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Nr. 39. Mittwoch den 15. Februar ißgßj

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Vureaur Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brinaerlobn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf,

Amtlicher Hßeik.

Betreffend: Beiträge zum Gustav-Adolf-Verem. Lang-Göns, am 13. Februar 1888.

Das Großherzogliche evangelische Dekanat Gießen

an sämmtliche Localvorstände des Gustav-Adolf-Vereins (Zweigverein Gießen).

Sie werden hiermit dringend aufgefordert, die Jahresbeiträge für den Gustav-Adolf-Verein alsbald zu sammeln und an den Rechner des Zweigvereins, Herrn Döring in Gießen, einzusenden. Dr. Strack.

Politische Uebersicht

Gießen, 14. Februar.

Die amtlichen wie privaten Meldungen aus San Remo über das Be­finden des Kronprinzen nach der Operation lauten fortgesetzt äußerst günstig und das deutsche Volk kann darum wieder etwas erleichtert aufathmen. Bis Montag hatte stch kein Fieber eingestellt, ja, schon am Sonntag war der hohe Patient im Stande, aus einige Stunden das Bett zu verlassen. Pros. v. Berg, mann, der bis aus Weitere» in der Umgebung de» Kronprinzen verbleiben wird, findet da» Aussehen der Wunde sehr gut, eine nähere Besichtigung ist jedoch für jetzt noch nicht möglich und läßt sich daher auch noch keine letzte entscheidende Diagnose fällen. Jedenfalls ist aber wenigsten» die augenblickliche Gefahr be­hoben und die Hoffnung bleibt bestehen, daß der Wundverlaus bei dem erlauch­ten Kranken ein normaler sein werde, während sich freilich über die Endentwicke- lung des eigentlichen Leidens nach wie vor nichts Bestimmtes sagen läßt.

Für die Montagssitzung de» Reichstage- stand die zweite Lesung des Socialtstengesetze» mit aus der Tagesordnung und hat auch, wie nach dem Ver­lause der Commissions-Verhandlungen zu urtheilen war, das Plenum des Reichs­tages die einfache Verlängerung des bestehenden Gesetzes auf 2 Jahre gutgcheißen; die Regierung wird stch mit diesem Resultat wohl oder Übel zufrieden geben müssen. Mit der Veriängerurg des Socialistengesetzes schließt die Reihe der hervorragendsten Aufgaben der gegenwärtigen Reichstagssejsion Erhöhung der Getreidezölle, Wehrvorlage und Anleihegesetz Verlängerung der Legislatur-Perioden und Socia- listengesetz ab und es bleiben, wenn man vom Etat absteht, nur noch gesetz» geberlsche Arbeiten zweiten und dritten Ranges zu erledigen übrig, wie die Rechtsordnung in den deutschen Schutzgebieten, das Weingesetz, das Vogelschutz­gesetz, Ausschluß der Oeffentlichkeit bei Gerichts.Verhandlungen, Entschädigung unschuldig Verurteilter (Wiederaufnahme de» Verfahrens) u. dergl. Da diese Materien auch in den Commissionen schon zum Theil durchberathen sind, so wird der Reichstag zu ihrer vollständigen Bewältigung wohl nur noch kurze Zeit gebrauchen und der Sessionsschluß könnte bei dieser Sachlage ganz gut zu Ostern erfolgen. Daß der Reichstag sich noch mit der Alters- und Invaliditäts- Versicherung zu befassen haben werde, glaubt man in parlamentarischen Kreisen nicht, denn der betr. Entwurf soll im Reichsamte des Innern doch noch nicht ganz fertig gestellt fein, auch würde es sich nicht empfehlen, diesen hochwichtigen Entwurf dem Parlamente noch gegen Ende seiner Thätigkeit zugehen zu lassen.

