Nr. 46
Blatt. Donnerstag den 23. Februar 1888.
ichencr Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Vureanr Schul st raße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brinaerlobrr.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hßeik.
Betreffend: Maßregeln gegen das Vagantenthum.
Nachdem der Kreistag die Errichtung von Naturalverpflegungsstationen in Gießen, Hungen und Grünberg genehmigt hat, ist diese Einrichtung den 20. November l. I. rn s Leben getreten. In diesen Verpflegungsstatrsnen erhält ieder unbemittelte Durchreisende freie Verpflegung und freier Nacbtlaaer Durch diese Einrichtung ,st für die Unterstützung von armen Reisenden hintanMch Sorge getragen. Die Unterstützungen werden gegen -ine entsprechens Arbeitsleistung der Nachsuchenden gewährt. Durch die Ernchtung dieser Stationen soll dem Haus- und Straßenbettel Durchreisender entgegengewirk werde» Zur wirksamen Durchführung dieser Anordnung ist aber vor Allem erforderlich, daß die durchreisenden Bettler keine Unterstützung von Privatpersonen mchr erhalten Die Bewohner des Kr«l<es werden daher dringend ersucht, k.inerlei Almosen an Durchreisende vom 20. d Mts an mehr zu gewahren, sondern dieselben an die Naturalverpflegungsstatiouen tu verweisen.
Die Naturalverpflegungsstationen befinden sich:
1) in der Herberge zur Heimath zu Gießen,
2) bei Herrn Konrad Groß in Grünberg,
cn m r „ 3) S^rTti Wilhelm Heßler in Hungen.
,, ^Jßornanbe der Naturalverpflegungsstationen sind in Gießen das Großherzogliche Polizeiamt und in Grünberg und in Hungen die betreffenden Großherzoglichen Bürgermeistereien. ö v b l,www
. o Mit der Verpflegungsstation ist nun ckuch eine Arbeitsnachweisestelle verbunden worden. Wir richten daher an alle Industrielle, Gewerbtreibende mid Landwirthe, welche Gehülfen und Arbeiter bedürfen, das Ersuchen, die Vorstände der Naturalverpflegungsstationen hiervon in Kenntniß zu setzen, damit ihnen vorkommenden Falles die die Statwnshulfe in Anspruch nehmenden Arbeitsuchenden zugewiesen werden können. * $
Gießen, im November 1887. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
___________________________Dr. Boekmann.
Politische lteberficht
Gießen, 22. Februar.
Zudem vsrläufigen Beschluffe bei Senioren-Convents des Reichstages, wonach dessen Sessionsschluß für Ostern in Aussicht genommen ist, liegt ausfälliger Weise regierungsseitig noch immer keine Aeußerung vor. Fast scheint es aber, als ob die Regierung gesonnen sei, die Session über den genannten Zeitpunkt hinaus zu verlängern, denn es heißt, daß dem Bundesrathe demnächst nicht nur der Entwurf des Genoffenschasts-Gesetzes, sondern auch derjenige der Unfall- und Invaliditäts-Versicherung zugehrn werde. Dem Vernehmen nach find die legislatorischen Vorarbeiten zu letzterem Entwürfe im Reichsamte des Innern so weit vorgeschritten, daß der betr. Entwurf nunmehr äußerlich fertig- gestellt werden dürfte und soll in diesen Tagen auch der Abschluß der Ausarbeitung der Motive erfolgen. Die Gesetzvorlage soll dem Bundesrathe noch im Lause dieser Woche zugehen. Hiernach zu urtheilen, würde es also nicht in der Absicht der Regierung liegen, den Reichstag zu Ostern zu schließen, aber eine andere Frage ist es, ob sich das Haus noch lange zusammenhatten lassen wird. Die Beschlußunfähigkeit desselben hat sich erst in der letzten SamstagS- fitzung wieder bedenklich gezeigt und wie es damit nach Ostern besser werden sollte, ist nicht ersichtlich. Das Wahrscheinlichste ist, daß der Gerwssenschafts- Entwurf, wie die AltersVersicherung».Vorlage im Bundesrathe bis zur nächsten Reichstagssession liegen bleiben werden und dies würde sich auch um so mehr empfehlen, al» bei der Wichtigkeit speciell der letzteren Vorlage eine parlamentarische Erörterung hierüber angesichts der allmäligen Ermüdung des Reichstags nicht gerathen erscheint.
