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3.11.1889 Zweites Blatt
 
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Nr. 257. Zweites Blatt. Sonntag den 3. November

1889.

Der Hießener Anzeiger rrfd)cmt täglich, mit Ausnahme des Montags.

Die Gießener Aamikien v sätler werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigclegt.

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Locales nno provinzielles.

Gießen, 2. November.

Sitzung der Stadtverordneten am 31. October. An­wesend: Herr Bürgermeister Gnauth, Herr Beigeordneter vielter, Seitens der Stadtverordneten die Herren Georgi, Grüneberg, Dr. Gutfleisch, Hanstein, Hoch, Homberger, Jughardt, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schopbach, Simon und Bogt. Herr Bürgermeister Gnauth macht Mitthcilung von einem Schriftwechsel mit dem Großh. Steuerinspector in Betreff der Parzellen Vermessung. Die Herrn Geo­meter Bllttron letztmalig bewilligte Frist zur Fertigstellung des neuen Katasters läuft mit 31. Dccember d. I. ab. Die Gesuche von Max Rolofs (Aug. Voigts Wirthschaft in der Wolkengasse), Wilh. Weber (Balser'sche Wirthschaft in der Kaplansgasse und Michael Kreiling (Wirthschaft seines Vaterszum Gambrinus" in der Wetzsteingasse) um Er- theilung der Concession zum Wirthschaftsbetrieb sollen, unter Bejahung der Bedürfnißfrage zum Ausschank von Brannt­wein, befürwortet werden. Eine Anzahl Kostenrech­nungen im Betrage von je über 50 Mk. (bis zum Betrage von 50 Mk. steht dem Bürgermeister das Recht der Decretur- ertheilung zu) erhalten die vorgeschriebene, von der Stadt- verordneten Versammlung zu ertheilende Decretur. Infolge Anfrage zweier Hotzhandelsfirmen wegen Ankaufs des im künftigen Wirthschaftsjahr anfallenden Eichen st ammholzes aus dem Stadtwalde wird nach Kenntnißnahme des Berichts Großh. Oberförsterei beschlossen, das Schlagquantum des Eichenholzes (ca. 600800 Festmeter) nach der Fällung wie seither auf dem Submissionswege zum Verkaufe auszubieten. Dem Spar- und Vorschußverein soll zur Ab­haltung seiner Generalversammlung der Saal des alten Rath­hauses überlassen werden und zwar in Anbetracht der guten Beziehungen des Vereins zur Stadt wie der den einzelnen Wohlthätigkeitsanstalten derselben von dem Verein zu Theil gewordenen Unterstützungen, kostenlos. Ein in der ver­längerten Bismarckstraße gelegener Bauplatz soll auf ein Gesuch des Herrn PH. Schäfer um Ucberlassung des Platzes hin, zur Versteigerung ausgeschrieben werden. Der von Großh. Polizeiamt ausgearbeitete, von der Schlachthaus­deputation durchberathene Entwurf eines Ortsgesetzes, betr. das Sch lacht wesen in der Provinzialhauptstadt Gießen wird nach Gutheißen der von der Schlachthaus­deputation unter Zuziehung des Herrn Polizeiraths und des Herrn Schlachthausverwalters vorgenommenen Aenderungen, mit Ausnahme des 2. Absatzes des § 2, welcher die ur­sprüngliche Fassung wieder erhält, angenommen. Herr Simon spricht sich gegen die Fassung des 2. Absatzes dieses Para­

