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Nr. 22S Mittwoch den 26. September

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

18«L

Pnreanr Schulftraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

-reis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

>urch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 PH

Amtlicher Hheit.

Betreffend: Ausbruch der Räude unter den Schafen der fürstl. GutSvenvaltung Lich.

Bekanntmachung.

Unter den Schafen der Heerde der fürstl. Gutsverwaltung Lich ist die Räude ausgebrochen und wird deshalb die Gemarkungsfperre über dieselbe«

Gießen, am 22. September 1888. Großherzo-liche» Kreisamt Gießen.

________Dr. Boekmann. ______________________________________________

Nr. 36 der Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 20. d. M., enthält:

(Nr. 1823.) Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und fonstigen Gegenständen des Gartenbaues. Vom 16. September 1888.

Gießen, den 24. September 1888. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Politische Rundschau.

Gießen, 25. September.

Die bedeutungsvolle Feier des Hamburger ZollanschlnffeS wird sich, ent­gegen den ursprünglichen Meldungen, ohne die Anwesenheit des Kaisers vollziehen, da derselbe um diese Zeit, 15. October, noch in Italien weilen wird. Es verlautet indessen, daß der Kaiser alsbald nach seiner Rückkehr nach Deutschland in Hamburg und Bremen vorsprechen werde und soll der Monarch beabsichtigen, den Höfen von Oldenburg, Schwerin und Strelitz bei dieser Gelegenheit einen Besuch abzustatten.

Die officielle Bekanntgabe des Tages der preußischen Landtagswahlen verzögert sich noch immer und doch ist kein sichtlicher Grund zu dieser nachgerade auf­fallenden Verzögerung vorhanden. Da nach allgemeiner Annahme der Termin für die Urwahlen gegen Ende October sein wird, so wäre allerdings die höchste Zeit, nunmehr die Wählerlisten aufzustellen und auszulegen und die Aufstellung der Wählerlisten kann doch nicht vor Bekanntgabe des Wahltermins vollendet werden. Da letzterer bereits festgestellt sein soll, so ist nicht ersichtlich, warum die Regierung mit seiner Veröffent­lichung so lange hinter dem Berge hält.

Die französische Hetzpresse schreit wieder einmal Zeter und Mordio über die verruchten Deutschen. Der Umstand, daß unter den Strolchen, welche in Belfort mehrere französische Offiziereanrempelten" und mit Messerstichen Iractirten, sich auch ein Elsässer, Namens Lehr, befand, bUdet den Ausgangspunkt des neuesten Spektakels der Chauvinistenblätter an der Seine. Dieselben haben im Handumdrehen aus diesem Individuum, wegen seines Namens, einen Reichsdeutschen gemacht, obwohl besagter Lehr der Sohn eines längst nach Frankreich ausgewanderten Elsässers ist. Das thut aber nichts, fürParis",Jntransigeant",France" u. s. w. bleibt der Belforter Raufbold ein Deutscher und mit grimmiger Entrüstung schildern nun diese Blätter die Frechheit der Deutschen, französische Offiziere in deren eigenem Lande zu überfallen und sogar mit Messern zu bearbeiten. Dieses Wüthen erscheint um so lächerlicher, als der in Belfort von Lehr durch einen Messerstich verwundete Offizier lediglich das Opfer eines Versehens geworden ist, denn der Messerstich war einem ganz Andern, einem Civilisten zugedacht.

