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6.11.1889 Zweites Blatt
 
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Nr. 259. Zweites Blatt. Mittwoch den 6. November

1889.

Der

-«rei-er erschkint täglich, mit Ausnahme des MontagS.

Die Gießener Aamitten S tätler werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Gießener A nzeiger

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Amtlicher Theil.

Bekanntmachung,

die Abhaltung landwirthschastlicher Vorträge betreffend.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß

1) Sonntag den 10. 9lot>ember L I., Nach­mittags 3 Uhr, Herr Landwirthschaftslehrer Spieß von Alsfeld einen Vortragüber Steigerung der Wiesen­erträge durch rationelle Ent- und Bewässerung" im Gasthaus zum Schwanen in Lollar:

2) Sonntag den 17. November I. I., Nach­mittags 3 Uhr, Herr Landwirthschaftslehrer Leithiger von Alsfeld einen Vortragüber Bcdenbereitung und Bodenbestellung" oderüber Samenwechsel, Saatgutzucht und Saatmethode" in dem Saale des Herrn Gastwirths Guntrum zu NeiSkirche«;

3) Sonntag den 24 November l. I, Nach­mittags 3 Uhr, Herr Landwirthschaftslehrer Spieß zu Alsfeld einen Vortragüber Aufzucht und Fütterung von Zucht-, Milch- und Mastviehs in dem Saale des Herrn Gastwirths Karl Kliebe zu Londorf;

4) Sonntag den 1. December l. I., Nachmittags 3 Uhr, Herr Landwirthschaftslehrer Leithiger in Als­feld einen Vortragüber Schweinezucht" in dem Saale des HerrnGastwirths Christian Wagner in Grün- berg

abhalten werden.

Alle Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins und der landwirthfchastlichen Localvereine und alle Freunde der Land- wirthfchaft werden zu diesen Versammlungen hierdurch ergebenst eingeladen.

Die Herren Bürgermeister der Gemeinden, in welchen die Vorträge abgehalten werden, sowie die der benachbarten Orte werden hierdurch ersucht, aus möglichst zahlreichen Besuch der Versammlungen hinzuwirken.

Gießen, den 19. October 1889.

Der Director des landwirthschastlichen Bezirksvereins Gießen. Jost, Regierungsrath.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 1. November. Seitens Großh. Staats­

regierung ist der nachstehende Gesetzentwurf, die Ge­halte der Volksschullehrer betreffend, nebst Motiven am 30. v. M. an die Zweite Kammer der Stände gelangt:

Ludwig IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein :c. Wir haben mit Zustimmung Unserer

5jähr. Dienstzeit

//

wird vom Tage der ersten

Dienstzeit

1000

1100

1250

1400

1500

1600

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dienstlichen Verwendung nach bestandener Schlußprüfung gerechnet. Sofern ein definitiv angestellter Lehrer an Volks­schulen die ihm nach 5-, 10-, 15-, 20-, 25- und 30jähriger Dienstzeit zukommenden Gehaltsbeträge nichr bereits aus dem nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes vom 9. März 1878, die Gehalte der Volksschullehrer betreffend, festgesetzten Einkommen der von ihm bekleideten Lehrerstelle bezieht, wird ihm der fehlende Betrag aus Staatsmitteln als Alterszulage

nach

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Gehalt

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von

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lOjähr. 15jähr. 20jähr. 25jähr. 30jähr.

getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit wie folgt: Art. 1. Bei gewissenhafter und tadelloser Dienstführung hat jeder definitiv angestellte Lehrer an Volksschulen

Mk.

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zu beziehen. Die

einen

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ausbezahlt.

Art. 2. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem 1. April 1890 in Wirksamkeit, von gleichem Tage an tritt der Art. 2 des Gesetzes vom 9. März 1878, die Gehalte der Volks­schullehrer betreffend, außer Kraft.

Locales unö provinzielles.