graphen aus, nach dem u. A. zum Führen des Großviehes nur Personen im Alter nicht unter 18 Jahren verwendet werden sollen,- der Viehtransport könne ebenso gut von jüngeren Leuten, die mitunter kräftiger und gewandter wie manche 18jährige Bursche seien, z. B. von Knechten, besorgt werden. Herr Simon hält ein Alter von 16 Jahren für ausreichend und stimmt auch für Herabsetzung der auf 18 Jahre festgesetzten Altersgrenze, nachdem seinen Ausführungen ent­gegengehalten worden, daß man, um Uebertretungen ahnden zu können, eine Handhabe besitzen müsse, die sich nur in der Festsetzung eines bestimmten Alters finde, denn der urtheilende Richter könne nicht darüber entscheiden, wo die körperliche Kraft und Gewandtheit zum Transport eines Thieres anfange, es komme auch nicht immer auf dieselbe an, sondern oft mehr' auf Hebung und schnelles Erfassen des Augenblicks. Deßhalb empfehle sich die Festsetzung einer Altersgrenze. Zu § 4, betreffend die beim Schächten des Großviehes zu beobachtenden Vorschriften, bemerkt Herr Scheel, ob man nicht Bestimm­ungen für andere Schlachtmethoden treffen könne. Er finde das Schächten, in Hebereinstimmung mit den Thierschutzvereinen u. s. w., für weit schmerzhafter als die anderen Schlacht­methoden, deren Einführung man anstreben möge. Herr Homberger weist auf eine Sitzung des Reichstags hin, in welcher bei Behandlung der Frage des Thierschutzes gerade das Schächten als die menschlichste Schlachtart (soweit dieser Aus­druck anwendbar) bezeichnet worden sei; diese Schlachtart ent­spreche auch den Interessen der Metzger, indem diese an jüdische wie christliche Kundschaft verkaufen könnten. Herr Bürger­meister Gnauth bemerkt, daß die verschiedenen Versuche, die Thiere auf die schmerzloseste Art zu tödten, eine gewisse Sicherheit in Handhabung der Apparate, z. B. des Schweine- Schlachtapparates, voraussetzten, während die s. Z. em­pfohlene sogen. Schußmaske zum Schlachten von Großvieh insofern weniger empfehlenswerth sei, als durch den jedes­maligen Knall die anderen Thiere scheu und somit schwer zum Schlachten zu bringen sein würden. Es schließe dies indeß nicht aus, auf die den Forderungen der Humanität ent­sprechenden Verbesserungen in den Schlachtmethoden bedacht zu sein.

Das Ortsgesetz, betr. das Schlachtwesen in der Provin­zialhauptstadt Gießen, hat nach den gefaßten Beschlüssen fol­genden Wortlaut:

S 1. Das Schlachtwesen und der Fleischoerkauf in der Vrovin- zialhauptstadt Gießen, die zur Schlachtung und Verarbeitung des Fleisches benutzten Räume, sowie die Fleischverkaussftätten unter­liegen in ihrem ganzen Umfange der polizeilichen Beaufsichtigung.

S 2. Das Schlachtvieh ist beim Transport gehörig zu ver­wahren. Zum Führen des Großviehs dürfen unter Ausschluß der Lehrlinge nur Gesellen der betreffenden Metzger, sowie andere Per­

sonen nicht unter 18 Jahren verwendet werden, das gleichzeitige Mtt- führen des Schlachtkarrens durch dieselben Personen ist verboten. Bullen müssen beim Transport durch mindestens einen vom Kopfe nach dem rechten Vorderbein anzubringenden Strick gebunden, sowie mit Wurfstricken versehen fein und mindestens durch zwei erwachsene Personen geführt und beaufsichtigt werden. Das Kleinvieh ist auf eine jede Tierquälerei ausschlteßende Weise in das Schlachthaus zu bringen.

S 3. Das Schlachten des Hornviehs kann den Tag über statt­finden :

a. vom 1. April bis 30. September von 4 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends,

b. vom 1 October bis 31. März von 5 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends.

Das Schlachten der Schweine hat zu denjenigen Stunden zu geschehen, in welchen für Brühwasser mittelst Dampfheizung gesorgt wird, nämlich:

a. vom 1. April bis 30. September Vormittags zwischen 8 und 11 Uhr und Nachmittags zwischen 4 und 7 Uhr,

d. vom 1. October bis 31. März von 7 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags.

Sollten dringende Umstände das Schlachten außer diesen Zeit- etnthetlunaen nothwendig machen, so hat der das Schlachthaus Be­nutzende für jede wettere Stunde außer dem Schlachtgeld eine Ge­bühr zu entrichten, welche der Stadtvorftand mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz festsetzt. Zwei Stunden vor Ablauf der festgesetzten Schlachtzett darf kein Großvieh einschließlich Pferd, eine Stunde vorher kein Schwein, sowie eine halbe Stunde vorher kein sonstiges Kleinvieh zur Tödtung gebracht werden.

S 4. Beim Schächten müffen die Thiere durch ein geeignetes Wurfzeug möglichst rasch und schmerzlos in die geeignete Lage ge­bracht und sofort getödtet werden. Thiere, welche sich wegen Be­schaffenheit ihrer Hörner mit dem Kopf nicht ganz umlegen können, dürfen unter keinen Umständen durch Einführen eines Hebels in den Rachen mit Gewalt zu vollständigem Umlegen gebracht werden.

