Nr. S2. Samstag dm 2. März 1889«
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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fetttcattt Schulstraß- 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag«. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark50Pf-
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Amtlicher Hßeit.
Polizei Verordnung für den Kreis Gießen.
' Betreffend: Die Beleuchtung der Fuhrwerke und Fahrzeuge zur Nachtzeit.
Aut Grund des Art. 78 des Gesetzes vom 12. Juni 1874, des § 366, pos. 10 des Neichsstrafgesetzbuchs und des Art. 279 des Polizeistrafgesetzes wird unter Zustimmung des Kreisausschuffes und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 22. Februar 1889 zu Nr. M- I. 4991 hiermit verordnet:
§ 1.
Alle auf den öffentlichen Straßen des Kreises Gießen verkehrenden, mit Zugthieren bespannten Fuhrwerke und Fahrzeuge muffen nach Eintritt der Dunkelheit mit einer an gut sichtbarer Stelle angebrachten, brennenden Laterne versehen sein. Personenfuhrwerke, welche aus den erwähnten Straßen während der genannten Zeit verkehren, müssen durch zwei hellbrennende Laternen, welche zu beiden Seiten des Kutschensitzes anzubringen find, beleuchtet sein. Für Personenfuhrwerke, welche auch in der Landwirchschast verwendet werden (Leiterwagen), genügt eine an gut sichtbarer Stelle (am Vordergestell unter der Deichsel) anzubringende brennende Laterne.
S 2.
Landwirtschaftliche Fuhrwerke und Fahrzeuge, welche unmittelbar von der Feldarbeit in ihrer Ortsgemarkung oder der angrenzenden Gemarkung auf ' dem Heimwege begriffen sind, sind von den Vorschriften des § 1 befreit.
Für den Bezirk der Stadt Gießen gilt diese Befreiung nicht. ’
§ 3.
Wenn die Ladung eines Fuhrwerks oder Fahrzeugs neben oder hinten so weit vorsteht, daß Fußgänger, vorbeifahrende oder entgegenkommende Fuhrwerke dadurch in der Dunkelheit gefährdet werden können, so muß dieser Thell der Ladung durch eine Laterne besonders beleuchtet sein.
§ 4.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen unterliegen der Bestrafung nach § 366, pos. 10 des Reichsstrafgesetzbuchs (Geldstrafe bis zu 60 X. oder Hast bis zu 14 Tagen).
: § 5.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem 1. Mai 1889 in Kraft.
Gießen, den 26. Februar 1889.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Betreffend: Die Beleuchtung der Fuhrwerke und Fahrzeuge zur Nachtzeit. Gießen, am 26. Februar 1889.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
a« die Großherzoglicheu Bürgermeistereien und >ie Großherzogliche Gendarmerie des Kreises.
Unter Hinweis auf die vorstehende Polizeiverordnung beauftragen wir Sie, deren Befolg zu überwachen. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien wollen die Verordnung mehrmals in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weife bekannt machen lassen und dabei besonders daraus aufmerksam machen, daß dieselbe mit dem 1. Mai l. Js. in Kraft tritt.
v. Gagern
Deutschland.
Darmstadt, 28. Februar. Die zweite Kammer der Stände tritt am Donnerstag den 7. März, Vormittags 9V8 Uhr, wieder zusammen. Für die an diesem Tage stattfindende (24.) Sitzung ist folgende Tagesordnung anberaumt:
I. Verkündigung neuer Einläufe.
II. Berichtsanzeigen.
in. Berathung über:
1) die in Folge Mandatsniederlegung des Landtagsabgeordneten Böhm für die Stadt Offenbach stattgehadte Neuwahl eines Landtagsabgeordneten;
2) Wahl eines Mitgliedes des vierten Ausschusses an Stelle des ausgetretenen Abgeordneten Böhm;
3) die Frage, ob durch die Ernennung des Abgeordneten Herrn Oberamtsrichter Arnold zum Landgertchtsrath dessen Mandat als Abgeordneter erloschen und eine Neuwahl im vierten Wahlbezirk der Provinz Starkenburg nöthtg geworden sei;
4) Vorlage Großherzvglichen Staatsministeriums, das Pfarrgut in Oststhofen betreffend;
5) die Vorlage Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, betreffend Bewilligung eines Betrages von 4000 X zur Bestreitung der Kosten, welche die Begutachtung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich durch eine besondere Commission verursachen wird;
6) die Vorlage Großherzogltchen Ministeriums des Innern und der Justiz, betreffend die Feststellung der Mtcthpietse der Dienstwohnungen der aufsichtführenden Amtsrichter;
7) die Vorlage Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, bereffend Einstellung weiterer 2500 X unter Kapitel 86 Titel 1 des Haupt- ooranschlags pro 1888—91 zur Anstellung eines zweiten Dtrectors an der Strafkammer zu Darmstadt;
8) Antrag der Abgeordneten Ulrich und. Jöst auf bessere Behandlung der wegen politischer und Preßvergehen verurtheilten Gefangenen, resp. auf Vorlage eines die Strafverbüßung im Großherzogthum unter besonderer Berücksichtigung der wegen politischer und Preßoergehen Verurtheilten regelnden Gesetzes.
Berlin, 28. Februar. Der Wißmann-Expedition werden sich vier Bootsmannsmaate und fünf Obermatrosen der kaiserlichen Marine anschlteßen, welche als Führer von Dampfbooten und Ptnassen Verwendung finden sollen. Dieselben werden im Laufe des März von Hamburg aus abreifen.
