Ausgabe 
24.2.1888
 
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iki Freitag den 24. Februar 138&

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Dreis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brinaerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Marr 50 Pf.

Erscheint tLglich mit Ausnahme des MontagS.

Dnreanr Schul st raße 7.

Darmstadt, 22. Februar. Au, dem Kapitel: Außerordentliche Aue. gäbe. Für den projectirten Anbau an die Südftite de» Ständehaufe» werden die geforderten 42,000 X bewilligt, jedoch soll ein anderer al» der i-tzige Plan vorgelegt werden. Betreff» de» Baue» einer psychiatrischen Klinik bei der Lanoe»'Untversilät und einer Verpfleganstait in Verbindung damit beantragt der Ausschuß: Die angeforderten 600,000 X au» den außerordentlichen Ausgaben, mit dem Vorbehalt der Beschlußfassung über die Anforderungen nach Einlangen der bezüglichen Proposttion der Großh. Regierung, abzusetzen. Für die Katha- rinenkirche zu Oppenheim werden die angesorderten 14 390 X mit ber Be­schränkung bewilligt, daß Verwendung erst stattfinden darf, wenn der gleiche Be- trag au» der Relchrhauptkaffe gestchert ist. .. . .

Lander-Jrrenanstalt Heppenheim. Der Ausschuß beantragt: die Ansor. deruna von 97 545 X mit dem Vorbehalt der Beschlußsaffung über dieselbe nach Einlangen der Voranschläge mit zugehörigen Plänen und der Proposttion der Großh. Regierung in Betreff der psytriatischen Klinik rc. in Sieben, abzu- setzen. Kreisamt,gebäude in Schotten. Angesorderte 51,600 X werden be« wtlljgt. Haftlokal zu Langen. Angeforderte 45,600 X werden bewilligt. Haftlokal in Vilbel. Angeforderte 45.600 X werden nicht bewilligt. Amt», gerlchtsgebäude zu Homberg a. d. O. Angesorderte 52,600 oft werden nicht bewilligt. Amtrgerichtrgebäude zu Worm«. Angesorderte 258,830 X werben nicht bewLigt. , , , M

Berlin, 20. Februar. Hinstchtlich der Rekrutirung der Armee für 1888/89 ist da» Nachstehende Allerhöchsten Ort» bestimmt worden:

1. Entlassung der Reservisten.

1) Die Entlassung der zur Reserve beurlaubten Mannschasten hat bei denjenigen Truppen, welche an den Herbstübungen Theil nehmen, am 1. oder 2. Tage nach Beendigung derselben, bezw. nach dem Wiedereintreffen in den Garnisonen stattzufinden. 2) Für da» Pommersche Fuß. Artillerie «Regiment Nr. 2 ist der 31. August, für alle übrigen Truppentheile der 29. September der späteste Entlaffungitag. Da» Nähere bestimmen die betr. General-Eomman. dos, für die Fuß-Artillerie die General-Jnspeklion der Fuß-Artillerie. 3) Die »u halbjähriger aktiver Dienstzeit im Mai, bezw. November eingestellten xrain-- soldaten sind am 31. October 1888, bezw. am 30. April 1889 zu entlaßen, die Orconomie-Handwerker am 29. September 1888. 4) Beurlaubungen von Mannschaften zur Dirposttion der Truppentheile haben an den Entlassung»- Terminen insoweit zu erfolgen, daß Rekruten nach Maßgabe der unter II. be« zeichneten Anttzeile zur Einstellung gelangen können.