Gießen, 5. November.

Ueber die General»Versammlung des freifinnigen Vereins am Sonntag Nachmittag ging uns nachstehende Mit­theilung zu:

Die Versammlung war zahlreich besucht und wurde in Verhinderung des Vorsitzenden von dem Schriftführer des Vereins, Herrn Rechtsanwalt Grünewald, geleitet. Der­selbe bezeichnete als Veranlaffung der wiederholten Berufung einer General-Versammlung vornehmlich die Thatsache, daß von den zwölf in der letzten aufgestellten Herren vier die

Bitte dem Vorstand übermittelt hätten, von ihrer Aufstellung abzusehen. Die Herren Haas, Leib, Möhl und er selbst. Der Vorstand habe sich mit Rücksicht hierauf für verpflichtet erachtet, eine neue Liste der Vereinsversammlung zu präsen- tiren und um Vornahme einer neuen Wahl, bei der selbst­verständlich Niemand an die vom Vorstand ausgestellte Liste gebunden sei, zu ersuchen. In der Discussion nahmen die Herren Weiner, Berg, Hanau und Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch das Wort, welch' Letzterer ausführte, daß in den eingehenden Berathungen des Vorstandes u. A. eine Erwägung Billigung gefunden habe, die dahin gehe, daß der Verein nicht lediglich Parteigenossen in seine Lsste aus­nehmen solle, sondern auch Angehörige der anderen Parteien. Die freisinnige Partei müsse gerecht sein, die heftigsten Anfeindungen der Gegner dürsten sie nicht dazu führen, da, wo sie die Macht habe, Gleiches mit Gleichem zu vergelten und auf einen Ausschluß der Minoritätsparteien aus einer öffentlichen Vertretung hinzuwirken. Es sei seine Meinung, daß, unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Zusammen­setzung des Sladtrathes etwa entsprechend dem Stärkever- hältniß der Parteien in hiesiger Stadt mindestens zwei Männer in die freisinnige Liste auszunehmen seien, die, wenn auch nicht der freisinnigen Partei zugehörig, doch nicht als fanatische Parteigegner bezeichnet werden könnten und die durch Ansehen, sowie durch allgemeine und fachwissen­schaftliche Bildung ausgezeichnet, sehr nützliche Elemente der städtischen Vertretung bilden würden: die Herren Ingenieur Schiele und Professor Thaer- er empfehle deren Wahl. Nachdem noch weitere Candidaten aus der Mitte der Ver­sammlung vorgeschlagen waren und u. A. Herr Hanau Namens des Nordostvereins dem Bedauern Ausdruck verliehen hatte, daß man von Aufstellung des Herrn L ö b e r abgesehen habe, wurde zur Wahl geschritten. Während der Feststellung des Wahlresultates durch das Bureau der Versammlung erbat sich Herr Dr. Gutsleisch das Wort zu folgender Mit­theilung. Er halte es für erfordert, darauf hinzuweisen, wie bedenklich die Einmischung der neu entstandenen Bezirks­vereine in die Gemeindewahlen sei. Unsere Stadt sei noch viel zu klein, um eine Vertretung nach Bezirken zu benöthigen, es genüge, wenn aus den Bezirken eine Anregung für gewisse locale Zwecke erfolge; die Vertretung solcher Wünsche aber solle man der Gesammtvertretung der Gemeinde überlassen. Durch die kleinliche Zersplitterung der Wahlbewegung nach Stadtvierteln entstehe die Gefahr, daß die Fühlung der ver­schiedenen Stadttheile miteinander verloren gehe. Dies habe sich in einem eclatanten Falle beim Nordostverein gezeigt. Man habe da als Candidaten den früheren Gasanstalts­besitzer und Beigeordneten, Herrn August Heß, aufgestellt, was sicherlich nicht möglich gewesen wäre, hätte man sich mit der Stimmung anderer Kreise der Stadt in Verbindung gesetzt. Herrn Heß könne selbstverständlich nicht zum Vor­wurfe gereichen, daß er sein vermeintliches Recht im Processe gegen die Stadt vertheidigt habe, wohl aber die Art, wie er dies gethan habe. Es sei schon auffallend gewesen, daß Herr Heß seine Forderung für die Ueberlassung der Gasanstalt auf über eine Million berechnet und vergleichsweise immer noch aus 500600000 Mk. festgesetzt habe. Durchaus un­zulässig aber sei es gewesen, daß Herr Heß im März 1886 der Stadt Gießen die Besichtigung des Gaswerkes durch einen Beauftragten der Stadt verweigert, daß er ferner sich geweigert habe, die pflichtmäßige Erklärung abzugeben, ob er bei Ende des Gasvertrages am 1. October 1886 die Gasanstalt an die Stadt abgeben wolle oder nicht.

