Nr. 167 Freitag den 20. Juli 1888.
(siebener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Vrrreairr Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pst
Amtlicher Hßeit.
Betreffend: General-Versammlungen des landwirthschaftlichen Bezirksvdreins Gießen.
Bekanntmachung.
Donnerstag den 26. Juli I. I., Nachmittags 2 Uhr, wird eine Generalversammlung des landwirthschaftlichen Bezirksverein- Gießen zu Hungen in dem „Solmser Hof" (bei Herrn Jockel) abgehalten werden.
Alle Mitglieder des Vereins und Freunde der Landwirthschaft werden zu. dieser Versammlung hierdurch fteundlichst eingeladen.
Tageso rdnung:
1) Feststellung des Voranschlags des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen pro 1888.
2) Beschlußfassung über den Entwurf der Statuten des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.
3) Berathung über die zur Vertilgung der Raupen an Obstbäumen zu ergreifenden Maßregeln.
4) Referat des Herrn Gutsbesitzers Schienke von Gießen über das Thema: „Ist die Hagelversicherung auch für den kleinen Landwirch geboten?"
Gießen, den 14. Juli 1888. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.
Jost.
Politische Rundschau
Gießen, 19. Juli.
Wahrend die russische Panslavistenpresse der Kaiferbegegrrrrng noch immer mit einer gewissen süß-sauren Miene gegenübersteht, feiert das „Journ. de St. Petersb." die Bedeutung des Ereignisses in warmempfundenen Worten, die hoffentlich die Gesinnungen der leitenden russischen Kreise widerspiegeln. Das Organ des Herrn v. Giers hebt namentlich hervor, wie die Reise des deutschen Kaisers nach St. Petersburg unstreitig dazu bestimmt sei, die engen Bande Jahrhunderte alter Freundschaft, welche die beiden Dynastien mit einander verbindet, nur noch enger zu verknüpfen und die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Kaiserreichen zu befestigen und zu starken. Wenn dann das öfficiöse Blatt den Besuch Kaiser Wilhelms beim Czaren als ein Friedensunterpfand von höchster Bedeutung bezeichnet, so befindet es sich hierin in völliger Uebereinstimmung mit der weit überwiegenden Mehrheit der europäischen Presse und dem gegenüber wollen alle Versuche von gewisser Seite, die Bedeutung der Kaiserzusammenkunft möglichst herabzusetzen, herzlich wenig besagen.
Voraussichtlich wird Hälfet Wilhelm bis nächsten Montag in Peterhof weilen, um dann die Rückreise anzutreten. Auf derselben gedenkt der Kaiser bekanntlich auch den Höfen von Stockholm und Kopenhagen einen Besuch abzustatten und sieht man dem Eintreffen des deutschen Monarchen in Stockholm für den 25. Juli entgegen. Am nächsten Tage soll die Weiterreise des Kaisers nach der dänischen Hauptstadt erfolgen.
Von der Meeresfahrt Kaiser Wilhelms sind die Meldungen begreiflicher Weise nur spärlich eingelaufen. Am Mittwoch früh sechs Uhr passirte das kaiserliche Geschwader die efthländische Küste und am gleichen Tage war die russische Nacht „Staw - janka" mit Offizieren des Steuermann-Corps von Kronstadt abgegangen, um das deutsche Geschwader nach dem finnischen Meerbusen einzulootsen.
Herr v. Norman«, der preußische Gesandte am braunschweigischen Hofe, ist plötzlich in Folge eines Herzschlages verschieden. Herr v. Normann fungirte, als der hochselige Kaiser Friedrich noch Kronprinz waMlängere Zett als dessen Hofmarschall und wurde später zum Gesandten Preußens in Braunschweig und Oldenburg ernannt.
Der badische Landtag ist am Dienstag hinsichtlich seines geschäftlichen Theiles geschlossen worden, wobei in der zweiten Kammer der Vicepräsident der schweren Schicksalsschläge gedachte, die Baden und Deutschland betroffen haben, und der Hoffnung Ausdruck verlieh, daß das deutsche Reich auch unter Kaiser Wilhelm II. seine Machtstellung sichern werde. In gemeinschaftlicher Sitzung beider Häuser erfolgte dann am Mittwoch der officielle Schluß des Landtages.
