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wirthschas l.chcm Gebiet- auch ,u benutzen. Trotzdem das Local (Saal b-a Cas« Edel) gut besetzt war war noch genug Platz vorhanden für -tne AmM solck^ G-w-rb-tr-benden denen eine Belehrung über -inen Gegenstand, wie ihn der «ortr^ des Herrn Univ.-Amtmann vr. Dietz behandelte, nur von Nutzen sein kann " ° Gietzen, 28. November. Gleich dem 3. Abonnements-Concer, in welchem Mendelssohn in so vorzüglicher Weise zu Gehör gebracht wurde wird uns hil 4. Abonnements-Conceit Eden unvergänglichen Schöpfungen des großen Tonmeisters C. M. °. Weber erfreuen Die Werke W-d-r's, welche das heutige Eoncer,-Programm zeigt, werden gewiß ihre besondere Anziehungskraft auf das musikalische Pubstkum aus^ stb-n, und ist dies das besondere Verdienst des Herrn Mustkdtrector Krauße mst seiner Capelle, den Concertbesuchern immer nur das edelste und beste zu bietem
—Wegen Urkundenfälschung, Betrugs und Unterschlagung wurde aeftem Dienstknecht eines hiesigen Kohlenhändlers verhaftet. 0 9 0 ern 6cr
ols Secretär der Handelskammer zu entheben, keine Folge gegeben und Steinacker nur eine Rüge ertheilt. Die Blätter sprechen sich über dieses Vorgehen der Handelskammer zustimmend und anerkennend aus.
Paris, 27. November. Im heutigen Ministerrathe erklärte der Justizminister Feroutllai er werde die neuerdings eingegangenen Anträge zur gerichtlichen Verfolgung Numa Gtlly's der Kammer heute noch nicht vorlegen, sondern warten, bis die nöthtgen Formaluäken erfüllt seien, um dann die jetzigen Anträge mit den früheren zu depontren. Das iöi: 3 voraussichtlich am Donnerstag geschehen.
— Eine Versammlung der Loge „Grand Orient" hat heute beschlossen, an der republikanischen Kundgebung, die für den 2. December am Grabe des Freiheitskämpfers Baudin g. plant ist, theilzunehmen.
Lille, 27. November. In Folge des Strikes in Charleroi und der Bewegung im Bortnage hat der Präfekt des Departements du Nord Stcherhettsmaßregeln speciell an der Grenze zwischen Lille und Avesnes getroffen.
Rom, 27. November. Das Amtsblatt veröffentlicht das Gesetz, welches die Regierung ermächtigt, das neue Strafgesetzbuch zu veröffentlichen, nachdem die bezügliche Commission demselben durch die etwa noch vorzunehmenden Abänderungen die definitive Gestaltung gegeben.
Rom, 27. 'November. Das Consistorium, welches die zu Cardinälen zu ernennenden Bischöfe auswählen soll, findet wahrscheinlich erst im nächsten März statt, während das Consistorium zur Präkontsirung von Bischöfen auf die Mitte des December einberufen ist.
London, 27. November. In der heutigen Sitzung des Unterhauses erklärte Unterstaatssecretär Fergusson, die Pforte behaupte, die englischen und österreichischen Pächter der Hatdarpascha-Jsmtdt Eisenbahn hätten die kontraktlichen Bedingungen nicht erfüllt. Die Pforte beanspruche daher den Wiederbesitz der Linie. Der englische Botschafter in Konstantinopel, Sir White, habe interventrt, um die Pächter gegen einen etwaigen willkürlichen Akt der Beschlagnahme zu schützen. Der Fall tnvoloire Rechtsfragen und diese Thatsachen seien nur durch einen Schiedsspruch oder.durch die einschlägigen Gerichte zu entscheiden.
— Das Oberhaus erledigte heuteZn der Einzelberathung die Eidesbill; es verwarf sämmtltche Abänderungsanträge.
Darmstadt- 28. November. Großfürst und Großfürstin Sergius von Rußland sind heute Mittag zum Besuche des Großberzogs hier eingetroffen.
Vermischte».
