Ausgabe 
7.7.1889 Zweites Blatt
 
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Nr. ISS Drittes Blatt. Sonntag den 7. Juli 1889.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

' I 3 I Tm " PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh».

Nurearrr Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Aufnahme des MontagS. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 W

Amtlicher Hheil.

Bekanntmachung.

Betreffend: Ausräumung der Horloff.

Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß die Horloff von der Berstädter Grenze bis zum Hof-Graß unter Anlage von Abschlägen in der nächsten und voraussichtlich auch noch in der übernächsten Woche geräumt werdet) wird, und fordern die Großh. Bürgermeistereien sowie die sonstigen raumungSpflichUgen Interessenten auf, im Interesse einer raschen und billigen Erledigung der Arbeiten die Aussührung in jeder Weise zu fördern, insbesondere den aussichtssührenden Technikern bei Ausübung ihrer schwierigen Geschäfte jede erforderliche Beihülse zu leisten.

Gießen, am 5. Juli 1889. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_____________________________v. Gagern.____________________________________________________

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß (St. Ministerium de« Innern und der Justiz der Direction der Royal Beige Lebens, und Unfallversicherung« Actiengesellschast in Brüssel die Erlaubniß zum Geschäftsbelrieb im Gebiet des Großherzogihums unter Bedingungen aus Widerruf eNheüt hat.

Gießen, am 5. Juli 1889 Großherzogliche» Kreisamt Gießen.

v. Gagern. ____________________________________________

Betrefsend: Den Erlaß einer neuen Dienstanweisung für die Hebammen. Gießen, den 5. Juli 1889.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Rtetlel«

2öir beauftragen Sie hierdurch, die Hebammen zu bedeuten, daß sie einer von Gr. Kreisgesnndheitsamt Gießen an dieselben ergehenden Aufforderung, sich zum Zweck einer Belehrung über die ihnen durch die neue Dienstanweisung überwiesenen Dienstpflichten an dem von Gr. Kreisgesundheitsamt bestimmten Ort pünktlich einzufinden haben.

v. G'ager n. ________

Lokales.

Gießen, 6. Juli. (Sitzung Grotzherzogl. Handelskammer vom 15. Juni 18891. Anwesend waren die Herren Koch, Kltngspor, Gail, Heichelheim, Hom- berger, Katz.

Von der Ansicht ausgehend, daß unser Platz ein großes Interesse an dem Fort­bestehen der hiesigen Agentur der süddeutschen Notenbank hat, beabsichtigt die Kammer, einem aus ihrer Mitte an sie ergangenen Anträge entsprechend, für die Verlängerung des Notenprtoilcgs der süddeutschen Notenbank, sowie das Fortbestehen der hiesigen Bankagentur in geeigneter Weise einzulrelen und hat sich zu diesem Zwecke mit den übrigen hessischen Handelskammern behufs Herbeiführung des Anschlusses derselben an das diesseitige Vorgehen in Verbindung gesetzt.

Es geht der Kammer eine Notiz zu, wonach in San Franzisco 2 Agenturen bestehen, welche es sich zur besonderen Aufgabe machen, über die finanziellen Verhält­nisse, die Geschäftsführung und Vertrauenswürdigkeit sämmtlicher Firmen der Ver­einigten Staaten möglichst genaue Erhebungen anzustellen und denjenigen, welche durch einen noch Verhältnis ihres Geschäflsumfungs festgestellten, mehr oder weniger hohen Jahresbeitrag die Mitgliedschaft erwerben, auf Verlangen genaue Auskunft zu ertheilen.

Der Kammer geht weiterhin eine ausführliche Mittheilung zu über die vortheil- hafte Verwendung der italienischen Rothwetne als Verfchnittweinemit einheimischen leichten Weißweinen. Wie von kundiger Seite behauptet wird, läßt sich auf diesem Wege eine dem nordischen Geschmack angepaßte Weinspecies erzielen, welche ihres erheblich ge­ringeren. Preises wegen geeignet wäre, die sogenannten französischen Ttfchbordeauxwetne zu verdrängen.

Nähere Auskunft über die beiden vorliegenden Punkte wird auf dem Bureau der Kammer eriheilt.

