Einzelbild herunterladen

!

Nr. 56. Donnerstag den 7. März

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

7.W W* M =W- öSÄS.ÄÄS"

**1111 ............................................................................................

Amtlicher Hl H ei t.

Betreffend: Die Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes. Gießen, den 2. März 1889.

Das Großherzoglicho Kreisamt Gießen

an die Srstzhsrzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Ä viblsach die Ansicht unter den Gewerbtreidenden verbreitet, daß Derjenige, welcher einer Privatoersicherungsanstalt beigetreten sei, bezw. beitrete, von der VerflcherungSpfficht bei der Berufszenoffenschaft, der er nach Ort und Art seines Gewerbes kraft des Gesetzes angehört, befreit sei.

Diese Ansicht ist durchaus unzutreffend, da nach § 9 des Gesetzes vom 6. Juli 1884, betr. die Unfallversicherung der Arbeiter, die Versicherung auf Gegenseitigkeit durch die Unternehmer der Betriebe unter Ausschluß der Privatversicherungsgesellschaften erfolgt und daher der gesetzliche Zwang des Settritt» Zur Berufsgenoffenschaft nicht durch die Versicherung bei einer Privatgesellschaft beseitigt werden kann.

Die Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen, welche von Unternehmern versicherungspflichtiger Betriebe oder von den in denselben beschäftigten versicherten Personen gegen die Folgen der in dem Gesetze bezeichneten Unfälle mit Versicherungsanstalten abgeschloffen sind, gehen nach S 100 des Gesetzes oom 4. Juli 1884 auf die Berufsgenoffenschaft, welcher der Betrieb angehört, über, wenn die Versicherungsnehmer dieses bei dem Genoffenschastsvorstand beantragen.

Sie wollen die Gewerbetreibenden Ihrer Gemeinden hiernach bedeuten und insbesondere die auf Grund der § 4 des Nebenstatuts für das Bau- unjallversicherungsgesetz für ihre eigene Person mit ihrem Jahresarbeitsverdienst versicherungspflichtig gewordenen Baugewerbetreibenden anweisen, der Auf­forderung des Vorstandes oer Section VI der Hessen-Nassauischen Baugewerks-Berussgenoffenschast zur Angabe der Arbeitstage und des Jahresverdienstes alsbald nachzukommen.

v. Gagern. __________________

Bekanntmachung.

Ä r G-oßherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Vorstand der ständigen Ausstellung für Kunst und Kunstgewerbe zu Weimar oie Ellaubniß enheilt, die Loose einer am 15 bis 17. Juni und 14. bis 17. December d. I. zur Förderung der Zwecke der genannten Kunstanstalt vorzu- nchmmden Verloosung von Gegenständen her Kunst und des Kunstgewerbes innerhalb des Großherzogthums zu vertreiben. Es wird dieses mit dem Anfügen iur öffentlichen Kermtniß gebracht, daß nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verloofungsplan 400,000 Loose ä 1 je. ausaeaeben werden dürfen

Dreßen, am 2. März 1889. GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen.

__________________v. Gagern.

Bekanntmachung.

Nach Beschluß der Generalversammlung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins des Kreiser Gießen soll in diesem Frühjahr der Bezug von guten Saatkartoffeln durch den landwmhschastsichen Bezirksverein vermittelt werden. 1 a

Abschluß des Ausschusses soll die KartoffelsorteMagnum bonum bestellt werden. Bestellungen aus andere Kartoffelsorten sollen jedoch auf

Wunsch der Landwirthe auch dann ausgeführt werden, wenn ein Waggon Kartoffeln von den verschiedenen Landwirthen bestellt werden sollte. Es wird die» unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

1) daß Anmeldungen bis zum 15. März l. I bei dem Unterzeichneten einzureichen sind;

2) daß die Kartoffeln nach jetzt vorliegender Offerte 5 v4t. pro Malter im Ankauf kosten werden;

3) daß bei Bestellungen von Vereinsmitgliedern, welche den Betrag von 30 nicht übersteigen, die Kosten des Transports der Saatfrucht bis zur Eisenbahn'Station Gießen, Grünberg oder Hungen aus die Bezirksvereinskaffe übernommen werden; bei größeren Bestellungen haben die Vereins­mitglieder die Kosten des Transports der Saatfrüchte insoweit zu übernehmen, als die Bestellung den Betrag von 30 JL übersteigt. Bei Be­stellung eines Waggons Kartoffeln werden sich die Kosten des Transports bis Gießen auf circa 1 50 pro Malter berechnen. Da sich die

