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Erstes Concert
IQtao den IO. November 1889,
Abends 5 Uhr, aale des ßeitilichafteverelni, m pari Buff, gen. Glesse». Groaah. tanger (Tenor) aus Weimar afe □olisten.
Programm
phonie Nr. 4 (In
aU).....von Sohumun.
aus „Teil“. . . „ Rossini.
er Satz ans der
iöll-Symphonie . . „ Schubert, en grins Erzählung
M).....„ Wagner.
z unter der Dorf-
e.......„ Reinecke.
„ Schubert ler mit Klavier- L lensen, eitung „ Lassen.
„ Ries. ertare zum „Frei-
-r....... Weber.
0 für Nichtmitglieder zu JL 2,50 Xl X 3,50), sind bei Herrn Ernst ■ (Rudolphs Nacht) zu haben Hauptprobe am Sonntag Vormittag Uhr werden ebandaselbat Karten 1,50 ausgegeben. I8881
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Donnerstag den 6. Nodbr.
(ßte^iter Anzeiger.
Beilage zu Nr. 260. -1889.
Sie „bedingte Kerurtheilung".
Die in diesem Jahre versammelt gewesene „Internationale criminalistische Vereinigung" hat sich einstimmig für die allgemeine Einführung der sogenannten „bedingten Ver- urtheilung" erklärt, welche inzwischen schon in Belgien zum Gesetz geworden ist und deren Einführung in Frankreich gleichfalls bevorsteht. Die öffentliche Meinung der gesammten civilisirten Welt hat sich übereinstimmend für diese Idee ausgesprochen und es ist dabei nicht etwa allein die von der Humanität dictirte Rücksicht ausschlaggebend gewesen, sondern auch rein praktische Erwägungen lassen die „bedingte Ver- urtheilung" als einen Fortschritt erkennen.
Man denke nur der überaus zahlreichen Fälle, in denen Unbesonnenheit, jugendlicher Leichtsinn, augenblickliche Erregung zu einem Vergehen oder Verbrechen Anlaß geben, das der Strafrichter durch Verurtheilung des Thäters sühnen muß. Der letztere wandert aus kürzere oder längere Zeit inS Gesängniß, auf seinem ganzen ferneren Leben bleibt der Makel haften und hindert in vielen Fällen das weitere Fortkommen, welcher Umstand häufig genug den Anlaß zu ferneren Verbrechen gibt.
Professor v. Liszt in Marburg bringt nun folgenden, auf die deutschen Verhältnisse berechneten Gesetzentwurf vor die Oeffentlichkeit, dessen erziehliche Wirkung sich aus seinem Inhalte deutlich ergibt:
§ 1- Bei jeder Verurtheilung zu Gesängnißstrase kann das Gericht, wenn die Gesängnißstrase nicht wegen Annahme mildernder Umstände an Stelle von Zuchthaus ausgesprochen wurde, und der Verurtheilte bisher Freiheitsstrafe im Jn- lande weder ganz noch theilweise verbüßt hat, anordnen, daß die Vollstreckung der erkannten Strafe bis aus Weiteres auszusetzen sei.
Die Vollstreckung der etwa neben der Freiheitsstrafe erkannten Geldstrafe wird durch diese Anordnung nicht berührt.
§ 2. Die Aussetzung der Vollstreckung kann von der Bestellung einer Sicherheit abhängig gemacht werden. (Friedensbürgschaft.)
Die Höhe der zu bestellenden Sicherheit, sowie die Art ihrer Bestellung bestimmt das Gericht nach freiem Ermessen.
Wird die Bestellung der Sicherheit innerhalb der vom Gericht bestimmten Frist nicht nachgewiesen, so ist die erkannte Strafe zu vollstrecken.
§ 3. Der Beschluß des Gerichts, durch welchen die Aussetzung der Vollstreckung angeordnet oder die beantragte Aussetzung abgelehnt wird, kann nur mit den gegen das ver- Arthcilcnde Erkenntniß gerichteten Rechtsmitteln und nach den für diese geltenden Grundsätzen angefochten werden.
