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Deutschland. x

IF Darmstadt, 18. Januar. Sicherem Vernehmen zufolge beabsichtigt Se. Kgl. Hoheit der Großherzog mit I- Großh- Hoheit der Prinzessin Irene am 25. d. M. nach San Remo zu reisen. Damit wäre dann wohl der Hof ball, der ursprünglich am 11. ds- stattfinden sollte, w°gen Unwohlseins des Großherzogr aber bis auf Weiteres verschoben wurde, für diese Saison end ailtia von dem Vergnügungsprogramme abgesetzt. Denn es erscheint rm höchsten Grade unwahrscheinlich, daß sich das Befinden des Großherzogs, welcher an hartnäckigen katarrhalischen Affekttonen leidet, m dm wenigen Tagen noch soweit bessern sollte, daß der in allem Uebngen hinreichend vorbereltete B^l noch vor dem Abreisetermin stattfinden könnte. Nach der Rückkehr aber dürste die Saison für die Abhaltung eines Balles schon zu weit vorgeschritten sein- Gegen die Reise haben die Aerzte durchaus nichts einzuwenden, zumal der Aufenthalt in dem südliche» Klima dem hohen Herrn unter solchen Um- ständen nur höchst sörderlich sein kann. Ob der Großherzog in San Remo bei der kronprinzlichen Familie zu Gast sein ober m cogmto em Privatlogis beziehen wird, darüber ist bis jetzt noch nichts laut geworden. Reisebegleiter Sr. Kal- Hoheit wirb der Flügeladjutant Oberstlieutenant v. Wernher fern.

Darmstadt, 18. Januar. Se. Köuigl. Hoheit der Großherzog haben ^er8am815. Januar den Amtsrichter bei dem Amtsgericht Zwingenberg, Dr. Albrecht Weiß, zum Amisrichler bei dem Amtsgericht Darmstadt 11, sowie den Amtsrichter bet dem Amtsgericht Lorsch, Maximilian Scriba, zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht Zwingenberg zu ernennen.

Darmstadt, 18. Jan. Se. König!. Hoheit der Großherzog nahmen Feilte wegen Unwohlseins kewe Meldungen, fonbern nur bie bnijQenbficn 83op trage des SlaatrministerS Finger, der Mtnisterial.Prästdenten Weder und des Oberrechnungskammer-Präfidenten Heß entgegen.

Darmstadt, 18. Januar. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließurg vom Heutigen der durch die beider- teitiaen Gemeinde-Voistände beschloffenen Vereinigung der Landgemeinde Besinn- gen mit der Haupt- und Refidenzsta-t Darmstadt mit Wirkung vom 1. April 1888 ab die Genehmigung zu ertheilen geruht.

Darmstadt, 18. Januar. Da» Ministerium der Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten, hat im Einverständniß mit der Abtheilung für öffent­liche G.-sundhetirpflege neuerdings Normen festgesetzt, welche die Beschaffenheit der Schreibmaterialien in den öffentlichen Schulen regeln sollen.

Darnach wird bestimmt, in den Schulen des Gcoßherzogthums nur Papier zuzulaffen, welches nicht glänzend und nicht weiß, sondern einen in das graue oder ge'be spielenden Farbenton zeigen muß. Die Länge der Zeilen soll n cht über 0,15m, die Höhe der Schreibhesle nicht über 0,20m gehen. Soweit nicht qqhi davon abgesehen werden kann, die Führung der Hand durch oorgezogene Lüsten zu unterstützen, sind einfache Linien den Dopvel-Linten vorzuziehen. Die g'iadratirten Liniennetze stnd ganz zu verwerfen. Auch die schwarzen Schiefer- tafeln sind im Gebrauch soweit als möglich zu beschränken und durch Schreib- tafeln von Heller Farbe zu ersetzen. Die Nachtheile b;r schwarzen Lchiesertaseln sollen n^ch verschiedenen Richtungen hin hervortreten.

Darmstadt, 18. Januar. Die Leistungen, welche aus Grund der neuen Unfallversicherung--Gesetzgebung Dem Staate als Unternehmer unfallver- sicherungspflichtiger Betriebe obliegen, lassen sich ziffernmäßig Mangels genügen­der Erfahrungen nicht bestimmen. Für das nächste Budgetjahr hat die Regierung eine Pauschalsumme von 20,000 M. angenommen. Sollte im Lause der Periode ein Reichrgesetz über Alters- und Jnvaliostäts-Veistcherung der Arbeiter zum Abschluß kommen, so würbe noch ein weiterer erheblicher Betrag hinzukommen. Die Regierung hat sich vorbehalten, in diesem Falle das Nöthige Überetats mäßig weiter zu verausgaben. 33

