Nr. 76 Erstes Blatt. Donnerstag den 29. Marz 1888.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigtblatt für dm Kreis Gießen.
Drrrearrr Schulftraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagK.
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Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hheil.
Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.
Bekanntmachung.
Diejenigen jungen Leute welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig-freiwMgen Dienst nachsuchen wollen, werd« hierdurch auf die nachfolgenden, bet Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschnften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständiae Gesuche ohne Werteres zurückgegeben werden. '
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzog- thum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a. Geburtszeugniß;
b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters ober Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit ».Fähigkeit, den Freiwilligen Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und
während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;
c. ein Unbefcholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasten und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen junge« Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
ck. das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung der Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwillige« während des einjährigen Dienstes unterhalten zu fönnen, nicht fehlen darf.
Zu pos. d: daß die Schulzeugnis? e, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschule« I. Ord., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (I. Theil der Wehr - Ordnung vom 28. September 1875 Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.
94 der angeführten Ersatz'Ord. verwiesen.
Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Dr Zeller.
Politische Ueberfkcht.
Gießen, 28. März.
Der Kaiser hat die Nacht vom Sonntag zum Montag nicht so günstig verbracht, wie die vorhergegangenen Nächte, namentlich stellte sich öfterer, den Schlaf unterbrechender Husten ein, doch war der Auswurf geringer. Dis Aerzte erwarten sehnlichst den Eintritt wärmerer Witterung, um dem Kaiser den Genuß frischer Luft zu gewähren, welchen der hohe Herr sehr entbehrt. — Durch Ordre vom 22. März hat der Kaiser die ganze militärische Umgebung weiland Kaiser Wilhelms zu sich übertreten lassen und zugleich den General v. Winterfeld zu seinem Generaladjulanten ernannt. Durch eine weitere, ebenfalls vom 22. März datirende Cabinetsordre ist dem Herzog Ludwig von Bayern, sowie dem Prinzen Friedrich von Hohenzollern, Commandeur der 3. Garde-Kavallerie-Brigade, der Schwarze Adlerorden verliehen worden.
Die innere Politik pausirt unter dem Einflüsse de« Osterfestes vollständig und liegen keinerlei neueren Meldungen von irgendwelchem Belange vor. Meist sind daher die den inneren Angelegenheiten gewidmeten Spalten der Tagcs- preffe mit Erinnerungen und Rückblicken hinsichtlich der von unserer Nation soeben durchlebten erschütternden und ereignißvollen Zeit angesüllt, worunter sich noch manches Interessante vorfindet. Noch nicht allgemein bekannt dürfte es fein, in welcher Weise sich der Wiener Nuntius, Monsignore Galimberti, welcher Kaiser Friedrich Namens des Papstes zu beglückwünschen hatte, über seinen Empfang bei unserem Kaiserpaare geäußert hat. Galimberti hat hierüber einem Gewährs- manne des „Kleinen Journals" mitgetheilt, daß, nachdem er den Kaiser in französischer Sprache begrüßt, die Kaiserin in italienischer Sprache für ihren erlauchten Gemahl antwortete. Wiederholt zeigte sich der Monarch bewegt, als Monsignore Galimberti an seine letzte Anwesenheit in Berlin anläßlich des 91. Geburtssestes Kaiser Wilhelms erinnerte und als er die Hoffnungen erwähnte, welche die katholische Kirche an die Regierung des Kaisers knüpfe. Auf den Nuntius machte der Kaiser durchaus nicht den Eindruck eines schwer Leidenden und hebt er die bewundernswerthe Ruhe und militärische Haltung hervor, welche der Monarch während der Audienz bewahrte.
Hinsichtlich der Aufsehen erregenden Verleihung des Schwarzen Adlerordens an den Reichsgerichts-Präsidenten Dr. Simson wird nachträglich noch berichtet, daß Fürst Bismarck dem Kaiser während der Fahrt von Leipzig nach Berlin die Auszeichnung für einen Nationalliberalen und eben für Dr. Simson vorgeschlagen habe, worauf der Kaiser sofort eingegangen sei.
