L-rr. 193 Drittes Blatt. Sonntag den 19. August Etz
<<)icß(’iier Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Bureau r Schul st raße 7.
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Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MoniagS
Amtkicher HHeil.
Betreffend - Die Bildung der Schöffen, und Schwurgerichte. Greßen, am 16. August 1888.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an dte Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir beauftragen Sie. mit der Aufstellung der Urlisten der zum Amte eines Schöffen oder Geschworenen bestellbaren Personen zu beginnen und diese Listen nach vorgängiger achttägiger Offenlegung jammt den etwa erhoben werdenden Reclamationen mit Begleitbericht spätestens bis zum 15 October L I. an die zuständigen Amtsgerichte einzusenden.
Die Spruchlistcn der Geschworenen haben, wie bereits in unserem Ausschreiben vom 20. April 1885 (Anzeiger Nr. 92) bemerkt wurde, in mehrfachen Fällen die Namen von Personen enthalten welche das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet, oder das 65. bereits überschritten hatten und sind hierdurch in den Schwurgerichtssitzungen den Fortgang der Verhandlungen hemmende Weiterungen veranlaßt worden. Derartige Vorkommniffe können nur durch eine genaue Beobachtung der hinsichtlich der Ausstellung der Urlisten der Schöffen und Geschwornen bestehenden Bestimmungen vermieden werden. Wir machen Ihnen daher die forgsälllgste Beobachtung der Vorschriften in § 1 und 3 der Verordnung vorn 14. Mai 1879 (Reg>Bl. S. 213) zur Pflicht. Hiernach sind die in den 32, 33 und 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes (s. Neichsg.-Bl. von 1877, S. 47) bezeichneten Personen nicht in die Urlisten auszunehmen, während bei den in S 35 daselbst Genannten der Grund, warum sie ablehnen fönnen, in der Spalte „Bemerkungen" der Liste anzugeben ist. In allen Fällen, in welchen Zweifel darüber bestehen, ob eine in die Urliste auszunehmende Person das 30. oder 65. Lebensjahr vollendet habe, wollen Sie sich durch 'eine Anfrage bei derselben, oder in sonst geeignet scheinender Weife genau über deren Alter vergewiffern Sie dürfen aber auch nicht Personen, welche Sie für ungeeignet zum Amte eines Schöffen oder Geschworenen halten, bei denen aber die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, aus der Liste weglaffen, z. B weil sie arm, oder zu alt sind. Sie wollen vielmehr diese Personen ebenfalls in die Liste ausnehmen, Ihre Ansicht aber unter „Bemerkungen" oder im Beglcit- berichte angeben.
Das zur Ausstellung der Listen erforderliche Formular wird Ihnen k. H zugesandt werden.
I. V.: Jost.
Lokales.
Gießen, 18. August. sSitzung der Stadtverordneten vom 16. August.) Anwesend: Herr Bürgermeister Bramm, Herr Beigeordneter Gnauth, Seitens der Stadtverordneten die Herren Baist, Haustein, Jughardt, Aug. Noll, Dr. Ploch, Schopbach, Scheel, Simon und Vogt.
Herr Bürgermeister Bramm bringt mehrere nicht auf der Tagesordnung verzeichnete Angelegenheiten zur Kenntniß der Versammlung, u. A. ein Dankschreiben des Stenographen Vereins für die bewilligte Ueberlassuug eines Schullokales für Unterrichts- Zwecke. — Ferner ist die Versammlung damit einverstanden, daß für den Stadtverordnetensitzungssaal eine Büste Kaiser Wilhelms II. sowie eine solche unseres Großherzogs Ludwig IV., sofern die letztere in der Ausführung wie die bereits vorhandenen Büsten der Großherzoge Ludwig I.—III. zu beschaffen ist, angeschafft wird. — Dem Verschönerungs-Verein ist auf Ansuchen gestattet worden, am Lethgesterner Weg eine Ruhebank aufzustellen. — Nach Vortrag und stattgehabter Prüfung der wirklichen Einnahmen und Ausgaben des Realgymnasiums für 1887/88 wird die Abrechnung, welche den Voranschlag um ca. 2000 JL überschritten und sich auf 66 652 JL stellt, genehmigt. Erläuternd wird hierzu bemerkt, daß die Mehrausgabe hauptsächlich auf die Kapitel Besoldungen und Vertretungskosten für erkrankte Lehrer zu stellen ist. — Der von Herrn Hansl ein s. Z. gestellte Antrag in Betreff der Geschäftsordnung der Stadt- verordneten-Versammlung wird nochmals auf Wunsch des Antragstellers ausgesetzt. — Dem Gesuch der Firma Trtbus & Sundhetm um Erlaubnis zur Anlage eines Röhrencanals aus ihrem Neubau an der Westanlage nach der Wteseck wird unter den üblichen Bedingungen widerruflich stattgegeben. — Wie in früheren Jahren, so wird auch für dieses Jahr beschlossen, die Feier des 2. September durch Glockenlüute am Vorabend und Eboralblasen vom Stadtthurme am Morgen des Tages zu begehen und an die Einwohnerschaft die Bitte um Flaggen der Häuser zu richten. — Die