Gießen, 28. November. Die über bi- Persönlichkeit des Hamburoer Mörder« bisher durch dre Zeifungcn gegangenen Beschreibungen, namentlich die Angaben über Geburtsort desselben, sind so verschiedenartig und oft so widersvrcckend daß auch heute noch nichts Bestimmtes nach dieser oder jener Richtung b-hauxt-t w-rd-n kann Wenn wir gestern, aus Grund der in der Hamburger , Reform" veröffentlichten sehr eingehenden Einzelheiten über di- Hamburger Mord hat neideten daß der muthmaßliche Mörder des Spediteur Hülseberg Dau heiße und aus Gießen gebürtig sei, so sind wer heute in der Lag-, mifzuth-il-n, daß nach einer Nachricht « „Hamburger Correspondent" der Name des Mörders Joseph Christian , i geb. am 1. October 1856 In Sachsenhauseff, sein soll. t-yrrsttan Dauth,
Altendorf, 19. November. Ein Beamter ist der Vater eines vrö-Mi».. Zwillingspärchcns. Kürzlich behauptete derselbe beim Glas- Bier seinen Bekanm n
Binder sei so täuschend, daß -in Fremder den Knabm oder das Mädchen gar nicht zu erkennen vermöge, insbesondere wenn Beide gleiche Kleider trugen Er (der Pater) selbst hab- sie schon öfter, wenn er ihnen des Ad nds wenn st- in ihremB-ttch-n lagen, „Gut-Nachti" gesagt, verwcchfelt. hieraus-rwid-rt- -tn-r s-tn-r Freunds daß es ihm nicht schwer fallen würbe, die Kinder zu unt-rfch-ld-n und bot ihm eine Wette aus eine gewisse Summe an, die man am Stammtisch verzechen wolle Der betreffende Freund machte sich anheischig, das Geschlecht der Kinder innerhalb einer Minute zu unterschetden, ohne daß er nur -in Wort mit ihnen rede oder ihnen zu nahe komme Die Wette wurde angenommen. Am kommenden Taac SÄ S,T‘O8C) ? b^.?"U"^ur festgesetzten Z-it und sand beide Kinder in Mädchenkleidern neben ihrer Mutter sitzend, das ein- war dem andern gleich wie ein Wasser ropsen dem andern. Da stellte der Bekannte stillschweigend aus di- Tischdecke -me reizende Puppe und eine Schachtel mit Kochgeräthen, auf ein- andere Eck- des Tisches aber legte er eine Trommel und ein- kleine Flinte. Mil einem Satze iprana das ein- der Kinder zur Trommel und Flinte, während sich das andere mit gleich« Schnelligkeit der Puppe und Kuchengerathe bemächtigte. Lachend bezeichnet- nun der Fr«und den kleinen Trommler als den Knaben und di- Verwahrerin der Puppe all Mädchen. Vater und Mutter lachten mit und gaben die Wette verloren.
„ - lV-rtr°uen.j Frau: „Mein Mann ist gestorben, Herr Todt-nb-,chou.r^ wollen Sie nicht g-Migst zu uns kommen?" - „Wer bot Ihren Monn b-hanb-lt?" — „Herr Doctor Bernschneider!" — „Da werd' ich Ihnen gleich hier den Tnht™- schein ausstellen; auf den Doctor Beinschneider kann tch mid) öei:Ianen '
— (Bei der Control-Versammlung.j Feldwebel: „Sie Esel warum treten Sie nicht in Ihr Glied?" - Reservist: „Ich? Ich bin Vsieseldwebel!" - Feldwebel: „Ach, Pardon, dann sind wir ja Collegen!"
Hande» und Verkehr.
_ Frankfurt, 26. November. (Viehmarkt). Anaetrieben
18 Bullen Kühe Stiere und Rinder, 296
Pfund Schlachtgewicht: Ochsen 1. Ouat. .X 60-64,'
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c. ~ bei Fabrikanten und Geschäftsleuten am hiesigen Platze noch vielfach
vorhanden, daß bet Versendung von Frachtstücken nur derjenige Frachtbriff oeriü nbet werden dürfe, welcher von der betreffenden Bahn, die das Gut befördert abgestempelt worden ist. Dreie Ansicht ist eine irrige. S 50 des Betriebs-Reglements für bie deutschen Eisenbahnen oeftrmmt nämlich: „An Orten, wo mehrere Ver- wa ungen Guterexpeditionen haben, sind die von der einen $ r waltung gestempelten Frachtbriefe auch von der anderen als giltig anzuerkennen." Es können mithin auf Station Gießen z. B. Frachtbriefe mit dem beJ Oberhess. Bahnen zu Sendungen verwandt werden, welche mit der £?<clp'c?eier= °?er Koln-Gteßener Bahn befördert werden sollen. — Seit Frübiabr ^Dte 3nnn eiane°rb9ffifS, ?Od) einen weiteren Zusatz erhallen, welcher laufet
.tfJ?On 4 = ^.^enbahnverwaltung, deren Sitz innerhalb des
bann belegen ist, abgestempelten Frachtbriefe werden
auch dann als giltig anerkannt, wenn die betreffende fremde Ver- waltung eine Guterexpedition an dem nämlichen Orte nicht besitzt." §i^nrgen Firmen welche seither z B. Frachtbriefe mit dem Stempel der Main-Weser- ha?en dies nicht nöthig. Sie können ihren etwaigen Bedarf nrhrg einer hiesigen Druckerei aufgeben, welche wohl ebenso gut und billig fragliche Formulanen liefern werden als auswärtige. Die Frachtspesen hierfür dürften dazu noch erspart werden. Sollten Guterexpeditionen irgend welche Schwierigkeiten erheben ^wolle^man sich nur aus vorstehenden Wortlaut der Bestimmungen berufen. '
8 Weüinachts - Ausstelluog
8 1™ Klnderüpielw*Ären
§ zeige ergebmst an. 9454 3
L. Frohnhäuser. ö
Lokales.