S 5. Nach vollendeter Verblutung und völlig eingetretenem Tode hat die Verarbeitung nach Handwerksgebrauch alsbald zu ge­schehen.

S 6. Das von der Fleischbeschau für ungenießbar erklärte Fleisch ist alsbald in den im Schlachthause befindlichen, besonders hergertchteten Raum zu verbringen, in welchem dasselbe bis zu der von Großh. Poltzeiamt getroffenen Bestimmung aufbewahrt wird. Desgleichen dürfen von der Fleischbeschau vor dem Schlachten bean­standete Thiere nur in dem Separatschlachthause geschlachtet werden.

S 7. Alle im Schlachthaus deS Handels wegen vorzunehmende Verwiegungen haben gegen Zahlung der festgesetzten Gebühr durch den auf Grund des $ 36 der deutschen Gewerbeordnung ernannten und verpflichteten Wäger zu geschehen. lieber jede Verwiegung ist Wtegschein zu ertheilen und zu nehmen. Andere Waagen, als die der Stadt gehören, dürfen im Schlachthause nicht verwendet werden. Die Verwiegung muß ftattfinden, auch wenn e» nur von einem Thetle gewünscht wird.

S 8. Bet allen Thieren sind vor dem Verwiegen die Brust- unb Baucheingeweide mit Ausnahme der Nieren zu entfernen. Vor dem Verwiegen wird bei dem Rindvieh, Schafoteh und Ziegen der Kopf am Genick abgetrennt, die Füße werden am Knie- und Sprunggelenk abgelöst, der Schwanz wird bis aufs fünfte Glied abgehauen, das Schloßfett wird abgetrennt bis auf die Adern, bei Kühen und Rindern wird das Fletscheuter entfernt. Die Schweine

Fenillrton.

Hessische Dichter der Gegenwart.

Von Dr. Ella Mensch.

UL (Nachdruck verboten.)

Die Schriftsteller der Gegenwart sind mit ihren Pro- dneten vorzugsweise aus die periodischen und täglichen Zeit­schriften angewiesen. In den Feuilletons der großen poli­tischen Journale erscheinen jahraus, jahrein die Romane unserer ersten Größen. In Revuen wieDeutsche Rund­schau",Deutsche Dichtung" re. kommen jetzt auch schon Dramen zum Abdruck. Das beste Mittel, schnell bekannt zu werden, einen größeren Leserkreis zu gewinnen, ist, für ein gelesenes Blatt zu schreiben, bezw. von diesem zur Mit­arbeiterschaft aufgefordert zu werden.

Langsam und mühselig ist der Weg zum Publikum in der Form der Buch ausgabe. Hm diesen betreten zu können, muß der Schriftsteller über zwei Dinge verfügen. Er muß erstens in der glücklichen Lage sein, dem Grundsätze Schopen­hauers, nach welchem poetische und wissenschaftliche Arbeit niemals zur Erwerbsquelle gemacht werden sollten, huldigen zu dürfen, und er muß zweitens die Heberzeugung in sich tragen, daß sein Schaffen nicht blos dem Tage und dem ver­gänglichen Tagesschmuck gehört, daß das, was er bietet, vielleicht nur von Wenigen, von diesen aber gründlich gelesen, nicht wie der allwöchentlich erscheinendeMappeninhalt" durchstogen werde.

Wenn Wilhelm Walloth, obgleich er von Geburt ein Darmstädter ist und auch in Darmstadt lebt, doch in seiner Vaterstadt und seinem Lande weniger bekannt ist als ein Wachenhusen, Wichert re., deren Namen man in allen deutschen Zeitschriften begegnet, so ist das in erster Linie wohl dem Hmstande zuznschreiben, daß er nicht für die Journale arbeitet. Die Deutschen dürften im Durchschnitt literarisch gebildeter sein als die anderen Nationen, aber Bücher kaufen ist trotzdem nicht ihre starke Seite. Selbst die dankens-

