Ausgabe 
13.5.1888 Zweites Blatt
 
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entgegen, man fragte ihn nach seinem Begehr, er übergab seinen Dienstbries und erbat sich vom commandtrenden Offizier die Uebernahmsbestättgung imCursbuch". Lächelnd schrieb der OffizierUebernommen durch Seconde-Lieutenant Graf N. des Garde- Ulanenregiments Nr. X" und befahl dem Reiter, wieder einzurücken. Man kann sich leicht ausmalen, mit welchem Gesicht unser verantwortlicher Generalstabsoffizter diese Empfangsbestätigung" las; der geplante Ueberfall wurde abgesagt, weil der preußische Offizier so liebenswürdig war, seiner Laune die Zügel schießen zu lassen und man sonach wußte, daß der Ueberfallsplan verrathen war; hätte er die Bezeichnung seines preußischen Truppenthetles der Unterschrift nicht betgefügt, dann wäre den Uebersalls- truppen wahrscheinlich ein böser Empfang bereitet worden.

[3roct Menschenfresser ctotlisirter Nation.) Aus Petersburg schreibt man: Ein Schauderproceß der entsetzlichsten Art kam vor Kurzem am Bezirksgericht zu Jenisseisk zur Verhandlung. Zwei Brüder, rechtgläubige Ostjaken, Prokop und Nikita Kalin, waren angeklagt, ihre leibliche Schwester, die 11jährige Marte Kalin ermordet und verspeist zu Haden. Im Gegensätze zum ärztlichen Gutachten, das behauptete, der Angeklagte habe die That während einer durch verschiedene mißliche Umstände (Nahrungsmangel) veranlaßten Willenslähmung vollbracht, förderten die Zeugenaussagen zu Tage, daß die Lage der Geschwister durchaus keine verzweifelte gewesen ist, und daß Prokop auch die Absicht gehabt hat, seinem Bruder dasselbe Schicksal wie der Schwester zu bereiten, um noch weiter dem vielen Ostjaken inne­wohnenden Verlangen nach Menschenfletsch zu sröhnen. Nikita gab vor Gericht an, er habe an dem Morde keinen Thetl genommen, vom Fletsche der Schwester zwar gegessen, aber nur, weil es schmackhaft und er sehr hungrig gewesen sei. Nikita wurde vom Gericht freigesprochen, Prokop zu 131/2 Jahren Zwangsarbeit verurtheilt, aber gleich­zeitig der Milde des Senats empfohlen. lieber den Appetit der Ostjaken machte ein Zeuge haarsträubende Aussagen; so sollen einzelne derselben zur Stillung ihres Hungers 20-25 Pfund Fische nöthig haben. Interessant war auch die Charakteristik, welche der Staatsanwalt von ihnen lieferte; demnach wären sie nur so lange energisch und unternehmend, so lange große Mengen Fische oder Wild vorhanden seien- fehlten diese aber, ,0 würden die Ostjaken vollständig apathisch und gleichzeitig höchst blutdürstig.

Unter der Überschrift Etwas vomCombiniren" undRundreisen" gibt dieNordd. Allg. Ztg." nachstehende Fingerzeige: So viele wissen mit demCom- bmiren noch gar so schlecht Bescheid! Mißtrauend dem eigenen Geschick gehen sie zaghaft an das scheinbar schwierige Werk; verkehrter Weise greifen sie zuerst zum Verzeichniß der Coupons für combinirbare Rundreisebillets", ohne sich daraus Rath holen zu können. Der Weg zum erfolgreichen Combiniren geht zuerst durch das Labyrinth derUebersichtskarte." Hier ist der Prüfstein, hier heiß! es, nicht nervös werden. Man verschaffe sich also zunächst dasVerzeichniß nebst Uebersichtskarte" Preis 50 Pf., Verkaufsstellen bei allen Billetexpeditionen. Dann verfolge man auf einer Karte die Tour, welche man bereisen will. Hierbei notirt man der Reihenfolge nach die Wummern der Coupons, wie sie sich auf der Karte finden, sucht dann die entsprechenden Nummern imVerzeichniß" auf und schreibt die Couponstrecken nebst Fahrpreis untereinander. Das ist alles! Dann holt man sich an irgend einer Billet- verkaufsstelle einen Bestellschein, schreibt die herausgesuchte Tour dort auf und gibt diesen Schein am Bahnhof mindestens sechs Amtsstunden vor Abgang des betreffenden Zuges ab. Es ist gestattet in einem und demselben Rundreisebillet Coupons 2 und 3. Wagenklasse zu vereinigen. Das Billet ist unter allen Umständen nur persönlich und auf keinen Dritten übertragbar. Ein einzelnes Kind im Alter von über vier bis zu zehn Jahren zahlt den halben Preis. Je zwei Kinder in dem bezeichneten Alter werden aus ein ganzes Billet der betreffenden Wagenklasse befördert. Kinder bis zu ?-fr V00 1 ihre Stelle auf den Plätzen der Eltern mitfinden, sind frei. Wer

Itj innerhalb einer Couponstrecke einmal an beliebiger Station aufhalten will hat sich vom Stationsvorstand einen Bestätigungsvermerk zu verschaffen.

