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22.7.1888 Drittes Blatt
 
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Nr. 169 Drittes Blatt. Sonntag den 22. Juli . 1888.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Amtlicher Hheik.

Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Herbst 1888.

Bekanntmachung.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Herbst 1888 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen werden Hierdurch aufgefordert, ihre desfalsigen Gesuche um Zulassung bei Meldung des Ausschlusses von dieser Prüfung

spätestens bis zum 1. August 1888

bet der unterzeichneten Commission einzureichen.

Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speciellen das Fol

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüsungs - Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Grotzherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2) Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebens­jahr erfolgen.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse an­gegeben wird.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a. GeburtSzeugniß;

b. Einwilligungs - Attest des Vaters oder Vormundes, mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Frei­willigen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;

Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anl. 2 zur Ers.-Ordn. I Th eil der Wehr- Drdn. vom 28. Septbr. 1875 Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) Aufschluß.

Bezüglich des Prüfungs-Termins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattftndet, erfolgt ev. weitere Bekanntmachung: auf specielle Ladung kann nicht gerechnet werden.

Darmstadt, den 11. Juli 1888. . Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende:

Dr. Zeller.

bemerkt:

In diesem Attest darf die Erklärung des Vaters oder Vor­mundes, daß er in der Lage sei, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen, auch muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt fein; c. ein Unbescholtenheilszeugniß, welches von der Polizei-Obrigkeit .oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist:

d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf

5) In dem Gesuche ist oußerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft fein will.

6) Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheits- zeugniß öeizulegen.

Politische Ueberficht.

Gießen, 21. Juli.

Die Preßfehde, welche sich anläßlich der Kaiserbegegnung zwischen den Berliner Regierungsblättern und der panslavisttschen Presse über Bedeutung und Wirkung des Ereignisses entsponnen hatte, vermag auch angesichts der nun vollzogenen Zusammen­kunft der beiden Herrscher nicht ganz zu schweigen. So war von derMosk. Ztg." die Behauptung aufgestellt worden, es sei ein vollständiger Umschwung in der deutschen Politik eingetreten und führte das Moskauer Panslavistenorgan als Beweis dessen, abgesehen von der Kaiserzusammenkunft, die angebliche Aufhebung des Verbotes an die deutsche Reichsbank, russische Werthe zu beleihen, an. Hierauf bemerkt nun dieNordd. Allg. Ztg. daß diese Aufhebung nicht eingetreten sei und wenn eine Aenderung statt - gefunden habe, so könne dies nur von der Haltung derMosk. Ztg." gelten, welches Blatt anstatt seiner früheren Behauptung, Deutschland wolle Händel anfangen, jetzt die Ersindung ausstelle, Deutschland habe sich erst jetzt und ganz plötzlich zu einer friedlichen Politik entschlossen. Dem gegenüber betont dieNordd. Allg. Ztg.", wie sich die deutsche Friedenspolitik, die seit mehr als zwanzig Jahren befolgt werde, durch die feindselige Haltung der russischen Presse nicht habe beirren lassen und die Erkennt- niß der Frucht der langen Friedensjahre wie das Bestreben des neuen Kaisers, den Frieden zu wahren, werde in dem seitherigen Character der deutschen Politik keine Aenderung eintreten lassen. Der Artikel schließt mit einer derben Abfertigung der russischen Hetzpresse, die indessen schwerlich zu den Bemerkungen des Kanzlerblattes gänzlich schweigen wird.

Die vier Söhne unseres Kaisers, deren Uebersiedelung von Potsdam nach dem herzoglich coburgischen Jagdschlösse Oberhof im Thüringer Wald immer wieder verschoben werden mußte, da das Wetter andauernd ungünstig war, sind mit ihrer Begleitung am Freitag nach Oberhof übergesiedelt. Wie lange die kaiserlichen Prinzen in ihrer thüringischen Sommerfrische verweilen werden, ist noch unbestimmt.

Die signalisirten organisatorischen Veränderungen im Obercommando und der Verwaltung der Marine sind im Laufe der nächsten Zeit zu erwarten. Der Kaiser kündigte dies selbst in der Ordre an, die er an den bisherigen Chef der Admiralität, General von Caprivi, anläßlich dessen Ausscheidens aus dieser Stellung gerichtet hatte und bemerkt der Kaiser in seiner Kundgebung weiter, wie diese beabsichtigten Aen - derungen die Stellung des ersten Marine-Chefs so wesentlich berühren würden, daß er, der Kaiser, das fernere Verbleiben Caprivis auf diesem Poften nicht habe beanspruchen können. Im Uebrigen enthält die Ordre die wärmsten Ausdrücke der kaiserlichen An­erkennung der hervorragenden Verdienste, welche sich Herr von Caprivi um die Or­ganisation der Marine und namentlich um die Förderung des Torpedowesens, dann aber auch durch seine wohlthätige Einwirkung auf den Sinn des Marine-Officiercorps erworben hat.

Die diesjährige« Kaisermanöver, an welchen das 3. Armeecorps und das Gardecorps thetlnehmen, werden nach neulicher allerhöchster Bestimmung in den brandenburgischen Kreisen Niederbarnim, Oberbarnim und Lebus in der Zeit vom 2. bis 8. September stattfinden.