Transporttosten bei Bezug einzelner Malter wesentlich erhöhen, so können die Bestellungen, welche erst einlaufen, roeim bereits zwei Waggons Rar* ^rer Seßeflu^en116^ st"d, nicht mehr berücksichtigt werden. Ich ersuche daher die Herren Landwirthe um möglichst baldige Einreichung

4) daß Bestellungen von Landwirchen, welche nicht Mitglieder des landwirthschaftlichen Bezirksvereins sind, ebenfalls ausgeführt werden. Dieselben haben aber, wenn sie nicht vorher noch Mitglieder des landwirthschaftlichen Bezirksvereins werden und sich zu diesem Behuse bei dem Unterreich, neten anmelden sollten, den vollen Kostenbetrag für Ausführung ihrer Bestellungen zu vergüten;

5) daß zu Mitgliedern der Commission zum Empfang und zur Vertheilung der Kartoffeln gewählt werden sind:

k ?ie$en: ^rr Gutsbesitzer Schlenke, Herr Rentner Georgi und Herr Rentner Güngerich zu Gießen,

b. für Hungen. Herr Pachter von Oven und Herr Bürgermeister Bender von Hungen und Herr Bürgermeister Köhler zu Langsdorf, m t Äun r .ÖL Herr Bürgermeister Pracht von Grünberg, Herr Bürgermeister Feldmann und Herr Müller Zimmer von Lauter; b) daß die Zahlung bei Empfang der Saatkartoffeln an die Commission alsbald zu erfolgen hat und daß, falls die Kartoffelempfänger keine Säcke mitbringen sollten, für den Sack noch 30 pro Stück zu vergüten sind. b

Die Herren Bürgermeister werden hierdurch ersucht, vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen, Anmeldungen entgegen zu nehmen und umgehend an den Unterzeichneten einzusenden. ü a

Gießen, den 1. März 1889. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.

Jost, Regierungsrath.

Bekanntmachung.

, $on dem im Drucke befindlichen Adreßbuchs der Stadt Gießen liegt Donnerstag den 7. und Freitag den 8. l. Mts. der Druckbogen mit den Namen ® ertach in dem Locale des Polizeiamts und der Wache am Seltersthore zur Einstcht offen. Zur Vermeidung von Jrrthümem bei Fertigstellung der Adreßbuch» werden d,e Interventen gebeten, Einsicht zu nehmen.

Gießen, am 6. März 1889. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Wolitifche Rundschau

Gießen, 6. März.

Generalfeldmarscha« Graf Moltte begeht an diesem Freitag sein 70jäh- riges militärisches Dtenstjubtläum und die deutsche Nation nimmt an dem seltenen Ehrentage des berühmten Heerführers um so freudiger Anthetl, als derselbe trotz seiner 89 Lebensjahre noch von einer erstaunlichen geistigen Frische und körper­lichen Rüstigkeit ist. Was der geniale Schlachtendenker in den sieben Jahrzehnten, welche er nunmehr der preußisch-deutschen Armee angehört, für den Ruhm derselben wie für die Größe und Wohlfahrt des gesammten Vaterlandes gethan, das ist ja längst ' das Gemeingut aller Deutschen geworden und die glänzenden Siege der preußisch-

deutschen Waffen in drei Kriegen, einer immer bedeutender als der andere, haben den tarnen MoUke unauflöslich mit den größten Ruhmestagen verflochten, welche die vaterländische Geschichte aufzuweisen hat. Aber wenngleich sich der greise Feldmarschall zunächst durch seine kriegerischen Thaten einen unvergänglichen, welthistorischen Namen gemacht hat, so darf doch nicht vergessen werden, wie er schon im Frieden in lang­jähriger stiller, aber unermüdlicher Thättgkeit jene Siege vorbereitete, die ihn als einen der größten Feldherrn aller Zeiten erscheinen lassen. Seit 56 Jahren dem General­stab angehörend und länger denn drei Jahrzehnte an der Spitze desselben stehend, hat. der berühmte Stratege dem von ihm geleiteten Ressort in dieser langen Zeit eine Ent' Wickelung und Organisation gegeben, die nur in vorthethaftester Weise auf die vater­ländische Geschichte zurückwirken konnte und diese befähigte, in drei Kriegen um die