2lu6 dem Großherzogthum Hessen, 16. Januar. Die evan­gelische Kirche H-ffenS konnte bisher au» den ihr zu Gebote stehenden Mitteln ihre Bedürsniffe bestreiten, insbesondere auch eine dringend gebotene mäßige Er- hühunq der Besoldungen der Geistlichen durchsühren. Er war dies jedoch, ohne eine Erhöhung des bisherigen Zuschuffes des Staates von 174,000 Ut 42 Sx in Anspruch zu nehmen, nur dadurch möglich, daß die evangelische Kirche mit Zustimmung der Regierung seit einer Reihe von Jahren eine 1,6 auf 1 Communalsteuer betragende Steuer von den Angehörigen der evangelischen Kirche erhob uni ferner in Folge Mangels an Pfarramts-Candidaten eine größere Anzahl Pfarreien nicht besetzt werden konnten und deshalb die dem Central- kirchenfonds zuflleßenden Ecträgnifle erledigter Pfarreien eine namhafte Summe ausmachten. In Folge der Zunahme der Zahl der ©tubirenben der eoangeli- scheu Theologie wird bie evangelische Landeskirche in Bälde in der Lage fein, sämmlliche erledigte Pfarrstellen wieder zu besetzen und es vermindern sich dann die dem Centralkirchenfonds zu Gebote stehenden Mittel nicht unwesentlich. Bei dieser Sachlage erschien er, um der Landeskirche die Erfüllung ihrer Ausgaben in vollem Maße zu ermöglichen, geboten, einen erhöhten StaatSzuschuß zu dem Centralkirchenfondr bie zur Summe von 200,000 JL vorzusehen, welcher Betrag in das neue Staatsbudget eingestellt ist. Um eine gesetzliche Basis für die Ein- richtnngen und das weitere Fortschreiten der evangel. Kirche zu haben, soll jener Staatsbestraa durch Einbringung eines besonderen Gesetzes fixirt werden. (Fr. I.)

Berlin, 17. Januar. DerReichs-Anz." veröffentlicht eine Bekannt-

Nr VI Freitag den 20. Januar 1888.

twßciur Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

machung de» Reichskanzler», wonach der Bundesrath beschlossen hat, daß Be­triebe, welche sich erstrecken auf Bohnen der Fußböden, Anbringung, Abnahme, Reparatur von Oesen und anderen Feuerungs-Anlagen oder von Tapeten bei Bauten auf Anbringung. Abnahme ober Reparatur von Wettervorhängen und Läden (Rouleaux, Marquisen, Jalousienh oder von Ventilatoren bei Bauten, auf Aursührung anderer noch nicht gegen Unfall versicherter Arbeiten bei Bauten, vorn 1. Januar 1888 ab unfalloeificherungspflichtig sind. (Fr. J3

England.

London, 18. Januar. Da« ehemalige Parlamentsmitglied Graham Cunninghame und der Soeialist Burn» wurden heute wegen ungesetzlicher Zu­sammenrottung auf Trafalgar-Square am 13. November v. I«. zu sechrwöchent- lichem Gesängniß ohne Strafarbeit verurtheilt, von der Anklage der Aufreizung zu Unruhen dagegen freigesprochen.

Italien.

San Remo, 17. Januar. Da» Wetter ist wieder etwas wärmer. Da» Befinden de» Kronprinzen ist gut, doch gebietet die Vorsicht, wegen der leichten katarrhalischen Erscheinungen noch von einer Aursahrt abzusehen. Seit gestern liegt aus der Rhede die italienische Panzer-Corvette Agostlno Sarbarigo, angeblich zu de» Kronprinzen Verfügung für den Fall, daß demnächst bie fort­schreitende Genesung einen Ausflug gestatten werde. Der Capitän machte einen Besuch in der Villa Zirto. Prinz Heinrich begab sich heute früh mit dem Capltän-Lieutenant v Usedom an Bord der Corvette.

Deutscher Reichstag.

16. Sitzung vom 18. Januar 1888.

Die erste Berathung des Antrags Munckel betr. Ausdehnung der Zuständig- fei* der Schwurgerichte auf polittfche und Preßvergehen wird fortgefetzt.

Abg. v. Marquardsen (natlj spricht sich für die Ausdehnung der Zuständig­keit der Schwurgerichte auf Preßvergehen aus, wie sie in Süddeutschland bestehe. Eine weitere Ausdehnung der Zuständigkeit der Schwurgerichte habe aber nicht die geringste Aussicht auf Annahme, weshalb seine Freunde gegen eine Verweisung an die Com­mission und schließlich gegen den Antrag selbst stimmen würden. Man müsse die Regelung der Angelegenheit aus bessere Zeiten verschieben.

