Ausgabe 
3.2.1889 Erstes Blatt
 
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Nr. 2S. Erstes Matt. Sonntag den 3. Februar 1889.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigkblatt für den Kreis Gießen.

Bureau r S ch u l ft r a ß e 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des MoniagS. Dreijährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch bte Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Vf,

Amtlicher Hyeit.

betreffend: Die Vertilgung der Raupennester. Gießen, am 1. Februar 1889.

Das Großherzoglichc Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien bezw. Lokalpolizeibeamten des Kreises.

Wir beauftragen Sie, in Ihren Gemeinden unter Hinweis auf § 368 pos. 2 des Reichsstrafgesetzbuchs und art. 80 der Feldstrafgesetzes zur Ver­tilgung der Raupennester an Bäumen, Sträuchern und Hecken unter dem Bemerken öffentlich auszufordern, daß gegen diejenigen, welche dieser Aufforderung nicht längstens bis zum 1. April l. I. entsprochen haben werden, aus Grund der genannten Gesetzerstellen Anzeige erhoben, sowie daß die Vertilgung aus Kosten der Säumigen angeordnet werden würde.

Wir erwarten, daß Sie die Feldschützen bei Erfüllung ihrer Obliegenheiten in dieser Beziehung überwachen und die bezüglich der säumigen Baum­besitzer anzuordnende Reinigung alsbald nach Ablauf des Termins anordnen, sodaß die Säuberung bis zum 15. April überall vollständig ausaeführt ist. Außerdem ist gegen die Säumigen.Anzeige zur Feldrüge nach § 368 pos. 2 Str. Ges. B. zu erheben.

Auf den der Gemeinde gehörigen Grundstücken wollen Sie die Säuberung von den Raupennestern auf Gemeindekosten alsbald veranlassen.

Wenn hiernach auch jeder Baumbesitzer selbst zur Vertilgung der Raupennester verpflichtet erscheint und dieselbe gegen ihn gezwungen werden kann, so empfiehlt es sich doch vielmehr, wie es in manchen Gemeinden üblich ist, daß die Gemeinde die Vertilgung in die Han) nimmt. In den betreffenden Ge­meinden, welche diesen Weg eingeschlagen haben, werden taugliche Personen bestellt, welche auf Kosten der Gemeinde und unter Aufsicht des Ortsvorstands die Säuberung der Bäume vornehmen, wodurch eine bedeutend größere Garantie für eine gründliche Reinigung geboten wird. Wir können Ihnen dieses Verfahren nur empfehlen. v. Gagern.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Ausstellung der Deutschen Landwirthschaftsgesellschast zu Magdeburg 1889.

Nachdem Seitens Großh. Ministeriums den landw. Vereinen des Großherzogthums der Betrag von 3600 Mark zur Verfügung gestellt worden ist, mit daraus Beihülfen an Landwirthe des Großherzogthums zu gewähren, welche die obige Ausstellung mit Vieh beschicken wollen, bemerke ich, daß die Unterstützung sich erstreckt auf Uebernahme der Transportkosten, der Unfallversicherung und des Standgeldes, jedoch mit der Beschränkung, daß auf dieselbe nur von denjenigen Landwirthen Anspruch erhoben werden kann, welche die auszustellenden Thiere durch eine Commission mit Erfolg besichtigen lassen, die aus einem Mitglied der Oberen landw. Behörde, einem Mitglied des Landesausschusses und einem von dem Unterzeichneten zu benennenden Sachverständigen bestehen wird. Dabei füge ich noch an, daß auch Zugochsen (Zugvieh) ausgestellt werden können und d- ^bezüglich dieser noch ferner Entschädigung für verlorenen Arbeitsverdienst: gewährt werden kann. 's

Anmeldungen oder weitere Anfragen bitte ich alsbald an mich zu richten. '

Friedelhausen, am 27. Januar 1889.

Der Präsident des landw. Vereins von Oberheffen ____________________________________Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau.

