Ausgabe 
18.11.1888 Drittes Blatt
 
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Mr. 271 Drittes Blatt. Sonntag den 18 November

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1888. nzeigev

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Schul st ratze 7. Erscheint mit Ausnahme des Montags. B

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Amtlicher I6eil.

Gießen, den 15. November 1888. Betreffend: Die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzogiichen Bürgermeistereien de- Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche unferm Ausschreiben vom 12. October er. noch nicht entsprochen haben, werden an Erledigung desselben binnen 5 Tagen hierdurch erinnert.

v. Gagern.

Gießen, den 16. November 1888. Betreffend: Die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschastlichen Betrieben beschäftigten Personen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an di« Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche unserem Ausschreiben vom 25. v. Mts. noch nicht entsprochen haben, werden an alsbaldige Erledigung desselben hier- durch erinnert.

v. Gagern.

Gießen, den 16. November 1888.

Betreffend: Die Berichtigung der Forst- und Feldstrafen von der V. Periode 1888/89.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir beauftragen Sie, alsbald und jedenfalls noch vor Gnde dieses MonatS in Ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lasten, daß die Berichtigung der im Monat November 1888 gerichtlich erkannten Forst- und Feldstrasen in den ersten 25 Tagen des Monats December 1888 und zwar mit Ausschluß des 12ten, 13ten und 14ten an die betreffenden Districtseinnehmereien stattzufinden hat und daß nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gegen die säumigen Schuldner das für sie mit Kosten verbundene Beitreibungsversahren eingeleitet wird.

v. Gagern.

Die Invalidenrente der Arbeiter.

Der mehrfach umgeänderte Entwurf des Alters- und Jnoaltdenversicherungs- -esetzes ist am Mittwoch vom Bundesrath angenommen worden und wird er in den nächsten Tagen dem Reichstage zugehen. Bekanntlich war im Bundesrathe zur noch­maligen Vorprüfung des Entwurfes eine besondere Eommission eingesetzt worden, welche bet verschiedenen Bestimmungen der Vorlage Aenderungen vornahm und letzteren hat denn, auch das Plenum zugestimmt. Von diesen Abänderungen ist die wichtigste die beim Abschnitte über die Invalidenrente vorgenommene und tritt hier namentlich die Beseitigung des für diese Rente bislang aufgestellt gewesenen einheitlichen Satzes hervor. Wie erinnerlich, sollte die Invalidenrente nach dem ursprünglichen Entwürfe für männliche Personen 120 Mark jährlich betragen, um alsdann vom Ablauf der Wartezeit an mit jedem vollendeten Kalenderjahre bis zum Höchstbelrage von jährlich 250 Maik zu steigen. Weibliche Personen sollten zwei Drittel des Betrages dieser Renten erhalten, der wöchentliche Beitrag männlicher Arbeiter war auf 20 Pfennige, derjenige weiblicher Personen auf 14 Pfennige festgesetzt. Schon als diese Bestimmungen seinerzeit bekannt gegeben wurden, fließen sie auch in Kreisen, in denen man dem Ge­danken der Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter entschiedene Sympathien entgegen brachte, auf Widerspruch und man bezeichnete und mit Recht besonders die ohne Rücksicht auf die Höhe des ArbeitervcrdiensteS und auf die Verschiedenheit der sonstigen wirthschaftlichen Verhältnisse im Reiche gleichbemessene Invalidenrente als eine sehr unvollkommene Lösung der Frage. Inzwischen haben sich diese Bedenken nicht vermindert und die von Seiten interessirter und bethetltgler Kreise beim Bundes­rathe vorgebrachten bezüglichen Wünsche haben nunmehr zu einer zweckmäßigen Um­gestaltung der Entwurssbestimmungen hinsichtlich der Invalidenrente geführt. Die Vermulhung liegt nahe, daß man bereits bet Ausarbeitung des ursprünglichen Ent­wurfes sich über die Unbilligkeit, welche in der einheitlichen Bemessung der Invaliden­rente gegenüber den ungemein wechselnden Tagelöhnen in den einzelnen Theilen des Reiches ausgesprochen ist, nicht täuschte. Wenn es trotzdem bei dieser vorläufigen Festsetzung verblieb und man von einer entsprechenden Abstufung der Rente absah, so wurden wohl erhebliche Schwierigkeiten bet Durchführung des letzteren Gedankens be­fürchtet; daß aber dieselben schließlich zu überwinden sind, geht eben aus den neuen Vorschlägen des Bundesrathes über die Invalidenrente hervor. Dieselben laufen darauf hinaus, daß nach Maßgabe des Durchschntltslohnes der gewöhnlichen Tagesarbeiter fünf große Ortsgruppen mit nach dem Lohne abgestuften Renten und Beiträgen errichtet werden sollen und soll die niedrigste Rente 72 Mark, die höchste 350 Mark betragen. Es bedeutet dies eine ganz augenfällige Verbesserung der Bestimmungen über die In­validenrente; denn nach deren, ursprünglicher Fassung würde sich bei den großen Schwankungen des Tagelohnes in Deutschland, der in der einen Gegend 80 Pfennige beträgt, in der anderen aber sich bis auf 2,40 Mark stellt, bei gleicher Rente und bet gleichem Beitragssätze ein ganz verschiedener Prozentsatz vom Tagelohn ergeben und hierdurch die Arbeiter mit niedrigem Tagelohn wett höher belastet werden, als die­jenigen mit größerem Tagelohn. Diese offenbare Ungerechtigkeit beseitigt nun die Elassenemtheilung der Empfänger der Invalidenrente und ist diese zweckmäßige Ver­besserung um so mehr mit Genugthuung zu begrüßen, als die Gesammtbelastung weder der Arbeiter noch der Arbeitgeber eine Erhöhung erfährt, sondern die Abstufung der Rente eben durch eine geschickte anderweitige Vertheilung der Beiträge nach Maß­gabe der Höhe der Durchschnittslöhne erfolgt. Man darf sich wohl der Erwartung hin­geben, daß der Reichstag sowohl diese Aenderungen, als auch die übrigen an der Alters- und Jnvalidenoersicherungsvorlage vorgenommenen wesentlichen Veränderungen, wie die Herabsetzung der Altersgrenze und die Ersetzung der Retchscommissare durch Landescommissare, guthetßen wird. Daneben sind vielleicht noch Anträge aus der Mitte des Hauses zu erwarten, die geeignet erscheinen, noch verschiedene andere Un­billigkeiten und Härten, welche der Entwurf bet der Invalidenrente wie bet anderen Bestimmungen auch jetzt noch aufwetst, zu beseitigen.