Der französische Minister des Auswärtigen, Herr Goblet, der nach einer viel­verbreiteten Meinung insgeheim den Ideen derRevanchemänner" huldigen soll, hat sich von diesem Verdachte glänzend gereinigt. Herr Goblet hielt nämlich am Sonntag in Amiens bei der Enthüllung des Denkmals, welches dem bei der Vertheidigung der Citadelle von Amiens 1870 gefallenen Eapitain Vogel errichtet worden ist, eine Rede, welche bei aller patriotischer Wärme sich als frei von jedem Chauvinismus erwies. Goblet appellirte^m die Einigkeit aller derer, die Frankreich aufrichtig liebten und bemerkte sehr richtig, oer Hader der Parteien bilde die Schwäche des Landes und verhindere dasselbe, den ihm gebührenden Rang wieder einzunehmen. Wenn sich die Parteien einmüthig um die Regierung schaaren wollten, würde Frankreich wieder groß und mächtig sein, ohne seine Zuflucht zu den Waffen nehmen zu müssen. Und zum Schlüsse betonte Goblet, die Versammlung habe sich nicht zusammengefunden, um Worte des Hasses und der Rache zu vernehmen, sondern um pietätvoll eines Helden des Vaterlandes zu gedenken. Wie vortheilhaft stechen nicht diese würdigen Worte des Ministers gegen die fortwährenden kriegerischen Tiraden gewisser französischer Blätter ab!

Die Ernennung des bisherigen Vtcepräsidenten des ungarischen Oberhauses, Grafen Albin Esaky, zum Cultus- und Unterrichtsminister Ungarns, an des ver­storbenen Trefot's Stelle, ist nunmehr amtlich erfolgt. Die Berufung des Grafen Csaky zur Leitung eines der wichtigsten ungarischen Ministerien, wird in den politischen Budapester Kreisen als ein höchst glücklicher Griff bezeichnet, denn der neue Minister besitzt alle für sein Amt erforderlichen Eigenschaften und Fähigkeiten, er erfreut sich im ganzen Lande des größten Ansehens, ist ein tüchtiger Administrator und ein äußerst geschickter Redner. Politisch gehört Graf Csaky der entschieden liberalen Richtung an, was ihn aber nicht gehindert hat, mit dem ungarischen Clerus bis jetzt die besten Be­ziehungen zu pflegen. Mit der Ernennung Csaky's betrachtet man das Cabinet Tisza als vorläufig wieder vervollständigt; die Provisorien in den Ministerien des Innern und der Finanzen bleiben bis auf weiteres bestehen.

Aus Madrid wird das Ableben des französischen Marschalls Bazaine gemeldet, welcher seit seiner Flucht aus dem Fort Saint-Marguerite in der spanischen Hauptstadt gewohnt hat. Bazatne, geboren am 13. Februar 1811, hat eine ungemein bewegte militärische Laufbahn hinter sich, denn er focht mit in den Carlistenkrtegen, betheiligte sich an den französischen Expeditionen in Algerien in den Jahren 18421850, ebenso am Feldzuge gegen Marokko, kämpfte im Kriege in der Krim und in Oberitalien 1859 mit Auszeichnung, befehligte das französische Expedi- tionscorps in Mexiko und führte beim Ausbruche des deutsch-französischen Krieges das Commando des 3. Armeecorps. Nach den Niederlagen der Franzosen bei Weißenburg und Wörth erhielt Bazaine das Obercommando der französischen Rheinarmee, mit der er infolge der Schlachten vom 14.18. August 1870 in Metz eingeschlossen wurde.

Infolge seiner Capttulation am 28. October 1870 nach drei Jahren von einem Kriegs­gerichte zum Tode verurtheilt, wurde Bazaine zu 20jähriger Jnternirung in Fort Sainte-Marguerite begnadigt; die Geschichte seiner Flucht ist ja bekannt.

Deutschland.

Darmstadt, 24. September. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:

Am 21. September den Lehrer an dem Realgymnasium und der Realschule zu Darmstadt Carl Reinhardt auf sein Nachfuchen, mit Wirkung vom 1.October d. I. an, in den Ruhestand zu versetzen; , m tr. a

am 22. September den Forstaffessor Carl Kalkhof zu Darmstadt zum Revifions- beamten bei dem Forftvermessungs- und Taxationsbureau mit dem Amtstitel Minifterial- Calculator, mit Wirkung vom 1. October d. I. an, zu ernennen.