Gefunden: 1 silberner Ring, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 weißes Taschentuch, 1 Kinderschuh, 1 Iltisfell, 1 Schleier, 1 Hundehalsband.

Gteßen, am 2. Februar 1889. Grobherzoglicher Polizeiamt Gießen. 9

Deutschland.

Darmstadt, 1. Februar. Aus Petersburg, 30. Januar, wird derDarmft. Ztg." gemeldet: Se. König! Hoheit der Großherzog, Se. König!. Hoheit der Erbgroß- h,erzog und Ihre Großh. Hoheit die Prinzessin Alix sind heute Nachmittag 5 Uhr glück­lich hier angekommen. Ihre Kais. Hoheiten der Großfürst und die Großfürstin Ser­gius waren schon in Gatschina, Se. Maj. der Kaiser und die anderen Großfürsten hier am Bahnhof zur Begrüßung erschienen.

Darmstadt, 1. Februar. Das Großherzogl. Regierungsblatt (Beil. Nr. 4) enthält:

1. Bekanntmachung Großh. Ministeriums, die Errichtung eines Großh. Schiffs- Aichamts in Mainz betr.

2. Bekanntmachung Großh. Ministeriums, die Untersuchung der Rheinschiffe und Ausstellung der Schiffsatteste betr.

Hamburg, 1. Februar. Hauptmann Wißmann traf heute hier zwecks Be­schaffung der Einkäufe für die Expedition ein und reist morgen nach Halle, um sich von seinen Angehörigen zu verabschieden. (F. Z.)

Hesterreich.

Wien, 1. Februar. Heute Nacht wurde von der Kommission, welche aus den Vertretern des Oberhofmeisteramtes und des Oberhofmarschallamtes bestand und welcher der Oberhofmeifter des Kaisers, Fürst Hohenlohe, präsidirte, der auch ein Ver­treter des Ministeriums des Aeußern und des kaiserlichen Hauses beigegeben war, das Testament des Kronprinzen eröffnet und publizirt. Das Testament datirt aus dem Jahre 1886 und zwar noch aus der Zeit vor der Erkrankung des Kronprinzen. In demselben setzt der Kronprinz Rudolf zur Erbin seine Tochter Elisabeth ein. Der Kronprinzessin Stephanie wird auf Lebenszeit der Fruchtgenuß eingeräumt. Eine Be­stimmung des Testaments verfügt, daß der Sektionschef Szögyenyi mit der Sichtung und Ordnung der Papiere des Kronprinzen betraut werde. Das Vermögen des Kron­prinzen besteht aus einer Baarsumme in Werthpapkeren, der Insel Lacroma und dem Besitzthum Meierling. Nach den getroffenen Anordnungen wird die Bestattung des Kronprinzen in den einfachsten Formen sich vollziehen. Mit Ausnahme des Königs und der Königin der Belgier werden keine Mitglieder fremder Fürstenhäuser erwartet. Es ist auch an die Höfe das Ersuchen gerichtet worden, keine Mtlitärdeputationen ab­zusenden, sondern nur die Obersten jener Regimenter, deren Inhaber Kronprinz Rudolf war, werden an dem Leichenbegängnisse sich betheiligen. F. Z.

Telegraphische Depeschen.

Wolff'S lelegr. Correspondenr-Brrreark

verli«, 1. Februar. Der Kaiser besuchte gestern den Fürsten Bismarck. DerReichsanzeiger" meldet, daß für den Kronprinzen von Oesterreich eine drei­wöchige Hoftrauer angeordnet worden ist. DerReichsanzeiger" veröffentlicht das Preisausschreiben für das Nationaldenkmal Kaiser Wilhelms.

, Berlin, 1. Februar. Der Reichstags- und Landtags-Abgeordnete Magdzinski (Pole) ist heute auf der Reise von Berlin nach Posen im Waggon gestorben.