Der Stadt habe hieraus der größte Nachtheil gedroht, da, wenn, wie Herr Heß für richtig hielt, erst kurz vor dem 1. October die Erklärung erfolgt und in verneinendem Sinne ausgefallen wäre, die Stadt keine Möglichkeit mehr hatte, rechtzeitige Vorkehrungen für die Gasversorgung zu treffen. So sei es gekommen, daß die Stadt einen recht unnöthigen Vorproceß habe führen müssen, in welchem Herr Heß ver­urteilt wurde, alsbaldige Erklärung über die Abtretung der Anstalt abzugeben. Diesen Proceß habe Herr Heß zu einer Zeit geführt, wo er noch als Beigeordneter, also als Ver­trauensmann und Vertreter der Stadt Gießen sungirte. In den Hauptproeeß über die Höhe des Preises der Gasanstalt sei Herr Heß ebenfalls als Beigeordneter eingetreten zu all­gemeiner Mißbilligung der hiesigen Bürgerschaft. Erst als der Schlußverhandlungstermin vom 5. Mai 1886 stattfand, habe er das städtische Amt niedergelegt, bis dahin also noch mit dem Ansehen dieses Amtes aus die Schiedsrichter im Processe gegen die Stadt zu wirken vermocht. Dieses da­malige Verhalten des Herrn Heß beim Conflicte seiner Privat - interessen mit den Interessen der Stadt lege, wenn man noch so sehr den guten Eigenschaften dieses Mannes Gerechtigkeit widerfahren lasse, jedem denkenden Burger die Pflicht auf,

von einer Wahl des Herrn Heß in den Stadtrath, welche daö RechtSgefühl unserer Bürgerschaft tief verletzen müßte, unbedingt abzusehen. Er halte es, so unangenehm gerade ihm, dem Redner, diese persönlichen Erörterungen seien, für seine unabweisliche Pflicht, diese Warnung zu crtheilen, zumal zahlreiche Anfragen und Bitten in diesem Sinne an ihn ge­langt seien.

Der Vorsitzende theilte hierauf der Versammlung mit, daß die vom Vorstande vorgeschlagenen Herren mit großer Majorität gewählt seien (die Namen finden sich an anderer Stelle dieses Blattes), dankt der Versammlung für ihre Mit­wirkung und empfahl energisches Eintreten für die Wahl der Ausgestellten, unter Beiseitesetzung aller persönlichen und anderen Interessen, als der des Gemeinwohles und deS Obsieges der Partei, die sich aufrichtig bemüht habe, da- Gute zu treffen.