II. Einstellung der Rekruten.

1) Zum Dienst mit der Waffe sind einzustellen: bei den Bataillonen der Infanterie mit hohem Etat je 230 Rekruten, bei den Bataillonen der Jnfan- tetie mit niedrigem Etat je 200 Rekruten, bei den Bataillonen der Jäger und Schützen j: 190 Rekruten, bei jedem Kavallerie-Regiment mindesten» 150 Rekru­ten bei jeder reitenden Batterie mit hohem Etat mindesten« 35 Rekruten, bei jeder reitenden Batterie mit niedrigem Etat mindesten, 25 Rekruten, bei jeder Feld-Batlerie mit hohem Etat mindestens 35 Rekruten, bei jeder Feld-Batterie mit niedrigem Etat mindesten» 30 Rekruten, bei den Bataillonen der Fuß- Artillerie mit hohem Etat je 200 Rekruten, bei den Bataillonen ber Fuß- Artillerie mit niedrigem Etat und bei den Pionier-Bataillonen je 160 Rekruten, bei jedem Bataillon der Eisenbahn-Regimen» mindesten» 135 Rekruten, bei der Luftschiffer-Abtheilung mindesten» 15 Rekruten, bei jeder Train-Eompagnie zu dreijähriger aktiver Dienstzeit mindesten» 15 Rekruten zu halbjähriger aktiver Dienstzeit im Herbst 1888 und im Frühjahr 1889 je 38 Rekruten. - Soweit Abgaben an gedienten Mannschasten a» Krankenwärter, beziehung». weise al« Bäcker erfolgen, find Rekruten in entsprechender Höhe über die vor­stehend genannten Zahlen hinau« einzustellen. 2) An Oeconomie«Handwerkern haben sämmtliche Truppentheile mindesten» ein Drittel der etatrmäßigen Zahl einzustellen. 3) Für den Fall, daß bei einzelnen Truppentheilen eine Aenderung bet vorstehenden Zahlen nolhwendig erscheinen sollte, ist da» Krieg,miniflerium ,u entsprechenden Anordnungen ermächtigt. 4) Für die Luslschiffer-Abtheilung sind gewandte Militärpflichtige von mittlerem Körpergewicht aurzuwählen, welche gute Augen besitzen und möglichst Neigung zur Lustschiffsahrt haben. Da, Minimalmaß derselben wird aus im 57cm festgesetzt. 5) Die Einstellung der Rekruten zum Dienst mit der Waffe hat nach näherer Anordnung der General- Commando, bei der Kavallerie in der Zeit vom 1. bi, 6. October 1888, bei dm übrigen Truppentheilen in der Zeit vom 5. bi» 10. November 1888 zu erfolgen; die für da, Pommersche Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 2, die Unter» osficier-Schulen, ferner die al, Oeconomie-Handwerker ou,gehobenen Rekruten am 1. October 1888 und die Trainsoldaten für den Frühjahr«-Termin am 1. Mai 1889 einzustellen. (R.-Anz.)

Berlin, 22. Februar. Da« Abgeordnetenhau, begann die Berathung der Eijenbahn-Etat,. Bezüglich der verschiedentlich gewünschten Taris,Ermäßi« gung, namentlich für Getreide au« den Ostprovinzen, erklärte der Minister Maybach, der Lander-Etsenbahnrath habe sich in der Getreidesrachtsrage gegen jede Ermäßigung ausgesprochen, well auch da» ausländische Getreide daran por- ticiptten würde. Aurnahmetarise zu Gunsten einzelner Landestheile würden zu dem Verlangen ähnlicher Begünstigungen der anderen Landeslhe l- führen und dadurch könne man statt zu einem Ueberschuffe zu einem Deficit kommen. Morgen 11 Uhr Vorm. findet Ole Forts-tzung Der Berathung der Eisenbahn- Etats statt. ______________

Telegraphische Depesche«,

Wolff'S telegr.

Berlin, 22. Februar. Seine Majestät der Kaiser ertheilte Vormittags der Deputation des Kaluga - Regiments, welche heute Abend die Rückreise antritt, eine Audienz zum Abschied. Der Kaiser schenkte jedem Mttgliedder.Deputation sein Bildniß. Nachmittags nahm der Kaiser den Vorttag des Staatssecretars v. Bismarck entgegen. Die für morgen Abend beabsichtigte Soiröe ist auf unbesttmmte Zeit »er- schobm^wordm. ?? ^brusr. DieNordd. Allgem. Zig." reproducirt eine Meldung des©tanbarb* aus Genf, wonach der deutsche Gesandt«-in Bern einen Vertrag zum Schutze der Schweiz im Falle einer Grenzverletzung durch die Franzosen voreeschlagttr habe. Die Schweiz habe den Vorschlag unter dem Hinweis darauf durch Kreirung des Landsturms für ihre Sicherheit gesorgt habe; die Schweiz könne fremde Hilfe erst dann in Anspruch nehmen, wenn eine Verletzung, der Neutralität vorläge. DieNordd. Allg.Zta." erklärt diese Meldung derStandard' volls^ndig aus der Luft gegriffen und fügt hinzu, daß, wenn der angeblich der Schweiz gemachte Vorschlag erfolgt wäre, die Antwort der Schweiz, wie sie der Correspondent des Standard" erfunden, eine ganz korrekte gewesen wäre. , r &

Berlin, 22. Februar. DerReichs-Anzeiger veröffentlicht folgendes Bulletin aus San Remo vom 22. Februar, 10 Uhr 30 Min. Bormittags. Der Kronprinz hatte vergangene Nacht länger andauernden Schlaf und kein Fieber. Husten und Auswurf rok "°Lb.rg?22^F^üar° ÄronTränzl (CK.) ist mit c«. 4200 Stimmen ohne ®,flen,a^aÄ,^Ma*enb« 11 Uhr. Der Kronprinz hatte wieder einen guten Tag und befindet sich heute Abeyd besonders wohl. Die Wunde heilt. Das

Deutscher Reichstag:

43. Sitzung vom 22. Februar 1888.

Die zweite Berathung des Antrags Munckel betr. die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen in Verbindung mit der zweiten Berathung des Antrags Rtntelen betr. Wiederaufnahme des Verfahrens wird fortgesetzt.

8 1 des Antrags Rtntelen fordert die Wiederaufnahme des Verfahrens.