Die Verlängerung der Legislatur-Perioden ist nun, wie im Reichstage, so auch im preußischen Abgeor'onetenhause nach sehr lebhaften Wort- kämp^en mit ben Stimmen der drei Mehrheltsparkeien angenommen worden. Rur kann sie in der preußischen Volksvertretung noch nicht zum definitiven Be­schluß erhobm werden, da sie eine Verfassungsänderung involvirt, weshalb der beantragte Gesetzentwurf einer nochmaligen Lesung unterliegen muß und natür­lich auch der Zustimmung des Herrenhauses bedarf. An der definitiven An­nahme des Entwurfes in beiden Häusern de» Landtages ist nicht im Geringsten zu zweifeln und da das jetzige Mandat des Abgeordnetenhäuser mit der gegen­wärtigen Session abläust, so werden bereits Die Neuwahlen dieses Jahres für eine fünfjährige Legislatur-Periode zu gelten haben.

Nordamerika und China stehen im Begriff, einen neuen Auswan­derung». Vertrag abzufchltcßen. Nach demselben sollen diejenigen chinesischen Aus­wanderer nach Nordamerika, gegen welche die Bevölkerung der Länder am Stillen Ocean Protest erhebt, von der Auswanderung nach Nordamerika abge­halten werden. Ebenso wollen die Vereinigten Staaten sich durch einen Vertrag mit England gegen die englischerseits stark betriebene Einführung von Kulis nach Nordamerika wehren.

Aeutlchland.

Darmstadt, 13. Februar. Das Grobherzogliche Regierungsblatt (Bei­lage Nr. 3) enthält:

Verzeichniß der Vorlesungen, welche auf der Großherzoglich Hessischen Ludewigs-Universität zu Gießen im Sommer-Halbjahre 1888 gehalten werden und am 23. April ihren Anfang nehmen.

Berlin, 10. Februar. Ueber die Operation de» Luftröhrenschnitts wird derNat.-Ztg." anscheinend von sachmännifLer Seite gefchrieben:

Jetzt darf man wohl sagen, daß die Tracheotomie keineswegs immer so leicht und gefahrlos ist, wie vielleicht behauptet wurde. Bei kleinen Kindern, bei denen die Tracheotomie meist in Folge von Diphtherie ausgeführt wird, ver­täu t sie gefahrlos und fast ohne Blutverlust. Anders liegen dagegen die Ver­

hältnisse bei Erwachsenen und namentlich hier beim Kronprinzen. Da die Wucherungen beim Kronprinzen bereits den Jnnenraum des Kehlkopfes ergriffen und durch Verengung des Lustkanals Erftickungsanfälle hervorgerufen hatten, so wäre es zwecklos gewesen, den Kehlkopf selbst zu eröffnen. Es mußte deshalb die sog.tiefe Tracheotomie" ausgeführt, d. h. die Luftröhre unterhalb des Kehlkopfes eröffnet werden. Bei dieser Operation besteht die Gefahr, daß im Moment des Einschneiden« die angeschnittenen venösen Blutgefäße klaffen, daß Luft in dieselben eintreten und bi« zum Herzen dringen kann, sodaß eine Herz­lähmung den sofortigen Tod herbeisühren kann. Unter der sichern Hand dcs Berliner Chirurgen ist die Operation glatt verlaufen. In die durch dieselbe geschaffene Oeffnung in der Luftröhre wirb, wie zum Verständniß der Leser be­merkt sei, eine gebogene metallene Röhre (Canüle) eingeführt und außen am Halse befestigt. Durch diese hohle Canüle athmen die Lungen die Luft ein. Es braucht übrigens kaum hervorgehoben zu werden, daß diese Operation nur Erleichterung. Ermöglichung des Athmens bezweckt, auf den Verlaus des Leidens selbst aber keinen unmittelbaren Einfluß hat. Ueberall in Deutschland wird die Nothwendigkeit, daß die Operation erfolgen mußte, mit schmerzlicher Bewe­gung, ihr Gelingen aber mit hoher Freude und herzlicher Sympathie für den Kronprinzen ausgenommen werden-

