Ausgabe 
18.1.1888
 
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Ar. IS Mittwoch den 18. Januar 1888.

Meßmer Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

3 . Ä Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohu.

Bureaur Schulstraße 7. . Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pft,

Politische Ueberfieht.

Gießen, 17. Januar.

Der Kaiser ist nunmehr von seiner letzten Unpäßlichkeit vollständig wie­der hergestellt, nur die gewohnten Ausfahrten hat der erlauchte Monarch noch nicht wieder ausgenommen, da die gegenwärtige rauhe Witterung dieselben nicht gestattet.

Die preußische Thronrede hat im Allgemeinen seitens der Presse eine ziemlich günstige Beurtheilung erfahren, obwohl natürlich die oppositionelle Presse bei ihrer Krltik viel Wasser in ihren Wein gießt. Aber allgemeine An­erkennung ist wenigstens der Erklärung der Thronrede zu Theil geworden, wonach in Folge der günstigeren Gestaltung der finanziellen Lage die Pfarrbe­soldungen erhöbt, ferner die Beamtenbesoldungen durch Verzicht auf die Wittwen- und Waisen-Geldbeiträge indirect verbessert und weiter die Communal- und Schullaften durch Uebernahme eines Theiles der Besoldungen der Volksschullehrer durch die Staatskasse erleichtert werden sollen. Gegen die Zweckmäßigkeit dieser Vorjch'äge an sich wird gewiß nichts einzuwenden sein, denn sie kommen drin- aenden Wünschen entgegen, die im preußischen Landtage schon wiederholt ausge­sprochen worden sind und deren Verwirklichung aus finanziellen Gründen immer wieder unterbleiben mußte; die Art und Weise der Durchführung der genannten Maßregeln wird indessen noch abzuwarten sein. Von einer Vorlage über die Reform der directen Steuern in Preußen ist in der Kundgebung mit keinem Wort die Rede und es scheint, daß das Land auf diese doch so nothwendigs steuerreformatorische Maßregel noch länger wird warten müssen.

Den verschiedenen, zur Zeit neben dem preußischen Landtage und dem Reichstag? tagenden Parlamenten der Mittelstaaten wird sich in nächster Woche auch b:r württembergische Landtag anschließen. Für seine Arbeiten ist e,ne etwa vierwöchige SesfionSdauer in Aussicht genommen; von Vorlagen wer­den genannt die Gesetzentwürfe, betr. dis Zwangsenteignung von Grundstücken, ferner betr. das landwirthschaftliche Nachbarrecht und betr. die Unfall- und K.ankenvsrsicherung der forst- und landwirthschaftlichen Arbeiter.

Die russische RegierungSpresse bläst jetzt mit rührender Conse­quenz die Friedens-Schalmeien. So hat dasJournal de St. Pötersb." einen Artikel vom Stapel gelassen, in welchem dasProgramm" des Finanzministers Wischnegradski als eine Bestätigung der friedlichen Absichten der russischen Re­gierung bezeichnet wird. Vorsichtiger Weise fügt indessen das Organ des Herrn v. Giers hinzu, es könne natürlich keine Regierung die Erhaltung des Friedens absolut garantiren und Rußland habe seine Friedenspolitik stets unter Bedin­gungen bethätigt, deren Wichtigkeit Niemand entgehen könne. Das Blatt weiß zu versichern, daß dies auch den besten Eindruck im Auslande gemacht Habs und knüpft hieran den Wunsch, daß daher die auswärtigen Zeitungen und ihre L-ser nicht weiterhin die Opfer allarmirender und speculatioer E'.findungen würden. Nun, daß die Nachrichten über die russischen Truppenbewegungen und Truppen­ausstellungen zum guten Theil nicht Erfindung, sondern aus Wahrhe'.t beruhten, ist inzwischen klar geworden und die bestimmte Meldung derKöln. Ztg.", daß die Verlegung des 2. kaukasischen Armeekorps (Tiflis) in ständige Garnisonen an dec rumänisch-österreichischen Grenze bevorstünde, will auch nicht recht zu den Friedens - Betheuerungen der Petersburger Offtdöien paffen. Auch die Ordens«Auszeichnungen, welche zum russischen Neujahrsfeste einigen der Haupt- trägsrn jener politischen Richtung in der Umgebung des Czaren zu Theil ge- worven sind, bie mehr oder weniger eine deutschfeindliche Seite herauskehrt, geben der politischen Welt zu denken, zumal der politische Antipode der Tolstoi. Podedonoszew u. s. w., Herr v. Giers, leer ausgegangen ist. Wenn man nach dielen Ordens-Auszeichnungen auf die Absichten des Czaren in der auswärtigen Politik schließen müßte, so würden alle friedlichen Versicherungen der russischen Regierungsblätter nur als Schachzüge zur Maskirung des eigentlichen Feldzugs­planes erscheinen. Die verbündeten Mächte können über den von ihnen einzu- schlagenden Weg nicht im Unklaren sein, so large am politischen Horizont Ruß­lands das Dreigeftirn Tolstoi-Wischnegradski-Pobedonoszew leuchtet.