werthen überraschend billigen Ausgaben von Engelhorn, Speemann re. erfreuen sich nicht des erwarteten Zuspruchs. Bis zu einer Anschaffung in Reklam versteigt man sich noch allenfalls. Aber es gehört schon eine besondere Theilnahme für die Literatur und ihre Vertreter dazu, um Romane zu kaufen, welche zum Preise von 6 Mk. ausgezeichnet sind. Nichtsdestoweniger gelangt Walloth allgemach in die Reihe der bekannten Namen, wenn auch noch viel fehlt, um ihn zu einem populären Dichter zu machen. Populär im gewissen Wortverstande wird er vielleicht nie werden, denn es gebricht ihm an der Gabe, den Stoff in spannende Nummern zu zer­legen, dem Sensationsbedürfniß Rechnung zu tragen und dabei doch mit diplomatischer Berechnung alles zu vermeiden, was unangenehme, peinliche Vorstellungen erwecken könnte. Aus diesem Grunde bleibt er mit seinen Arbeiten vorläufig auch besser denFamilienblättern" fern und beschränkt sich auf einen kleinen Leserkreis. Wer heutzutage aber eine Brochüre über moderne Romanschriftstellerei verfassen wollte, dürfte dem Namen Walloth doch nicht aus dem Wege gehen. Wie dieser in der Darstellung wegkommen wird das rich­tet sich freilich ganz nach dem Auffassungsvermögen und der Objeetivitätssähigkeit des Kritikers. Die Kritik, sofern sie sich überhaupt mit Einem beschäftigt, der nicht zu den Tages­größen gehört, hat ihn im Großen und Ganzen einseitig und oberflächlich behandelt. Allerdings finden sich unter seinen Beurtheilern auch Leute wie Gerhardt von Amyntor, G. Christaller. Neuerdings haben ihn auch Organe wie Kölnische Zeitung", Nationalzeitung" re. ihrem Leser­publikum vorgeführt. Pfarrer Christaller schreibt über W. u. a.:Wilhelm Walloth, obwohl noch ungestorben und un­begraben und noch von keinem gelehrten Professor geaicht, ist dennoch ein vollwichtiger Dichter, dessen Werke nicht als bloßes Lesefutter, sondern als dauernde Kunstwerke zu be­trachten sind."

Von der jetzt bei einigen modernen Schriftstellern be­liebten Methode des Selbsterläuterns hat Walloth in dem

richtigen Gefühle, daß der wirkliche Dichter fein Schaffen und die Resultate desselben nicht unter die Lupe der Re­flexion legen kann, niemals Gebrauch gemacht. Es würde die uns in diesen Aufsätzen gestellte Ausgabe überschreiten, wollten wir uns an dieser Stelle auf eine Analyse dieser Dichternatur einlafsen, wir müssen uns damit begnügen, kurz und knapp die Bahnen zu scizziren, in welchen Walloth's Poesie sich bewegt. Dieselbe bethätigt sich auf lyrischem, epischem und dramatischem Felde, und es bleibe vorläufig dahingestellt, wo sie ihre besten Erfolge erzielt. Solange der Dramendichter nicht Zutritt zur Bühne erlangt und das ist bei den heutigen Verhältnissen ein schwierig Ding bleibt seine Bedeutung auf diesem Gebiete trotz aller wohl­meinenden Aufklärungsversuche stark im Schatten. Gustav Freytag hat über eins der Walloth'schen Dramen,Marino Falieri", zu dem Verfasser geäußert:Es lege Zeugniß ab, von einem unzweifelhaft nicht gewöhnlichen Talent heftigen Seelenbewegungen dramatischen Ausdruck zu geben." Dieses Talent geht u. E. nun auch Hand in Hand mit der Fähig­keit einer confequenten Charakterdurchführung. Das Theatra­lische tritt entschieden zurück gegen das Charakteristische. Heberall ist die Handlung durch den Charakter geregelt und bestimmt. In der TragödieJohann von Schwaben" tritt dies besonders hervor. Aus diesem Grunde, weil niemals äußerlich begründet, durch Zufälligkeiten bestimmt, erscheint der Confliet auch stets sehr straff gespannt, die Katastrophe logisch.

Es liegt in Walloths ganzer Dichterart ein Zug zum Charakteristischen, zum Plastischen. Dieser ist es, der ihn dann auch immer wieder zu großen Stoffen mit historischem Hintergründe drängt, namentlich zu solchen, wie sie in der römischen Kaiserzeit angehäuft liegen, in einer Zeit, die durch ihre bunte Fülle an Gestalten und Ereignissen und die Ver­mischung der damaligen Culturelemente, die dichterische Phan­tasie aufs lebhafteste reizen muß. In den Romanen, die wieOetavia",Paris, der Mime",Der Gladiator" zur