M. Die im alten Schloß Hierselbst in drei Räumen untergebrachte Gemäldeausstellung bietet viel Interessantes und lohnt sich der freundlichen Theilnahme der hiesigen Kunst­kenner und Kunstfreunde. Am stärksten ist das L a n d s ch a ft s- bild vertreten. Wir möchten da in erster Linie erwähnen das Motiv vom Chiemsee von C. Bolze (München), eine Landschaft von Reichenbach (München)- Corregios Partie bei Pähl" (München), Anna B ozzy ns kis (Königs­berg)Motiv von Rügen", Linß (Düsseldorf)Schnee- landschast". Einen dankbaren Vorwurf hat sich Bindewald mit seinemaltgermanischen Edelsitz" genommen, man kann sich dazu ein Capitel aus FreitagsAhnen" denken. Von Stillleben fesselt uns besonders das wirklich malerisch aufgefaßteFrüchtestück" von Molly Cramer (Hamburg), ein Bild, das immer wieder zu betrachten man nicht müde wird. Eine gleich flotte Pinselführung zeigt dasTrauben­stück" von Agnes Steiner (Hamburg). Einen höchst wohlthuenden Eindruck macht das große Aquarellbild von Clara Lobedan (Berlin)Amaryllis in einer Vase" durch gefälliges Arrangement und die sichere Technik. Aus dem Gebiete deS Genres thun sich hervor E. Schmitz (München) Schulknabe mit Schiefertafel", Rente ls (München)Sonn­tag Nachmittag", PondelsLachender Münch", Brau­bachs (Cronberg)Mädchen mit Hund". Mit zwei an­sprechenden Thierstücken,Vieh auf der Weide", ist Mali (München) vertreten. Ein charakteristtsches Portrait, das des berühmten belgischen Malers Gallait, hat Marie Wagner aus Mainz gestellt. Weiter ist noch Fräulein Ferber von hier mit zwei Portraits vertreten, von denen das eine einen älteren Herrn in Uniform recht ansprechend darstellt. Das Erdmann'sche ColossalbildDie beiden Marien am Grabe Jesu" kann durch die gegebenen Raumverhältnisse nicht zur Geltung gelangen. Aus dem Nachlasse des verstorbenen, um die Kunst hochverdienten Professors v. Ritgen sind einige Copien zu erstaunlich billigen Preisen ausgestellt und werden demnach wohl bald ihre Liebhaber finden.

Zum Schlüsse unseres kurzen Berichts, der lediglich den Zweck verfolgt, das Publikum etwas für die sich jetzt in kürzeren Zwischenräumen wiederholenden Ausstellungen zu in- teressiren, noch die Bemerkung, daß der Besuch vielleicht ein lebhafterer sein dürfte, wenn dafür eine günstigere Zeit als die Stunde von 12 bis 1 Uhr angesetzt wäre.

* Butzbach, 4. November. Nach einem gestern hierher gelangten Ministerial - Ausschreiben ist die vorübergehende Abhaltung der wegen Ausbrauchs der Maul- und Klauen­seuche in Gießen verbotenen Viehmärkte am hiesigen Platze nicht gestattet worden.

vermischtes.

Das 1. Hessische Husaren-Regiment Nr. 13 (Garnison Bockenheim) wird vom 1. April 1890 nach Saarburg in Lothringen, das Rhein. Ulanen-Regiment Nr. 7 nach Frank­furt a. M. (Bockenheim) verlegt.

Ein schweres Unglück führte, derPost" zufolge, den Bauerngutsbesitzer D. unter der Anklage der fahrlässigen Tödtung vor die zweite Strafkammer am Landgericht II zu Berlin. Der Angeklagte hatte ans feinem Hofe ein Göpel­werk, welches durch ein Pferd in Betrieb gesetzt wurde. An diesem Göpelwerk war die neunjährige Tochter des Ange­klagten beschäftigt. Durch einen unglücklichen Zufall gerieth nun das Kind mit dem Fuß in das Räderwerk und erhielt eine schwere Verletzung des rechten Fußes. In Folge der Verletzung trat dann der Tod des Kindes ein. Für diesen unglücklichen Ausgang wurde der Angeklagte verantwortlich gemacht, weil das Räderwerk nicht den Vorschriften ent­sprechend abgedeckt war. Das Urtheil lautete auf 1 Monat Gesängniß.