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Ar, 71 Freitag den 23. März 1888j

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pst

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Vureairr Schul ft raße 7.

und Feiertagen, incl. Pfg.; für auswärtige erfolgt, den Anzeiger

Einladung )um Abonnement

auf den

Gießener Anzeiger,

Amts- unö AnzeigebsaN für Öen Kreis fließen.

DerGießener Anzeiger" erscheint, wie gewohnt, täglich, mit Ausnahme der Tage nach Sonn- der BeilageGießener Familienblatter", welche dreimal wöchentlich dem Anzeiger beigelegt werden

Der Abonnementspreis für den Anzeiger, frei m s Haus geliefert, beträgt 2 Mark 20

Abonnenten, welche nur bei der Post abonniren können, 2 Mark excl. Postgebühr.

Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung auch im II. Quartal 1888 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen k .

Wir bitten die neuen Abonnenten, namentlich auswärtige, ihre Bestellungen baldgefalligst aufgeben zu wollen, damit wir

vollzählige Exemplare liefern können.

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Preise von 50 pro Quartal geliefert werden.

den Abonnenten des Anzeigers dieDerwaltungsblätter" zum ermäßigten

Die Expedition._______

IMI II I III'

Amtlicher Hheil.

Bekanntmachung.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

und Alsfeld ertheilt hat.

Gießen, am 19. März 1883.

Es wird zur öffentlichen K-nntniß gebracht, daß Großherzogliches Mimsterium des Innern und der Justiz dem.CasselerPferdemarkts-Comitd die Erlaubniß zum Vertrieb von 500 Loosen ä 3 M. für die am 30. Mai d. I. zu Cassel stattpndende Verloosung von Pferden rc. in den Kreisen Greß en

Betreffend: Die Landeswaisenanstalt.

Gießen, am 20. März 1888.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzh-rzoglich-n Bürgermeister-len des Kreises.

Grobherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat durch Entschließung vom 7. März 1838, Nr. M. I. 4562 bestimmt, daß solchen Waisen, welche zwar die Hessische Staatsangehörigkeit besitzen, jedoch in einem anderen Bundesstaat unterstützungswohnsitzberechtigt sind, die Aufnahme in die Landeswaisenanstalt für die Zukunft zu versagen ist.

Hiernach wollen Sie sich für die Zukunft bemessen.

Dr. Boekmann. _____________________________________

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur Kenntniß der Interessenten gebracht, daß der Vorstand der Tiefbau-Berufsgenoffenschaft zu Berlin für die Provinzen Oberhessen

und Starkenberg

den Großherzoglichen Kreisbaumeister Herrn Baurath Wiessel zu Darmstadt zum Vertrauensmann und den Herrn Bauunternehmer C. Koch, in Firma C. Koch & Sohn, in Gießen zum Stellvertreter desselben

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Gießen, am 19. März 1888. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

________Dr. Boekmann.___

Betreffend: Die Ausführung des Unfallversichsrungsgesetzes; hier die Ernennung von Vertrauensmännen. Gießen, am 19. März 1888.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an Großh. PolijeiamL Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des KreifeS.

Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung weisen wir Sie hierdurch an, die Benachrichtigung über die Einleitung einer Untersuchung über die bei Mitgliedern der Tiefbau-BerufSgenossenschast eingetretenen Unfälle an den genannten Vertrauensmann, beziehungsweise dessen Stellvertreter in Gemäß- heit des § 54 des Unfallverficherungsgefetzes vom 6. Juli 1884 zu richten.

Politische Ns^erstcht.

Gießen, 22. März.

Gegenüber so manchen bangen Erwartungen und übertriebenen Befürchtungen bezüglich des Gesundheitszustandes Kaiser Friedrichs darf hervor- gehoben werden, daß, abgesehen von unerwarteten Zwischenfällen, so viel feststeht, daß die gute Körper-Constitution des Kaisers dem tückischen Leiden einen zähen Widerstand entgegenstellt. So wurde bis in die jüngste Gegenwart von den Aerzten constatirt, daß die Blutwärme und Pulsfrequenz des Kaisers durchaus normal sind, welche Beobachtung für ein gutes Zeichen gilt, daß ein rascher Krästeversall bei dem Monarchen nicht zu befürchten ist. Der Kaiser konnte dementsprechend auch täglich einige Vorträge der Minister oder Abtheilung,- Chef« entgegennehmen und auch jeden Tag noch einige Stunden sich allein den Regierungs-Arbeiten widmen. Auch die üblichen Auoien,en konnte der Kaiser an Fürsten und Gesandte erlheilen und empfing am Dienstag auch den päpst­

lichen Nuntius Goltmberti, welcher dem Beileid der Papstes Leo über dar Hin' scheiben Kaiser Wilhelms und den Glückwünschen der Oberhirten der katholtschkn Kirche zur Thronbesteigung Kaiser Friedrichs besonderen Ausdruck verlieh.

Der Reichstag ist bereits am Dienstag Nachmittag, also noch einen Tag früher als man annahm, geschloffen worden. Die letzten bedeutenden Bs- schiüffs des Reichstages am letzten Sitzungrtage waren erstens eine Beileids- un» Dankadresse an den Kaiser Friedrich, in welcher zunächst der verewigten Kaisers Wilhelm und seiner Verdienste um die deutsche Einheit gedacht und dann der Bereitschaft des Reichstags«, den Kaiser bei seiner versaffung,mäßigen Regie- rungraufgabe voll und ganz zu unterstützen, würdiger Ausdruck verliehen wurde. Zweiten« nahm der Reichstag auf den einstimmigen Wunsch aller Parteien den eiligen Antrag an, den Reichskanzler zu ersuchen, in d-r nächsten Session eine Vorlage zu machen, nach welcher das Reich dem hochssligen Kaiser Wllhelm, dem Gründer der deutschen Reiche», ein würdiger Denkmal setzen wird. Durch