Französische Blätter hatten versucht, Italien gegen Deutschland mißttauisch zu machen, indem sie meinten, daß die Petersburger Katserbegegnung den italienischen Interessen nicht entspreche. Diesem Treiben tritt nun dieRiforma", das Organ des italienischen Ministerpräsidenten Crispt, scharf entgegen und führt das Blatt hierbei |

aus, daß eine sich aus der Kaiserzusammenkunft ergebende erneute deutsch-russische In­timität die Stellung Italiens zu seinen Verbündeten nicht im Mindesten erschüttern würde, die allgemeinen Interessen Italiens können dabei vielmehr nur gewinnen.

Die italienische Depntirtenkammer genehmigte am Donnerstag die Vorlage über die Communal- und Prooinztalreform im Ganzen und definittv mit 269 gegen 70 Stimmen; die Abstimmung war eine geheime. Vorher hatte Ministerpräsident Crispi verschiedene auf die abyssintsche Frage und auf die Zanzibar-Angelegenheit be­zügliche Anfragen beantwortet. Am Schlüsse der Sitzung vertagte sich die Kammer bis zum November.

Lokales.

Gießen, 21. Juli. sSitzung der Stadtverordneten vom 19. Juli.) Herr Bei­geordneter Gua uth leitete in Verhinderung des Herrn Bürgermeisters Bramm die heutigen Verhandlungen, unter Anwesenheit oes Herrn Beigeordneten Keller und der Herren Stadtverordneten Batst, Georgi, Dr. Gutfleisch, Haustein, Hoch Hornberger, Jughardt, Ad.Roll, Aug.Noll, Petri, Dr. Ploch, Schopbach Simon, Vogl und Wallenfels.

Den Bestimmungen des Testators entsprechend, wurden diejenigen 10 bedürftiaen Wittwen und Wittwer, welchen in diesem Jahre am 28. Juli je 19.71 aus den Zinsen des von dem im Jahre 1846 verstorbenen Chr. Gerh. Haft gestifteten Capttals überwiesen werden sollen, mittelst Stimmzettel ausgewählt. Zufolge Anfrage an Jn Betreff der Wegüberführung an der Rüsing'schen Wirth sch ast wird mttgethetlt, daß nach einem Schreiben der Königl. Eisenbahn- Dtreclton an Großh. Kreisamt z. Z. die diesbezüglichen Pläne der Begutachtung des Ministers der öffentlichen Arbeiten oorliegen. Wie Herr Batst mtttheilt, ist ihm von autorisirter Sette versichert worden, daß man sich an maßgebender Stelle sehr für das Zustandekommen der Ueberführung interessire und die diesseitigen Wünsche wohl bald ihre Erfüllung finden würden. Drei Gesuche um Erthetlung der Eoncession zum Wirthschaftsbetrieb werden im Sinne der vorliegenden polizeilichen Berichte vefürwortet; es sind die Gesuche von Louis Lüder, welcher die Hubler'sche Wirtb- schaft in der Brandgasse übernommen hat, von Fr. Ullrich, welcher die Abel'scbe Wirthschaft an der Bahnhofstraße weiterführen will und von Frau Chr. Noll I1L Wittwe, welche ihre Wirthschaft am Kanzleiberg selbst zu betreiben beabsichtigt Infolge Gesuches des Allgemeinen Vereins für Armen- und Krankenpflege um Anschluß ^Schwesternhauses an der Lonystraße an die städtische Wasserleitung wurde Voranschlag über den Ausbau des zwischen der Gartensttatze und dem Schwestern- hause gelegenen Straßeythetls etngefordert. Derselbe beziffert sich auf 4800 jl Die Baudepu^lton hat aber beantragt, den StraßentheU nur soweit auffüllen zu lassen als z,ur Gerung der Wasserleitung erforderlich ist. Der Antrag wird angenommen' - Dem Gesuch des Herrn Chr. Petri V. um Erlaubniß zur Anlegung einer Rohr­leitung aus seinem Hause an der Ostanlage nach dem Schoorgraben wird widerruflich stattgegeben, dagegen das Gesuch des Herrn Bäckermeisters Faß, welcher die Abfall- wasser aus seinem an der Grünbergerstraße gelegenen Hause nach dem offenen Stratzen- Sraben Lu leiten beabsichtigt, als mißständig und infolge der befürchteten Ausdünstungen chadlich, nicht befürwortet, nachdem sowohl Großh. Polizetamt wie die Baudeputation ihr Gutachten in gleichem Sinne abgegeben hatten. Das von Herrn Steinhauer- meister Emil Kalbfleisch projecttrte einstöckige Werkftättegebäude wird ebenfalls als mißständig für den dortigen Straßenthetl (gegenüber dem Friedhof) bezeichnet und die von Großh. Poltzeiamt befürwortete Dispensation von den hierauf bezüglichen Be­stimmungen der Bauordnung nicht befürwortet. Die Anlage von Ltchlschächten nach Angabe des Stadtbauamtes und unter Entrichtung der üblichen Gebühr wird wider­ruflich den Herren Ehr. Frutig (Asterweg) und H. Kühn (Seltersweg) gestattet.