Gießen, 28. November, lieber das Krankenkassengesetz vom 15. Juni 1883 und das Unfalloerncherungsgesetz vom 6. Juli 1884 sprach am gestrigen ersten Vortragsabende des Localgewerbvereins Herr Univ.-Amtmann Dr. Dietz. Redner gab zuerst einen Ueberblick über die vor dem Inkrafttreten der genannten Gesetze bestehenden soctalpolttischen Gesetze und zog hierbei namentlich das Haftpfltchtgesetz, wie solches in Bezug auf die Eisenbahnen und Bergwerke zu handhaben gewesen, in den Kreis seiner Betrachtungen, zugleich die Unterschiede betonend, die zwischen diesem und den neueren socialpolitischen Gesetzen, wie dies das Krankenkassengesetz und das Unsalloersicherungs- gesetz in Ausführung der kaiserlichen Botschaft vom 17. Dezember 1881 sind, bestanden. Hätten tue früher zur Linderung der Noth unter dem Arbeiterstande in Folge von Erkrankungen und Verletzungen gewährten Unterstützungen sich nicht viel von der Form eines Almosens unterschieden, dessen Spenden mitunter den Arbeiter in Verlust der politischen Rechte zu bringen drohte, so sei dies nach Inkrafttreten des Krankenkassengesetzes und des Unfalloersicherungsgesetzes besser geworden. Die Arbeiter resp die Hinterbliebenen hätten durch diese Gesetze den Anspruch auf Unterstützung in Fällen von Krankheit und Verletzungen rechtlich erworben. Nachdem der Herr Vortragende, die in dem Krankenkassengesetze aufgefühlten versicherungspslichtigen Pertonen näher bezeichnet und alles darauf bezügliche Wissenswerthe mitgeheilt, auch eine ziffernmäßige Darlegung der z. B. im Jahre 1886 vorhanden gewesenen versicherungspflichtigen Per- ionen. die die Zahl von 5000000 nahezu erreicht, gegeben und berichret halte, daß diese P rsonen an Krankengeld die Summe von 53 041099 JL. bezogen, ging er auf das Uufallversicherungsgesetz selbst über. Die Unterschiede zwischen diesem und dem Krank'ickassengesetze zunächst erläuternd, legte der Herr Vortragende dar, welche Ar- heiler-K-Uegorten als versicherungspflichtig im Sinne des Gesetzes zu betrachtSA sind, rvie da i Gesetz, ursprünglich auf einige bestimmte Beschäftigungsarten angewendet, nach und mich durch Bundesrathsbeschlüsse auf andere Berufsarten erweitert worden so daß nach dem Bericht aus dem Jahre 1886 3473435 Personen gegen die Folgen von Unfällen versichert seien. Der Unterschied zwischen der Zahl der gegen Krankheit Versicherten gegenüber derjenigen gegen Uasatl Versicherten komme daher, daß noch nicht alle Handwerker für unfallversicherungspflichtig erklärt worden seien, während gegen Krankheit alle einen bestimmten Jahresarbeitsverdienst nicht erreichenden Arbeiter der Versicherungspflicht unterliegen. Auch unterscheide sich das Unfallversicherungsgesetz von dem Krankenkassengesetz dadurch, daß ersteres nur Betriebsunfälle (sog. Gewerbskrank- herten ausgeschlossen) als entschädigungsbcrechtigt erkläre, wogegen das Krankenkassengesetz der allen KranFettsfallen Unterstützung vorschrcibe. Die Organisation der in Ergänzung des Gesetzes ins Leben getretenen Berufsgenossenschaften legte der Herr Vortragende besonders ausführlich bar, erwähnte die den Berufsgenossenschaften ^stehenden Befugnisse den Betriebsunternehmern gegenüber und erläuterte auch die Thatlgkeir, die Rechte und Pflichten der von den Vorständen der Krankenkassenoerbände zu wählenden Arbeiter-Vertreter, gab im Wetteren beachtenswerthe Fingerzeige wie sich Arbeitgeber wie Arbeiter bei eingetretenen Unfällen, namentlich hinsichtlich der Anmeldungen zu verhalten haben und legte schließlich eine Übersicht über die Höhe Der zu zahlenden Entschädigungen dar. Nachdem Herr Dr. Dietz noch über die Zusammensetzung des ReichsversicherungsamteS, als der obersten Behörde zur /ehrrelchen^Vortt'ag^ ^^^b^^^^""^^9esetzes, Mittheilung gemacht, schloß er seinen höchst
Wenn wir hiermit nochmals auf die weiteren vom Localgewerbverein veranstalteten Vortrage aufmerksam machen, die in nächster Zeit stattfinden, so thun wir dies mit dem Ei tuchen an alle gewerblichen Interessenten, die vom Localgewerbeoerein in so an- erkennenswerther Weise gebotene Gelegenheit zur Bereicherung des Wissens auf gewerb-


