Ausgabe 
16.10.1888 Zweites Blatt
 
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Nr. 242. Zweites Blatt, Dienstag de» 16. October

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Weßer,er Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

»rrrearrr Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-. . ?<ÄnteljLhrNch2Mark20Pf.mitBringerlohn.

SS__^1 vierteljährlich 2 Mar? 50 Pst

Amtlicher HßeiL

B-tr-ff-nd: Di- B-rsicherung der Gebäude gegen Feuettgesahr. Gießen, den 12. October 1888.

Das Großhcrzogliche Kreisamt Gießen a« bi# Srobh.rzogitchen Bürgermeistereien des «reise».

Gemeinden miJbem Gemeinderath zu^durchgehen und ^soweit sich hkrzu^Anlaß' bsit-?""di/GebäÄ'e'sitz- S. 453) hierdurch auf, dar Brandkataster Ihrer g-s-ber zur Stellung von Anträgen auf VersicherungneuerGebärd? L VsrbL !d« °Uf Poltzetstraf.

sa,u* **

-------------------- ------------------v. Gagern.

Das Großherzogliche evangelische Dekanat Gießen

an die Pfarrämter des Dekanats.

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^"burch auf die nachfolgenden, bei A^brtngun^ der" Gesuche^chtm^"Vo^ch^flen°mst"dem^A^en"au^e'tt^E nachsuchen wollen, werd«

Gesuche ohne Weiterer zurückgegeben werden veacyrenom -vor,chNslen mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige

2 P°s-d: daßd.e Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reife,eua- mffe für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen 1. Ord., sammtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz.Ord« Theil der Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 Reg -Bl. Nr. 5o von 1875) ausgestellt sein müssen.

der angeführten Ersatz-Ord. verwiesen.

und^zu^verpflegen^"^" actien Dienstzeit zu bekleiden, aurzurüst« C1 ^n, UnbeichoItenh eita,eugniß, welches für Zöglinge von höher« Schulen (Gymnanen, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürger­schulen) durch den Drrector der Lehranstalt, für alle übrigen iunaets m.siVn15 ne P°^''Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde

d. das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

2u p°/- b - daß in dem Einwillig ungs.Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwillig« wahrend des emMngen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.

1. Dar Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungr-Commission nur dann anzubnngen, wenn der sich Meldende im Großherzoa- thum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauern, ven Aufenthaltsort hat.

2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum ll^ovuar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich

Meldende das 20. Lebenswahr vollendet. Der Nachweis der B e r e ch- trgung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des An- Erbringen p $ *c e n $ bis zum 1. April desselben Jahres zu

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und fft crerzu em Bogen in Acteniormat (nicht Briefpapier) zu ver­wenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird. 7 * 9 * * * * * "

4* Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

®. Geburtszeugniß;

b Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit u. Fähigkeit, den Freiwilligen Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und

«etreffenb: Die Rachsuchung der Berechtigung zum emjähr,g.,reu°,lligen Dienst au, Grund von Schutzeugmffm.

Großherzoglichs Prüsungs-Commission für einjährig Freiwillige.

______ Der Vornklmd» - *)r Q »Her.

Politische Rundschau.

Gießen, 15. October.

___ Augen sind auf die glänzenden «aisertage itt Italien gerichtet, die vom ersten Tage des Erscheinens Kaiser Wilhelms auf italienischer Erde an bis jetzt alle gehegt« weitgehenden Erwartungen womöglich noch übertroffen haben 8u einer cinjigen b-geistert-n Kundgebung für Deutschland gestaltete sich namentlich der erst- und äußerlich in so glanzende Formen gehüllte Empfang Kaiser Wilhelms in der Hauptstadt Italiens und alle Berichte aus der Siebenhügelstadt stimmen darin überein daß die Ovationen, welche dem deutschen Monarchen bet der Fahrt nach dem Königs- schlosse, dem Quirinal, wie bet seinem spateren Erscheinen auf dem Balkon des könig­lichen Schlosses von Zehntausenden dargebracht wurden, in ihrem Enthusiasmus einfach unbeschreiblich gewesen seien. Daß aber diese Stimmung der römischen Bevölkerung gegen den kaiserlichen Gast und Freund König Humbert's unvermindert anhält geht aus allen ferneren Meldungen über den Aufenthalt Kaiser Wilhelms in der ewigen Stadt hervor, sie lasten erkennen, daß der kaiserliche Herr, wo er sich auch zeigen mag immer wieder von den brausenden Jubelrufen der Volksmenge begrüßt wird er selbst

