Frau M. Rothenberger Wwe. beabsichtigt den vor ihrem Hause in der Kaplans- oasse befindlichen Hofraum zu bebauen; ein definitives Baugesuch liegt noch nicht vor, die Festsetzung der Baufluchtlinie für diesen L>traßentheil erscheint indeß angezetgt und wird dementsprechend beschlossen. — In Betreff der Pflasterung der Bahnhofstraße liegen zwei ältere Eingaben von Herrn Louis Lony und Frau L. Schwalb Wwe. vor, welche nach Fertigstellung ihrer Häuser die Herstellung von Eementtrottoir vor denselben und Pflasterung der Straße wünschen. Die Versammlung beschließt Anlage erhöhter Eement- trotloirs und Fortführung der Neupflasterung, wie sie in der Richtung nach der Wolkengasse hin besteht, kann aber dem Wunsche der Gesuchsteller um Ausbau resp. Neupflasterung und Trottoirlegung nach dem Bäcker Steinberger'schen Hause hin vorläufig nicht entsprechen. — Das Baugesuch des Herrn E. H. Müller, welcher in der Weserstraße ein Wohnhaus errichten will, wird nicht beanstandet, insofern der Vorschrift in §8 des Localbaustatuts entsprochen wird. Die in Ausführung der Vorschriften des $ 10 des Localbaustatuts in § 13 vorgesehene Verpflichtung der Besitzer von an noch nicht eröffneten Straßen gelegenen Gebäuden zur theilweisen Uebernahme der Straßenausbaukosten soll in vorliegendem Falle durch eine Eaution von 700 JL sichergestellt werden. Gleichzeitig wird auf Vorschlag des Herrn Beigeordneten Gnauth die Baudeputatton ermächtigt, in jedem derartigen Falle die Höhe der zu leistenden Eaution festzusetzen.
Der folgende Punkt der Tagesordnung betrifft die neuen Octroi-Tarifsätze (die, wie sie angenommen, bereits in vor. Nummer miigetheilt wurden). Wie Herr Beig. Gnauth einleitend bemerkt, sei man schon seit einer Reihe von Zähren daran, das Octroi-Reglement einer Neubearbeitung zu unterziehen. Die damit zunächst betraute Commission habe den Antrag des Hrn. Dr. Gutfleisch auf Befreiung von Mehl, Back- waaren, Malz (mit Ausschluß desjenigen zu Brauzwecken), Holz und Braunkohlen abgelehnt, wogegen die letzte Stadtoerordnetensitzung im Sinne des Hrn. Dr. Gutfletsch beschloß. Nach den ursprünglich festgesetzten Octroisätzen hätte sich für die Stadt, da eine Erhöhung der Einnahmen aus Octroi angestrebt werden sollte, eine Mehreinnahme von 42000 v»L pr. Jahr ergeben. Diese Annahme sei durch den in vor. Sitzung gefaßten Beschluß um ca. 16000 JL reductrt worden; es frage sich nun, ob der Einfluß dieses Beschlusses ein sÄcher sei, daß die vorgeschlagenen Sätze geändert werden müßten, um diese Mehretnnahme zu erreichen oder ob die Sätze nur insoweit eine Erhöhung erfahren sollten, als dies zur Ausgleichung des durch den erwähnten Beschluß veranlaßten Ausfalls nöthig sei. Zu dem zur Berathung stehenden Gegenstand lag auch eine Eingabe der Fletscherinnung vor, in welcher die Aufhebung des Octrois auf Fleisch angefirebt und gleichzeitig ersucht wird, den § 4 des L>chlachthaus-Reglements einzuführen d. h. das von auswärts eingeführte Fleisch der Schlachthaus-Controle zu unterziehen. Ein weiterer von Hrn. Han stein gestellter Antrag geht dahin, die De- Ichlüsse der heutigen Versammlung in Betreff des Octroi-Reglements einer weiteren, zweiten Berathung zu unterziehen, sowie diesen Modus bei allen Beralhungen anzuwenden, bei welchen es sich um Eröffnung neuer Straßen, Vornahme öffentlicher Bauten, Polizeireglements, Localstatute :c., sowie um Ausgaben über 5000 handelt. Herr Hanstein motioirt seinen Antrag auf mehrmalige Behandlung wichtiger Gegenstände unter Hinweis auf die Parlamente, die Kammern rc., auch damit, daß man zwischen der Vorberathung und den endgültigen Beschlüssen immer noch in der Lage sei, Meinungen des Publikums, Stimmen der Presse zu berücksichtigen, vorgekommene irrige Auffassungen zu berichtigen rc. Herr Batst spricht sich gegen eine sog. zweite Lesung aus, der Stadtoorstand erhalte zeitig genug Mittheilung über die zur Berathung kommenden Gegenstände, so daß sich jedes Mitglied vorher informiren könne; komme nun einmal ein Gegenstand von besonderer Wichtigkeit zur Berathung, so könne man immer noch vor der entscheidenden Beschlußfassung Vertagung herbeifühl en. Herr Dr. Gutfleisch spricht sich ebenfalls gegen den Antrag des Hrn. Hanstein aus; es handle sich aber in den Parlamenten auch bei dem System der zweiten und dritten Lesung nicht darum, an gefaßten Beschlüssen zu ändern; die erste Berathung gelte z. B. im Reichstag allgemeinen Erörterungen und erst in den folgenden Lesungen würden Beschlüsse f gefaßt. Bei dem Stadtoorstand aber lägen die Dinge anders, hier könne eine mehr- , malige Berathung ohne Abstimmung dahin führen, daß die ersten als unbedeutend angesehen und erst bei der der Beschlußfassung unmittelbar vorhergehenden Berathung die I