§ 4. Die Vollstreckung der erkannten Strafe entfällt Rind die bestellte Sicherheit wird frei, wenn der Verurtheilte innerhalb der nächsten drei Jahre nach Rechtskraft des Erkenntnisses nicht wegen einer neuen nach dieser begangenen strafbaren Handlung im Jnlande zu Freiheitsstrafen verur- theilt wird.
Der Eintritt dieser Folgen ist auf Antrag des Verur- theilten durch Beschluß des Gerichts auszusprechen.
§ 5. Wird der Verurtheilte innerhalb der nächsten drei Jahre nach Rechtskraft des Erkenntnisses wegen einer neuen nach dieser begangenen strafbaren Handlung im Jnlande zu Freiheitsstrafe verurtheilt, so verfällt die bestellte Sicherheit der Staatskaffe und die früher erkannte Strafe kommt neben der für die neue strafbare Handlung verwirkten Strafe unverkürzt zur Vollstreckung.
Die Erhebung der Klage wegen der neubegangenen strafbaren Handlungen hemmt für die Dauer des Verfahrens den Ablauf der dreijährigen Frist.
§ 6. Wenn vor Ablauf der dreijährigen Frist die Verurtheilung wegen einer strafbaren Handlung erfolgt, welche vor Rechtskraft des in § 1 erwähnten Erkenntnisses begangen war, so finden die §§ 74 bis 78 d. St.-G.-B. Anwendung und das die Strafe nach diesem Paragraphen bestimmende Gericht hat hierüber zu beschließen, ob die Anordnung der Aussetzung aufrecht zu erhalten oder aufzuheben sei.
Die Erhebung der Klage wegen der neu bekannt gewordenen strafbaren Handlung hemmt den Ablauf der dreijährigen Frist für die Dauer des Verfahrens.
Die „Nordd. Allgemeine Zeitung" bemerkt zu diesem Entwurf:
Wohl selten hat sich die öffentliche Meinung so nachdrücklich für eine gesetzgeberische Neuerung ausgesprochen als in der vorliegenden Frage, die in verschiedenen Ländern bereits zum gesetzgeberischen Austrag gekommen ist oder demnächst kommen wird. Die internationale criminalistische Vereinigung hat sich einstimmig am 7. August für die bedingte Verurtheilung erklärt, welche in Belgien bereits Gesetz geworden ist. Das Princip hat ebenfalls in den Ausschuß- Entwurf eines neuen französischen Strafgesetzbuchs Aufnahme gesunden, und der Ausschuß, welcher in Oesterreich den neuen, an dieser Stelle bereits erwähnten Entwurf eines Strafgesetzbuchs beräth, hat die bedingte Verurtheilung bereits angenommen. Bei einer solchen Uebereinstimmung der Ansichten dürste das Princip selbst von der Wissenschaft nicht mehr aufgegeben werden. Der Liszt'sche Entwurf gibt eine dankenswerthe Unterlage für die concrete Ausgestaltung desselben, und aus diesem Grunde ist dessen weitere Ver^ breitung zu wünschen.
Citeratar unb Kunft
— Im Verlage der Haube * Spener'schen Buchhandlung (F- Weidling) zu Berlin erschien soeben in gewohnter hocheleganter Ausstattung »Damen-Almanach^, Notiz- und Schretbkalender für das Jahr 1890. 24. Jahrgang. Gleichwie im verflossenen Jahre empfehlen wir auch diesmal den geschätzten Leserinnen dieses hübsch ausgeftattete und mit recht practischen Notizen versehene Notizbuch. Wir sind überzeugt, daß es überall Anklang finden wird.