Tas Ehedrama im serbischen KönigShause hat durch die inzwischen erfolgte Veröffentlichung des Vertrages, welchen König Milan seiner Gemahlin hatte vorlegen lassen, einen neuen interessanten Zug erhalten. Der Vertrag gewährt orientirende Einblicke in das bisherige Familienleben der beiden königlichen Gatten und zeigt auch die politische Bedeutung des Ehezerwürsnisses, während das Document zugleich auch das weitgehendste Entgegenkommen König Milans gegenüber seiner hohen Gemahlin bekundet. Nach dem Vertrage sollte sich die Königin Natalie verpflichten, bis zur Volljährigkeit des Kronprinzen Alexander ohne besondere Erlaubniß des Königs nicht nach Serbien zu kommen und bis zum 1. Januar 1893 im Allgemeinen ihren Aufenthalt zu Wiesbaden zu nehmen. Bis dahin sollte der Königin die unmittelbare Aufsicht über die Erziehung und den Unterricht des Kronprinzen nach dem von König Milan bestimmten Plane zustehen; die Königin war gehalten, den Kronprinzen während dieser Zeit niemals je außerhalb der deutschen Reichsgrenzen zu führen, wenn dies der König nicht .ausdrücklich genehmigte. Vom 1. Januar 1893 ab sollte der Kronprinz nach Belgrad übersiedeln, jedoch zu Ostern und Weihnachten jedesmal auf 10 Tage, die Reifezeit abgerechnet, zu seiner Mutter zurückkehren. Ebenso verpflichtete sich der König, den Thronfolger während der Sommerferien zur Mutter zu schicken, doch sollte dieselbe kein Recht haben, den Kronprinzen innerhalb dieser Zeit ohne Erlaubniß des Königs an den Höfen vorzustellen. Weiter verpflichtete sich König Milan, alle seiner Gemahlin als Königin zukommenden Ehren und Rechte sicher zu stellen und ihr nicht nur bis zum 1. Januar 1893, sondern auch nach der Volljährigkeitserklärung des Kronprinzen Alexander jährlich die Summe von 300,000 Frcs. zur Verfügung zu stellen. — Königin Natalie hat sich aber geweigert, diese für sie so ehrenvollen Bedingungen zu unterschreiben, so daß also der Vertrag hinfällig geworden ist. Wer ihr dazu gerathen, hat der königlichen Frau sicherlich keinen guten Dienst erwiesen! — Inzwischen ist die Königin Natalie von Wim, wohin sie sich von Wiesbaden aus begeben hatte, nach Paris ab- gereist, um in der französischen Hauptstadt zunächst einige Tage zu verwetten.
Die ftanzästsche PatlamerrtSsesstorr ist am Mittwoch geschlossen worden, I nachdem die Deputirtenkammer dem Martneminister Krantz noch in aller Ette die für I die weiteren Besestigungswerke an den Häfen Brest, Toulon und Cherbourg geforderten I
67 Millionen Frts. bewilligt hatte. Die Session der Deputirtenkammer erhielt noch gegen ihren Schluß hin durch die Mandatsniederlegung Boulangers und die dieselbe begleitenden tumultuarischen Scenen, endlich durch die sich hieraus entwickelnde Duell- Affaric Floquet-Boulanger eine fast dramatische Spitze, um so bemerklicher wird sich aber nun nach Beendigung der parlamentarischen Thättgkett in Frankreich die sommerliche Ruhepause machen; ob dieselbe nicht durch einen boulangisttschen oder monarchistischen Streich unterbrochen werden wird, mutz frettich abgewartet werden.
Deutschland.
Darmstadt, 17. Juli. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Aller- gnädigst geruht:
Am 7. Juli den praktischen Arzt, Medicinalrath Dr. Ludwig Hauser zu Vilbel zum Arzt an dem Landeszuchthause zu Marienschloß, mit Wirkung vom 1. August l. I. an, zu ernennen;
am 15. I. Mts. der durch die Stadtverordneten - Versammlung zu Darmstadt erfolgten Wahl des bisherigen Stadtverordneten Rentners Karl Lauteschläger daselbst zum Bürgermeisterei-Beigeordneten der Haupt- und Residenzstadt Darmstadt die Bestätigung zu ertheilen.