Tag für Tag harrt man in Rom mit banger Spannung der ent­scheidenden ersten Meldung aus Maffauah. Ras Alula, der Oberfeldherr des Negus, ist mit einer starken Truppenmacht in Ghinda eingetroffen und soll er von dem abessinischen Herrscher die Erlaubniß erhalten haben, als Erster die Italiener angreifen zu dürfen. Ob Alula indessen den Stier bei den Hörnern packen wird, ist mehr als zweifelhaft, denn die Abessynier wissen sehr genau, daß die italienischen Positionen gut befestigt und mit schweren Geschützen reichlich armirt sind, so daß sich die Abessynier bei einem Frontangriff wahr­scheinlich nur blutige Köpfe holen würden. Viel wahrscheinlicher ist es, daß der abessynische Öberfeldherr versuchen wird, mit seiner Hauptmacht den Italienern in die Flanke zu kommen und ihre einzelnen Abteilungen zu trennen, eine Taktik, welche bei der numerischen Schwäche des italienischen Expeditions­corps im Verhältniß zur Truppenmacht Ras Alulas, die aus 40,000, nach anderen Meldungen sogar auf 50,000 Mann angegeben wird, vielleicht mehr Aussicht auf Erfolg bietet. Sollten jedoch die Truppen Ras Alulas geschlagen werden, so wäre hiermit für die Italiener noch nicht zu viel gewonnen, denn die geschlagenen abeffynischen Heerhaufen würden sich dann auf die zweite Linie der Abessynier, auf die unter dem persönlichen Oberbefehl des Negus stehenden Truppen zurückziehen, welche die steilen Abhänge des abessynischen Berglandes besetzt halten und an eine Fordrung dieser starken Stellung können die Italiener nicht denken.

Deutschland.

Berlin, 14. Januar. Der Reichskanzler hat dem Bundesrath den Entwurf einer Bekanntmachung, das Verbot de» Umlaufs fremder Scheide­münzen betr.", vorgelegt, welcher wie folgt lautet:

Auf Grund des Artikels 13 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 hat der Bundesrath nachstehende Bestimmung getroffen: Vom 1. April 1888 an dürfen fremde Scheidemünzen in Zahlung weder gegeben noch genommen werden.

Zur Begründung dieser Anordnung werden folgende Mittheilungen gemacht:

Gemäß Artikels 13 Ziffer 1 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 ist der Bundesrath befugt, den Umlauf fremder Münzen gänzlich zu untersagen. Bisher sind auf Grund dieser Vorschrift durch Bekanntmachung vom 23. Januar 1874 die österreichischen und ungarischen Em- und Zwetguldenstücke, sowie oie niederländischen Ein- und Zweieinhalbguldenstücke, durch Bekanntmachung vom 29. Juni 1874 die niederländischen Halbguldenstücke, sowie die österreichischen und ungarischen Viertelguldenstücke, durch Bekanntmachung vom 16. October 1874 die finnischen Silbermünzen, durch Bekanntmachung vom 19. December 1874 die Münzen des Conventionssußes österreichischen Gepräges, sowie eine Anzahl älterer dänischer Münzen und durch Bekanntmachung vom 26. Februar 1875 der polnischen Eindrittel- und Einsechstel Thalerstücke verboten worden. In­zwischen ist das Bedürsniß hervorgetreten, von der dem Bundesrath gegebenen Befugniß in weiterem Umfange, und zwar bezüglich der sämmtlichen fremden Scheidemünzen Gebrauch zu machen. Insbesondere in Elsaß-Lothrtngen befinden sich Scheidemünzen der Frankenwährung, namentlich die Zehn- und Fünscentimes- stücke, obgleich sie von den öffentlichen Kassen strenge zurückgewiesen werden, vielfach im Umlauf, was zur Folge hat, daß im Kleinoerkehr die Rechnung nachSous" gebräuchlich ist. und daß auch der Geschäftsverkehr der Kaufleute sich gegenwärtig noch der Fcancswährung bedient. Behufs Beseitigung der­artiger Mißstände und zur Verhütung der von einer Einbürgerung gering* werthiger ausländischer Münzen zu besorgenden Verluste empfiehlt es sich, die fremden Scheidemünzen jeder Art, mögen dieselben aus Silber, Nickel mit oder ohne Silberzusatz, Bronce oder Kupfer geprägt sein, durch ein allgemeines Um­laufsverbot vom Verkehr auszuschließen.

