Nr. 38 Dienstag den 14. Februar 1888.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Du«-»: Schulstr-ß- 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Q bü“®R'‘Äw»S «Mft
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Amtlicher Hß § Ll.
Betreffend: Die Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884. Gießen, am 10. Februar 1888.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an Großh. PolizeiamL Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des^KreifeS.
Wir benachrichtigen Sie, daß die Section VII der Berufsgenoffenschast der chemischen Industrie zu Frankfurt a. M. . ä
Herrn G. Throm zu Gießen zum Vertrauensmann und die
Herren Dr. Trapp, in Firma Trapp L Münch zu Friedberg, vr. Brunner, in Firma Müller Packard ü: Comp. zu Wetzlar und F. E. Berta zu Fulda
zu Stellvertretern deffelben ernannt hat-
Auf Grund des § 54 des rubr. Gesetzes beauftragen wir Sie, die Benachrichtigung über die Einleitung einer Untersuchung über die bei Mitgliedern der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie eingetretenen Unfälle an den genannten Vertrauensmann zu richten. __vr. Boekm ann. *____________________________________________
Nr. 2 des Reichs-Gesetzblatts, au-gegeben den 9. d. M., enthält:
(Nr. 1764.) Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark, betreffend die Eisenbahn von Heide über Friedrichstadt, Husum und Tondern nach Ribe. Vom 18. December 1887.
(Nr. 1765.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Italiens zu der unterm 3. November 1881 abgeschlossenen internationalen Reblaus-Convention. Vom 28. Januar 1888.
♦ Nr. 3 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 10. d. .M., enthält:
(Nr. 1766.) Gesetz, betreffend die Controle des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1887/88. Vom 1. Februar 1888.
Gießen, am 11. Februar 1888. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Deutschland.
Darmstadt, 11. Februar. Se. König!. Hoheit der Erbgroßherzog beehrten gestern Abend das Ballsest, welches Oberst v. Kayser, Commarweur M Großh Felo-Artillerie-Regiment- Nr. 25 (Großh. Artillerie-Corps), im Osficiers- Castno der Artillerie-Kaserne veranstaltet hatte, mit Höchstihrem Besuch.
Darmstadt, 10. Februar. Das Grobherzogliche Regierungsblatt Nr. 6 enthält: Verordnung, die Zagdwaffenpässe betreffend. Dieselbe verfügt einige Abänderungen der Verordnung vom 27. August 1874 über die Zagdwaffenpässe. An Stelle des § 8 der vorgedachten Verordnung treten folgende Vorschriften: Die Ertheilung eines zahlbaren Jagdwaffenpasses für bestimmte Personen ist zu versagen: 1) Denjenigen, von welchen eine unvorsichtige Führung des Schießgewehres oder eine (Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu erwarten ist; 2) Denjenigen, welche innerhalb der letzten 5 Jahre wegen Jagdvergehens rechtskräftig verurtheilt worden sind. Ungiltig ist derjenige Jagdwaffenpaß, welcher an eine innerhalb der letzten fünf Jahre wegen Jagdvergehens rechtskräftig verurtheilte Person ertheilt ist. Jede rechtskräftige Ver- urtheilung wegen Jagdvergehens hat die Ungtltigkett des dem Verurthetlten ausgestellten Jagdwaffenpasses zur Folge, sofern letztere nicht schon vor dem Inkrafttreten der gegenwärtigen- Verordnung ertheilt war. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Jagdwaffenpaßabgabe findet in keinem dieser Fälle statt.
