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Nr. 164 Dienstag den 17. Juli 1888.

WWW Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

tzrrrearrr Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Ami kicher Hßeit.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf«

Betreffend: Maßregeln zur Unterdrückung des Milzbrandes in der Wetterau Gießen, am 5. Juli 1883.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

ütt die Großherzoglichen Bürgermeistereien Avendorf a. d. Lahn- Bellersheim, Bettenhausen. Birklar, Dorf-Gill, Gber< stadt, Großen Linden, Grüningen, Holzheim, Hungen. Inheiden. Klein-Linden, Langd. Lang-Gön-, Langsdorf, Leihgestern. Lich, Mufchenheim, Obbornhofen. Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim, Steinheiw Trais-Horloff und Utphe.

Sie werden, insoweit Sir noch im Rückstände sind, an baldige Einsendung der in unserem Ausschreiben vom 23. August 1880 Anzeiger Rr. 201 Vorgeschriebenen Tabelle nach dem unten abgedruckten Muster über die in dem letzten halben Jahre crepirten Thiere erinnert, wobei namentlich in der Spalte Bemerkungen" die Angabe über die Krankheit des Thieres und die Art der Beseitigung des Cadavers nicht zu vergeßen ist.

Dr. Boekmann.

Tabelle

über die in der Gemeinde...... vom . . 18 . . . bis......18 . . . crerstrten oder getödteten Thiere.

Ord.- Nr.

Monat

Datum

Namen der Bentzer

Der crepirten oder getödteten Thiere

Zahl Gatiunq g^re

Bemerku n q e n über Krankheit. wenn solche durch den Thierarzt festgestellt ist, sowie übet die Art der Beseitigung der Cadaver.

Uil

Betreffend: General-Versammlungen des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.

Bekanntmachung.

Donnerstag den 26. Juli I. I., Nachmittags 2 Uhr, wird eine Generalverfammlung des landwirthschaftlichen 'Bezirksvereins Gießen zu Hungen in demSolmser Hof" (bei Herrn Jockel) abgehalten werden.

Alle Mitglieder des Vereins und Freunde der Landwirthschaft werden zu dieser Versammlung hierdurch freundlichst eingeladen.

Tageso rdnung:

1) Feststellung des Voranschlags des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen pro 1888. *

2) Beschlußfassung über den Entwurf der Statuten des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.

3) Berathung über die zur Vertllgung der Raupen an Obstbäumen zu ergreifenden Maßregeln.

4) Referat des Herrn Gutsbesitzers Sch lenke von Gießen über das Thema:Ist die Hagelversicherung auch für den kleinen Landwirth geboten?"

Gießen, den 14. Juli 1888. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.

_______Jost,_______________________________________

Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Herbst 1888.

Bekanntmachung.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Herbst 1888 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre desfalsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung

spätestens bis zum ! August 1888 bei der unterzeichneten Commission einzureichen.

Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speciellen das Folgende bemerkt:

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten PrüsungS - Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2) Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebens­jahr erfolgen.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse an­gegeben wird.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a. Geburtszeugniß;

d. Einwilligungs - Attest des Vaters oder Vormundes, mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Frei­willigen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;

In diesem Attest darf die Erklärung des Vaters oder Vor­mundes, daß er in der Lage sei, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen, auch muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein; c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei-Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist;

d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.

5) In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.

6) Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bletbt dem erneuten Gesuche nur ein UnbescholtenheitS- zeugniß beizulegen.

lieber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anl. 2 zur Ers.-Ordn. I. Theil der Wehr- Ordn. vom 28. Septbr. 1875 Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) Aufschluß.

Bezüglich des Prüfungs-Termins, sowie des Local», in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt ev. weitere Bekanntmachung; auf specielle Ladung kann nicht gerechnet werden.

Darmstadt, den 11. Juli 1888.

Dr. Zeller.

Grobherzogliche Prüfunas-Commisfion für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende:

Bekanntmachung.

Klagen und sonstige Erklärungen und Anträge sind bei unseren Gerichtsschreibereien an allen Wochentagen zwischen 10 und 12 Uhr vorzubringen. Wer einen Amtsrichter sprechen will, ohne vorgeladen zu sein, hat sich Mittwochs Vormittag einzufinden.

Gießen, den 3. Juli H88. Großherzogliches Amtsgericht.

Langsdorfs.