beschlossene Verbesserung eines Schutzdammes gegen die Ueberfluthung des Neustädter Feldes durch dte Lahn macht die Erwerbung eines 2 Meter breiten Gelände streifens entlang dem Grundstücke des Herrn B. Strauch erforderlich. Die Versammlung beschließt, auf die Preissorderung des Herrn Strauch (45 H pro lUMeter Gelände), sowie auf die Herstellung eines Zufuhrweges zu dessen Grundstücken einzugehen. — Eine Reihe Kosten- decreturen werden den gestellten Anträgen entsprechend erledigt. — Der Bürg er - gesellschaft, welche sich mit einem diesbezüglichen Gesuch an die Stadl gewendet hat, wird ein Lokal im Schulhause in der Schulstraße zur Abhaltung von Gesangsübungen ihres gemischten Ehors gegen Entrichtung einer jährlichen Entschädigung für Hrizung und Beleuchtung im Betrage von 10 JL überlassen, sofern sie sich betreffs der Reinigung des Lokales mit der Schuldienerin selbst verständigt und soweit das betr. Lokal nicht zu Fortbtldungsschulzwecken nöthtg ist. — Herr Oeconom Heß ist auf Grund der Bauordnung aufgefordert worden, sein an der Lahnstraße gelegenes Haus verputzen und den Hof durch ein Thor abschlteßen zu lassen; er sucht deshalb um Ausbau der Lahnstraße nach, da nach dem Nivellement dieser Straße das frag!. Thor sonst so hoch komme, daß man bequem darunter hinwegsehen könne und macht auch auf den schlechten Zustand dieser Straße und die den Passanten durch das Schwemmeführen der Pferde drohenden Gefahren aufmerksam. Nach Bericht des Stadtbauamts ist die Stadt zum Ausbau der Straße noch nicht verpflichtet, auch könne, da das projectirte Thor an steinernen Pfeilern befestigt werde, ein Heben desselben im Falle Der Höherlegung der Straße leicht bewerkstelligt werden. Die Baudeputation ist trotzdem für Ausbau der Straße, sofern die Interessenten die ihnen nach der Bauordnung später erwachsenden Kosten schon jetzt vorlegen. Es wird dementsprechend beschlossen. — Auf diesbezüglichen Bericht der Direction der städtischen Schulen, nach welchem an diesen Schulen neben 16 definitiv angestellten Lehrern 10 Schulverwalter thätig sind, spricht sich die Versammlung für Besetzung einer weiteren definitiven Lehrerstelle aus. — Zum Ausbau der Steinstraße haben Herr W. Seultng und Genossen das Gesuch um Ausbau gen. Straße von dem verlängerten Asterweg bis zur Schottstraße gestellt. Mit dem ausgearbeiteten Nivellement haben sich, mit Ausnahme von zwei, sämmtliche Interessenten einverstanden erklärt. Die Baudeputation hat die Annahme eines neuen Nivellements, in welchem die Straßenrinne nach der entgegengesetzten Richtung, wie vorher angenommen, fällt und dte Zurücksetzung des Ausbaues der Steinstraße bis zum nächsten Jahre beantragt. Es wird dem Antrag der Baudeputation gemäß beschlossen. — An Stelle des seitherigen Hülfsschutzmannes Schneidmüller wird aus Vorschlag des Polizet- amts Herr Karl Sommerkorn gewählt. — Herr Stadtgärtner Balser bittet, da ihm durch die seitherige ungünstige Witterung das Fortarbeiten am Ausbau der Oftanlage erschwert worden, um einen weiteren Credit von 900 JL Die Baudeputation empfiehlt Bewilligung dieser Summe, umsomehr da ihr der Satz von 30^
i pro Meter gärtnerischer Arbeiten in Anbetracht der bedeutenden Masse zu bewegender Erde zu gering erscheine, es seien Stellen bis zu 1 Meter Tiefe vorhanden. Der Deputationsantrag wird angenommen. Herr Han stein bemerkt, daß es sehr noth- wendtg sei, daß der alte Schoorweg an der Ostanlage bald wieder hergestellt werde; derselbe sei infolge der Arbeiten an der Anlage in einen schlechten Zustand gerathen. Herr Bürgermeister Bramm theilt mit, daß der Weg erst dann wieder hergestellt werden könne, wenn die Arbeiten an der Anlage fertiggestellt seien. — Vom Stadtbauamt ist behufs Herstellung einer wasserdichten Sohle im projectirten Weiher an der Ostanlage die Anwendung von Schlackenmehl von der Main-Weser-Hütte empfohlen worden. Der Aufwand hierfür wird auf 112 JL veranschlagt. Herr Baist spricht sich dafür aus, daß der Boden erst durch Schlagsteine verbessert werden möge, da ihm derselbe nicht fest genug erscheine, um darauf eine feste, wasserdichte Sohle Herstellen zu können. Dieser Gegenstand wird hierauf nochmals an die Baudeputation verwiesen. — Unter „Stellung der Rechnung der Stadt Gießen für 1887/8" ist nur über dte Bestellung der Commission zu beschließen, welche die Vernichtung der ausgeloosten Coupons der Schuldverschreibungen vorzunehmen hat; es werden hiermit die Herren Baist und Vogt betraut. — Punkt 14 der Tagesordnung, Badea n st alt der Mädchenschule betreffend, wird ausgesetzt, da noch eine Augenscheinsnahme nothwendig.
