E. Wasserschieben, Bankgeschäft, Giessen.
Ich beehre mich hierdurch anzuzeigen, dass ich von heute ab
Checkreehnangen
eröflhen werde.
Es hat sich anderwärts schon längst der Brauch eingebürgert, seine Kasse nicht im Hause zu haben, sondern deren Führung einer Bank oder einem Bankier zu übertragen; in der Wohnung bleibt nur das nothwendigste kleine Geld, die Hauskasse: alles andere liegt beim Bankier. Letzterer leistet alle Zahlungen für ihn und empfangt alle Zahlungen für ihn. Der Inhaber der Checkrechnung bedarf nicht mehr eines diebes- und feuersicheren Kassenschrankes, er zahlt seinem Bankier für die Kassenführung nichts, sondern empfängt noch Zinsen für sein Guthaben. Zu diesem Zinsgewinn aber gesellen sich noch Vorth eile anderer Art, welche die umfangreiche Betheiligung an den Checkrechnungen besonders angezeigt erscheinen lassen. Der vornehm liebste Zweck derselben besteht darin, von den einzelnen privaten Kassen alle diejenigen Gelder in sich aufzunehmen, welche nur auf kurze Zeit, auf einzelne Wochen oder Monate verfügbar sind. Der Kaufmann, Handwerker, Fabrikant, welcher zu bestimmter Zeit Wechsel zu decken oder sonst grössere Zahlungen zu leisten hat, fuhrt die inzwischen erfolgenden Eingänge eines Tages oder einer halben Woche zum Bankier ab, um nach Bedarf wieder abzuheben; der Beamte und Rentier bringt nach Empfang des Gehaltes, der Zinsen oder sonstiger Einnahmen die betreffende Summe seinem Bankier und behält nur kleine Beträge zur Deckung des täglichen Handbedarfs zurück. Bei richtiger Ausnutzung der Checkrechnung ist beinahe für Jedermann das Halten irgend grösserer Kassenbestände entbehrlich. Der erfahrene Checkkunde bezahlt jede Rechnung von 10 Mark und darüber mit einem Check; auf dieselbe Weise erfolgt die Begleichung des wöchentlich oder monatlich eingehenden Contobuchs beim Spezereiwaarenhändler, Bäcker, Metzger u. s w. Macht die Hausfrau grössere Einkäufe in der Stadt, die ja häufig gegen baar ausgeführt werden, so nimmt sie kein Geld, sondern das Checkbuch mit und füllt an Ort und Stelle den Check mit dem ausmachenden Betrage der bewirkten Einkäufe aus, sodass das lästige und zeitraubende Geldzählen für alle Theile hinfällig wird. Der Kaufmann, Handwerker oder Buchhändler präsentirt
seinerseits die erhaltenen Checks dem betreffenden Bankier und lässt sich entweder den Betrag auszahlen oder aber er lässt sich den Betrag auf seinem Checkconto gutschreiben. So vollziehen sich zahlreiche kleine und grössere Umsätze, die sonst nur mittelst des umständlichen Baarausgleichs bewirkt sein würden, durch einfache Ab- und Zuschreibung in den Büchern des Bankiers. Und nicht blos die Umständlichkeit der Operation des Geldzählens und Empfangens, sondern auch die Gefahr des Verlustes, Verzählens und Versehens, welche so häufig die Ursache ärgerlicher Vorkommnisse sind, werden vermieden. Von einigem Belang kann unter Umständen auch die Beweiskraft des Checks werden. Wird einmal eine Rechnung, welche durch einen Check bezahlt ist, verlegt oder irrthümlich vernichtet, und es hat zugleich der Empfänger gerade diesen Posten in seinen Büchern nicht gelöscht, so dass der Betrag nochmals gefordert wird, so beweist der bei mir mindestens 10 Jahre aufbewahrte Check sofort den Irrthum, Die Quittung einer Rechnung, welche durch einen Check liquidirt wird, würde in etwa folgender Form auszustellen sein: „Für obige Summe habe ich einen Check auf E. Wasserscbleben in Giessen im Betrage von Mk.......empfangen.u Sollte dann
die Auszahlung dieses Checks aus irgend einem Grunde von mir beanstandet werden müssen, so hat selbstverständlich der Gläubiger wegen der nicht erfolgten Einlösung vollen Anspruch auf sofortige Erstattung des Betrags seitens des Schuldners.
