaterlandes zugebracht, zurückschauen kann, auch fernerhin dem deutschen Heere und dem deutschen Volke noch lange erhalten bleiben möge. Andere, ernstere Gefühle sind es dagegen, welche der 9. März hervorruft, er erinnert nochmals an den schmerzlichen Verlust, den Alldeutschland vor nun Jahresfrist durch das Hinscheiden des ehrwürdigen kaiserlichen Heldengreises erlitten und in den Trauerfeierlichkeiten, die in allen Gauen des Reiches anläßlich der ersten Wiederkehr des Todestages Kaiser Wilhelms I. veranstaltet werden, wird noch einmal den Manen des großen Herrschers von seinem dankbaren Volke der Tribut pietätvollen und wehmüthigen Gedenkens ge­zollt. Aber wenn auch der ruhmvolle Greis nun längst den letzten Schlaf schläft, so lebt doch sein Geist im deutschen Volke fort und nach wie vor ist sich jeder patriotische Deutsche bewußt, daß die großen nationalen Güter, welche dem deutschen Volke unter Wilhelm I. geworden, um jeden Preis feftgehallen werden müssen. Möge diesen Entschluß auch die ernste Feier des 9. März noch weiter festigen!

Der Reichstag steht vor dem Ende seiner jetzigen zweiten größeren Pause der im vorigen November begonnenen Session, denn am kommenden Mittwoch, den 13. März, tritt das Plenum wieder zusammen, zunächst, um kleinere Sachen zu er­ledigen. In dem alsdann beginnenden dritten Abschnitt seiner Thätigkeit gilt es für den Reichstag noch ein tüchtiges Arbeitspensum zu erledigen, denn es müssen vor Allem noch einige Initiativanträge und kleinere Vorlagen vollständig durchberathen werden, die das Haus schon in erster und zweiter Lesung beschäftigten und inzwischen sind noch mehrere andere Anträge aus dem Hause eingegangen. Ferner sieht das Par- lament sein Arbeitsprogramm noch durch vollständig neue Stoffe vermehrt, durch den Nachtragsetat, das Anleihegesetz und den Zuckersteuergesetzentwurf, welche Vorlagen zur Zeit der Berathung durch die Bundesrathsausschüsse unterliegen; außerdem ist sogar noch von einer Novelle zum Socialistengesetz stark die Rede. Schließlich sind aber die beiden wichtigsten gesetzgeberischen Materien der gegenwärtigen Session, etwa abgesehen von der ostafrikanischen Vorlage, die Entwürfe über die Reform des Genossenschafts­wesens und über die Alters- und Jnvaliditätsoersicherung der Arbeiter, noch nicht ein­mal in den Eommissionen desinitiv durchberathen und letzteren haben sie doch schon so manche angestrengte Arbeitswoche gekostet. Daß sich da die Session noch weit über Ostern hinaus erstrecken wird, dürfte unter den obwaltenden Verhältnissen kaum mehr zu bezweifeln sein.

Die Nachricht, daß auf Samoa Waffenstillstands-Verhandlungen zwischen den Deutschen und dem Rebellenführer Mataafa eingeleitet worden seien, hat sich bis jetzt noch nicht bestätigt.

König Wilhelm von Holland befindet sich andauernd in einem lethargischen Zustand, der jeden Tag das Ende des greisen Monarchen herbeiführen kann. Die Errichtung einer Regentschaft ist daher dringend geboten und wird sich dieselbe jeden­falls in diesen Tagen constituiren.

Darmstadt, 7. März. Seine König!.; Hoheit der Großherzog haben Aller- gnädigft geruht:

Am 26. Februar dss. Js. den Kreisbauaufseheraspiranten Christian Falk aus Hungen zum Bahnmeister bei den Oberhessischen Bahnen zu ernennen.

Darmstadt, 7. März. Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit der Großherzogs ist durch Ausschreiben Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, die Anordnung getroffen worden, datz Samstag den 9. d. M., dem Tage, an welchem vor Jahresfrist Kaiser Wilhelm I. aus dem Leben schied, in den sämmtlichen Schulen des Landes eine einfache Gedächtniß- feier zum ehrenden Andenken an den erhabenen Gründer des Deutschen Reiches stattfindet.

Darmstadt, 7. März. Die großherzogliche Regierung hat heute eine Gesetzes­vorlage wegen Erbauung weiterer Nebenbahnen an die Landstände gelangen lassen welche jedoch, conform den beiden früheren dieselbe Materie betreffenden Gesetzen, nur Vorschläge und Geldforderungen für die Ausführung der zunächst dringlichen Neben- bahn-Projecte enthält. Andere Projecte sollen damit nicht abgewiesen sein und sind dieselben nur aus finanziellen und sonstigen Gründen vorerst zurückgestellt worden. Die jetzige Anforderung beläuft sich nahezu auf elf Millionen Mark. Wie dieNeuen Hessischen Volksblätter" aus sicherer Quelle erfahren, sind insbesondere folgende Bahnen vorgeschlagrn: In Starkenburg die Linien OffenbachReinheim, Ober-Roden Neu-Isenburg, FürthHeppenheim und HeppenheimLorsch. In Ober Hessen: FriedbergOberhessische Eisenbahn zwischen Nidda und Hungen, GrünbergLondorf (Lumdathalbahn) und die Fortsetzung der StockheimGederner Nebenbahn über den Hinteren Vogelsberg vorerst bis Lauterbach. In Rheinhessen: die Linie von Worms bis Nieder-Olm mit Abzweigung nach Alzey und die Fortsetzung der Bahn Sprend­lingen-Wöllstein bis Neu-Bamberg und der Ludwigsbahn von Flonheim nach Wen­delsheim.

uv. Darmstadt, 7. März. sZweite Kammer der Stände«! Die Zweite Kammer der Stände begann heute unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Kugler ihre Verhandlungen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Präsident des verstorbenen Prinzen Alexander und nahm Veranlassung, der hohen Verdienste des hohm Ver­blichenen zu gedenken, welche er sich als Präsident der Ersten Kamer erworben. Er ersucht die Theilnahme der Zweiten Kammer dadurch auszudrücken, daß sich die Mit­glieder von den Sitzen erheben. Die Kammer werde dem verstorbenen Prinzen stets ein ehrendes Andenken bewahren und schlage er vor, als sichtbares Zeichen der Theil­nahme Sr. König!. Hoheit dem Großherzog, dessen Oheim der Verstorbene gewesen, eine Adresse zu überreichen, welche morgen berathen werden soll.

Ferner werden Seitens des Schriftführers Abg. Arnold eine Reihe neuer Einläufe und Berichtsanzeigen verkündet und sodann in die Tagesordnung eingetreten ! und zwar: