Nr. 126 Samstag den 1. Juni 1889»
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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Amt kicher Hyeik.
Betreffend: Die Abgabe der Kapitalrentensteuererklärungen behuss der Veranlagung für das Steuerjahr 1890/91.
Bekanntmachung.
Nach Art. 14 des Gesetzes, die Einführung einer Kapttalrentcnsteuer betreffend, vom 8. Juli 1884, erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welcher jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie bei etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Einschätzungscommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Grobherzoglichem Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je nach der Wahl des Steuerpflichtigen, offen oder verschlossen, jährlich spätestens bis zum 1. Juli, ohne daß der Pflichtige deßhald eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts abzuliefern.
Von der Verpflichtung zur Steuererklärung sind nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der Einschätzungscommission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgeaan^enen Steuerjahr bereits zur Kapitalrentensteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine den Betrag von 100 <X jährlich erreichende Einkommensverbesserung aus Kapitalzinsen erlangt haben.
Inhaltlich des Artikel 16 des genannten Gesetzes haben die Kapitalrentensteuererklärung abzugeben:
1) für minderjähriae, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter;
für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossenschaften, Gantmaffen Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände oder Verwalter;
3) in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gejammten Zinsenbezugs, welcher, sei es aus eigenem Vermögen oder aus dem Vermögen seiner nicht selbstständig zur Kapitalrentensteuer gezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat. Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten rotr an die hiernach zur Einreichung von Kapitalrentensteuererklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis züm genannten l. Juli d. I an die betreffenden Bürgermeistereien gelangen M lassen, von wo |ie, und zwar insoweit verschlossen, uneröffnet, an die Vorsitzenden der betreffenden Einschätzungscommissionen übersendet werden.
Das Formular zu den Kapitalrentensteuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen.
Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda, dm 1. Juni 1839.
Die Großherzoglichen Steuercommissariate.
Süffert. Bähr. Snell. Pfannmüller.
Politische Rundschau.
Gießen, 31.'Mai.
Die Epiloge und Na chklänge zum Besuche König Humbert's in Berlin charakterisirten zum Thetl die abgelaufene Woche und drückte sich in ihnen, soweit sie von deutscher und italienischer Seite stammten, nochmals daS Gefühl inniger Zusammengehörigkeit beider Völker aus. Es gilt dies namentlich von der Kundgebung des italienischen Senats anläßlich der Heimkehr des Königs und des Kronprinzen von der Berliner Reise und erhält jene noch dadurch ein besonderes Relief, daß Ministerpräsident Ertspi alsbald nach seinem Wiedereintreffen in Rom an den italienischen Botschafter in Berlin, Grafen Launay, folgendes Telegramm richtete: „Der Senat, welcher seit der Abreise des Königs gestern (27. Mat) zum ersten Male wieder zusammentrat, beschloß einstimmig, dem Kaiser, der Regierung und, der ruhmgekrönten Stadt Berlin seinen Dank für den großartigen Empfang König Humbert's auszudrücken." — Auch die englischen und österreichischen Blätter sprechen in ihren dem italienischen Köntgsbesuche in Berlin gewidmeten Schlußbetrachtungen weit überwiegend ihre herzliche Freude über den glanzvollen Verlauf der jüngsten Monarchenbegegnung in Berlin aus und erhoffen von derselben das Beste für die Erhaltung des Völkerfriedens. Dagegen kann die französische Presse die Deutschlandfahrt König Humbert's nicht genug begeifern und namentlich die falsche, in ihren Ursachen noch immer nicht genügend aufgeklärte Nachricht von dem gemeinschaftlichen Besuche Kaiser Wilhelms und seines königlichen Gastes in Straßburg veranlaßte die französischen Hetzblätter zu wahren Wuthausbrüchen, vornehmlich gegen Italien, auf welche die römischen Regierungsblätter in sehr scharfer Weise erwiderten. Erfreulicher Weise hat dieser ganze etgenthümliche Zwischenfall auf die offictellen Beziehungen zwischen Frankreich und Italien in keiner Weise nachthetlig eingewtrkt, zumal sich der italienische Botschafter in Paris, Graf Menabrea, beeilte, der französischen Regierung gegenüber in aller Form die Erklärung abzugeben, daß der angebliche Besuch von Straßburg keinen Augenblick auch nur geplant gewesen sei; ob eine derartige Erklärung überhaupt angebracht war, möchte freilich zu bezweifeln sein.
Der Schah NaSr Eddin von Persien, welcher in diesen Tagen seinen Aufenthalt auf russischem Boden beendigt, gedenkt gegen den 19. Juni zum Besuche am Berliner Hofe einzutreffen. Das Gefolge des Schah's, meist persische Hof- und Staatswürdenträger, besteht aus 22 Personen.
Das Brrrr-eSrathSplerium wird vor Pfingsten noch eine Sitzung behufs Erledigung der Reichstagsbeschlüsse zum Alters- und Jnoalidttätsversicherungsgesetze abhalten und dann seine Sommerferien antreten.
Der Abschluß der Samoa-Conferenz ist, entgegen allgemeiner Erwartung, in dieser Woche noch nicht erfolgt, wenigstens lag hierüber bis Samstag noch keine Mtt- theilung vor.
Der Ansturm der liberalen Kammeropposition in Belgien gegen das clericale Ministerium Baernaert aus Grund des für letzteres compromilttrenden Ausganges des Sozialistenprozesses von Mons ist völlig mißglückt. Wohl überschütteten die liberalen Redner in den Kammersttzungen vom Dienstag und Mittwoch die Regierung wegen ihrer eigenartigen „Züchtung" des Lockspttzelwesens, namentlich aber den Minister des Innern, Deoolders, und den Cabtnetschef Baernaert, mit den heftigsten Vorwürfen, ohne indessen die Minister aus der Fassung bringen zu können. Nachdem in der Mittwochssitzung Baernaert sich und sein Ministerium in längerer Rede vertheidigt, nahm die Kammer ein von der Rechten beantragtes Vertrauensvotum für die Regierung mit der großen Mehrheit von 78 gegen 32 Stimmen an, das clericale Regime in Belgien steht also offenbar fester denn je da.
Der französische Senat genehmigte am Mittwoch das neue Recruttrungsgesetz im Ganzen mit 191 gegen 96 Stimmen. Da die von der Deputtrtenkammer vorgeschlagenen Aenderungen, die sich namentlich auf die Bestimmungen über die eventuelle Befreiung der Geistlichen und der Studirenden vom Militärdienst beziehen, seitens des Senats nicht angenommen worden sind, so muß das Gesetz an die Kammer zurückgehen.
Dieselbe soll indessen entschlossen sein, auf ihren Beschlüssen zu verharren und falls auch der Senat starrköpfig bleibt, so wäre alsdann Has wichtige Gesetz gescheitert. ES ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß der Senat, wie schon so oft bet Differenzen mit der Deputtrtenkammer, auch diesmal schließlich nachgiebt.
Die blutigen Belgrader Tumulte anläßlich des Parteitages der serbischen Fortschrittspartei sollen nach augenscheinlich offictösen Belgrader Mittheilungen in der „Pol. Corresp." jeder tieferen Bedeutung entbehren. Ebenso wird die Annahme, als ob diese Vorgänge eine Spitze gegen Oesterreich-Ungarn gehabt hätten, als irrig bezeichnet und hierbei betont, die gegenwärtige serbische Regierung denke gar nicht daran, den mächtigen österreichischen Nachbar zu beunruhigen. Weiter erklärt die erwähnte Zuschrift, die serbische Regierung widme ihre volle Kraft der inneren Reorganisation des Landes und würde sie sich in ihrem Programm durch die bevorstehende Rückkehr des Exmetropoliten Michael nicht beirren lassen. Von einer beabsichtigten Rückkehr der Königin Natalie nach Serbien sei in den serbischen Regterungskretsen nichts bekannt. — Augenscheinlich hat man an leitender Stelle in Belgrad ein Interesse daran^ die inneren Verhältnisse Serbiens möglichst günstig darzustellen, obwohl unverkennbar die Lage in Serbien weit davon entfernt ist, eine beruhigende zu sein.
Fürst Nicolaus von Montenegro ist während seines jetzigen Besuches am Petersburger Hofe vom Czaren zum Chef des 15. russischen Schützenregiments ernannt worden. Ob diese dem Ezernagorzenfürsten russischerseits zu Theil gewordene. Auszeichnung auch eine besondere politische Bedeutung besitzt, läßt sich zur Zeit noch nicht beurtheilen.
nn Darmstadt, 29. Mai. sZweite Kammer der Stände.j Aus den in der gestrigen letzten Sitzung behandelten zahlreichen Interpellationen und deren Beantwortung durch die Großh. Staatsregierung ist es angezeigt, zwei besonders hervorzuheben.
Zunächst ist es diejenige der Abgeordneten Osann und Schröder betreffend die Anpflanzungen auf den Verlandungen des Altrhetns.
Abg. Schröder begründet seine Interpellation dahin: In neuerer Zeit läßt die Großh. Forstbehörde auf einem Theile des Rheingeländes bet Stockstadt zwischen den dort vorhandenen Kopfweiden Waldbäume, Eichen rc. pflanzen, mit ungewöhnlicher Beschleunigung und mit bedeutendem Aufwand vieler Arbeiter, und soll eine noch viel umfassendere Anpflanzung mit Waldbäumen nach glaubhaften Mittheilungen in Aussicht genommen sein. Diese Maßregel verursacht nicht allein bedeutende Kosten, sondern durch dieselbe entstehen für die Uferbewohner des Altrhetns bedeutende Schädigungen und namentlich bei Eisgang und Hochfluth die Ueberschwemmungsgefahr vermehrt wird. Auch die Mainzer Commission habe ausdrücklich das Niederhalten der Wetdenanlagen gefordert und erscheine es fast unbegreiflich, wie man nun gar „einen Wald" in den Rhein machen wolle. Es liege aber auch außer jedem Zweifel, daß sich Wiesen dort nur empfehlen, welche sicher mehr renttrten als der Wald, von dem man noch nicht sagen könne, ob er überhaupt aufkomme. Er halte es für unerhört und für ein grobes Versehen Seitens der Forstoerwaltung, wenn sie Derartiges tm Rhetn- stromgebiet thue, ohne Vorwtssen oder Zustimmung der Wasserbau- b e h ö r d e.
Ministerial-Prästdent Weber sagt Untersuchung der Sache, von der er übrigens erst durch die Interpellation Kenntniß bekommen, zu. Er werde die gemachten Erhebungen dann in späterer Zett dem Hause mitthellen. <
Abg. Osann kann sich mit der Erklärung des Mintsterial-Präsidenten nicht zufrieden geben und bedauert, daß man nicht vom Mtnistertisch aus sofortige Ststtrung der Anpflanzungen zugesagt habe. Er glaube, daß am Tage des Eingangs der Interpellation (27. April) bis heute die Regierung, insbesondere die Wasserbaubehörde, Zett genug gehabt, um sich von dem Stand der Dinge genügend zu tnformtren. Die Kammer sei verpflichtet, zu verlangen, daß einem solchen Vorgehen sofort Etnhalt geboten werde, wenn die von ihr bewilligten Mittel ohne Aussicht auf Erfolg und zum Schaden der Landesbewohner verwendet würden. Er bitte dringend um Abhülfe.
Ministerial-Präsident Weber sagt möglichst rasche Untersuchung zu.