Die Reichstags-Commission zur Vorberalhung der Anträge Hitze- Lieber, betr. die Regelung der Sonntagssräge, hat überraschender Weise bereit» verschiedene Beschlüsse erzielt. So soll die Festsetzung der Verhältnisse zwischen selbstständigen Gewerbetreibenden und gewerblichen Arbeitern, vorbehältlich der durch Reichsgesetz begründeten Beschränkungen, Gegenstand freier Uebereinkunst sein. Ferner stimmte die Commission dem Vorschläge Kleist-Retzow zu, wonach die Gewerbetreibenden die Arbeiter an Sonn- und Festtagen nicht beschästigen dürfen, soweit e» sich um die in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungs-Anstalten, Brüchen, Gruben, Hüttenwerken, Fabriken, Werkstätten und Bauten beschäftigten Arbeiter handelt. Außerdem sollen die Handeltreibenden ihre Gehilfen und Lehrlinge an Sonn- und Festtagen höchstens 5 Stunden beschäftigen dürfen und sind Anfang wie Ende der Arbeitszeit der Polizeibehörde anzuzeigen. Somit steht wenigstens in der Commission eine Einigung hinsichtlich der schon so oft erörterten Frage der Sonntagsruhe zu gewärtigen, während der Ausgang der weiteren Plenarverhandlungen noch immer ungewiß ist. Die Regierung selbst aber hüllt sich bezüglich ihrer Stellung zu dem Anträge Hitze-Lieber noch immer in hartnäckiges Stillschweigen und leider scheint es fast, als ob an der ablehnenden, zum mindesten unbestimmten Haltung der Regierung die so wünschenswerthe Regelung der Sonntagrfrage auch jetzt wieder scheitern sollte.
Der Jäger Kauffmann in Zabern ist vom Kriegsgericht wegen der Grenz-Affaire von Vexincourt sreigesprochen worden. Die Chauvinisten- Blätter jenseits der Vogesen werden sicher nicht verfehlen, die Freisprechung Kauffmann's in ihrer Weise auszubeuten.
Das Project einer französisch-russische» Allianz hat soeben von französischer Seite eine scharfe Beleuchtung erfahren. In der angesehenen Pariser Zeitschrift „Revue des deux Mondes" veröffentlicht ei« bekannter Publicist und ehemaliger conservativer Abgeordneter, Namens Etienne Lamy, einen Artikel über das russisch- sranzöfische Bündniß-Project, in welchem den Franzosen in Aaren Worten gezeigt wird, daß sie bei einem Bündnisse mit Rußland schließlich
doch die „Dummen" sein würden und daß Frankreich al» Verbündeter Rußland» in einem europäischen Kriege, selbst wenn er für diese beiden Mächte siegreich verliefe, nichts profitiren würde. Der Artikel macht in den politischen Pariser Krisen g*nße» Aufsehen, bezeichnender Weise wird er aber von der „Revanche- Presse" einfach todtgeschwiegen, denn die öffentliche Meinung in Frankreich soll nun einmal über das Bedenkliche eines russischen Bündnisses nicht aufgeklärt werden.
Im Proceß gegen Wilson uno Genossen wegen Ordensschachers haben am Dienstag die Plaidoyers begonnen. Wahrscheinlich wird der Proceß mit der Freisprechung der Angeklagten endigen.