Lokales.

Gieße«, 17. November. sAuszug aus der Sitzung Großh. Handels­kammer vom 13. November 1888.] Gegenwärtig waren die Herren Commerzten- rath Silberetsen, Gail, Klingspor, Kraatz und Schirmer.

Die Handelskammer zu Wiesbaden hat eine Eingabe an den Reichskanzler ge­richtet, betreffend die Erlassung provisorischer Bestimmungen zum Nahrungsmittelgesetz behufs Verwerthung der diesjährigen Weincrescenz. In derselben ist ausgeführt, daß in Folge der ungünstigen Witterungsverhältntsse Der diesjährige Wein einen so hohen Procentsatz von Säure aufweisen werde, daß er als sogenannterNaturwein" zum größten Thetle unbrauchbar und ungenießbar sein werde, weshalb er durch rationelle Verbesserung und zwar durch Zusatz von chemisch reinem Zucker und Wasser vor der Gährung für den Producenten und den Handel verwerthbar gemacht werden müsse. Dieser rationellen Verbesserung stünden aber die Bestimmungen des NahrungsmittA- gesetzes entgegen, dessen Auslegung in der Rechtsprechung schon so wie so eine sehr un­sichere, auch für den vorliegenden Fall in einem der rationellen Verbesserung ungün- fttgen Sinne erfolgen könne. Aus diesem Grunde müßten nach Maßgabe des Art. 5 dieses Gesetzes provisorische Verfügungen erlassen werden, dahin gehend, daß der dies­jährige Säuerling gallisirt und als Wein verkauft werden dürfe. Die Handelskammer, um Unterstützung dieser Eingabe gebeten, erklärte ihre Zustimmung zu den zutreffenden Ausführungen der Wiesbadener Handelskammer und beschloß, dem Ersuchen derselben stattzugeben.

Eine Eingabe der Handelskammer Kassel an den Minister der öffentlichen Ar­beiten zu Berlin bezweckt die Herbeiführung einer besseren Eisenbahnverbindung zwischen dem Rheine und der Weser, bezw. zwischen Köln und Kassel. Dem Wunsche dieser Kammer, daß man sich diesen Bestrebungen anschließen möge, konnte nicht entsprochen werden, da dieselben den besonderen Interessen unseres Handelskammerbezirks zu fern stehen.

Nachdem vor Kurzem der Handelskammer Mittheilungen zugegangen waren, in welchen von Seiten competenter Behörden auf Ausschrctben und Decrete der chilenischen Regierung betreffend die Lieferung von Material sür die Eonstruction und die Aus­beutung der projectirten Eisenbahnen in Ehile unter Empfehlung einer entsprechenden Betheiligung der deutschen Industrie aufmerksam gemacht wurde, wird uns weiter da­von Nachricht gegeben, daß die North and South American Construction Company of New-York Verhandlungen wegen Uebernahme des Baues sämmtltcher projectirten Linien mit der chilenischen Regierung angeknüpft hätten. Unter den obwaltenden Umständen komme es darauf an, sich nicht zu sehr in Vorarbeiten für Anschläge zu verliefen und doch für die Einreichung der letzteren nicht unvorbereitet zu jein, falls der Eontract mit der amerikanischen Gesellschaft nicht zum Abschluß gelangen sollte. Wettergehende Auskunft über die fraglichen Verhältnisse kann etwaigen Interessenten auf Wunsch er- thetlt werden.

Der Handelskammer liegen ferner besondere Mtttheilungen vor betreffend den Handel mit Edelmetall Fabrikaten, die Herstellung und den Verbrauch von Bier in Japan, die dtrecte Dampfschtffsoerbindung zwischen den deutschen Nordseehäsen und Tunis, endlich betreffend die Geschäftsführung eines gewissen Kaufmanns aus Calcutta, der hier mit deutschen Industriellen Geschäftsverbindungen behufs Anbahnung von Export­geschäften nach Calcutta anzuknüpfen suche.

Vermischtes.

Wteseck, 17. November. Auch in dem hiesigen, ziemlich großen Orte ist man dahin gekommen, einem schon lange gefühlten Bedürfntß abzuhelfen: es war dies die Beleuch­tung Der Straßen bet Nacht. Gestern Abend brannte zum ersten Male, jedenfalls probeweise, eine Ligroin lampe. Das Licht schien allgemein zu befriedigen und dürfte der Beleuchtung mit Petroleum vorzuztehen sein. R.