sich auch wiederholt tiefgerührt über die ihm in Rom bereitete Aufnahme'geäußert Dieselbe macht daheim das Herz jedes deutschen Patrioten höher schlagen, denn in den Kaiser Wilhelm am Tiberstrande dargebrachten Huldigungen concentrirt sich der natio- nale Pulsschlag Gesammtitaliens, in ihnen kommt die das deutsche und das italienische Volk verbindende Freundschaft zum erhebendsten Ausdruck und voll hohen Stolzes und mit innerster Genugthuung nehmen Deutschlands Stämme im Herzen an den ihrem Kaiser jenseits der Alpen bereiteten Huldigungen freudig Theil.

Wie nachträglich bekannt wird, ist der Einzug Kaiser Wilhelms in Rom leider mcht ohne einige häßliche Zwischenfälle abgelaufen, die in der allgemeinen freudigen Erregung zunächst allerdings nicht sonderliche Beachtung fanden. Es wurden nämlich in den Wagen, in welchem der Kaiser mit König Humbert saß, von bübischer Hand

? Heiner rother Zettel geworfen, welche alberne Hochrufe auf Frankreich

Elsaß-Lothringen und Triest, sowie Verwünschungen der Tripel-Allianz enthielten; außer-

9Uirfn?S)Il^e und mehreren anderen Plätzen der Stadt tumultuöse

b V?-rC nm Iäc6erIic^ Demonstration gegen den Kaiserbesuch hinaus- ^ndalosen Vorgänge, welche man allgemein auf französische Urheber-

ba&en w den weitesten Kreisen der Einwohnerschaft Roms lebhafte et MU?tUn9 her^rgerufen; glücklicher Weise soll es gelungen sein, mehrere der stechen Individuen, welche bei den häßlichen Scenen betheiligt warm, zu verhaften.

^om Italien beherrscht das Tagesinteresse fortgesetzt dergestalt, daß die Berichterstattung über die innerdeutschen Angelegenheiten wie über die sonstigen Weltbegebenheiten sich noch immer innerhalb knapper Grenzen be- wegen muß. Was zunächst jene anbelangt, so ist anläßlich der Affaire Geffckm eine ^«Heilung derBerl. Pol. Rachr." zu registriren, wonach eine seiner Zeit Kaistr Friedrich für die geheime Correspondenz mit den obersten Reichsbehörden zur Ver­fügung gestellte Chiffre, welche sich zur Zeit des Todes des Monarchen noch imSterbe- S1?nrt?Cfanb' ^Händen gekommen ist und verschwunden bleibt. Zweifellos lieat Diebstahl vor und es wird also eine neue Scandalaffaire geben.

"iederösterreichischen Landtage hat der unter den Auspicien des Prinzen begonnene Kampf gegen die Grundlagen der heutigen Volksschule in Oesterreich zu einer kräftigen Kundgebung für dieselbe geführt. Mit überwältigender

@hmmen' ift üblich von der Landesvertretung Rieder- osterreichs e ne Resolution angenommen worden, welche sich energisch für unverkürzte Aufrechterhaltung des Reichsvolksschulgesetzes aus den Jahren 1868 und 1869 ausspricht Regierung erwartet, sie werde allen Versuchen nach grundsätzlicher Am- b^uu6 besselben entgegentreten. Hoffentlich bleibt der niederösterreichische Landtag mit dieser Kundgebung nicht vereinzelt stehen. > »

Am Montag sind die franzSfischen Kammer« zu ihrer Wintersession zu­sammengetreten und hiermit dürfte vor Allem die vielerörterte Frage der Verfassungs-