Antragsteller Rintelen weist darauf hin, daß das Haus bereits in etnex früheren Session die Bestimmungen dieses Paragraphen mit großer Maiorität ange­nommen habe. Um feststellen zu können, ob Jemand wirklich unschuldig verurtheiu sei, bedürfe es der Wiederaufnahme des Verfahrens. t

Aba. Ku le mann (natl.) erklärt sich aus juristisch-technischen Gründen gegen die Aufnahme der Bestimmungen über das Wiederaufnahmeverfahren m ,das Gesetz über die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen. ~

Aba. Träger (frets.) stimmt nur unter der Bedingung dem 8 1 des Antrags Rintelen zu, wenn zu gleicher Zett die Berufung wieder eingesührt werde; ohne ldie Berufung würde das Wiederaufnahmeverfahren nur Unsicherheit in dem Rechtsleben Hervorrufen. Es müsse schon genügen, wenn der Richter von der Schuld eines An­geklagten nicht überzeugt sei. Habe sich der Richter geirrt, dann müsse ebenso die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafe eintreten.

Abg. Klemm (cons.) wiederholt, daß die Entschädigung für unschickdigerlittene Strafe nicht durch Gesetzesbestimmungen, sondern nur durch die Entscheidung des Chefs der Justizbehörde erfolgen dürfe.

Abg. Munckel (freis) will lieber auf das ganze Gesetz verzichten, wenn eine solche Beschränkung, wie sie der Antrag Rintelm involvire, etngefuhrt wurde. Wenn man sage, bet der Wiederaufnahme des Verfahrens konnten nach Jahresfrist die Zeugen ganz anders aussagen und der Richter dann hilflos neuen Zeugenaussagen gegmuber- stehe, so solle man von vornherein die Zeugenaussagen protokolliren. Die Wiedn- aufnabme des Verfahrens und die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen dürften nicht miteinander verquickt werden. . 3 «. .. .

Abg. Rintelen erwidert, daß ein verurtheilendes Verdict nur aufgehoben werden könne, wenn die Unschuld des Verurtheilten erwiesen sei.

Der Antrag Rtntelen wird hierauf abgelehnt. Q,

Der Antrag Munckel wird sodann, unter Ablehnung der beantragten Av- änderungen, unverändert angenommen.

Es folgt erste Berathung des von dem Abg. Johannsen (Däne) gestellter Antrages auf Revision des Gefängniß- und Strafoollstreckungs- ttt*bg. Johannsen (Däne) weist bei der Begründung seine« »ntrMs daraus hin, daß man in der Presse anerkannt habe, daß ein Grund zur Revision des G-fangnltz- wesens wohl vorhanden, der Zeitpunkt zu einer solchen aber nicht geeignet fei. er vertrete eine Bevölkerung, die nur durch das Recht der Eroberung zu Deutschland gehöre. Alle Redacteure seines Wahlkreises hätten bereits die Gefcmgnitzweihe erhalten, er selbst habe in einer Sommerstunde hinter Schloß und Riegel erkannt, daß alle preußischen Richter vor ihrer Anstellung ein Jahr lang die verschiedenen Gefängnis strafen absoloiren müßten. Redner beschwert sich darüber, daß in Nordschleswig gar kein Unterschied zwischen politischen und Criminal-Gefangenen gemacht werde, sein Antrag wolle in dieser Beziehung Remedur schaffen. .

Abg. Klemm (cons.) hofft, daß der Reichstag einenAntrag wie denvoregenden nicht annehmen werde. Ein allgemeines Gesetz über den Strafvollzug für Deutschland sei angesichts der individuellen Verschiedenheiten in den Einzelstaaten nicht durch- fuhrba^i Schmidt-Elberfeld (freis.) erkennt an, daß der Antrag ^ne gewiffe Be­rechtigung habe. Die Gefängnißhaft habe den Zweck der Besserung und der Gewöhnung an die Arbeit. Beides werde in Preußen verhindert durch die Maffenhast rmd die mangelhafte Organisation der Arbeit. In Preußen betone man bei der Beschäftigung der Gefangenen zu sehr das fiscalische Interesse; die Gefangenen wurden en Unter­nehmer verpachtet, sie erlernten in den seltensten Fallen eine Arbeit, die sie in der Freiheit verwerthen könnten. Auf diese Weise erziehe man Pfuscher und schädige außerdem die Industrie. Redner plaidirt warm für die Einzelhaft und wünscht eine anderweitige Beaufsichtigung der Gefangenen.

Abg. Dr. Windthorst verweist den Antragsteller an das preußische Abgeord­netenhaus, wo er den Antrag energisch unterstützen werde.

y Nachdem noch die Abgg. Klemm und Saro (cons.) sich dagegen verwahrt, daß das Gesängnißwescn in Sachsen resp. Preußen mangelhaft sei, wird der Antrag zurückgezogen.

Morgen 1 Uhr: Etat.