Berlin, 24. September. DieRord'o. Allg. Zig." schreibt heute:Unter der UeberschrtftAus Kaiser Friedrichs Tagebuch" hat dieDeutsche Rundschau" und nach ihr verschiedene Zeitungen Auszüge aus einem Tagebuch veröffentlicht, welches während des Krieges 187071 angeblich der Kronprinz nachmalige Kaiser Friedrich III. geführt haben soll. Wir sind zu der Erklärung ermächtigt, daß diese Veröffentlichung ohne Vorwissen Sr. Majestät des Kaisers und Königs erfolgt ist. WaS den Text deS angeblichen Tagebuchs des verewigten Kaisers Friedrich betrifft, so ent­hält dasselbe nach den Erinnerungen der bei den Ereignissen betheiligten Persönlich­keiten so starke chronologische und thatsächltche Jrrthümer, daß die Echtheit bezweifelt werden muß. Namentlich ist es ausgeschlossen, daß der ganze Inhalt von dem Kronprinzen selbst herrührt und täglich, also in frischer Erinnerung, von ihm aus­gezeichnet worden ist.

Berlin, 25. September. Der Reichskanzler ist gestern Abend hier eingetroffm. Der deutsche Gesandte v. Schlözer hat die Rückreise nach Rom angetreten.

Telegraphisch« Depeschen.

«Solst'S telegr. Eorrefponderr,. Bnrean.

Potsdam, 24. September. Seine Majestät der Kaiser ist mittelst Extrazuges nach Detmold, Ihre Majestät die Kaiserin mit ihren Kindern nach Primkenau adgereist.

Berlin, 24. September. Der Reichskanzler erklärte auf Befragen, das in der Deutschen Rundschau" veröffentlichte angebliche Tagebuch des Kaisers Friedrich halte er nach Einsicht des Textes für apokryph.

Berlin, 24. September. Hier eingegangenen Nachrichten zufolge fand gestern ein Angriff auf die Niederlassung der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft in Bagamoyo statt, welcher jedoch mit Hilfe des Landungscorps von der KreuzerkorvetteLeipzigs nach kurzem Gefecht zurückgeschlagen wurde. Die Araber ließen 100 Todte zurück, während deutscherseits kein Verlust zu beklagen war.

Kiel, 24. September. Gutem Vernehmen nach ist die Einweihung der neuen Marine - Akademie auf den 6. October festgesetzt. Vtceadmiral Blanc wird die leiten«

Wiesbaden, 24. September. Die landespolizeiliche Abnahme der Nerobergbahn bat soeben stattgesunden. Die Probefahrt fiel zu vollkommener Zufriedenheit aus. Die Betriebseröffnung erfolgt morgen früh 10 Uhr.

Wien, 24. September. Der König von Griechenland ist hier eingetroffm und verbleibt zwei Tage.

London, 24. September. Eine Reuter-Meldung aus Kairo von heute sagt: Das englische KanonenbootRacer" und noch ein anderes Schiff begeben sich unver­züglich nach Suaktm, wohin ebenfalls ein egyptisches Bataillon zur Verstärkung der Garnison abgeht.

Newyork, 24. September. Das gelbe Fieber hat sich dem Mississippi entlang von New-Orleans bis Louisvtlle ausgedehnt. In Memphis ist die schärfste Quarantäne eingeführt; die Miliz verhinderte dm Eintritt verdächtiger Personen.

Lokales.

Gießen, 24. September. sSchwurgericht.j Die Sitzungen des Schwurgerichts nahmen heute mit der Verhandlung gegen den Postverwalter Georg Christian Schnabel aus Homberg a. d. O., wegen Vergehens im Amte, ihren Anfang. Der Angeklagte, welcher der Unterschlagung größerer Geldsummen in mehreren Fällen beschuldigt war, wurde, nachdem die Geschworenen die Schuldfiage bejaht, von dem Gerichtshof in eine Gefängnißstrafe von 1 Jahr 6 Monate, abzüglich zweier Monate Untersuchungshaft, verurtheilt, unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte aus die Dauer von 3 Jahren.