1888
Donnerstag den 26. April
Erstes Blatt.
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Bureaur Schulstraße 7.
ständige Spaltung herbeigeführt worden. Die am Sonntag in Paris stattgefundene Delegirten-Versammlung der Liga verweigerte mit 21 gegen 18 Stimmen ihre Zustimmung zur Wiederwahl Döroulöde's als Ehrenpräsident des Patriotenbundes, worauf die „Actionsgruppe" der Liga im Etnverständniß mit D^roulede beschloß, die Liga auf neuen Grundlagen herzustellen; die Patriotenliga wird also künftig nur noch Boulan- gisten vom reinsten Wasser umfassen.
Wegen Abbruchs der Zimmermann und Reinhardt'schen Häuser bleibt die Paffage durch die Wetzsteinrgasse vorerst bis auf Weiteres geschloffen. Gießen, 25. April 1888. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius. ______________
Politische Rundschau
Gießen, 25. April.
In dem Auf und Nieder der Meldungen vom Krankenlager Kaiser Friedrichs lösen sich die schlimmen mit den relativ günstigen Nachrichten beständig ab und trat dieser charakteristische Wechsel gerade in den letzten Tagen scharf hervor. Momentan lauten nun die Bulletins wieder ein wenig beruhigender, ja, der kranke Monarch konnte sogar am Montag und Dienstag das Bett auf kurze Zett verlassen und Mittags an beiden Tagen einen längeren Vortrag entgegennehmen. Aber an der ernsten Gesammtsituatto wird durch solche günstigere Augenblicksmeldungen kaum etwas geändert, das tückische Grundleiden mag in seinem jetzigen heftigen Angriffe noch einmal -uruckgewiesen werden, Dank der wahrhaft bewundernswürdigen kräftigen, zähen Natur des Kaisers und der ihm zu Theil werdenden sorgsamen Pflege, aber eine Garantie, daß der hohe Kranke einen nochmaligen heftigen Anfall seines Leidens ebenfalls, überwinden wurde ist leider nicht vorhanden. Es heißt schon viel gewonnen, wenn der fürstliche Dulder sich wieder einer Pause der Erleichterung erfreuen darf und eine solche Phase schenk allerdings zur Zeit wieder eingetreten zu sein. Es ist begreffüch, daß m ^ubetracht des schweren Ladens des Monarchen die Aerzte eine möglichste Entlastung desselben von den Regterungsgeschäften entschieden befürwortet haben und dem entspricht es nur, daß jetzt die dem Kronprinzen übertragenen <L>tellvertretungsgeschaste eine ^^tterung erfahren haben, über deren Umfang indessen erst noch bestimmtere Mittheilungen ab-
Darmstadt, 24. April. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Aller- S^^d^AM22?April dem Eabinets-Bibliothekar Dr. Hermann Sahl in Darmstadt die Erlaubntß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Ihrer Majestät der Königin von England verliehenen St. Wilhelm- und Georg-Ordens zu eithetlen;
am 13 April die Revisionsgehtlfen Wilhelm Kornmann von Ober-Ofleiden und Adolf Zörkel von Eichelsdorf zu Ober-Rechnungsprobaloren zweiter Klasse bei der zweiten Abthetlung der Justifikatur der Ober-Rechnungskammer zu ernennen.
Berlin, 21. April. Der militärische Gnadenerlaß des Kaisers, vom 19. April datirt, hat folgenden Wortlaut: .