Zur Frage der Kriegsverficheruug.

Die Ausdehnung der militärischen Dienstpflicht bis zum 39. Lebensjahre für dre Landwehr zweiten Aufgebots und bis zum 45. Lebensjahre für den Landsturm zweiten Aufgebotes haben in Verbindung mit der näher gerückten Möglichkeit eines europäischen Krieges in Deutschland eine Frage in Fluß gebracht, welche man bisher nur oberflächlich und nebensächlich behandelt hat. Es ist dies die Lebensoersichkruna der militärpflichtigen Familienväter in Kriegszeiten, eine Angelegenheit von höchster socialer und volkswirthschastlicher Bedeutung, denn welcher vorsorgliche Familienvater mochte nicht gerade für den allerschlimmsten Fall seiner Familie eine finanzielle Stütze sichern, wenn er vom Tode dahingerissen wird. Nun läge es ja nahe, für solche Lebensversicherungen in Kriegsgefahr besondere Anstalten zu gründen und in dieselben etwa nur Prämien für den Kriegsfall, sondern für die Dauer der militärischen Dienstpflicht zu zahlen, weil dadurch allein es möglich sein würde, daß erstens die jährlichen Prämien nicht allzu hoch sein und zweitens auch die Ansammlung eines entsprechenden Reservefonds möglich würde. Die Frage der Kriegsoersicherung gerüth aber deshalb in ein eigentümliches Stadium für viele Interessenten, weil selbige schon oft bei einer allgemeinen Lebensversicherung versichert sind. Gewöhnlich gilt nun aber ber betreffende Versicherungsvertrag für den Fall, daß der Versicherte in den Kriea ziehen muß, nicht oder die betreffende Versicherungsanstalt gewährt eine beschränkte Kriegsoersicherung nur gegen Zahlung einer hohen, ja meistens enorm hohen Extrapramie.

Es kommt uns nun nicht in den Sinn, den Lebensversicherungen dieserhalb .5? Vorwurf zu machen, zumal sie bis vor Kurzem mit den Fällen der Versicherung militardienstpflichtiger Personen nur mit geringen Procentsatzen vor der Zahl ihrer gejammten Versicherten zu rechnen hatten, denn noch vor einem halben Jahre hielt man die Militärdienstpflicht in der Regel mit dem 32. Lebensjahre für beendigt und UIDorl^0£ ,a Zweifel, daß die große Mehrzahl der versicherten Familienväter über 32 Jahre al. ist. Ganz anders liegt aber jetzt die Sache, wo im Kriegsfälle als Landwehr zweiten Aufgebotes und Landsturm zweiten Aufgebotes über eine Million Familienvater zu den Fahnen berufen werden können. Tausende und aber Tausende von Familienvätern, die eine Lebensversicherung abgeschlossen und meistens schon eine Reihe von Jahren Prämien zahlten, empfinden es daher entschieden als eine gewaltige k x. ^rer Lebensversicherung, daß dieselbe für den Kriegsfall entweder gar nicht oder doch nur gegen Zahlung einer bedeutenden Extraprämie gelten soll.

«x. halten es daher geradezu für eine patriotische Pflicht aller deutschen Lebens- aut^fcl ""d Wege zu sinnen, um unter günstigen Bedingungen der Police auch Geltung für den Fall, daß der Versicherte zu Kriegsdiensten gesetzlich herangezogen wird, zu verschaffen. Ungeheuerliche Risikos kann ja bei geringen Prämien allerdings keine Versicherungsanstalt eingehen, weil sie solche Risikos schließlich nicht können. Eine sorgfältige Untersuchung in Bezug auf die Sterblichkeit oon Militarpersonen nach Altersklassen im Kriege führt an der Hand früherer Er- thrungen vielleicht aber auch das gefürchtete und deshalb übertriebene Risiko der ÄriegSoerftdjerung auf em richtiges Mak zurück. So glaubt z. B. die altberühmte Gothaer Lebensoersicherungsgesellschast annehmen zu können, daß auf Grund statistischer Untersuchungen ein Krieg ihren Versicherten im Allgemeinen nicht mehr Sterbefälle zufugen wurde als z. B. eine im ßanbe herrschende Choleraepidemie, und bis auf sse-Ausnahmefaile laßt daher die Gothaer Lebensversicherungsgesellschaft die von ihr ausgestellten Policen auch ohne Weiteres für den Kriegsfall gelten. Es mag ja nun allerdings der Fall sein, daß diese Auffassung des Gothaer Versicherungsinst.tuts die Kriegsverficherung zu optimistisch beurteilt und selbige unter Umständen mit schweren Einbußen decken muß, immerhin scheint aber daraus hervorzugehen, daß alle könnten ^^slcherungsinstitute leichtere Bedingungen für die Kriegsoersicherung schaffen

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