AK. W Dienstag den 27. Marz 1888.
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
' : ■ !x a , m . Ä Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlo-«.
ÜZrrre»«r Gchulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark50
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Bekannt«! ach u n g.
Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1888 findet an den nachgenannte» Tagen statt und zwar:
Samstag den 21. April, Vormittags von 73/< Uhr an:
derjenigen der Gemeinden Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg-
Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck;
Montag den 23. April, Vormittags von 73/4 Uhr an:
Loosziehung fauch der in Grünberg Gemusterten).
I. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen.
Montag den 16. April, Vormittags von 8 Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstrrtth und Londorf;
Dienstag den 17. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lumda, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshaiu, Rüddingshausen, Saafen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain u. Weitershain. II. Zu Gießen im Saale des alten Rathhauses.
Mittwoch den 18. April, Vormittags von 73/< Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden und Daubringen;
Donnerstag den 19. April, Vormittags von 73/< Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1886 und 1-867), sowie derjenigen der Gemeinden Großen-Buseck und Hattenrod;
Freitag den 20. April, Vormittags von 73/4 Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1888) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinden Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar, Mainzlar und Oppenrod;
III. Zu Lich im Rathhaussaale.
Dienstag den 24. April, Vormittags von 9 Uhr an:
Musterung
der Mllitärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich^ Großen-Linden, Grüningen und Hausen;
Mittwoch den 25. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns, Langsdorf, Leihgestern und Lich;
Donnerstag den 26- April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Muschenheim, Dtünster, Rieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim und Röthges;
Freitag den 27. April, Vormittags von 9 Uhr au: derjenigen der Gemeinden Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingan und Watzenborn mit Steinberg.
Samstag den 28. AprU, Vonuitt^s von 9 Uhr an:
Loosziehung.
Besondere Bestimmungen.
1) Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetzlichen Strafen, zu stellen: .
Diejenigen, dem Großherzogthum Heffen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche
a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil — ihre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz gaben uno sich W tn einetn
andern Theile des Großherzogthums Heffen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigens chatten ausyalten,
b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschattsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlmge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aushalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;
c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Grotzherzogrymrr Heffen, noch in einem andern deutschen Staate Domicil besitzen oder sich aufhalten;
und im Jahre 186'8 geboren sind;
Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1887 bezw. 1886 'zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind. .
Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum eiNjahrig-sreiwitiigev. Militärdienst ertheilt worden ist. _ . „, .
2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre^Loosungsscheine mitzuvringen.
3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter, Suruifflenui^ ,
so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugmffe vor dem zur Musterung anberaumten Termme zu sorgen. Die Zeugnisse müffen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein. „ , . . . . - , . .
Wenn die Zurückstellung aus die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende il « angehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Commission einzufinden.
9 Noch nicht eingereichte Zurückstellungsansprüche sind bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei vorzubringen und die
- unter allen Umständen vor Beginn de» Ersatzgeschäftes - an die Ersatz-Commission emzusenden. Verspätete Gesnche haben kernen anfPI4) ^ULSSdSS9fii^ti8et an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Aurzsichtigkeit Geistesschwach- u. s. ml so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubiate Zeugnisie des Arztes, sowie des Bürgermeisters,
Das Vorhandensein von Epilepfie ist durck die eidliche Erklärung von wrndesten« drer glaubwurd.gen Zeugen zu erhärte«.
5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Mllitärpflichtigen frei; für Dreien,gen, welche ber dem Aufrufe mcht anwesend find,
zreht em ^^^roßherfoalichen0Bürgermeister«ien haben sämmtliche ihrer Gemeinde curgehörigen obcrtn aeklellunasvüicütiaen Mtilitarpstichtiae auf Grund der ihnen bereits zugegangenen Stammrollen zu der Musterung
sein und sich darum?u bemühen, daß die Letzteren -/2 Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und rernlrch geklerdet erschemem “nb WÄSftlÄtSTÄÄ Mt t» M i«.
so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermerstere. bezm «ne Bescheimgungde« GerAs vorzul^^ Den Großherzoqlichen Bürgermeistereien liegt es ob, daraus aufmerksam zu machen, daß ein Mllrtärpflrchtyer wegen gerichtlicher Bef s g
dienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. „
Im Anschluß an das Ersatz.Geschäft sindet 1) DienStag den 17. April im Gasthaus zum Rappen zu Grunbcrg
2) LamStag den 21. April tm Saale des alten Rathhauses zu Giepeu,
3) Freitag de« 27. April im Rathhaus zu Lich
-le Klassificirung der Mannschaften der Reserve, der Landwehr ersten und »weiten Aufgebot» und der Ersatz. Skeser»« ritetriat^er®rb^er^bi^eniger^9?^erotflen und Landwehrmänner ersten und zweiten Aufgebots, sowie Ersatz-Reservi^n, welche im Falle einer Nnberufung ^ Zurückstellung wegen häuslicher Verhältniffe einen Anspruch machen zu können glauben, an bei bezeichneten Tagen, Morgen» 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Mär» 1888 Der Emil-Vorsitzende der Ersatz.Commisfion des Kreise» Gießen.
Gießen, ven zo. -uarz i»oo. Jost, Negierungsrath.