— Am 1. Februar fand dahier auf Einladung des Landes-Hilfsvereins (vom rothen Kreuz) eine Versammlung Abgesandter der Zweigveretne von Offenbach, Gießen, Friedberg, Worms und des Turner-SanitätscorpS von Offenbach statt, um sich über die Aufgaben, welche ein Ausschretben des deutschen Eentralcomit^'s gestellt hat, insbesondere mit Rücksicht auf die Zeitlage zu besprechen und ihre einheitliche Ausführung zu vereinbaren. Hauptgegenstand war die Bildung freiwilliger Krankenträger-Ab- theilungen und die Errichtung von Veretnslazarethen. lieber die bezüglich ersterer auf- zustellenden Grundsätze fand, dem hiesigen „Tageblatt" zufolge, eine vollständige Einigung statt. Das Ergebnttz soll zusammengesteüt und den Betheiligten mitgetheilt und sonst veröffentlicht werden. Bezüglich der Lazarethe ist nach den dermaligen Bestimmungen nur eine beschränkte Bethätigung der freiwilligen Hilfe zulässig; in den militärischen Reseroelazarethen ist nur Uebernahme einzelner Wirtschaftszweige, wie Beköstigung, Wäschebetrieb gestattet.
Die Vereine lehnten eine Betheiligung in dieser Weise, die ebensogut durch bezahlte Kräfte beschafft werden kann, ab, erklärten sich dagegen für den Ernstfall zur Errichtung von Dereins-Lazarethen in Darmstadt, Offenbach, Gießen, Friedberg und Worms bereit. Das Nähere, insbesondere die Räumlichkeiten und die Zahl der Betten, mußte weiterer Erörterung anhetmgestellt werden; es läßt sich aber jetzt schon sagen, daß die VereinShtlfe hinter den Erwartungen, die man von ihr hegen darf, nicht zurück- bletben wird.
Darmstadt, 11.Februar. Wir entnehmendem „Franks.Journ." Nachstehendes: Einem bestimmt auftretenden Gerücht zufolge ist der Geh. Oberschulrath Dr. Becker, welcher dem höheren Schulwesen vorsteht, um seine Pensiontrung etngekommen. Sein Nachfolger soll Geh. Oberschulrath Greim werden, der seither dem Volksschulwesen Vorstand. Dieser soll entweder durch den Gymnasialdirector Nodnagel in Gießen oder Seminardirector Eisenhuth in Alzey ersetzt werden. — Der Finanzausschuß verhält sich, wie verlautet, der Regierungsforderung für einen Museums-Neubau dahier gegenüber — ablehnend.
Berlin, 10, Februar. Kaiser Wilhelm feiert am 15. d. Mts. sein 70jähriges Jubiläum als Ches des kaiserlich russischen Infanterie-Regiments Kaluga. Eine größere Abordnung des Regiments wird in diesen Tagen hier < erwartet, um den Kaiser zu beglückwünschen. Als der Kaiser damals das Regi- j ment erhielt, war er noch junger Oberst und führte das 1. Garde-Regiment < z. F. und gleichzeitig die 1. Garde-Jnfanterie-Brigade. Er war kurz zuvor am \ 15. Januar 1818 von einem längern Aufenthalt in Petersburg zurückgekehrt, l wohin er seiner Schwester, der Prinzessin Charlotte und spätern Kaiserin von j Rußland, das Brautgeleit gegeben hatte. Das Kaluga-Regiment war das j 2. Regiment, welches dem damaligen Prinzen Wilhelm verliehen worden war; dos erste war das jetzige Königs-Grenadier-Regiment (2. westpreußisches Nr. 7), ] dessen Chef der Kaiser seit dem 6. Juni 1817 ist. I
Berlin, 11. Februar. Das Abgeordnetenhaus nahm nach einer längeren Debatte, an welcher Vertreter der Regierung nicht theilnahmen, den Antrag des Abgeord- nelen v. Benda, betreffend die Verlängerung der Legislaturperiode, in zweiter Lesung mit 237 gegen 126 Stimmen an. — Montag findet die dritte Lesung des Antrages Benda statt.
— Der „Nationalzettung" wird aus Petersburg gemeldet, der Kaiser habe sich persönlich über die Rede des Reichskanzlers ungemein günstig ausgesprochen.
Straßburg i. E», 11. Februar. Die gerichtliche Voruntersuchung gegen Appel, Streißguth und Girard wegen Beihilfe zum Landesverrath ist auf Antrag des Ober- reichsanwalts eröffnet worden.