Darmstadt, 18. Juli. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Aller- gnädigst geruht:
am 11. Juli dem Großh. Oberamtsrichter Justizrath Dr. Schalk in Oppenheim die Krone zum Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Groß- müthigen zu verleihen;
am 14. Juli den Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Osthofen Carl Rh um bl er zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Oppenheim, mit Wirkung vom Tage des Dienstantritts seines Nachfolgers oder des für ihn bestellten Amtsverwesers, zu ernennen;
am 18. Juli den Gertchtsschreiber bei dem Amtsgericht Wald-Michelbach Joh. M üssig zum Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Groß - Gerau, und den Hilfsgerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Zwingenberg Franz Gombert zum Gertchtsschreiber bei dem Amtsgericht Wald-Michelbach zu ernennen.
Darmstadt, 18. Juli. Das Amtsblatt des Gtoßh. Ministeriums des Innern und der Justiz, Sektion für Justizverwaltung, Nr. 17 enthält Ausschreiben vom 28. Juni 1888, betreffend die Revision des Gerichtskostenwesens in den Jahren 1886 und 1887.
Telegraphische Depeschen.
Wolff'S ielegr. Eorresponderr- - Burea«.
Berlin, 18. Juli. Die „Nordd. Allg. Ztg." bezeichnet die von der französischen Presse erhobenen Klagen, daß die deutschen Behörden einzelnen Franzosen, welche sich nach Elsaß-Lothringen begeben wollten, die Pässe verweigert oder die Erlangung derselben erschwert haben, als in den meisten Fällen erlogen und auch da, wo ein Fünkchen Wahrheit zu Grunde liegen sollte, unbegründet. Die „Norddeutsche" erwähnt dabei die Geschichte von einem activen Officier, der durch deutsche Grausamkeit verhindert worden sei, an das Krankenlager seines Vaters zu eilen, nnd bemerkt, dieselben Scribenten, die jetzt nicht laut genug jammern können über die angeblichen Härten deutscher Behörden, würden die ersten sein, die französische Plebs zur Steinigung eines activen deutschen Officiers aufzuhetzen, der sich unter dem Vorwande, einen kranken Verwandten pflegen zu wollen, nach Nancy, Verdun oder in eine andere Grenzfestung begeben sollte. Es läge vielleicht in höherem Grade in französischem Interesse, wenn man in Frankreich darüber klar werden wollte, daß Franzosen sich gefallen lassen müssen, mit demselben Masse gemessen zu werden, womit sie messen.
— Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht die Verleihung des Großkreuzes des Rothen Adlerordens mit Eichenlaub an den General Wartensleben, des Rothen Adlerordens 2. Klasse mit Eichenlaub an den Geheimen Regierungsrath Professor Hintzpeter in Bielefeld.
Betlirr, 18. Juli. Das Marineverordnunasblatt veröffentlicht eine allerhöchste Ordre, betreffend die Entbindung Caprivi's von seiner Stellung als Chef der Admiralität, in der es heißt:
Ich glaube mich der Bewilligung Ihres Gesuches vom 26. Juni nicht entziehen zu dürfen, da organisatorische Veränderungen in dem Obercommando und der Verwaltung der Marine, welche ich in nächster Zeit eintreten zu-lassen beabsichtige, Ihre bisherige Stellung so wesentlich verändern würden, daß ich Ihr ferneres Verbleiben nicht würde beanspruchen können. Ich entspreche daher Ihrem Gesuche, indem ich Sie unter Entbindung von Ihrer Stellung als Chef der Admiralität mit der gesetzlichen Pension zur Disposition stelle. Zugleich bestimme ich, daß Sie in Ihrem Verhältniß ä la suite der Armee auch ferner verbleiben. Ich hoffe, daß sich schon nächstens eine Gelegenheit findet, Ihnen eine Ihrem Range entsprechende Commandostelle zu übertragen, wie ich dies im Interesse der Armee, zu deren ausgezeichnetsten Generalen ich Sie mit vollster Ueberzeugung zähle, dringend wünsche.


