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Nr. 22

Donnerstag den 26. Januar

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Äureaur Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

reiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brinaerlohn.

>urch die Post bezogen vierteljährlich 2 Marr 50 Pst

Amtlicher Hßeit.

Bekanntmachung.

Die Direction des landw. Bezirksvereins Mannheim und das Directorium des badischen Rennvereins Mannheim werden aus Anlaß des Ende April und Anfangs Mai d. Js. in Mannheim abzuhaltenden Pferde- und Rindviehmarktes eine Verloofung von Pserden, Rindvieh, Silbergegenständen, Fahr- und Reitrequisiten und sonstigen Geräthen für Haus- und Landwirthschaft veranstalten, bei welcher 30,000, eventuell 50,000 Loose ä 2 ausgegeben und Gewinne im Gesammtwerthe von 39,000, eventuell 65 000 «X verloost werden sollen. Es wird dies unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz den gedachten Unternehmern auf ihr Nachsuche« gestattet hat, die fraglichen Loose im Groß- herzogthum zu vertreiben.

Gießen, am 23. Januar 1888. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Betreffend : Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig - freiwilligen Dienst aus Gruno von Schulzeugnissen.

Bekanntmachung.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzog- thum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauern­den Aufenthaltsort hat.

2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berech­tigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des An­rechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu ver­wenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a. Geburtszeugniß;

b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit u. Fähigkeit, den Freiwilligen

während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;

e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürger­schulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d. das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.

Zu pos. d: daß d'e Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeug­nisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ord., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ord­nung (I. Theil der Wehr-Ordnung vom 28. September 1875- Reg.-Vl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der SS 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Ord. verwiesen. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende: Dr Zeller.

Das Großherzoqliche Stencr-Coimmssariat Gießen

an die betreffenden Bürgermeistereien des Bezirks.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien Albach, Alten-Buseck, Hausen, Klein-Linden, Rödgen und Steinbach ersuchen wir wieder­holt um alsbaidige Einsendung der Brandkataster; diejenigen von Allendors a. d. Lahn, Daubringen, Garbenteich, Lollar, Ruttershausen, Treis a. d. Lda. und Trohe könnten solche mit erster Gelegenheit hier in Empfang nehmen lassen.

Gieße«, den 24. Januar 1888. Süffert.

Politische Ueberficht.

Gießen, 25. Januar.

Das am Sonntag am Berliner Hofe stattgefundene diesjährige Krönungs- und Ordensfest ist ganz in der programmgemäßen Weise und unter all' der Prachtentfaltung verlausen, welche diese Festlichkeit von jeher begleitete. Den Mittelpunkt der gesammten Festlichkeit, die sich im königlichen Schlosse vollzog, bildete natürlich die Anwesenheit des Kaisers und der Kaiserin, doch kehrten die Majestäten bereits nach Beendigung der Ordenscour nach ihrem Palais zurück; während des übrigen Theils der glänzenden Ceremonie vertrat Prinz Wilhelm seinen kaiserlichen Großvater.

Immer hoffnungsfroher lauten jetzt die Nachrichten aus San Remo über das Befinden des Kronprinzen und sogar die Anschauung ist aus­gesprochen worden, daß der hohe Herr vielleicht im kommenden Frühjahr nach Deutschland werde zurückkehren können. Vorläufig dürfte aber alles Weitere von der für die »nächsten Wochen angekündigten abermaligen Berathung bedeu­tender ärztlicher Autoritäten abhängen, von welcher ein definitives Urthell über den Charakter des Leidens erwartet wird. In der Umgebung des Kronprinzen hofft man, daß das neue Gutachten das auf Krebs lautende Gut­achten vom November v. I. endgiltig umstoßen werde; möge diese Hoff­nung nicht trügen!

Ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Wuchers ist im Reichstage von einer Anzahl Abgeordneten, welche verschiedenen Parteien angehören, in Aussicht gestellt. Ferner wird ein nationalliberal-conservattver Antrag, betr. die Frage der Aushebung des Jdentiläts-Nachweises, angekündigt.

Im Bundesrathe ist eine Vorlage, betr. die Ausnahme einer Anleihe zu militärischen Zwecken, eingegangen, deren Inhalt einstweilen geheim gehalten wird.» Wie die osficiösenPolit. Nachr/ versichern, entspräche der

| zuletzt genannte Betrag von 230 Mill. Jl. zur Durchführung des Wehrgesetzes jnicht ganz" der Wirklichkeit.

Im nächsten Monat steht ein neues militärisches Jubiläum unseres Kaisers bevor. Am kommenden 15. Februar vollenden sich 70 Jahre, daß der damalige Prinz Wilhelm von Preußen zum Ches des 5. russischen Kaluga-Regiments ernannt wurde und hat Kaiser Wilhelm selbst in seiner Antwort aus die Neujahrs-Glückwunsch-Depesche des genannten Regi­ments an diese Thatsache erinnert.

lieber den deutsch-französischen Grenzoeziehungen scheint ein eigenes Verhängniß zu schweben, denn es wird schon wieder einZwischenfall" gemeldet. Die erste Nachricht hierüber brachte ein Nancyer Privat-Telegramm in derAgcnce Havas", wonach sich ein Einwohner, ein gewisser Barberot, aus dem Orte Audun - Lemoran bei der Jagd im Bezirk Trieur auf deutsches Gebiet begeben habe, da von ihm ein Zeichen eines deutschen Grenzbeamten (Douanier) mißverstanden worden sein soll. Von dem Grenzbeamten sei Bar­berot nach hartnäckigem Widerstande das Gewehr abgenommen worden und i habe sich der Beamte alsdann nach seinem Stationsorte Pomerange begeben.

In Zürich fand am Sonntag eine Ersatzwahl zum National- ? r a t h für den in den Bundesrath übergetretenen Nationalrath Hertenstein statt. * Die in Zürich stark verbreiteten Socialdemokraten hatten alle Anstrengungen : gemacht, das Mandat für sich zu erobern, doch erhielt ihr Candidat, Vogel- ! tanger, nur 7370 Stimmen, während der Candidat der Liberalen, Bürkli, mit ; 9899 Stimmen gewählt wurde.

Der russische Finanzminister Wyschnegradski sucht immer neue Steuerquellen flüssig zu machen. So will er die Eisenbahnen zur Entrich­tung der bestehenden Handelssteuer, bezw. einer 3procentigen Steuer vom Rein­gewinn heranziehen. Ausgenommen von der Maßregel sollen nur die statuten-