Berlin, 11. Februar. DieNeue Fr- Pr." in Wien will aus Rom Hauptpunkte d<r Bündniß'Verträge zwischen Oesterreich, Deutschland una Italien kennen. Der Vertrag zwischen Oesterreich und Italien verpflichte Oester­reich zu wohlwollender Neutralität im Falls eines italienisch-französischen Kriege«; Italien fei zu dem gleichen Verhalten im Falle eines österreichisch-russischen Krieges verpflichtet; endlich übernehme Oesterreich die Verpflichtung, die italieni­schen Interessen am Mittelmeere nach Krästen zu fördern und aus der Balkap- Halbinsel nichts zu unternehmen, ohne sich vorher mit Italien in'« Einvernehmen zu setzen. Nach dem Vertrage zwischen Italien und Deutschland verpflichten sich beide Theile, daß keiner von beiden den Frieden willkürlich brechen werde; falls einer ober der andere von Frankreich angegriffen wird, so verpflichten sich die­selben, einander mit ihrer gesammten Kriegsmacht beizustehen. Eine dem Ver­trage hinzugefügte Clausel bestimmt, daß, falls Frankreich und Rußland gegen Oesterreich und Deutschland ober auch nur gegen Deutschland allein einen gemein­samen Angriffskrieg unternehmen, die gesammte Kriegsmacht der drei verbün­deten Staaten in Action tritt. Der Berichterstatter derNeuen Fr. Pr." will auch wissen, daß diese Verträge eine Ergänzung finden in besonder» Vereinbarungen zwischen Italien, Oesterreich uno England, um die österreichischen und italienischen Küsten vor feindlichen Landungen zu schützen.

DerKöln. Ztg." wird zu vorstehendem Artikel von hier berichtet: In hiefigen diplomatischen Kreisen nimmt man an, daß die heutigen römischen Angaben derNeuen Fr. Pr." über die Hauptpunkte der Bündniß-Verttäge zwischen Oesterreich, Deutschland und Italien im Wesentlichen richtig, wenn auch nicht ganz vollständig, daß sie aber jedenfalls richtiger sind als die neulichen Angaben desselben Blattes, die für gewisse Vorkommnisse die Höchstzahl der bereit zu stellenden Kriegstruppen auf 300,000 Mann beschränkt wissen wollten. Die jetzigen Angaben des Wiener Blattes fassen im Grunde nur Dasjenige zu­sammen, was im vorigen Jahre als das Ergebniß der Verhandlungen ange­nommen war, die Anfangs 1887 zwischen den drei Staaten geführt, Milte Februar ungefähr zur Zeit der damaligen deutschen Reichstagswahl durch Unter­zeichnung der drei Bündniß-Verträge in Berlin zum Abschluß gekommen waren und ihre äußere Bestätigung vor der Oeffentlichkeit durch jene vorzeitige Ver­öffentlichung der Verleihung des Schwarzen Adler-Ordens an den Grafen Robllant imReichs-Anzeiger" vom 17. März gefunden haben. Im großen Ganzen kann es jetzt auf Grund dieser drei Verträge als ausgemacht gelten, daß Frank­reich, wenn es allein entweder Deutschland ober Italien angreifen sollte, es sofort Deutschland und Italien gemeinsam zu Gegnern haben würde, daß Ruß­land, wenn es allein entweder Deutfchland ober Oesterreich Ungarn angreifen, diese beiden Staaten zu bekämpfen haben würde, und endlich, daß Rußland und Frankreich, wenn sie gemeinsam auch nur einen einzigen der drei verbündeten Staaten angreifen sollten, alsobald die gesammte Kriegsmacht der drei verbün­deten Staaten Deutschland, Oesterreich - Ungarn und Italien heraussordern und zu bekämpsen haben würden. Dieser mächtige Friedenswall wird hoffentlich ge­nügen, den Ausbruch dcs Krieges für lange Zeit unmöglich zu machen.

Berlin, 13. Februar. Der Senioren-Convent des Reichstags glaubt, daß die Session vor Ostern beendet werden könne, wobei auch die Erledigung des Genoffenschastsgesetzeü einbegriffen ist. Ob eine Vorlage über die Invaliden- Versorgung überhaupt eingebracht wird, ist noch unbekannt. (F. Z.)