Schwere Ost er tage find für die Bewohner einerseits der Elb- uiederungen bei Dömitz, Lenzen u. s. w., anderseits für diejenigen der Nogat- niederungen zwischen Marienburg und Elbing hereingebrochen. Elbe wie Nogat sind in Folge der Schneeschmelze aus ihren Ufern getreten und haben meilenweite Strecken Landes mit zahlreichen Ortschaften überschwemmt, furchtbare Verheerungen anrichtend. Ganz abgesehen davon, daß sich die materiellen Verluste noch gar nicht genau abschätzen lassen, so find leider auch Menschenleben verloren gegangen und es steht noch nicht fest, wie viel Personen der Katastrophe ! zum Opfer fielen. Jedenfalls thut für die betr. Gegenden schleunige und um- !
fassende Hilfe noth. Minister v. Puttkamer tras am Dienstag in Wittenberg ein und begann sofort seine Jnspectionsreise durch das Ueberschwemmungsgebie der Elbe; jedenfalls wird sich der Minister alsdann auch nach der Nogat- niederung begeben.
Das holländische Ministerium Heemskerk demissionirte, jedenfalls in Folge des den Liberalen ungünstigen Ausganges der jüngsten Neuwahlen zum holländischen Parlament.
Im italienischen Ministerium Crispi gab es dieser Tage wieder eine kleine Krisis. Vom Senate sind die finanziellen Reformprojecte des Finanzministers Magliani, namentlich was die Gebäudesteuer anbelangt, abgelehnt worden, weshalb der Minister demissionirte. Schließlich ließ sich indessen Magliani aus Zureden Crispi's bewegen, fein EntlaffungSgefuch wieder zurückzunehmen.
Die Expedition der Engländer gegen die in das Sikkim-Gebiet (Nord-Indien) eingedrungenen Thibetaner ist bereits wieder beendigt, da dieselben das Fort Kingtu bei Annäherung der Expeditionstruppen räumten und sich über die Grenze zurückzogen._________________________________________________
Deutschland.
Berlin, 27. März. Dem Aeltesten-Collegium der hiesigen Kaufmannschaft ist auf die von der Kaufmannschaft an Se. Majestät den Kaiser Friedrich gerichtete Adresse folgende Antwort von dem geheimen Civilcabinet zugegangen:
Seine Majestät der Kaiser und König haben Ihre Adresse empfangen und sind von dem Ausdruck Ihrer tiefen Trauer bei dem Heimgange Sr. Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm, Allerhöchst Ihres inntgst geliebten Herrn Vaters, sowie von den daran geknüpften Huldigungen der Liebe und Treue, welche Sie Sr. Majestät dem neuen Landesfürsten vertrauensvoll entgegenbringen, wohlthuend berührt worden. Se. Majestät haben mich zu beauftragen geruht, Ihnen für Ihre warme Thetlnahme und für Ihre loyale Gesinnung im Allerhöchsten Namen aufrichtigen Dank auszusprechen.
Der Geheime Cabinetsrath Wirkliche Geheimrath v. Wilmowski.
— Wir erhielten nachstehende Mittheilung: „Der vom Fürsten Bismarck gegengezeichnete kaiserliche Erlaß vom 21. März, durch welchen Kaiser Friedrich seinen Wunsch zu erkennen gibt, daß der Kronprinz sich mit den Staatsgeschäften durch unmittelbare Bethetligung an denselben vertraut mache, hat verschiedenerseits die irrthüm- liche Vorstellung erweckt, als sei derselbe lediglich durch die augenblickliche Krankheit des Kaisers hervorgerufen und nur von vorübergehender Wirkung. So sehr natürlich der Kaiser zur Zeit einer Erleichterung seines schweren Berufs bedarf, würde man indeß in der Annahme irren, als sollte der Erlaß, sobald der Kaiser wieder in den Vollbesitz seiner Gesundheit gelangt ist, wieder außer Kraft treten. Es ist vielmehr der Wunsch des Kaisers, daß der Kronprinz sich dauernd unter der väterlichen Anweisung an der Erledigung der mehr formellen Regierungsgeschäfte betheilige und es ist nicht ausgeschlossen, daß später in bestimmterer, verfassungsmäßiger Weise ein TheU derselben dem Kronprinzen definitiv übertragen werden wird. Wie der Kaiser schon in seinem Erlaß an den Fürsten Bismarck eine Vereinfachung des Beamten-Apparats empfohlen, wird er selbst nicht zögern, um die Krone von gewissen, täglich mehr anwachsenden Formalien, deren Erledigung ohne jede principielle Bedeutung ist, zu entlasten."
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Rom, 26. März. Telegramme aus Massauah an den Kriegsminister melden. Ras Alula sei am 24. d. M. mit einer Abtheilung des Heeres in Ghinda angtkommen.


