Nr. 2LL Erstes Blatt. Donnerstag den 18. Oktober 1888.
(Hiehener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Schul st raße 7. ' Erschein, täglich mit Ausnahme des Montags.
Amtlicher Hheit.
Bekanntmachung.
Betreffend: Den Ein- und Durchfuhrverkehr mit steuerpflichtigen Getränken nach dem Großherzogthum Baden.
Nachstehende Bestimmungen in obigem Betreff bringen wir hiermit zur entsprechenden Beachtung der Interessenten zur Kenntniß.
Nach einer im Einvernehmen mit den übrigen Bundesregierungen erlassenen Bekanntmachung des Großherzoglich Badischen Ministeriums der Finanzen vom 2. März v. I. muß jede nicht unter Zollcontrole stattfindende Einfuhr von Bier, Wein, Obstwein und Obstmost aus einem Staate des deutschen Zollgebiets in das Großherzogthum Baden, — gleichviel ob der Transport mit der Eisenbahn oder auf andere Weise geschieht — von einem Uebergangsschein als Begleiturkunde versehen sein. Ausgenommen find:
1) der Transport von Wein in Mengen von nicht mehr als 5 l. (wobei jede Flasche von geringerem Inhalt als 1 l. wie eine Literflajche behandelt wird);
2) der Transport von Weinproben in Flaschen von nicht mehr als l. Inhalt;
3) der Transport von Wein in Mengen unter 20 l., welchen Reisende zu ihrem eigenen Gebrauch mit fich führen;
4) die mit der Post erfolgenden Weinsendungen.
Diese Bestimmungen finden auch auf die Durchfuhr von Wein durch das Großherzogthum Baden Anwendung; jedoch bedarf es eines Uebergangs- scheines nicht, wenn die Durchfuhr unmittelbar mittels der Eisenbahn oder Dampfschiffs, d. h. in der Weise stattfindet, daß der Transport die Eisenbahn oder das Schiff im Großherzogthum Baden nicht verläßt
Wenn bei verzollten oder aus einer unter zollamtlicher Aufsicht stehenden Niederlage für verzollte Maaren bezogenen Sendungen im Großherzogthum Baden die steuerfreie Einfuhr oder Einlage verlangt werden soll, so muß dies auf dem Uebergangsschein bemerkt und die zollamtliche Bestätigung über die vollzogene Verzollung der Waare, sowie über deren unmittelbaren Bezug aus dem Zollauslande bezw. aus der Niederlage beigefügt sein.
Zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen sind im Großherzogthum befugt: die Gr. Hauptsteuerämter, sowie die sämmtlichen Steuerämter und das Salzsteueramt Wimpfen; ferner die nachverzeichneten Ortseinnehmereien: im Hauptsteueramtsbezirk Darmstadt die Ortseinnehmereien Beerfelden, Birkenau, Heppenheim, Hirschhorn, Lampertheim, Michelstadt, Neckarsteinach, Unterabtsteinach und Viernheim; im Hauptsteueramtsbezirk Offenbach die Ortseinnehmerei Babenhausen und im Hauptsieueramtsbezirk Mainz die Ortseinnehmereien Ober-Ingelheim und Oppenheim.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend aufgeführten Bestimmungen werden nach Maßgabe des Abschnitts XX im Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869 — Regierungsblatt Nr. 42 von 1869 — bestraft.
Gießen, den 16. October 1888. Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Jost.
Politische Rundschau
Gießen, 17. October.
Der Aufenthalt Kaiser Wilhelms auf italienischer Erde und somit die ganze epochemachende Südenfahrt des erlauchten Monarchen neigt sich dem Ende zu. Denn falls nicht noch in letzter Stunde eine Aenderung in den Reise- dispositionen erfolgt, tritt der Kaiser am Nachmittage des 19. October die Rückreise von Rom über Grezzo, Florenz und Ala an, um voraussichtlich am Nachmittage des 20. October in Innsbruck einzulreffen und alsdann über München, Regensburg, Leipzig weiterzureisen. Der Ankunft aus Station Drewitz bei Potsdam wird um die neunte Morgenstunde des 21. October entgegengesehen und begiebt sich der Kaiser sofort nach dem Marmorpalais zur Begrüßung seiner Familie. Bezüglich der Uebersiedelung der Majestäten von dem Marmorpalais nach dem königlichen Schlosse in Berlin sind noch keine endgültigen Bestimmungen getroffen.