Ich will, um Meinen Regierungsantritt auch hinsichtlich Meines Heeres und Meiner Marine durch einen Akt der Gnade auszuzeichnen:
1) allen denjenigen Angehörigen des Heeres und der Marine welche bis zum heutigen Tage von einem Militärgerichte wegen der in den $§ 110, 113 114, 115, 116 und In den SS 123, 130, 131 des Bürgerlichen Strafgesetzbuchs als Widerstand gegen die Staatsgewalt »der als Verletzung der öffentlichen Ordnung bezeichneten Verbrechen und Vergeben, wegen der in den SS 196 und 197 des Bürgerlichen Strasgeietzbuchs gedachten^ Beleidigungen zu Freiheits- »der Geldstrafen rechtskräftig verur,heilt sind, diese Strafen, soweit sie noch nicht vollstreckt sind, unter Niederschlagung der etwaigen n-cb rückständigen Kosten in Gnaden erlassen, ihnen auch die etwa aberkannten bürgerlichen Ehrenrechte wieder verleihen und die etwa ausgesprochene Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht aufheben. Ist wegen einer unter die vorstehende Bestimmung fallenden und wegen einer anderen strafbaren Handlung aut eme G-samm strafe erkannt, so ist der wegen der ersteren Handlung verhängte Theil dieser strafe als erlassen anzu eh-n, gleNhvtcl, °b derselbe im Sinne des § 74 des Bürgerlichen Stra g-s-tzbuchs bte erkannte schwerste Strafe oder deren Erhöhung darstellt. Im Zwei.elsfalle ist durch das General-Auditoriat Meine Entschließung einzuholen. Auch will Ich die von Amtsweaen zu stellenden Anträge des General-Audttonats bezüglich solcher Verur- theilungcn erwarten, welche eist nach dem heutigen Tage wegen einer vor demselben begangenen, unter die vorstehende Bestimmung fallenden strafbaren Handlungen erfolgen oder welche erst nach diesem Tage rechtskräftig werden. . . cm •
2) n)tu ferner denjenigen Militaipersonen des Heeres und ber Manne, gegen welche bis zum heutigen Tage erstens Strafen im Disciplinarwege verhängt ooer »weitens durch ein Militärgericht wegen anderer als der unter 1 bezeichneten strafbaren Han 7ungen Fr hestsstrasL von nicht mehr als s-chel Wochen oder Geldstrasen von nicht mehr als 150 M. oder beide Strafen vereinigt rechtskräftig erkannt worden, diese Strafen soweit sie noch nicht vollstreckt sind, und die etwaigen noch rückständigen Kosten in Gnaden erlassen. Freiheitsstrafen, neben welchen zugleich auf eine mtli- tärstche Ehrenstrase erkannt ist, sowie Geldstrafen, welche gegen Fahnenflüchtige im Wege des Ungehorsams-Verfahrens verhängt sind, bleiben von dieserGnadmerwcffung mifinpfcfUnfien Dieselbe findet auf vorsätzliche Körperverletzungen und Beleidigungen, weaen deren die Bestrafung auf Grund des bürgetlichen Strafgesetzbuchs erfolgt ist, nu bauÄXnr» nn der Verurteilte die Verzichtleistung des Verletzten auf die Bestrafung beibringt. Ist in einer Entscheidung die Verurthetlung wegen mehrerer strafbaren Handlungen ausgesprochen, so greift diese Gnadenerweisung nur Platz, sofern die Strafe insgesammt das oben bezeichnete Maß nicht ubersteigt.
Auch wttl Ich 3) den Unterosficierjn ohne Portexi> und Gemeinen, welche der unerlaubten Entfernung' (§§ 64 bis 67 des Militarstrafgesetzbuchs) oder der eisten nicht im Eomvlott verübten Fahnenflucht im Frieden (§ 69 des Mililarstrafgesetzbuchs), oder str« svlch-n nur aus Grund des S 164 des M.litarstrafgesetzbuchs als Fahnenflucht im Felde strafbaren Entfernung bis zum heutigen Tage sich .huldig gemacht hab n, i) dj- wegen dieser Vergehen rechtskräftig erkannten und noch nicht oerbufeten straf n sowtt die Ehrenstrafen, mit Ausnahme jedoch der Strafe der Degradation, erlassen außerdem auch 2) den bereits zurückgekehrten Angefchuldigten dieser Klasse, welche noch nicht rechtskräftig verurthcilt sind, sowie den noch nicht Zuruckgkkehrten, welche binnen 6 Monaten, vom heutigen Tage an gerechnet, bei einem. I einer Schifte | oixpr Fahrzeuge oder bei einem anderen deutschen Marine oder Truppentheil oder ! einem deutschen Consulate, oder der Civilbehörde ihrer Heimath sich melden und hr ! Moblverbalten während der Abwesenheit glaubhaft nachweisen, Begnadigung in dem ! ^ter l^ bezeichneten Umfange in Aussicht stellen. Hiervon sollen jedoch diesigen aus- l geschlossen sein, welche neben der unerlaubten Entfernung oder Fahnenflucht auch wegen AndererVerbau oder Vergehen bestraft sind »der bestraft «rd«t es sei denn daß
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an Gemeinde- oder Prioatergenthum (§ 34 des Gesetzes v derjenigen
S. 222), bebalt es dabei sein Bewenden 5) Hinsletztlich' der «atzungm ommq« ■ Meiner Echtste und gjiwu«, »eMeM » gg d-rjentg!