— Der Schaden, welchen die deutsch-oftafrikanische Plantagengesellschaft durch den Aufstand der Araber, namentlich durch die Zerstörung der Plantagen Lewa, M'Buhine und Petershöhe erlitten hat, wird auf V/4 Millionen Mark beziffert. Der Anbau des Kaffees, welcher von der Gesellschaft auf der Insel Zanzibar in die Hand genommen ist, soll gute Fortschritte machen.
— In jüngster Zeit sind wiederholt Fälle zur Kenntntß des Reichs-Versicherungsamtes gelangt, in welchen Beisitzer aus dem Arbeiterstande an den Verhandlungen der berufsgenossenschaftlichen Schiedsgerichte theilgenommen haben, obgleich sie wegen Ausscheidens aus den zur betreffenden Genossenschaft gehörenden Betrieben oder infolge Wegfalls einer der im Wahlregulatio vom 26. September 1885 vorgesehenen Voraussetzungen ihrer Wählbarkeit ihre Fähigkeit zur Ausübung dieses Amtes bereits seit längerer Zeit verloren hatten. Da es hiernach scheint, als ob es den Schiedsgerichts- Vorsitzenden ungeachtet der ihnen bei der fortlaufenden Prüfung der Personalien der '
Beisitzer und Stellvertreter von den berussgenossenschaftlichen Organen bereitwilligft $ zu Theil gewordenen Unterstützung nicht immer möglich ist, von allen dabei in Betracht s kommenden Vorgängen stets rechtzeitig Kenntntß zu erlangen und daraufhin eine ! ordnungswidrige Besetzung des Schiedsgerichts zu verhindern, so hat das Reichs-Ver- t fichcrungsamt geglaubt, zur thunlichsten Verhütung der auf diesem Gebiete zu Tage getretenen Mißstände fortan die Mitwirkung Der Beisitzer selbst in Anspruch nehmen zu müssen. Es hat deshalb die Schiedsgerichtsvorsitzenden aufgefordert, die Schiedsgerichtsbeisitzer bezw. deren Stellvertreter zu veranlassen, ihrerseits unaufgefordert von oern Eintritt von Thatsachen, welche die Beendigung ihrer Functionm ohne Weiteres zur Folge haben oder doch hinsichtlich der Fortdauer ihrer Befähigung zur Bekleidung des Amtes zu Zweifeln Anlaß geben können, dem Vorsitzenden unverzüglich Anzeige zu erstatten. Eine Remedur auf diesem Gebiete ist um so angezeigter und noth- wendiger, als jedes schiedsgerichtliche Urtheil, welches von einem nicht vorschriftsmäßig zusammengesetzten Schiedsgericht gefällt ist, nach einer Entscheidung des Reichs-Ver- sicherungsamtes ungiltig ist.
Telegraphische Depeschen.
Wolsf'S telegr. Corresponderrz-Bnrearr«
Berlin, 28. Februar. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht das Gesetz über die Krondolation, sowie eine Kaiserliche Verordnung, durch welche Staatssecretär Oehl- schläger mit der Stellverttetung des Reichskanzlers im Bereiche der Justizverwaltung beauftragt wird.
Berlin, 28. Februar. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde der Gesetzentwurf betreffend die allgemeine Landesoerwaltung der Provinz Posen einer Commission von 21 Mitgliedern zur Vorberathung überwiesen. Im Laufe der Dis- cusfion nahm der Minister des Innern, Herrfurth, Veranlassung, die von den beiden Abgeordneten von Sczanieckt und Bachem ausgesprochene Behauptung, der Entwurf fei ein Ausnahme-, ein Kampsgefetz gegen die Polen, aufs Entschiedenste zurückzuweifen. Das Gefetz folle im Gegentheil Frieden bringen, denn die nationalpolitifchen Verhält- niste gestatteten es noch nicht, die Provinz Pofen in den einheitlichen Gesammt- organtsmus einzufügen. Bet Gelegenheit der zweiten Berathung der Theilung des Regierungsbezirks Schleswig wurde die Vorlage auf Antrag von Rauchhaupt's zu dem Behufe, Die Regierung um eine gutachtliche Befragung des Provinziallandtages zu ersuchen, wieder an die Commission zmückgewiesen, obwohl der Minister Herrfurth erklärte, die Annahme der Vorlage sei eine administrative Nothwendigkeit und eine Anhörung des Provinziallandtages weder gefetzlich vorgesehen noch nach der Natur der Sache begründet. — Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr. Volksschullastengefetz und kleinere Vorlagen.
Posen, 28. Februar. Da die Warthe einen hohen Stand hat und eine Ueber- schwemmung befürchtet wird, so bewilligten die Stadtverordneten 1000 X zur Vornahme von Etssprengungen und 12,000 X für Vorbereitungen zur Verhütung von Schaden durch Hochwasser.
München, 28. Februar. Anläßlich dcs heute stattfindenden 90. Geburtstages des Profestors v. Döllinger gingen letzterem schon gestern zahlreiche Glückwunschtelegramme zu, unter anderen von der Berliner und Leipziger Universität, der Wiener Akademie und der Oppositionspartei der österreichischen Abgeordneten. Der Cultus- minister von Lutz brachte persönlich seine Glückwünsche dar.
München, 28. Februar. Der Prinz Regent übersendete Döllinger eine prachtvolle Bumentpende, Prinz Wilhelm von Baden übermittelte seine Glückwünsche telegraphisch. Die Reichsräthe gratulirten theils brieflich, theils persönlich. Weitere