Im ReichSamte -es Innern sand am Dienstag unter Vorsitz des Staats- secretairs v. Bötticher eine Conferenz von Telegirten der einzelnen Bundesregierungen statt. Es handelte sich um die Berathung über die Ausführung des Rcichstagsbeschlusses, betreffend die Errichtung eines Denkmal es für den verstorbenen Kaiser Wilhelm, und dürfte die Conferenz zunächst Anträge über die Ausschreibung von Concurrenz- entwürfen vorbereitcn helfen.
Einen Tag pietätvoller Erinnerung begeht das deutsche Volk am heurigen 18. October, denn an diesem Tage wurde vor nun 57 Jahren Friedrich III, des neuen deutschen Reiches zweiter Kaiser, geboren. Es ist dem edlen Monarchen nur roenige Monde vergönnt gewesen, Preußens und Deutschlands Thron zu zieren, aber selbst diese nur so kurze Herrscherthätigkeit hat gezeigt, was Alles das deutsche Volk von dem erhabenen und herrlichen Geiste Kaiser Friedrichs auf den mannigfachsten Gebieten zu hoffen gehabt hätte, wenn nicht ein tragisches Geschick dieser so vielversprechenden Herrscherlaufbahn ein so frühzeitiges Ziel gesetzt hätte. Eben darum wird aber das Bild Kaiser Friedrichs auch als Regent im Herzen der deutschen Nation fortleuchten, wie er ja schon, als er noch an den Stufen des Thrones stand, als „unser Fritz" sich der herzlichsten Liebe und Verehrung Aller vom Palaste bis zur Hütte erfreute. So möge denn auch zum 18. October nochmals das Gedenken des hochseltgen Kaisers in Preußens und Deutschlands Volke hell aufleben, möge ihm, dem dahingeschiedenen unglücklichen Fürsten, noch einmal eine Thräne wehmuthsvoller Erinnerung von Allen geweiht sein! — Auch der öde Streit der Tagespresse anläßlich des kronprinzlichen Tagebuches sollte endlich, angesichts der ernsten Mahnung, welche der 18. October für alle Parteien bedeutet, nämlich das Andenken an den edlen Kaiser nicht länger noch in das häßliche Parieigetriebe hineinzuzerren, verstummen!
In OesterreichZsteht man noch vollständig unter dem Eindrücke der Personalveränderungen im 6abin et Taaffe. Daß die Ersetzung des portefeuillelosen polnischen ^Landsmann-Ministers" v. Ziemialkowski durch den Polen v. Zaleski belanglos ist, giebt man allseitig zu, dagegen bedeutet die Ernennung des clerical - feudalen und czechenfreundlichen bisherigen Statthalters von Mähren, Graf Schönborn's zum Justizminister an Prazaks Stelle eine unleugbare weitere Verschiebung des politischen Schwerpunktes im cisleithanischen Ministerium nach rechts. Diese Thatsache wirkt um so verblüffender, als eine Schwenkung des Cabtnets nach links, mehr nach der deutschliberalen Seite hin, erwartet worden war und jetzt hat Graf Taaffe in der Person des Grafen Schönborn einen entschiedenen Gegner sowohl des Liberalismus, als auch des Deutschthums in sein Cabinet berufen — daher das allgemeine Staunen über diese unerwartete Ergänzung des Ministeriums! Selbst in den der Regierung nahe stehenden Kreisen scheint man von einer solchen Wendung der Dinge überrascht worden zu sein, denn mehr oder weniger offictöse Blätter, wie „Fremdenblatt", ,,Presse"(alte),
„Wiener Abendpost" u. a., verhehlen ihr Mißfallen über den Eintritt des Grafen Schönborn in die Regierung durchaus nicht. Nur das „Prager Abendblatt", das Organ des böhmischen Statthalters, zollt der Ernennung Schönborn's vollen Beifall und meint, der neue Justizminister werde sicherlich allen Parteien und Nationalitäten gleiche Gerechtigkeit widerfahren lassen. Nun, das wird aber noch sehr abzuwarten sein; wenigstens können die Deutschen in Mähren von dieser Schönborn'schen „Gerechtigkeit" ein Liedchen singen!