- Don Meyer- Eonversattorrs-Lextt-rr (Leipzig, Bibliographisches Institut) ist soeben der fünfzehnte Band, bis „Uralit" reichend, erschienen. Es liegt sonach das Werk bis auf den ebenfalls bald zu erwartenden 16. (Schluß-) Band fertig vor. Für diejenigen, welche sich selbst oder ihre Angehörigen mit einem Weihnachtsgeschenk von besonderer Gediegenheit erfreuen wollen, wird diese Nachricht gewiß willkommen sein. Auch dieser neueste Band, der nicht weniger als 44 zum Theil in künstlerisch vollendetem Chromodruck aus- geführte Illustrations-Beilagen, sowie 285 Abbildungen im Text enthält, weist in Fülle wieder alle jene Eigenschaften auf, welche wir von jeher an der neuen Auflage dieses Nattonalwerkes rühmen mußten: bei Vermeidung alles Ueberflüsstgen und Zwecklosen eine Gründlichkeit und Uebersichtlichkeit in der Bearbeitung des Textes eine Sorgfalt in der Herstellung des reichen illustrativen Theils und dazu eine Gediegenheit in der Ausstattung, die Alles weit übertrifft was jemals auf dem Gebiete der encyklopädischen Literatur Deutschlands wie auch deS Auslandes geleistet wurde. Es unterliegt für uns, die wir ein Urtheil darüber zu haben glauben, keinem Zweifel, daß „Meyers EonversattonS-Lextkon" zur Zeit an der Spitze aller derartigen Werke steht. Anstrengungen und Leistungen, wie sie hier vorliegen, find aber auch nur durch einen Absatz ermöglicht, wie ihn gerade dieses Werk erreichte, das mit der jetzt vorliegenden vierten Auflage nach der Anzeige der VerlagSbandlung eine Verbreitung in nahezu 500 OOO Exemplaren gefunden hat. In der That findet man es in allen Kreisen deS Volkes vertreten, beim Gelehrten wie beim Laien, beim Beamten und Kaufmann, Handwerker und Landmann denn auch bei uns gilt der AuSfpruch jenes Amerikaners, der da meinte: wno house is properly furniahed that has not in it a good Cyclopedia*. Aür den nach Weiterbildung Strebenden, der heute auf diesem und morgen auf jenem Gebiete des Wissens Auskunft und Belehrung sucht, gibt es nichts Werthvolleres als der Besitz eines guten Conversattons-Lexikons, wie es das Meyer' che in feiner neuen Auflage unbestritten ist.
Ueberautz stattlich präsentirt sich das erste Heft des neuen Jahrgangs von ,Uebtr Land und Meer" (Stuttgart, Deutsche Verlags- Anstalt, hcrausgegeoen von Joseph Kürschner, redigirt von O. Baisch), an dessen Spitze als glänzende Kunstbetlage Kiesels prachtvolles Bild der jugendschönen deutschen Kaiserin in stolz aufgerichteter ganzer Figur gestellt ist, und dessen Inhalt einen geradezu verblüffenden Retchthum an unterhaltendem und anmuthig belehrendem Text wie an vornehm durchgefühnen Abbildungen bietet. Aus nahezu allen Gebieten des Lebens und des Wissens, der Zeit- und der Kulturgeschichte bietet schon dieses eine Heft theild ousgeführtc Aufsätze, tbeils interefiante Notizen. Wie verweisen insbesondere auf all das Lesensund Beherztgenswerthe, was da über den Kopsichmerz und feine Verhütung, die Wasserkuren des Pfarrers Kneipp, das rauchlose Pulver, die Geburtsstätte BeethooenS, den Räuber mit dem Helligen- schein und andere Dinge gesagt ist. UeberdteS gehen neben den beiden größeren erzählenden Werken von Paul Heyse und Ossip Schubin kleinere Nooelletten und Erzählungen einher, die schon in diesem Hefte zum Abschluß gelangen, wo das schlagende Großstadtbtld „Die Frau Geheimrath" von O. Klaußmann, die fein humoristische Geschichte „Aus Versehen" von A. Brennecke und die überwältigend komische „Künstlerfahrt" von A. Roderich mit den nicht minder erheiternd wirkendenBlldern von C. Sel l m er wetteifern. Daßauchim übrigen der künstlerische Gehalt an Fülle und Bedeutung dem textlichen ebenbürtig ist, bedarf bet dem alten, wohlverdienten Ruhm dieser vortrefflichen Zeitschrift kaum noch der Erwähnung. Dagegen verdient noch ganz besonders auf den in Ansehung des Gebotenen überaus billigen Preis von nur 3 Mark vierteljährlich oder 50 Pfennig für das 14 tägige Heft hingewiefen zu werden, und so können wir das prächtige Familten- Journal allen unteren Lesern für die langen Winterabende als eine ebenso unterhaltende wie genußreiche Lectüre bestens empfehlen.