Die italienische Regierung läßt die anscheinend au« französischer Quelle stammende Nachricht, der italienische Oberbefehlshaber in Massauah, San Marzano, operire im Einverständnisse mit den Sudanesen gegen die Abyjsinier, bemeniiren. Nur bestätigt es sich, daß die letzteren immer heftiger von den Sudanesen behängt werden, was allerdings die Italiener, welche in diesen Tagen Ailet, 16 Kilometer südwestlich von Saati gelegen, besetzten, in ihrer Vorwärt«- bewegung begünstigt._________________________________________
nn. Darmstadt, 21. Februar. Mit dem heutigen Tage begannen die eigentlichen Verhandlungen des 26. Landtags unter dem Vorsitz des ersten Präsidenten Kugler.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt der Präsident deS nunmehr verstorbenen Mitgliedes des Hauses, Abg. Vörg, dem es leider nicht lange vergönnt war an den Arbeiten der Kammer Theil nehmen zu können. Er ersucht die Mitglieder des Hauses, sich zum Andenken an den Verstorbenen von ihren Sitzen zu erheben.
Es folgen hierauf die Verkündigung neuer Einläufe und mündlicher Berichterstattungen, sowie die Bekanntgabe eines Antrags des Abg. Wasserburg, die erfolgte Verhaftung des Landtagsabgeordneten Jöst betr.
Abg. Ullrich (Soc.) hat in gleichem Sinne einen Antrag etngebracht und bittet das Haus, die Dringlichkeit zu beantragen. Beide Anträge gehen an den zweiten Ausschuß zur Berichterstattung.
Die zum 26. Landtag stattgehabten Neuwahlen bieten zur Beanstandung keine Veranlassung und beantragt der Ausschuß Genehmigung derselben. Das Haus beschließt in diesem Sinne.
Ebenso findet der Gesetzentwurf „die Bildung der Stadtverordneten-Versamm- lung der Haupt- und Residenzstadt Darmstadt für die Zett vom 1. April 1888 bis 31. December 1895" ohne besondere Debatte die einstimmige Genehmigung.
Das Haus tritt sodann in die Berathung des Hauptvoranschlags über Einnahmen und Ausgaben für die Finanzperiode 1888—91.
(Am Regierungstisch befinden sich Staatsminister Finger, Ministerialpräsident Weber, Ministerialrath Rhode rc.)
Abg. Metz-Darmstadt wünscht zu den Vorbemerkungen des Budgets hierbei, daß für die Folge eine frühere Vorlage stattfinden möge, damit sich auch der Abgeordnete mit dem Material richtig vertraut machen könne. Ebenso wünsche er, daß das Budget selbst eine etwas handsichere Form erhalten möge, welches dadurch wohl erreicht werden könne, daß man die Erläuterungen rc. aus demselben daraus entferne.
Ministerialpräsident Weber erklärt: Das vorliegende Budget sei nicht früher und nicht später als nöthig dem Landtag zugegangen und auch für die Folge sei es nicht gut möglich, hierin abzuweichen, da ganz besondere Gründe dieses bedingten. Ebensowenig könne er eine abweichende von der seitherigen Form des Budgets für gut heißen, da man seit einer Reihe von Jahren gelernt habe, daß die Form des Budgets eine vollständig richtige sei. Die Erläuterungen seien eine notwendige Zugabe zum Budget und nicht gut zu beseitigen.
Hierauf trat die Kammer in die Berathung des Budgets und beginnt mit den „Ordentlichen Ausgaben". Kap. 1, Lasten aus den Eameral-Domänen des Großh. Hauses, wird nach längerer Debatte und zwar unter Abstrich der Summe von 650 ji für Miethvergütung während des Neubaues des Pfarrhauses zu Rüsselsheim mit 209,740 «H. einstimmig genehmigt.
Ferner wurde Kap. 2 und 3, Uebernahme der Lasten auf den Eameral- und Forst-Domänen des Großh. Hauses, sowie derjenigen auf den Staats-Domänen, ebenso Kap. 5 und 6, Brandversicherungsbeiträge, ohne Debatte nach den Anträgen des Finanz-Ausschusses genehmigt.