Die Kette der Hiobsposten aus Ostafrika verlängert sich mehr und mehr. So melden neuerliche Nachrichten, daß eine der ältesten Stationen der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft, Madimola, von den Eingeborenen vollständig zerstört worden ist und daß ferner drei Matrosen des Kreuzers „Möve", welche ans Land gegangen waren, von den Eingeborenen von Woö ermordet worden sind. Ob nunmehr endlich seitens der Reichsregierung energisch in Ostafrika eingegriffen werden wird, scheint jedoch noch immer in Frage zu stehen.
Deutschland.
Darmstadt, 16. October. Wegen des Ablebens Sr. Königlichen Hoheit des Landgrafen Friedrich Wilhelm von Hessen ist auf Allerhöchsten Befehl eine Hoftrauer vom Heutigen bis zum 29. T. M. einschließlich angeordnet worden.
Frankfurt, 16. October. Die Nachricht von dem plötzlichen Tode des Landgrafen Friedrich Wilhelm von Hessen dürfte allgemeine Theilnahme erwecken. Der Landgraf war geboren am 15. October 1854 zu Kopenhagen als Sohn des Landgrafen Friedrich und der Landgräfin Anna, einer Tochter des Prinzen Carl von Preußen. Am 14. October 1884, also genau vor 4 Jahren, starb Landgraf Friedrich, worauf der jetzt verunglückte Prinz ihm succedirt. Der junge Landgraf, der Major ä la suite der kgl. preußischen Armee und ä la suite des kaiserl. russischen Dragoner- Regiments Nr. 14 war, trat im vorigen Jahre eine große überseeische Reise an, von der er nicht mehr zurückkehren sollte. Im April d. I. traf der Landgraf, der unter dem Namen eines Barons v. Klemp reiste, an Bord des „Hohenzollern" in Adelaida in Australien ein; von dort aus beabsichtigte er eine Rundreise durch die australischen Colonien zu machen. In seiner Begleitung befanden sich die Herren von Hugo und von Stark, lieber den Unglücksfall, dem er zum Opfer fiel, ist Näheres noch nicht bekannt. Wenn die Nachricht richtig sein sollte, daß gestern das Unglück sich ereignete, so wäre der Landgraf gerade an seinem Geburtstage verunglückt. Der neue Landgraf Alexander, Bruder des Vorigen, geboren am 15. Januar 1863 zu Schloß Panker in Holstein, leidet bekanntlich an einem schweren Augenübel. (Fr. Z.)
Telegraphische Depeschen.
Wvlst'S telegr. Correspondenr - Vurearr.
Berlin, 16. October. Unter Vorsitz der Kaiserin Friedrich fand heute im großen Festsaale des Rathhauses eine Sitzung des Eomitä's zur Unterstützung der Ueberschwemmten statt. Nachdem der Oberpräsident Dr. Achenbach der Kaiserin für ihr Erscheinen gedankt hatte, erstatteten die vier Referenten des geschäftsführenden Ausschusses ihre Berichte, aus welchen hervorgeht, daß ein Nothstand nicht mehr vorhanden ist. Rickert berichtete über zur Abwehr weiterer Ueberschwemmungen getroffene^ Vorkehrungen. Oberpräfident Achenbach dankte Namens der Kaiserin dem Comitö für die aufopfernde segensreiche Mühewaltung.
Berlin, 16. October. Die „Germania" veröffentlicht heute ein Schreiben des Papstes vom 12. September an die deutschen Bischöfe, welches eine Danksagung und Glückwünsche zu der Beschlußfassung der Fuldaer Conferenz enthält.