Die Kammer erhält weiterhin Kenntniß von dem unreellen Geschäftsbetrieb einer Mailänder Firma. Anfragen, ob sich gegen die Geschäftsverbindung mit einer bestimmten Firma Bedenken ergäben, sind zunächst an die Kammer zu richten.

Grotzherzogl. Ministerium des Innern und der Justiz thetlt uns eine Note des Reichskanzlers vom 29. Mat l. I., oetreffend die Urfprungszeugnisse für Waaren- sendungen nach Italien, mit, deren wesentlichen Inhalt wir hier folgen lassen.

Die bestehenden Vorschriften, betreffend die Ursprungszeugnisse für Waaren- sendungen nach Italien, haben zahlreiche Beschwerden Seitens derjenigen Kreise her­vorgerufen, welche die Durchfuhr fremder Maaren durch Deutschland nach Italien ver­mitteln. Die in Frage stehenden ausländischen Güter werden vielfach zunächst auf zollamtliche Niederlagen gebracht und von dort unter Zollcontrole häufig in Theil- sendungen wieder ausgeführt.

Da die Herkunft der Waare bet der Aufnahme in die Niederlagen mittelst der Begleitpapiere (Ursprungszeugnisse, zollamtliche oder statistische Bezettelung rc.) leicht festzustellen und eine Vertauschung bet der Wiederausfuhr durch die Zollcontrole aus­geschlossen ist, hat die Königl. italienische Regierung auf Wunsch des Reichskanzler- amls etngewilligt, daß in angeführten Fällen gültige Ursprungszeugnisse auch von den deutschen Zollbehörden ausgestellt werden dürfen.

Vermischtes.

A Mainz, 5. Juli. Vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts hat heute Morgen das Nachspiel zu dem einen Thetl Rheinhessens arg geschädigten Falliment der Bankfirma Allmann & Sohn in Bingen seinen Anfang genommen. Als Beschuldigte erscheinen auf der Anklagebank der 71jährtge Commerztenratb Franz Allmann und dessen Sohn Joseph Allmann. Die Anklage lautet: 1) auf einfachen Bankerott, durch Unterlassung der richtigen Buchführung und durch übertriebene Ausgaben in Folge großer Differenzgeschäfte, 2) auf Unterschlagung anoe, trauter Gelder in 12 Fällen, 3) auf Veruntreuungen und Unterschlagung und 4) auf Betrug. Den Schwerpunkt der Anklage bilden die großen Summen, welche die Beschuldigten von Privaten, Geschäftsleuten und sonstigen Personen zu verschiedenen Zwecken in Staatspapieren als Depot erkalten und welche sie alsbald nach deren Empfang zu ihren Zwecken bet mehreren Bankhäusern hinterlegt oder verkauft hatten. Die hierbei in Betracht kommenden

Beträge beziffern sich auf 12000 Mk.. 2500 Mk., 6000 Frcs., 4200, 1800, 2400 Mk., 2400 österr. Gulden, 1000, 12000 Mk., 1200 Frcs., 7850, 3600, 120(D Mk, 1100 Gulden, 4453, 4200, 11000 Mk. und noch eine lange Reihe Beträge von 1001000 Mk. Als Zeugen find etwa 30 Personen geladen, darunter die meisten der Geschädigten. Außerdem ilt Bankier Gundesloch von hfir als Sachverständiger geladen. Das von dem Sach­verständigen über die Geschäftsführung der Angeschuldlglen, die mit einem Vermögen von einer halben Million gearbeitet haben, dem Gerichte gegebene Bild läßt hen Grund des Unterganges der ehedem sehr geachteten und angesehenen Firma in einem tollen Börsenfieber erkennen. In den Jahren 1883-84 haben sie allein an der Effectenborse 50 Millionen und im Jahre 1885 34 Millionen umgesetzt. Zur Buchung der Verluste aus den Differenzen hatten die Angeschuldigten, nach den Angaben des sachverständigen, ein fingirtes Conto eingerichtet, das bei AuSbruch des Falliments mit 340 000 JL belastet war. Noch der Behauptung des Sachverständigen hätten die Angeklagten schon im Jahre 1885 wissen müssen, daß sie überschuldet seien. AUmann Vater bestreitet bet seiner Vernehmung nicht, daß er in die Börsenspeculation gerathcn, dagegen behauptet er, daß er sich um die Details der Geschäfte nicht gekümmert habe und besonders die Depotgeschäfte von seinem Sohne besorgt worden feien. Letzterer gibt dies in vollem Umfange zu, dock glaubt er sich zu den verschiedenen Manipulationen und Wettcr- begebung der bei der Firma deponirten Werthe vollständig berechtigt, indem er es als geschäftlich erlaubt gehalten, diele Depots vorübergehend anderweitig zu hinterlegen. In der bis zum Abend währenden Verhandlung kamen die Zeugen nicht alle zur Ver­nehmung. Morgen (Samstag) wird die Verhandlung fortgesetzt. Unter den bis letzt vernommenen Zeugen sind eine Anzahl Personen, die deponirten, in doppelter Weise geschädigt zu sein. Einmal daß sie die in Depot gegebenen Wertpapiere nicht wieder- erhielten und zum Zweiten, daß sie auch noch das Geld einbüßten, das sie, zur Wieder­erlangung ihrer Papiere, thöricht genug waren nachträglich aufzuwenden.