1. Februar. Nach demMilitärwochenblatt" ist Prinz Alexander von Battenberg auf sein Nachsuchen aus seinem bisherigen Dienftverhältniß ä la suite des Regiments Gardes du Corps und des zweiten hessischen Dragoner - Regiments ausgeschieden.

Berlin, 1. Februar. Nach demMilitärwochenblatt" ist Generalarzt Leuthold, Leibarzt Seiner Maiestat des Kaisers, zum Corpsarzt des Garde Corps ernannt an Stelle des Generalarztes Wegener, der mit dem Rang eines Generalstabsarztes in Pension tritt.

Berlin, 1. Febnrar. .DieNordd. Allg. Ztg." bemerkt zu der Reuter-Melduns in Betreff der angeblichen Kriegserklärung deutscherseits an Samoa, daß eine Kriegs­erklärung tot völkerrechtlichen Sinne, also von Seiten des dorttgen Konsuls oder com- mandirenden Offiziers, nicht wahrscheinlich sei, weil kein Auftrag dazu ertheilt worden ser; ferner weil es an einem dortigen Gegner fehle, dem der Krieg eMärt werden konnte. Tamasese ist deutschfreundlich, Mataafa aber war von Deutschland nicht als Herrscher anerkannt. Durch eine Kriegserklärung an ihn würde man ihn aber als Herrscher anerkennen. Es sei nicht ausgeschlossen, daß die in Samoa vorhandene deutsche Streitmacht durch emen Angriff der Mataafa'schen Partei im Wege der Noth- webr und Repressalie thatsächlich in Kriegszustand gerathen sei, der aber nicht bte völkerrechtlichen Consequenzen eines internationalen Krieges habe. Als vor mehreren Jahren an ber spanischen Küste von carliftischer Seite ber deutsche Offizier Schmidt erschossen wurde, sei es Niemandem eingefallen, dem uns befreundeten Spanien den Krieg zu erklären, dagegen waren unsere Schiffe bemüht, an der Küste Angehörige der carliftischen Streitmacht abzufangen, um an diesen Repressalien für die Erschießung zu üben. Die Affaire in Samoa liege analog, die deutsche Stteitmacht könnte ohne wei- tere Instruktion zur Abwehr und Vergeltung des auf sie gerichteten Angriffs seitens der Mataafisten solche am Strande, wenn sie erreichbar seien, bestrafen. Ob dies der

^och unbestimmt, jedenfalls trage eine solche Abwehr nicht den Charakter eines deutscherseits erklärten Reichskriegs. (Amtliche Nachrichten können erst in einigen Tagen Eintreffen.)

Ä ! Februar. Die amtlicheWiener Zeitung" gibt bekannt, daß der

Kronprinz sich durch einen Revolverschuß entleibt hat. Der Kronprinz zeigte, dem Amtsblatt" zufolge, in den letzten Wochen mehrfach krankhafte Nervenaufregung. Die Aufregung in der Bevölkerung ist ungeheuer. Der Kaiser gestattete erst heute Mitter­nacht die Bekanntgabe des Selbstmordes. Nachdem die Obduction unabweislich diese Thatsoche ergeben, willigte ber Kaiser schweren Herzens in bie Anträge Kalnoky's, Tisza s und Taaffe's ben Sachverhalt ungeschminkt veröffentlichen zu lassen. Laut mir bekannt geworbenem Protokolliffnete ber Kronprinz Mittwoch um halb 7 Uhr früh bte Thür seines Schlafgemachs, beauftragte den Kammerbiener, Wagen zu bestellen zweifellos um allein zu bleiben. Der Kronprinz entkleibete sich hierauf, versperrte die -Ä"'legte sich ins Bett und schoß sich bei Kerzenlicht eine Kugel in die rechte schlafe Die Kugel drang aus ber Mitte ber Kopfbecke hinaus; diese Angaben wurden später durch vr Widerhofer bestätigt. Als der Kammerbiener zurückkam, wartete er b^rM^^bstuckszeit, wohl wissenb, baß ber Kronprinz in der Regel schnell und fest 0Ttt liTH