Das städtische Schlachthaus betreffend wird mitgetheilt, daß Gr. Ministerium lt. Schreiben an Gr. Kreisamt sein Einverftändniß mit dem Anträge des Stadtvorstandes zu Gießen, Bestimmungen über das Gehalt des Fleischbeschauers, sowie dessen Stellvertreters zu treffen, erklärt hat. Es beträgt sonach das fixe Gehalt des ersten Fleischbeschauers 1800 jährlich, des zweiten JL 400, während die Functionen eines dritten Fleischbeschauers aus den Ueberschüssen honorirt werden sollen. Die Fleischbeschaugebühren fließen sonach fortan in die Stadtkasfe, aus welcher die Fleischbeschauer besoldet werden. In dem Schreiben Gr. Ministeriums wird weiter mitgetheilt, daß wegen btr von der Stadt Gießen Dean traten Einführung der obligatorischen Trichinenschau demnächst Gr. Kreisamt weitere Mittheilungen zugehen würden. — Auf die Eingabe der Fleischerinnung um Erweiterung der Schweineschlachthalle wurde s. Z. beschlossen, durch Ueberdachung des Raumes zwischen der Halle und dem Schweinestall die gewünschte Vergrößerung herzustellen; es handelte sich vor Ausführung dieser Arbeit vorerst noch um Erledigung der Frage, ob der Anbau bis dicht an die Ställe gebaut oder zwischen diesen und der jetzigen Schlachthalle ein ca. 2 Meter breiter Durchgang gelassen werden solle. Die Fleischerinnung spricht sich für directen Anschluß des Schlachtroumes an die Stallungen aus, die Schlachthaus-Verwaltung dagegen; die Innung schlägt deshalb die Zuziehung dreier Schweinemetzger vor, um deren Ansicht zu hören. Es wird beschlossen, unter Zuziehung dieser Commission und des Herrn Prof. Dr. Winckler nochmals Augenschein zu nehmen. — In Ergänzung des Beschlusses zur Errichtung einer Freibank zum Verkauf nicht ladenreinen Fleisches wird beschlossen, diese Verkaufsstelle auf dem Platze nördlich der Kleinviehställe zu errichten und dieselbe neben dem Eingangsthor so anzulegen, daß das das Freibankfleisch kaufende Publikum das Schlachthaus nicht zu betreten braucht. — Gegen den s. Z. beschlossenen und offen gelegten Straßenplan der Wolkengasse hat Herr August Voigt Einspruch erhoben, da ihm mit Annahme desselben der Umbau seines Hauses erschwert werde. Die Baudeputation hat trotzdem Beibehaltung des Planes beantragt, weil andernfalls die seitherige schlechte Passage der Wolkengasse bestehen bliebe. Der Antrag der Baudeputation wird angenommen. — Dte Behandlung des folgenden Punktes der Tagesordnung, „Verbesserung der Feldwege betr.", fällt aus, da noch einige der Wege zu besichtigen sind. — Infolge Der Anlage einiger Triebviertel im sog. „Rußland" zu Wiesen mußte den Pächtern derselben das seitherige Pachtverhältniß gekündigt werden. Zwei der Pächter suchten um weitere Belassung ihrer Triebviertel bis Herbst 1889 nach, da sie dieselben gedüngt und mit Klee ausgestellt haben. Obwohl den Betreffenden wie den übrigen Pächtern rechtzeitig gekündigt wurde, beantragt die Baudeputation dennoch, eine endgültige Entscheidung noch nicht zu treffen, sondern durch Feldrecht feststellen zu lassen, ob und welche Entschädigung den betr. Pächtern zu gewähren sei. Die Versammlung stimmt dem Anträge zu. — Herr Bautechniker Seuling beabsichtigt, den Schoorgraben vor seinem Bauplatz an der Westanlage (Pistor's Garten) überwölben zu lassen und ersucht um Uebernahme desjenigen Thetls der Kosten auf die Stadt, welche durch Legung der in Rede stehenden Schoorgraben- strecke in eine Cementsohle entstehen. Gegen die Ueberwölbung des Schoorgrabens hat die Stadtverordneten-Versammlung nichts einzuwenden, sie lehnt aber die angesonnene Beihülse zur Ausführung einer Cementsohle ab. — Dem Gesuch des Herrn Andr. Keller um Anlage einer Wasserabsührung aus seinem Hause in der Ostanlage nach dem Schoorgraben wird widerruflich unter der Bedingung stattgegeben, daß Die An-