A Mainz, 5. Juli. Eine gestern durch die Blätter gegangene Nachricht, daß die preußische Staatsbahnverwaltung die Genehmigung erhalten, im Anschluß an die Nassauische Slaatebabn bei Biebrich über die Petersaue eine Etsenbahnbrücke über den Rhein zu bauen, wird heute von allen Seiten bestätigt und thetlwetse dahin ergänzt, daß die Pläne zu der Brücke bereits dem hiesigen Kretsamt zugegangen seien. Von allen Seiten wird erkannt, daß mit dem Bau dieser sesten Rhetnüberbrückung im Anschluß an die Nassauische Bahn die Interessen der Ludwigsbahn auf das Engste berührt werden und wird schon verschiedentlich gefolgert, daß Preußen den Erwerb der Hessischen Ludwigsbahn nunmehr nicht blos beabsichtige, sondern sich sogar bereits gesichert habe. DasMainzer Journal", welches letztere Ansicht vertritt, deutet dabei darauf hin, daß der Ankauf der Ludwigsbahn von Seiten Preußens eventuell durch Vermittelung Hessens geschehen würde, beziehungsweise daß bei einer Erwerbung der Bahn durch den hessischen Staat solche alsbald an Preußen weiter verkauft werden wird. DasMainzer Tageblatt", das in der Ertheilung der Concession zur Einfühlung einer preußischen Staatsbahn in Mainz durch die Regierung in Darmstadt, bevor die Verhältnisse der Ludwigsbahn nach der einen oder anderen Seite fist geregelt find, eine schwere Schädigung des hessischen Staatseigenthums erblickt, behauptet, in eingeweihten Kreisen glaube man, daß der Bau dieser neuen Bahnverbindung nur um deßastllen wieder aufgegriffen worden sei, um die Ludwigsbahn für Preußen oder das Reich billiger zu machen.

Wie viel verschiedene Billetsorten werden gpf den Berliner Stadt- bahnböfen verausgabt e Diese Frage bildete das Resultat einer Wette, das freilich von Niemand getroffen wurde. Die Zahl der Billetsorten betragt nämlich 27,000.

sDie Post als Stütze des Gedächtnisses.! Von einem ebenso eigen­artigen als bequemen und verläßlichen Gedächtnitzhelfer läßt dieDeutsche Verkehrs­zeitung" einen Referendar erzählen: Wenn ich etwas besonders Wichtiges, an dessen Erledigung mir viel liegt, am nächsten Morgen zu besorgen habe, so nehme ich eine Postkarte, schreibe etwas auf mein Vorhaben Bezügliches auf dieselbe, adressire sie an mich und werfe sie in den nächsten Briefkasten. Am folgenden Morgen bringt mir der Briefträger die Postkarte mit der ersten Bestellung in's Haus und ich werde da­durch auf die einfachste und sicherste Weise an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Probatum eet! (Mittelst Eilbriefes kann man den Briefträger sogar als Wecker benützen.)