Der Fürst unter europäischem Protest, so bemerkt dieKöln. Ztg.", Prinz Ferdinand von Coburg-Bulgarien, hat durch die Vereitelung des Nabo- kowffchen Putsche-, der keineswegs ganz geringfügig und aussichtslos angelegt war, eine werthvolle Weihnachts»Bescheerung erhalten. Wie die bei den Ge- tädteten vorgesundenen Schriftstücke beweisen, war es russische Arbeit, deren Leitung Herr Hitrowo in Händen hatte, durch welche dem Coburger eine Revo­lution als Weihnachtsgeschenk in'» Land gebracht werden sollte. Die.Wachsam­keit der bulgarischen Militär,' und Polizeibehörden hat die versuchte Empörung im Keim erstickt und die russischen Eindringlinge in ihr Blut gebettet. So leicht wird Herr Nabokow in nächster Zeit wohl keine Nachahmer finden. Viel­leicht ist es eine Folge der ermutigenden Wirkung, welche die Niederstreckung der russischen Aufwiegler gehabt hot, daß auch der Fürst in seinen Neujahrs- Ansprachen, die uns der Telegraph übermittelt, allen Hoffnungen, er werde das Land verlassen, ein Ende bereitet. Mit aller Entschiedenheit betont Fürst Fer­dinand, daß er sich durch heiligen Schwur an sein Land gebunden erachte, und daß Bulgarien, wenn es in seiner Freiheit und Unabhängigkeit durch Gewalt bedroht werden sollte, das Schwert ziehen und zu kämpfen wissen werde. Diese entschlossene Sprache wird ohne Zweifel im Lande mit großer Begeisterung ausgenommen werden und die in's Wanken gerathene Achtung der Untertanen gegen ihren erwählten Herrscher wenigstens für die nächste Zeit zu kräftigen. Die von einigen Seiten wahrgenommenen Aussichten auf Befestigung des Frie­dens werden dadurch freilich nicht verstärkt, insofern Rußland eine um so schroffere Haltung gegen Bulgarien einnehmen wird.

Ausland.

Petersburg, 15. Januar. Ein allerhöchster Verweis, welcher dem Fürsten Barclay ertheilt worden ist, weil dieser seine Zustimmung gegeben, daß feine Enkel evangelisch getauft wurden, macht in den beteiligten Kreisen unge­heures Aufsehen. Unter Alexander III. ist es nur einmal vorgekommen, daß ein Generaladjutant einen öffentlichen Verweis erhielt; vor 4 Jahren ertheilte nämlich der Czar einen solchen dem Generalgouverneur von Finnland, General- adjulant Graf Heyden, wegen einer zu selbstständig erlassenen Verwaltungs- maßregel, jedoch wurde jener Verweis nicht direct vom Czaren, sondern vom Großfürsten von Finnland" ertheilt, auch war derselbe nicht so streng in der Form. Der vorige Kaiser hat nur einmal einen Verweis einem Mitglied seines Gefolges ertheilt, und zwar dem Flügeladjutanten Obersten Fürst Paskjewitsch; derselbe nahm sofort seinen Abschied und seine Frau hält sich noch heute, ob­wohl darüber an 20 Jahre verflossen find, grollend dem Hose fern. Man nimmt an, daß Barclay sein Abschiedsgesuch einreichen wird, obwohl da» bei einem Generaladjutanten ganz ungewöhnlich wäre. In streng orthodoxen russt- schen Kreisen geht man sogar soweit, diese harte Strafe zu milde zu finden.