Tag mÄgebendlL an weLem diese Dieine Ordre zur Kenntniß der Eommandanlen b£r be,r3ÄnÄ und Ausführung dieses
19. April 1888.
Friedrich.
ßCIPar 1 o»"r n ft e ”*3eit ist am Dienstag ein erlauchter Gast am deutschen Kaiserhofe
eingetroffen - die Königin Victoria von England, die Mutter unserer Eiferin. Die hohe Frau traf auf ihrer Heimreise nach England in Begleitung ihrer Tochter Beat ice unb des Gemahls derselben, Prinzen Heinrich von Battenberg, Dienstag Vormittag 3/ 9 Uhr im Charlottenburger Bahnhofe ein, wo die englischen Gaste von der Kaiserin, dem Äonprinzenpaar, dem Prinzen Heinrich von Preußen, dem Erbprinzenpaar von Meinttrgen und den drei Prinzeßtöchtern noch im Salonwagen herzlichst begrüßt wurden. Die Königin fuhr"darauf im offenen Vierspänner an der Seite der Kaiserin, auf dem Rücksitze der Kronprinz und die Prinzessin Beatrice, nach dem Schloß, auf dem ganzen Weae von einer dichtgedrängten Menge mit lebhaften Hoch- u»d Hurrahrufen begrüßt. — Es ist dies ein tiefschmerzliches Wiedersehen zwischen der englischen Monarchin und h 6-nh'MDaare gewesen denn gerade vor etwa Jahresfrist weilte der damalige deutsche Thronso'ger auf Englands Boden, um in der stärkenden Seeluft Englands die Genesung vonftinem^ Halsleiden zu suchen, welche die Emser Quellen nicht gewahren wollt n SBobl vermochte dies auch der Aufenthalt m England nicht zu gewähren, aber doch war damals noch alle Welt von der schließlichen Beseitigung des Uebels überzeugt und in dieser frohen Hoffnung verabschiedete sich die Königin Victoria von ihrem bochfurstt
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ln”'^Är M vvn Italien na» Berlin hatte die Königin °°n Eng- ätäääsS ES*.:»" ü
»^England kein pvlittscher Zweck zu Obwohl dieser N ' dem Besuche des erkrankten erlauchten Schwreger-
Grnnde liegt unb Mdelbe >« ß > „lauchten Tochter, der Kaiserin Victoria gilt, so sohnes, des Kaisers Fr^drich, und > engzischc Presse betont, dah, obwohl
verdier.t doch Mrocrgel)ob«n u w-rd°N' daß Me eng^^^4>^ü conftatld werden der Zweck der Reise der Königin Dreibunde der Länder Italien, Oesterreich
könn-, daß d!c Sympalb.cn OnglM'd^S d. ln Europa unhaltbar wäre,
und Deuftchland * «Ibeitwtreifeti »et Schwei, macht sich ein-R-action
In den socialistisäzen Avv QüriAer Socialdemokrat" bemerklich Am gegen die Ausweisung der Redactcur (n ^ürid) größere Arbeiterdemonstra-
Sonntag sanden aus diesem Anlaß ,n Az eine Verletzung des Asylrechts
Honen statt, wober das Vorgehen des B rscheinlich, daß der Bundcsrath die von bezeichnet wurde. Es ist indessen^4» ^rsch z^^,ungsmatzregel nun wieder ihm erst nach allen Seiten hin sorgfältig 9« schwächliche Nachgiebig
zurücknehmen sollte, wenigstens würde er sich durch -'ne ,v m
keit eine bedenkliche Blöße geben. ^„„„ttrnHonen für unb wiber ®ou«
In Paris scheinen bk Straße n b m° n str ° U ° n e n roerben
langer zu einer fk^enben Grfc6etnunfl werben 8 ^oulangisten unb Antiboulangisten derartige Vorgänge, dl- in Prügeleien zw,sch Kreisen hat es große
auszulaufen pflegen, aus Paris g-m-ld-t. I Samstag unb Sonntag g-g-n die Entrüstung erregt, baß bk Pariser xinschritt, währenb sie deren bou-
Studenten, welche gegen Boulanger bemonf , । ) Ie^teren recht verdächtige
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