Ausgabe 
22.1.1888 Zweites Blatt
 
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.. zu Nr. M. I- ... und nach Zustimmung

Burearrr Schul st raße 7.

bekannt machen zu lasten.

Gießen, am 3. Januar 1888.

Großberzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Jost.

^Berlin, 19. Januar. Das Socialistengesetz wird auch in diesem Jahre LÄML Äck» werden, um so mehr da e. aus eine W Sdt be» antraet ist und einschneidende Verschärfungen enthält. Dar letztemal ist da«Socia Uftßioefefc bekanntlich zu Stande gekommen, weil ein ausreichender Theil M Centrums dafür stimmte. Die Conseroativen und NationEberalen hatten auf ftnemR-ichrtag- die Mehrheit nicht, und die conservaltv < klerikaieBe-einiguug, unter deren Zeichen seine Arbeiten standen, hatte vor dem Soc alistengesetz n cht Stand gehalten.^ Herr Windthorst ließ aber, weil gerade in seiner Partei ein einflußreicher Theil für da, Socialistengesetz war, d>- nKh ge Mannschaft zur Mittelpartei abschwenken. Heute dürste er dazu wenig Neigung mehr haben denn an dem jetzigen Reichrtaz hat er überhaupt kein Gefallen, und ,e früher er demselben ein Ende bereiten könnte, ze lieber würde er es thun. Darum t e8 mehr als wahrscheinlich, so bemerkt dieKöln. Ztg. , daß da« Sentrum vte vorgeschlagene Verschärfung des Gefetze« zum »orwand der ^nmüthigen Ableh nung nehmen wird, wonach alfo auch die Eentrums-Mitglleder,^di<- da«vorig- Mal für das Besetz waren, jetzt dagegen stimmen müßten. Eine Mehrheit wäre a so

: für das Gesetz nur dann vorhanden, wenn mit dm c°nserv-tiven Fro nen ' die Nattonalliberalen geschloffen vorgingen. Daß da« zu Gunsten der vv

änderten Vorlage (mit der Auswei ung«bestimmung) nicht geschehen wr v . m ; fiX bereit« gewiß Er wird sich sonach nur noch darum handeln, ob die

Regierungen einer Abänderung der jetzigen Vorlage

«iAt onMiA der Versuck aemacht wird, durch Einführung ronqamei gestillt Xen K Strosgesetzbuch da? von Zeit zu Zeit unter allgemeiner Aufregung | zu erneuernde Ausnahmegesetz ein» für allemal unnöthig ^er Social-

den letztgenannten Weg grundsätzlich für den richtigen. FtMÄnnli* feßae» bemokratie ist durch richterliche Entscheidungen heute bereit» hirlänglich ftstg- stellt, um in's Strafgesetzbuch übernommen werden zu können, man kenm ryre

r>e möaen e naestanden oder verschleiert werden - wie auch die Mittel, st! zu erreichen^hinlänglich, um ste straftechtlich zu beschreiben. Wir meinen, e» müsse nicht allzuschwer sein, etwa hinter die strafgesetzlichen Kimmung, , die ssck mit dem Aufruhr beschäftigen, diejenigen zu setzen, welche die Umt zum Sturz der bestehenden gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung ?u ahn c »

-------------------- Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brin-erloA

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

B-tr-sf-nd: Llphabelischer V-cieichnib der Wohnplätze im BroßherMlhum HMn. Gleben, am 18. Jannll

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

Wir machen Sie darauf aufmeiksam, daß in dem Verlage der Iongh^auAschen H°^uchh°"dlung^^ fomie'b« Gemarkungen, Gemeinden,

Rentämter (Ober-Einnehmereien), «e verschiedenen Zweige der öffentlichen Verwaltung, der

jeder einzelne Wohnplatz gehört Nebst em er Uebecsicht der a«tgüuw «« Centralstelle für die Landesstatistik", zu dem Subscrrptio ns-Preise «->»-» m4-50 «°ld --»»

Polizei -Reglement

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theilnimmt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 JL bestraft. .

U-S iÄÄ *

Gegenwärtige« Polizeireglement tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft.

Gießen, den Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

19 Zweites Blatt. Sonntag den 22. Januar EL.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Betreffend: Das Ersatz-Gefchäfr für 1888

Bekanntmachung.

Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr-Ordnung sordern wrr alle ,m Ja^r: 18 68 S^ormen Mllrtärpfllchtrge^^ s BefteMng vom Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung haben, oder in demselben °ls Stu euten

Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder nn Kreffe o b n^yre $anbIungäbiener> Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus

»orzulogon^ m zugloich boiauf aufmerkfäm. daß.e^e aO^ßbofung aulgWofien unbarer -lwaigon AnsprÄch- auf Zmtzckstollung 1C.

30 M»,I ob« mit Ml M« >u brei Zage» belegt, «an bet Th-Mahm- a» »« "*»*'*> m.t-

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Mrg«m..--l-» de. tolf.« »«de» KtrnftW. W*»« «---

. . Gießen, am 17. Januar 1888.

Betreffend: Die Beaufsichtigung der Sprnnstuben.

Das Grobherzogliche Krersamt Gießen

Da Klagen und Befchwerden darüber emgelausen find, b $ Beseitigung dieses Unfug» nachstehendes Localreglement zu erlassen. -8ttdx*- b"*b" b