Ueber die bei mir eingeführten Formen giebt das unten abgedruckte Reglement nähere Auskunft. Jeder Kunde empfängt 2 Bücher. Das eine ist das eigentliche Contobuch, in welchem über jede Einlage quittirt wird. Das zweite enthält eine Anzahl Quittungsformulare (Checks). Wünscht der Einleger eine gewisse Summe baar zu empfangen, oder wünscht er einem dritten eine bestimmte Summe zu überweisen, so füllt er einen dieser Checks entsprechend aus. Die Zinsen werden an jedem Semesterschluss verrechnet und zwar werden Einlagen verzinst vom Tage der Einlage an, wogegen die ausgeschriebenen Checkbeträge erst vom Tage der Hebung äusser Zins treten.
Ich empfehle meine Einrichtung zur allgemeinen Benutzung.
Giessen, 10. Juni 1888.
E. Wasserscbleben«
Bestimmungen für die Check-Rechnungen.
1) Die Checkrechnung wird provisionsfrei geführt. «
2) Der Conto-Inhaber erhält ein Contobuch sowie gegen Bescheinigung ein Heft mit je 25 Checkformularen. In dem Contobuch quittire ich die geleisteten Einzahlungen, t dagegen sind die ausgeschriebenen Checks unter den Daten der Ausstellung vom Conto-Inhaber selbst einzutragen. Checks dürfen auf beliebig kleine Beträge lauten.
3) Die Einlagen werden nach vollen Tagen bis auf Weiteres mit 21/2 Prozent verzinst. \ Eine etwa erforderliche Aenderung des Zinsfusses wird den Einlegern mitgetheilt. |
4) Die Zinsenberechnung erfolgt an jedem Semesterabschluss in der Weise, dass die \ Zinsen dem Capitale zugeschrieben werden.
5) In Frankfurt und in Berlin zahlbare Coupons werden vollwerthig, Coupons in ausländischer Währung, fremde Geldsorten und Banknoten zum entsprechenden Cours in Zahlung genommen.
6) Das auf Check-Conto eingezahlte Guthaben kann jederzeit ohne vorherige Kündigung zurückgefordert werden. I
7) Zu Gelderhebungen dürfen nur die von mir ausgegebenen Check-Formulare verwendet werden. Ich bin nicht verpflichtet, gegen anders formulirte Anweisungen oder Quittungen Zahlung zu leisten. Jeder Check muss vom Conto-Inhaber selbst oder von eihem dazu Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Das Checkbuch ist zur Verhütung von Missbrauch sorgfältig zu bewahren. Unbrauchbar gewordene Checkformulare sind mir zurückzugeben.
8) Radirte oder vermittelst Durchstreichens veränderte Checks werden nicht honorirt. Dasselbe gilt von solchen Checks, deren Beträge das Guthaben des betreffenden Einlegers übersteigen. Falls eine Ueberhebung des Contos aus Irrthum vorkommen sollte, ist das Debet, welches auf Verlangen binnen drei Tagen zu entrichten ist, mit 5 Prozent zu verzinsen.
9) Die Kasse ist an jedem Werktage 8—12 Uhr Vormittags und 2—6 Uhr Nachmittags geöffnet. 4855
6474
Herrn. Auge Müller
3522
6545 Ein Schreinergeselle gesucht.
Pfeil, Löwengasse 9.
») Maschinen-Ingenieur-Schule b) Werkmeister-Schule.
— Vorunterricht frei. —
Achtungsvoll
•/, JKfitt/irrf utift Löwengaffe 25.
. errichtet Habe. Es wird mein eifrigstes Bestreben sein, durch äußerst geschmackvolle, dauerhafte und preiswürdige Arbeit alle mir \ gütigst ertheilt werdenden Aufträge zur vollsten Zufriedenheit auszusühren. Gießen, den 11. August 1888.
Redaction: A. Scheyda. — Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen.
Geschiifls-Empfehlung.
Hierdurch die ergebene Anzeige, daß ich dahier unterm Heutigen ein
Tapezier- und Oecorations - Geschäft
Preiselbeeren«
Bestellungen werden im „Deutschen Hof" entgegengenommen. 6594 Frau Plett aus Erndtebrück.
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Alle Maurergesellen von Gießen und Umgegend werden hiermit zu einer Besprechung behufs Gründung eines Fach- veretns auf Sonntag, den 19. d. M.- Nachmittags 4 Uhr, in die Wirtschaft »zur WatdmanuSlust" freundlichst eingeladen. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. [6528] Mehrere Maurer.
6523] Zwei Schreinergesellen sucht K. Aung in Klein-Linden.
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R \— Sachsen. —\ \
Pferdeknecht, ein tüchtiger, gesucht von
H. Winn, Maurermeister, 6573] Lethgesternerweg 24, Gießen.
Meinen werthen Kunden zur Nachricht, daß ich von heute an bei Herrn ■
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