Verkehr, £att6» rrnd Volksrvirthschast.
— Mittel gegen das Kaulen der Kartoffeln im Keller. (Nachdruck verboten.) Als ein sicheres Schutzmittel gegen bas Faulen der Kartoffeln im Keller hat sich ungelöschter Kalk bewährt. ES ergibt sich diese Wirkung aus dem Umstande, daß der gebrannte Kalk bekanntlich die Feuchtigkeit begierig an sich zieht, was man sich bet der Einwinterung der Kartoffeln zu Nutze machen kann und zwar auf folgende einfache Art. Man bringt ihn beim Etnkellern der Kartoffeln in die Mitte des Haufens, unter oder über denselben; er macht dann die Kartoffeln trocken und hält sie völlig gesund. Vergleichende Versuche haben ergeben, daß die in der Weise behandelten Kartoffeln gesund blieben, während andere derselben Sorte und Farbe, die aber nicht mit ungelöschtem Kalk aufgeschtchtet wurden, stark faulten. Der Kalk wird durch eine dünne Schicht von Reisig, Stroh, Häcksel, ober in einem Korb ober Sack van den Kartoffeln getrennt gehalten unb in faustgroßen Stücken eingelegt. Nach Abräumung ber Kartoffeln läßt sich btefer Kalk noch zur Düngung bes Bobens benutzen, unb wer ohnehin zu btefer Operation schreiten muß, thut baher wohl, ben erforderlichen Kalk schon im Herbst anzufahren und zuerst zur Confervtrung feiner Kartoffeln unb hernach erst im Felbe zu Dermenben.
Verzeichnis der Mittelpreis« der gewöhnlichsten Veriranchsgegenstände in der Stadt Gießen vom Monat Oktober 1881).
_____ Je 50 Kilogramm kosten:
Weizen.....
,«L
9
75
Kartoffeln. . .
1
75
Hafergrütze. . .
JL
27
§
Korn (Roggen).
8
50
Erbsen.....
18
5'
Gerstengrütze .
26
50
Gerste......
8
68
Bohnen ....
19
34
Zwiebeln ...
6
Hafer -.....
Heu......
7
3
68
Linsen.....
Reis.
24
27
25
Braunkohlen. .
Steinkohlen .
1
85
10
Stroh......
2
93
Graupen, orb.
26
—
Je Va Kilogramm kostet:
JL
4
JC
§
JL
Butler.....
Ochsenfleisch. .
—
99
Weißmehl. • .
—
20
Schweineschmalz
69
Roggenmehl. .
—
18
Vakg
_
80
Kub- unb Rinb-
Roggenbrot). .
—
26
Bier.... 1 hl
21
fleisch ....
—
58
Kaffee, gebr., in
Branntwein 1 hl
53
_
Kalbfleisch . . •
—
60
Bohnen. . .
1
80
Milch ... 11
16
Hammelfleisch .
—
62
Salz......
—
09
Petroleum 1 1
_
22
Schweinefleisch.
—
69
Speck, geräuch.
—
90
Eier . 10 Stück
—
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