— Polizei - Commissar Stempel aus Molsheim hatte eine Dienstreise nach Lützelhausen gemacht. Auf der Rückreise um 8 Uhr Abends nach Urmatt wurden auf denselben zwei Schüsse abgefeuert, von denen der eine in den Mantelkragen, der andere unterhalb des rechten Knies eindrang. Der unbekannt gebliebene Thäter ergriff darauf die Flucht. Die Verwundung Stempels ist nicht gefährlich.
München, 11. Februar. Einem Privattelegramm der „Allg. Ztg." aus Friedrichshafen zufolge ist durch einen erneuten Lawinensturz die Station Langen der Arlbergbahn nebst einem Postzuge verschüttet. Zweitausend Arbeiter sind mit Rettungsarbeiten beschäftigt.
Hesterreich.
Wien, 11. Februar, lieber die Lawinenstürze auf der Arlbergbahn wird weiter gemeldet: Der Bahnhof der Station Langen ist vom Westportale des Arlbergtunnels bis zum Gütermagazin verschüttet. Eine zweite Lawine verschüttete die anschließende Strecke vom Ende des Bahnhofs an auf eine Kilometerlänge und wurde da ein Wärterhaus zerstört, der Wärter und dessen Frau sind tobt ausgefunden worden. Ferner sind zwei Brücken bei Langen und die ganze Telegraphenlinie zerstört. Die Strecke von St. Anton-Bludenz ist für den Personenverkehr und die Strecke Landeck- Bludenz für den Frachtverkehr eingestellt. Die Verkehrsstörung wird voraussichtlich 8 Tage dauern. Militär und Eioil arbeiten unausgesetzt.
Stoßen.
San Remo, 9. Februar. Eine Prival-Depesche der „Mageb. Ztg." von der Nach! lautet: Die Operation des Kronprinzen hat, wie schon gemeldet, den glücklichsten Verlauf genommen. Dr. Bramann hat dieselbe mit großer Geschicklichkeit durchgeführt. Ebenso schnell als die schlimme Wendung im Befinden des Kronprinzen eintrat, saßten die Aerzte den Entschluß, die Operation vorzunehmen, denn die Athemnoth wurde von Stunde zu Stunde größer. Mittags traten die Aerzte zu einer Berathung zusammen, in welcher der Beschluß gefaßt wurde. Wären die ungünstigen Symptome nicht so rasch gekommen, so Hütten die Aerzte gewünscht, daß Schrötter aus Wien, Schmidt au» Frankfurt und der hier weilende Warschauer Professor Hering zu der Consul- talisn berufen worden wären. Der Kronprinz wurde sofort von dem Beschluß in Kenntniß gesetzt. Der hohe Herr nahm die Mittheilung mit bewunderungswürdiger Ruhe und Entschlossenheit entgegen und meinte, wenn die Aerzte die sofortige Vornahme der Operation für nölhig hielten, so solle diese ohne Verzug ausgeführt werden. Unmittelbar daraus wurden alle Vorbereitungen getroffen. Die Operation sand in dem großen Saale der Billa statt. — Der Kronprinz lag aus dem Sopha. Alle Aerzte waren versammelt. Die Familie war ersucht,> nicht zugegen zu sein. Er war 4 Uhr Nachmittags, als die Operation begann. Dieselbe war in einer Viertelstunde beendet. Bramann führte dieselbe in so geschickter Weise durch, daß alle Aerzte ihre höchste Zufriedenheit aursprachen. Der Erfolg der Operation zeigte sich sofort, indem der Kronprinz wieder freier athmete. Die Operation bestand in einem vertikalen Schnitt in die Luftröhre und in der Einführung einer silbernen Canüle. Bramann benutzte Instrumente, welche eigens für den Kronprinzen angefertigt worden waren. Die Operation wurde sehr tief am Halse ausgesührt, damit die Canüle möglichst weit von der