Abg. Träger (freis.): Der bisherige Zustand ser in der That ein Ausnahme­zustand. Der Antrag Munckel decke sich im Wesentlichen mit einem Anträge, der seiner ^eit vom preußischen Abgeordnetenhause angenommen worden sei. Redner wendet sich eingehend gegen die Ausführungen des Dr. Hartmann, welche derselbe in der letzten Verhandlung über den Antrag Munckel gemacht hatte. Die Schwurgerichte seien nicht an die Entscheidungen des Reichsgerichtes gebunden, wie dies bei dem Berufsrichter der Fall sei. Der Geschworene habe ganz unabhängig nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden. Das Reichsgericht sei ungeheuer zähe in der Anwendung der Be­stimmungen über die Wahrnehmung berechtigter Interessen, wenn es sich um politische und Preßvergehen handle. Dagegen habe es dem Begriff grober Unfug die weiteste Ausdehnung gegeben. Die liberale Partei müsse an der Forderung der Verweisung der politischen und Preßvergehen an die Geschworenengerichte festhalten, nicht als an einer Parteiforderung, sondern als an einer Forderung im Interesse aller Parteien.

Abg. Frohme (Soc.) nimmt Bezug auf den Procetz v. Dollmar und wendet sich in scharfen Worten gegen die preußische Regierung. Es sei namentlich wegen angeblicher geheimer Verbindung in aller Schärfe gegen die. Soctaldemokraten vor­gegangen worden. Die jetzigen Verhältnisfe, die hinsichtlich der Beurtheilung politischer und Preßvergehen beständen, könnten unmöglich sortbestehen. Redner kritisirt ferner auch die Geschworenengerichte und empstehlt schließlich den Antrag Munckel zur Annahme.g. Hartmann (cons.) kann die Unsicherheit in unserer Rechtspflege, von der Vorredner, anknüpfend an den Proceß v. Vollmar, gesprochen, nicht zugeben. Die Angeklagten in dem erwähnten Procetz seien nicht wegen Geheimbündelei verurtheilt; Vorredner habe die Anklage mit dem Urtheil verwechselt. In dem Leipziger Hoch- verrathsprocesse gegen Bebel und Liebknecht seien es die Geschworenen gewesen, welche das Urtheil gefällt. Damals feien die Socialdemokraten mit den Geschworenen gar nicht zufrieden gewesen,die stupiden Geschworenen". Das sei noch das mildeste gewesen, was er damals zu Horen bekommen habe.

Abg. Dr. Barth vertritt als Mttantragsteller im Schlußwort den Antrag Munckel. Bet der jetzigen Auffassung des Begriffesgrober Unfug" habe die Presse aller Parteien gar keine Sicherheit dafür, daß ihre Mittheilungen nicht unter diesem Begriff subsummirt werde. Die Freiheit der Presse sei damit ganz illusorisch. Wolle man die Freiheit der Presse erhalten, so müsse die Rechtsprechung über Preßvergehen auf andere Schultern gelegt werden als bisher. Die Männer aus dem Volke hätten ein feineres Gefühl für die Preßfreiheit als die Berufsrtchter, die an den Buchstaben

er|-te Lesung beendet, da ein Antrag auf Commissionsverweisung nicht gestellt ist, so folgt die zweite Berathung direct im Plenum.

Es folgt Berathung der Anträge Munckel und Genossen auf Wiederein­führung der Berufung gegen Strafkammerurtheile. _

Nach dem Anträge Reichensperger sollen bei den Landgerichten Strasberusungs- kammern gebildet werden, während nach dem Anträge Munckel die Senate der Ober­landesgerichte über die Berufung entscheiden sollen.

Abg. Dr. Reichensperger (Ctr.) begründet eingehend die Rothwendigkeit der Wiedereinführung der Berufung im Interesse der Rechtsprechung selbst. Das Wieder­aufnahmeverfahren sei nicht ausreichend, alle bei der erstinstanzlichen Verurthetlung vorkommenden Jrrthümer auszugletchen. v

Abg. Klemm (cons.): Seine politische Freunde theilten sich in zwei Lager, in Freunde der Berufung mit gewissen Modificationen und in Gegner der Berufung, weil dieselbe mit der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Verfahrens unvereinbar sei. Die Mißstände, welche man mit der Wiedereinführung der Berufung beseitigen wolle, ließen sich wirkungsvoller durch einige Aenderungen im Voruntersuchungsoerfahren beseitigen. Entschließe man sich für die Berufung, dann gebe er dem Antrag Munckel den Vorzug. Diejenigen seiner Freunde, welche für die Berufung seien, wollten dieselbe nur als Nothbehclf, weil sie meinten, daß die von ihm angedeuteten Derbefferungcn