Mitglieder mit ihren Ansichten hervorträten. Nach seiner Meinung müsse ober jeder: Abgeordnete mit seinem klaren Urtheil an die Abstimmung gehen, obwohl auch er (Redner) Belehrungen aus dem Publikum und der Presse nicht unterschätze, trotzdem er in den hiesigen Blättern noch keine Belehrungen über den vorliegenden Gegenstand gefunden habe. Zu der Bemerkung des Hrn. Hom berg er, daß man sich behufs Ortentirung über wichtige Fragen leicht Auskunft auf der Bürgermeisterei oder sonst einem etngeweihten Mitglied holen könne, bemerkt Hr. Haustein, daß gerade hiervon der wenigste Gebrauch gemacht werde, der Gang zur Bürgermeisterei erfordere Zeit, sei auch md)t Jedermanns Sache. Er sei auch sehr dafür, daß sich die Presse mehr der Besprechung derartiger Angelegenheiten widme, müsse aber betonen, daß der Presse seither auch keine Mitthetlungen über das, was man innerhalb des Stadtvorstandes beabsichtige, gemacht worden seien. Hr. Hanstein tritt nochmals für seinen Antrag ein, den auch Hr. Petri unterstützt. Herr Beig. Gna uth läßt hierauf über den ersten Theil des Antrags des Hrn. Hanstein abstimmen, während er den zweiten Theil der juristischen Eommission übertragen zu sehen wünscht. Der Antrag wird abgelehnt. In der nun folgenden Generaldiscussion über den neuen Octroitarif legt Hr. Dr. Gutfletsch seinen Standpunkt zu dem Tarif im Allgemeinen dar und bemerkt u. A., daß. er, um irrigen Ansichten und Meinungen zu begegnen, nicht dahin strebe, durch auf einander folgende Abbröckelungen von einzelnen Positionen des Tarifs das Octroi ganz zu beseitigen; er erkenne vollkommen an, daß die seit Jahrzehnten aus dem Octroi erzielten Einnahmen nicht zu entbehren seien. Er habe nur die Absicht gehabt, durch Verschiebung einzelner Positionen eine bessere Vertheilung der Lasten herbeizuführen. Die nach Annahme des Tarifs stattfindende Verhandlung über das Octroi-Reglement betraf nur einige Aenderungen im Wortlaut desselben. — Die Sitzung wurde hierauf, nachdem die Versammlung sich damit einverstanden erklärt, daß die auf der Tagesordnung stehenden Gegenstände in der nächsten Sitzung behandelt werden, der vorgerückten Zeit halber aufgehoben.
Gießen, 21. Juli. ^Historisches Concert.^ Um den mit der Aufführung der Bad. Leib-Grenadter-Kapelle beabsichtigten Zweck noch anschaulicher zu machen, sei es gestattet, einen Abriß der historischen Entwickelung der Mtlitärmussk anzufügen.- Eine Art Militärmusik findet sich bereits bei den ältesten Culturvölkern. „Trommeln, Heerpauken und Signal-Instrumente" bestimmten schon bei diesen nicht blos das Marschtempo, sondern wirkten auch anregend und anfeuernd auf die Sinne der Krieger. Zu einer eigentlichen Militärmusik kam cs erst im dreißigjährigen Krieg 1618—1648,*tn welchem neben den bereits vorhandenen Instrumenten, wie Schweizerquerflöten, Schall- meyen, Zinken, Jägerhörner, Baßpommer noch Fagott, Basethörner und Posaunen zur Einführung gelangten. Zu diesen Instrumenten kamen am Ende des 17. Jahrhunderts als weiterer wichtiger Faktor die Clarinetten. Von bedeutender Einwirkung auf die Militärmusik war das Auftreten von Eomponisten wie Haydn, Gretry, Mozart. Haydn's von Humor und Schalkhaftigkeit überfließende Compositionen wurden bei allen damaligen militärischen Anlässen aufgespielt. Mit der Militär-Sinfonie hat der unsterbliche Meister eine Reihe charakteristischer Tonbilder geschaffen, in denen man leicht die musikalische Abspiegelung milträrischen Lebens zu erkennen vermag. In dem marschartigen Allegretto dieses berühmten Meisterwerkes glauben wir iogar, die zwar tapferen, aber dabei doch behaglich treuherzigen österreichischen Krieger vor uns zu sehen, wie sie, mit in der Sonne funkelnden Gewehren, einen Parademarsch vor Kaiser Joseph ausführen. Die immer noch scharf abgegrenzte Militärmusik trat zu der Zeit L>pontini's (geboren im Jahre 1774) und Weber's (geb. 1786) aus ihrer ausschließlich militärischen Beziehung heraus und fing an, neben ihrer Aufgabe als Dienftmusik auch rein concertistische Zwecke zu verfolgen. Um diese Zeit wurden die Ventilinstrumente erfunden, welche eine tief eingreifende Umwälzung auf dem Gebiete der Militärmusik heroorriefen. Heute steht die Militärmusik in ihrer großartigen Besetzung der Instrumente und musikalischen Leistungsfähigkeit auf kaum zu Überbietender Höhe, was durch ' die Vorführung der schwierigen Wagner'scken Werke genügend documentirt wird. Die ge- I nannte Kapelle wird am Montag den 23. Juli ein derartiges „historisches Concert" unter Leitung des Kgl. Musikdirektors Herrn A. Boettge geben.
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